Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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Ist jetzt nicht mal langsam gut? Ich wünsche so einen Todesfall im Familienkreis keinem. Aber denkt mal drüber nach, ob ihr das auch so unterhaltsam fändet, wenn jemand aus eurer Familie auf diese Weise tödlich verunglückt wäre.

Nein aber es ist durchaus lehrreich, falls mal einer in dieser Situation als indirekt Betroffener kommt zu wissen was danach alles noch passiert und auf was man sich einstellen sollte.

Bedenke, daß nun die Angehörigen beider Toten mit viel Bürokratiekram und sehr hohen Kosten (Beerdigung zB) schlagartig konfrontiert werden. Und das in einer psychisch anstrengenden Situation.

Da ist es dann erträglicher wenn man schon im Vorfeld relativ genau weiß, was die nächsten Schritte wären... und vor allem, daß es durchaus ratsam wäre nach so einem Vorfall schleunigst einen Anwalt zu konsultieren.

HTC

Relevanz der Untersuchung: Es ist völlig unerheblich, ob der Unfallverursacher verstorben ist, da nicht ER sondern seine Versicherung Schäden zu regulieren hat - Stichwort Hinterbliebenenversorgung, Aufräumarbeiten am Unfallort etc.

Was mich ein wenig konsterniert

Es wird ein Motorradfahrer erst im Verlauf der Diskussion aus dem Hut gezaubert, der die Geschwindigkeit des beteiligten Krades angibt.
A) er hat den Unfall nicht gesehen
B) Ortseingang - es erscheint mir wenig wahrscheinlich, der Kradfahrer wollte durch den Ort mit unverminderter Geschwindigkeit fahren
C) Der "Zeuge" hatte zum Zeitpunkt seines Ausrollens Sichtkontakt auf 200! Meter und kann erkennen, dass sich der Abstand vergrößert. Davon ausgehend, dass dies im Krümmungsradius der Kurve gewesen ist, muss man von ähnlicher Sichtweite zwischen PKW-Unfall-Krad ausgehen, da der PKW ja schon außerhalb der Kurrvenkrümmung stand. Gehen wir mal von einer Vmax Krad von 108 km/h aus (das rechnet sich einfach gut) legt dieses 30m/sec zurück. Einfach-Rechnen: 180 Meter Sichtweite gleich Sichtkontakt 6 sec! In dieser Zeit sollte ein PKW locker aus der Seitenstraße raus sein. Ein Krad bremst man evtl. nicht auf Stillstand, aber auch als wenig Geübter in einen unkritischen Bereich ab. Schätzometrisch von google-maps her käme ich im ungünstigsten Fall (Krad ganz rechts, aber unwahrscheinlich) auf 80 Meter, im günstigen Fall (recht nah an Mittellinie) rein statisch auf ca 150 Meter, dynamisch kämen die 200 Meter etwa hin.

Dann tauchen jetzt plötzlich leicht verletzte Beifahrer auf - was sagen denn diese Beteiligten?

Ein Schadensgutachter bezieht zu Schuldfragen schon mal überhaupt keine Stellung: Er sichert und bewertet Spuren, rekonstruiert ein Unfallgeschehen.

UND WARUM FINDET MAN UNTER DEN STICHWORTEN UNFALL B71 oder UNFALL OERREL oder UNFALL SALZWEDELER STRAßE keine Berichterstattung?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 15:11:46 Uhr:


Deine Fantasie in Ehren. Aber geh mal in Dich und mache Dir bewusst, dass hier real zwei Menschen gestorben sind. Der ganze Thread ist schon daneben, man muss nicht noch einen drauf setzen.

Dafür, dass du ihn so daneben findest, bist du hier aber gut mit bei der Sache...

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Evtl ist die Berichterstattung noch durch die legislative unterbunden?

Wäre mal so eine Idee...

HTC

Das wäre sehr ungewöhnlich - ermittlungstaktische Erwägungen dürften da ja keine Rolle spielen und derartig einschneidende Geschehnisse werden zumindest lokal immer zeitnah aufgearbeitet.

Wie ich schon mal sagte - ich will da keineswegs etwas bewerten oder irgendjemanden anschuldigen / reinwaschen - mich interessieren allein harte Fakten um eine zumindest halbwegs fruchtbare Diskussion führen zu können.

Bisher ist alles noch Nebelstochern und bei allem Respekt - der TE ist auch nicht besonders freigiebig mit wirklichen Informationen. Mal sehen, welche Info - Häppchen uns noch gereicht werden 😁

Gut, also wenn man die Anschuldigungen und die "ist eh alles Quatsch" Beiträge ignoriert, war es ein (jedenfalls für mich) interessanter und lehrreicher Thread, aber vor allem sehr höflich geführter, etwas was ziemlich selten im V&S Forum ist...

HTC

Zitat:

@twindance schrieb am 24. August 2017 um 15:27:15 Uhr:


Relevanz der Untersuchung: Es ist völlig unerheblich, ob der Unfallverursacher verstorben ist, da nicht ER sondern seine Versicherung Schäden zu regulieren hat - Stichwort Hinterbliebenenversorgung, Aufräumarbeiten am Unfallort etc.

Was mich ein wenig konsterniert

Es wird ein Motorradfahrer erst im Verlauf der Diskussion aus dem Hut gezaubert, der die Geschwindigkeit des beteiligten Krades angibt.
A) er hat den Unfall nicht gesehen
B) Ortseingang - es erscheint mir wenig wahrscheinlich, der Kradfahrer wollte durch den Ort mit unverminderter Geschwindigkeit fahren
C) Der "Zeuge" hatte zum Zeitpunkt seines Ausrollens Sichtkontakt auf 200! Meter und kann erkennen, dass sich der Abstand vergrößert. Davon ausgehend, dass dies im Krümmungsradius der Kurve gewesen ist, muss man von ähnlicher Sichtweite zwischen PKW-Unfall-Krad ausgehen, da der PKW ja schon außerhalb der Kurrvenkrümmung stand. Gehen wir mal von einer Vmax Krad von 108 km/h aus (das rechnet sich einfach gut) legt dieses 30m/sec zurück. Einfach-Rechnen: 180 Meter Sichtweite gleich Sichtkontakt 6 sec! In dieser Zeit sollte ein PKW locker aus der Seitenstraße raus sein. Ein Krad bremst man evtl. nicht auf Stillstand, aber auch als wenig Geübter in einen unkritischen Bereich ab. Schätzometrisch von google-maps her käme ich im ungünstigsten Fall (Krad ganz rechts, aber unwahrscheinlich) auf 80 Meter, im günstigen Fall (recht nah an Mittellinie) rein statisch auf ca 150 Meter, dynamisch kämen die 200 Meter etwa hin.

Dann tauchen jetzt plötzlich leicht verletzte Beifahrer auf - was sagen denn diese Beteiligten?

Ein Schadensgutachter bezieht zu Schuldfragen schon mal überhaupt keine Stellung: Er sichert und bewertet Spuren, rekonstruiert ein Unfallgeschehen.

UND WARUM FINDET MAN UNTER DEN STICHWORTEN UNFALL B71 oder UNFALL OERREL oder UNFALL SALZWEDELER STRAßE keine Berichterstattung?

Bei den anderen Insassen handelt es sich um Kinder (6 und 9), die wird man hier sicherlich nicht befragen.

Es gab Berichte in der Presse und zwar zuerst von zwei Portalen, welche für ihre schnelle Berichterstattung bekannt sind und nicht immer ganz objektiv schreiben. Das hat die betroffenen Familien recht hart getroffen. Daher gab es eine einstweilige Verfügung, dass keine Berichterstattung erfolgen darf.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. August 2017 um 11:22:21 Uhr:


(Motorradfahrer fahren ja wohl nicht am äußeren Rand einer Kurve?)

Doch, eigentlich sollten sie das (wird jedenfalls in Sicherheitstrainings so geraten, wegen der besseren Übersicht). Also in einer Linkskurve am rechten Fahrbahnrand und in einer Rechtskurve nahe der Mittelmarkierung. Natürlich immer noch mit einem gewissen Mindestsicherheitsabstand.

Zitat:

@twindance schrieb am 24. August 2017 um 15:27:15 Uhr:


UND WARUM FINDET MAN UNTER DEN STICHWORTEN UNFALL B71 oder UNFALL OERREL oder UNFALL SALZWEDELER STRAßE keine Berichterstattung?

Da war aber ein Unfall. Es gab immerhin Meldungen, dass um halb 11 abends die Sperrung beseitigt ist.
Ich bin mal um Mitternacht an einem Unfall auf der A99 vorbeigekommen, auf der 3 von 3 Spuren blockiert waren und die Polizei alle über die verbliebene Standspur umgeleitet hat. Weder am nächsten Tag noch in der darauffolgende Woche war auch nur ein Wort von diesem Unfall zu lesen, weder im Lokalteil der Zeitung noch im Internet noch auf der Presseseite der Polizei.
Keine Ahnung warum, aber nicht jeder Unfall wird veröffentlicht.

Zitat:

@AMenge schrieb am 24. August 2017 um 10:13:01 Uhr:



Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:48:14 Uhr:


Der Staatsanwalt hat Gutachter eingeschaltet, erste Ergebnisse liegen wohl vor und sind, so wie ich es verstanden habe, dem Anwalt der Familie des Motorradfahrers mitgeteilt worden. Was soll ich da jetzt zugänglich machen?! Willst du ne Telefonnummer oder Mailadresse haben um selber nachzufragen?!

Und woher hast du diese Informationen? Alles Gerüchteküche, oder wie?

Mir geht es darum, dass hier wie wild spekuliert wird ohne irgendeine Faktenbasis zu haben.

Man man man @AMenge. Kannst du endlich mal mit deiner Maulerei aufhören.

Scheinbar immer wenn du etwas nicht verstehtst, nichts darüber weißt, dann unterstellst du anderen, die es verstehen, die gewisse Kenntnisse haben, das sie genauso "dumm" sind wie du.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. August 2017 um 16:32:42 Uhr:


Man man man @AMenge. Kannst du endlich mal mit deiner Maulerei aufhören.

Ich kann ihn schon verstehen. Denn es wird bei jedem Unfall immer zuerst mal der Motorradfahrer als Schuldiger hingestellt, so auch hier. Da kann einem schon mal der Kragen platzen, wenn keiner die genauen Umstände für einen Unfall kennt. Dann kann es durchaus auch mal vorkommen, dass man in der Wut das ein oder andere Detail überliest. Ich stehe in diesem Thread auf keiner von beiden Seiten.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 10:57:08 Uhr:


Nein, Kuppen sind da nicht. Habe eben mal groß mit Lineal anhand des Maßstabs gemessen... ich denke 180-200 Meter konnte man nach links schauen.

Ich hab es mal ausgemessen.

Ergeben ca. 135m, ein bischen weiter links gefahren, dann vielleicht noch 120m Sicht.
Bei 120km/h ca. 3,6 Sekunden bis zur Nebenstraße, von dem Moment an, ab dem man das Auto an der Ecke sehen könnte.

Anhalteweg aus 120 km/h: 102m. Das hätte eigentlich gereicht haben müssen. Es sei denn, der Autofahrer ist erst losgefahren zu einer Zeit, als er den Motorradfahrer schon sehen konnte.

Und/oder der Motorradfahrer hat das Auto wegen der Dunkelheit in der Seitenansicht zu spät gesehen.

Er hat die Wörter "glauben zu" vergessen.

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