Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:


Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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Das ist aber ein sehr pessimistischer Anhalteweg, ich würde eher 85-90m erwarten, vor allem bei einer Gefahrenbremsung...

HTC

Tabelle hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.PDF

33m ist schon die Reaktionszeit. 61m zum Bremsen wären ideale Bedingungen und ein idealer Fahrer. Zumal er noch in der Kurve hätte bremsen müssen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 16:50:35 Uhr:


Anhalteweg aus 120 km/h: 102m. Das hätte eigentlich gereicht haben müssen. Es sei denn, der Autofahrer ist erst losgefahren zu einer Zeit, als er den Motorradfahrer schon sehen konnte.

Und/oder der Motorradfahrer hat das Auto wegen der Dunkelheit in der Seitenansicht zu spät gesehen.

Da auch der PKW-Fahrer tötlich verletzt wurde, kann man sicherlich von einer hohen Aufprallgeschw. ausgehen, so das der Motoradfahrer wohl schon deutlich unterhalb der Einsehbarkeit der Kurve an dieser Nebenstraße dran war, als das PKW die B71 kreuzte.

Der PKW-Fahrer hat wegen der Dunkelheit die Annäherungsgeschw. nicht wirklich wahrgenommen, womöglich nur ein halbherziger Blick nach Links, auf das TL vertraut und fährt entsprechend unbedarft los.

ich kann es mir auch nur so erklären, dass die Reaktion des Motorradfahrers zu einer Zeit erfolgte, als er bedeutend näher an der Kreuzung war als 120m. Ergo: er hat das Auto zu spät gesehen. Über die Sichtverhältnisse fehlen uns die Informationen, aber es scheint mir auch so, dass das Auto vielleicht auch noch nicht da war, weil es erst später losfuhr.

Aus der Tabelle kann man auch entnehmen, dass der Anhalteweg bei 80 nur 52m beträgt. Also gerade halb so lang. Wenn er wirklich 120 gefahren ist, dann war er an der Stelle, an der er mit 80 zum Stehen gekommen wäre, noch etwa 90 km/h schnell.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 17:02:35 Uhr:


Tabelle hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.PDF

33m ist schon die Reaktionszeit. 61m zum Bremsen wären ideale Bedingungen und ein idealer Fahrer. Zumal er noch in der Kurve hätte bremsen müssen.

Und wer mit einem Motorrad in Schräglage bremst, muss dann noch eine sich mehr oder weniger aufrichtende Maschine kontrollieren. Mit sofortiger Vollbremsung ist da nichts. Erst aufrichten, dann vollbremsen.

Schade, dass hier soviel Spekulation ("kann man sicherlich"😉 als der Weisheit letzter Schuss verkauft werden soll. Fest steht derzeit nur das Ergebnis, nicht aber, wie genau es dazu gekommen ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 17:02:35 Uhr:


Tabelle hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.PDF

33m ist schon die Reaktionszeit. 61m zum Bremsen wären ideale Bedingungen und ein idealer Fahrer. Zumal er noch in der Kurve hätte bremsen müssen.

Wurde nicht schon in der Fahrschule geleert, Verdoppelung der Geschwindigkeit = Vervierfachung des Bremsweges? Und wie Kai so richtig schreibt, wo man mit 80 km/h zum Stehen kommt, hat man mit 120 km/h noch rund 90 km/h auf der Uhr. Und nicht, wie mancher glaubt, nur 120-80=40.

edit

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. August 2017 um 17:27:52 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. August 2017 um 17:02:35 Uhr:


Tabelle hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.PDF

33m ist schon die Reaktionszeit. 61m zum Bremsen wären ideale Bedingungen und ein idealer Fahrer. Zumal er noch in der Kurve hätte bremsen müssen.

Wurde nicht schon in der Fahrschule geleert, Verdoppelung der Geschwindigkeit = Vervierfachung des Bremsweges? Und wie Kai so richtig schreibt, wo man mit 80 km/h zum Stehen kommt, hat man mit 120 km/h noch rund 90 km/h auf der Uhr. Und nicht, wie mancher glaubt, nur 120-80=40.

So was ähnliches schrieb ich ja schon weiter oben
https://www.motor-talk.de/.../...cher-motorradunfall-t6122495.html?...
Die Wiederholung ist aber nicht verkehrt, um sich diesen Umstand vor Augen zu führen 🙂

Sorry, hab nicht jeden Beitrag im Kopf. Erstaunt mich immer wieder, wie wenig Verkehrsteilnehmer von den einfachsten Gesetzen der Physik kennen. Nicht nur bei der Geschwindigkeit, auch beim Abstand. Vielleicht sollten Sicherheitstrainings zum Pflichtprogramm in der Fahrschule gehören? Und ab und zu mal die Folgen eines Unfalles aus der Nähe betrachten, lässt einen auch nachdenklich (und oftmals langsamer) werden.

Zitat:

Schade, dass hier soviel Spekulation ("kann man sicherlich"😉 als der Weisheit letzter Schuss verkauft werden soll.

Naja. Immerhin hat sich mittlerweile schon ziehmlich bestätigt, das der Motorradfahrer halt doch bei TL 70 mit ca. 120km/h weiterfuhr. Da konnte wohl der, mit ca 200m Abstand, Hinterherfahrende, das dann wohl doch aus seiner Wahrnehmung heraus ganz gut beurteilen.

Die nächste Vermutung. Fahre ich mit dem Motorrad, achte ich z.B. mehr auf die Straße, auf den Straßenrand, Quermündungen usw. als auf die Geschwindigkeit eines anderen Motorradfahrers 200 m vor mir. Mich interessiert nur, ob ich ihm näher komme und er für mich irgend wann eine Gefahrenquelle darstellt. Ob der sich dann mit 90, 100 oder 120 weiter von mir entfernt, kann ich (leider?) nicht beurteilen.

Das muss ich dich echt mal fragen, wie bei dir vorausschauendes Fahren aussieht.
Man könnte fast meinen, du schaust nur, je nach Geschw., 50 bis 150m weit vor dir auf die Straße, den Rest klammerst du aus.

Das es noch eine Wahrnehmung außerhalb des Sehzentrums gibt, die übrigens über 95% der Informationen beinhaltet, die das Gehirn verarbeitet, scheint dir nicht bewusst zu sein.
Und gerade beim Motorradfahren registriert man deutlich mehr Details, von dem, was vor einem so abläuft, als im Auto.

Bei mir war es gerade Nachts mit dem Motorrad so, das ich ein etwas weiter vor mir fahrendes Fahrzeug durchaus etwas stärker im Blickfeld hatte. Konnte mir doch sein Lichtkegel schon eventuelle Tiere am Straßenrand frühzeitig verraten.

Und egal, ob Motorad, PKW, LKW, was auch immer, ein vorausfahrendes Fahrzeug (mitunter bis zu einem halben Kilometer und darüber hinaus) spielt bei mir immer eine nicht unbedeutende Rolle der Aufmerksamkeit. Bereitet mich doch sein Fahrverhalten schon rechtzeitig auf Situationen vor, mit denen ich mich wenig später auseinandersetzen muss.

Sorry, ich spare mir das lesen. Es ist müßig darüber zu diskutieren wer mehr Schuld hat als der andere. Beide müssen sich nicht vorwerfen durch Ihr Fehlverhalten einen Menschen getötet zu haben da sie beide Tot sind.

Und damit sollte man solch fruchtlosen Diskussionen die zu nichts führen beenden.

Zitat:

@HTC schrieb am 24. August 2017 um 09:15:27 Uhr:


Ich bin zwar reiner Autofahrer, will aber aus moralischen Gründen keinen Hass auf irgend welche "Gruppen" sondern nur auf Individuen zulassen.

Könnte man diese Differenzierung des verwenderen Fahrzeuges mal unberücksichtigt lassen und erst einmal den Grundsatz klären? Es hätte ja auch ein Pkw sein können, der da mit ca. 120 km/h in einer 70er Zone langbrettert?

Was glaubst Du, warum erst vor wenigen Wochen Raser mit entsprechenden Unfallfolgen wegen Mordes angeklagt wurden?

Freilich braucht es die Definition, ab wann Raserei beginnt, aber ca. 50 km/h über der vor Ort zulässigen Geschwindigkeit sollte dafür schon taugen.

Einem Nichtvorfahrtberechtigten würde ich nur dann eine Teilschuld zukommen lassen, wenn sich herausstellen sollte, daß der nur deshalb nicht rechtzeitig reagieren konnte, weil er gerade handyphoniert hat.

Ansonsten hat der Raser, egal, ob via Pkw, Lkw oder Motorrad, 100% der Schuld aufgebrummt zu bekommen; letztlich vorausgesetzt, daß das "rasende" Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand war. Insofern ist den vorhandenen Vorschriften nichts weiter hinzuzufügen.

Nö, nur und höchstens dann, wenn der Unfall nachweisbar bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit hätte vermieden werden können.

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