Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall
Guten Morgen,
in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.
Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.
Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?
Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.
Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!
Viele Grüße,
Fachwirt10
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:
Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.
Nett.
Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).
Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@mk4x schrieb am 23. August 2017 um 19:20:04 Uhr:
Dein Urteil fußt also auch auf einer spekulativen Annahme deinerseits.
Mein Urteil fußt auf dem, was der TE hier geschildert hat; und, im Übrigen, ändert sich an meiner Aussage gar nix.
Und gerade dann, wenn gemutmaßt wird, daß der Autofahrer den Motorradfahrer ja auch gar nicht gesehen haben könnte, wäre das nur die Bestätigung dafür, daß eine am Ort vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung zu Recht besteht.
Es würde jede Art von flüssigem Verkehr blockieren, würde man hier den Raser rasen lassen und dem anderen im Unfallfalle die Schuld geben.
Bei uns hier hat es auch aus diesem Grunde einige Nebenstraßen, in die von der Hauptstraße aus nur eingefahren werden darf, und selbst die Ausfahrt an einer anderen Stelle ist im Berufsverkehr noch kritisch genug.
Ich bin mal gespannt ob wir hier ein Resultat erfahren werden.
Ohne auch nur den kleinsten Hinweis auf die Begebenheiten am Unfallort kann hier keiner auch nur ansatzweise die Schuldfrage beantworten. Alles völlig sinnloses Geblubber.
Gruß Metalhead
Eine Info über die Gegebenheiten hatte ich in einem Zwischenpost berichtet, daraus sollte etwas mehr hervorgehen.
Es wir hier ja viel darüber gesprochen, ob der andere Motorradfahrer die Geschwindigkeit richtig wieder geben kann, oder nicht. M. E. kann er das. Er selbst fuhr mit ca. 120 in die 70er Begrenzung, der Verunglückte fuhr ca. 200 Meter voraus. Der hintere Motorradfahrer ließ ab kurz nach dem Schild "ausrollen" und der Verunglückte verschwand aus dem Sichtfeld, da es in die Kurve ging. Der Abstand zwischen den beiden wurde größer. Als er ihn dann wieder sah, war der Unfall schon passiert. Somit kann man durchaus davon ausgehen, dass die 120 km/h realistisch sind.
So wie ich es heute Morgen mitbekommen habe, sind wohl erste Ergebnisse der Sachverständigen durchgesickert. Demnach soll dem Motorradfahrer eine größere Teilschuld zugesprochen werden. Warum und weshalb, das weiß ich nicht. Natürlich werde ich hier weiter berichten.
Es ist schon erschreckend. Die Motorradhasser wissen jetzt schon, dass der Motorradfahrer alleinig schuld sein muss. Anders kann es ja gar nicht sein.
Die Tatsache, dass auf Basis der vorliegenden Informationen überhaupt kein annähernd seriöses Urteil möglich ist, wird geschmeidig ignoriert. Gleiches gilt für den Umstand, dass vor Gericht bei ähnlichen Unfallkonstellationen ein Vorfahrtsverstoss regelmäßig wesentlich schwerer gewichtet wird als ein Geschwindigkeitsverstoss.
Aber wozu sollte man sich mit Fakten belasten, wenn der Unfall doch so herrlich zum eigenen Vorurteil vom böse Motorradraser passt.
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Zitat:
@AMenge schrieb am 24. August 2017 um 09:07:53 Uhr:
Es ist schon erschreckend. Die Motorradhasser wissen jetzt schon, dass der Motorradfahrer alleinig schuld sein muss. Anders kann es ja gar nicht sein.Die Tatsache, dass auf Basis der vorliegenden Informationen überhaupt kein annähernd seriöses Urteil möglich ist, wird geschmeidig ignoriert. Gleiches gilt für den Umstand, dass vor Gericht bei ähnlichen Unfallkonstellationen ein Vorfahrtsverstoss regelmäßig wesentlich schwerer gewichtet wird als ein Geschwindigkeitsverstoss.
Aber wozu sollte man sich mit Fakten belasten, wenn der Unfall doch so herrlich zum eigenen Vorurteil vom böse Motorradraser passt.
Ich gehe davon aus, dass dieser Post ohne die Kenntnis meines Posts darüber entstanden ist. Wahrscheinlich haben wir zeitgleich geschrieben. In diesem Fall wird es wohl einen Grund geben, warum der Moppedfahrer vermutlich eine höhere Teilschuld zugesprochen werden soll.
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:04:56 Uhr:
Eine Info über die Gegebenheiten hatte ich in einem Zwischenpost berichtet, daraus sollte etwas mehr hervorgehen.Es wir hier ja viel darüber gesprochen, ob der andere Motorradfahrer die Geschwindigkeit richtig wieder geben kann, oder nicht. M. E. kann er das. Er selbst fuhr mit ca. 120 in die 70er Begrenzung, der Verunglückte fuhr ca. 200 Meter voraus. Der hintere Motorradfahrer ließ ab kurz nach dem Schild "ausrollen" und der Verunglückte verschwand aus dem Sichtfeld, da es in die Kurve ging. Der Abstand zwischen den beiden wurde größer. Als er ihn dann wieder sah, war der Unfall schon passiert. Somit kann man durchaus davon ausgehen, dass die 120 km/h realistisch sind.
Das ist doch völlig irrelevant, interessant ist hauptsächlich erst mal wie weit die Vorfahrtstraße einsehbar war und dazu hab ich noch nix gelesen.
Hab auch eine Stelle an der ich mit 15m Sicht innerorts rausfahre (wenn da einer mit 80 kommt hat der auch Pech gehabt).
Gruß Metalhead
Ich bin zwar reiner Autofahrer, will aber aus moralischen Gründen keinen Hass auf irgend welche "Gruppen" sondern nur auf Individuen zulassen.
Für mein persönliches Empfinden war der Schnarcher (also der Autofahrer) der Initiator und der mit der größeren Verantwortung (Motorradfahrer ist in meinen Augen der schwächere VTler).
Und ich denke herausgelesen zu haben, daß auch hier im Forum das Verhältnis Motorrad-Befürworter und -Gegner ca 50%:50% beträgt...
HTC
Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich kann nur wiederholen, dass dem Motorradfahrer lt. Gutachtern eine höhere Teilschuld zugesprochen werden soll. Das wird dann schon seine Gründe haben.
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:04:56 Uhr:
.... Er selbst fuhr mit ca. 120 in die 70er Begrenzung, der Verunglückte fuhr ca. 200 Meter voraus. Der hintere Motorradfahrer ließ ab kurz nach dem Schild "ausrollen" und der Verunglückte verschwand aus dem Sichtfeld, da es in die Kurve ging. Der Abstand zwischen den beiden wurde größer. Als er ihn dann wieder sah, war der Unfall schon passiert. Somit kann man durchaus davon ausgehen, dass die 120 km/h realistisch sind.....
Dann scheint es ja so zu sein, dass die 70 km/h dadurch begründet sind, dass nach der Kurve eine Einmündung ist. Wenn in dem Fall jemand mit locker 50km/h mehr um die Kurve kommt, kann es gut sein, dass der Unfall in hohem Maße dadurch mitverursacht worden ist.
Genau, die Einmündung, in der der Pkw abbiegen wollte, liegt so ziemlich am Scheitelpunkt der Kurve.
"Laut Gutachter"...soso...lass uns doch direkt an deinen Informationen teilhaben, indem du die Quelle dafür hier zugänglich machst.
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:26:44 Uhr:
Genau, die Einmündung, in der der Pkw abbiegen wollte, liegt so ziemlich am Scheitelpunkt der Kurve.
Und dann war der Motorradfahrer eventuell noch nicht mal zu sehen, als das Auto aus der Einmündung heraus gefahren ist.....
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. August 2017 um 09:43:55 Uhr:
"Laut Gutachter"...soso...lass uns doch direkt an deinen Informationen teilhaben, indem du die Quelle dafür hier zugänglich machst.
Sorry, entweder kannst du nicht lesen oder du verstehst es einfach nicht...oder willst es nicht verstehen.
Der Staatsanwalt hat Gutachter eingeschaltet, erste Ergebnisse liegen wohl vor und sind, so wie ich es verstanden habe, dem Anwalt der Familie des Motorradfahrers mitgeteilt worden. Was soll ich da jetzt zugänglich machen?! Willst du ne Telefonnummer oder Mailadresse haben um selber nachzufragen?!
Zitat:
@torre01 schrieb am 24. August 2017 um 09:44:57 Uhr:
Zitat:
@fachwirt10 schrieb am 24. August 2017 um 09:26:44 Uhr:
Genau, die Einmündung, in der der Pkw abbiegen wollte, liegt so ziemlich am Scheitelpunkt der Kurve.Und dann war der Motorradfahrer eventuell noch nicht mal zu sehen, als das Auto aus der Einmündung heraus gefahren ist.....
Sorry, hier stand Mist.