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Wer hat Schuld --> Tödlicher Motorradunfall

Themenstarteram 22. August 2017 um 5:43

Guten Morgen,

in der letzten Woche gab es im entfernten Familienkreis einen tödlichen Unfall. Der Motorradfahrer und der Fahrer des Pkw sind beide verstorben. Der Unfall ereignete sich abends in der Dämmerung.

Fakt ist, dass der Motorradfahrer mit ca. 120 km/h auf einer Landstraße, wo 70 erlaubt ist, gefahren ist. Der Pkw-Fahrer ist aus einer Seitenstraße links abgebogen und hat somit die Vorfahrt genommen.

Jetzt prallen hier natürlich Anschuldigungen aufeinander. Wie seht ihr die Schuldfrage?

Ich bin der Ansicht, dass der Motorradfahrer einen größeren Anteil an dem Unfall hat, da er, höchstwahrscheinlich bewusst, das Tempolimit weit überschritten hat. Der Autofahrer hat zwar die Vorfahrt genommen, dies aber sicherlich nicht bewusst, sondern in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Motorrades.

Falls eine solche Frage hier nicht hingehört, bitte löschen!

Viele Grüße,

Fachwirt10

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:

Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).

Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

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am 22. August 2017 um 5:50

Ich sehe die Schuld beim Autofahrer, denn man hat nicht die Vorfahrt zu nehmen. Egal wie schnell jemand unterwegs ist.

Da beide verstorben sind, wird es schwierig mit der Schuldübernahme. Tote können nicht mehr zur Schuld herangezogen werden.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 07:50:38 Uhr:

Ich sehe die Schuld beim Autofahrer, denn man hat nicht die Vorfahrt zu nehmen. Egal wie schnell jemand unterwegs ist.

Stimmt eigentlich.

Ich denke auch, daß ein Motorrad, daß einen sehr guten Bremsweg trotz doppelter Geschwindigkeit hat nicht so gefährlich ist wie ein verträumter Autofahrer, der einem die Vorfahrt nimmt und den Weg blockiert. Zudem ist das Motorrad recht wendig und schmal, hat also bessere Ausweichmöglichkeiten als ein Auto (auch wenn das hier nicht gereicht hat).

Andererseits wird es aber auch für den Autofahrer schwer gewesen sein, den Motorradfahrer mit seiner Geschwindigkeit richtig einzuschätzen. Wenn die Straße auch noch kurvenreich/unübersichtig war, kann es sein, daß der Autofahrer sich zwar abgesichert, aber während des Abbiegevorgangs der Motorradfahrer "aus dem Nichts" auftauchte...

Ich tendiere zu 50/50.

HTC

am 22. August 2017 um 6:01

Meistens verstirbt ja leider nur das Opfer und der Verursacher kommt davon. Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 08:01:59 Uhr:

Jetzt hat es eben auch den Verursacher erlegt und kann kein weiteres Leid verursachen.

Nett.

Ohne weitere Details kommt hier wohl nix vernünftiges heraus. Sicher ist nur, daß beide eine Teilschuld haben (Vorfahrtsverletzungen mit stark überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten gibt's schon einige Urteile).

Mehr als die Todesstrafe wäre wohl für keinen der Beiden raus gekommen, also laßt es einfach gut sein.

Gruß Metalhead

@fachwirt10

Das ist ziemlich sicher ein Fall, bei dem beide einen relevanten Anteil am Verschulden des Unfalls haben. Der Vorfahrtsverstoß ist sehr schwerwiegend. Die Geschwindigkeitsübertretung des Motorrades mit >70% oberhalb zHG aber auch. Das wird in der Regel irgendwas zwischen 1/3 zu 2/3 und 1/2 zu 1/2 ergeben. Es kann auch eine Unvermeidbarkeit für den Pkw-Fahrer dabei herauskommen und dann läge die Haftung bei der Versicherung des Motorrades. Ein Unfallrekonstruktionsgutachten wird sicherlich Aufschluss über die jeweilige Vermeidbarkeit des Unfalls bringen. In solchen Fällen wird das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. Das werdet ihr abwarten müssen.

Es geht Richtung 50/50, wobei diese "mäßige" Geschwindigkeitsübertretung zu einer m.E. etwas geringeren Verfehlung des Bikers führt.

Wenn ich die Straßen bei uns so ansehe sind die Strecken mit TL 70 so gut wie immer unübersichtlich oder mit Kreuzungen von anderen Strassen. Somit ist 120 schon nicht mehr mäßig sondern schon heftig.

Für mich hat hier die Motorradfahrer mindestens die gleiche Schuld.

Zitat:

@Bleikugel schrieb am 22. August 2017 um 07:50:38 Uhr:

Ich sehe die Schuld beim Autofahrer, denn man hat nicht die Vorfahrt zu nehmen. Egal wie schnell jemand unterwegs ist.

Das kannst Du so pauschal nicht sagen. Ich wohne z.B. am ländlich gelegenen Dorfanfang einer Hauptdurchgangsstraße. Von meiner Einfahrt bis zum Ortseingangsschild sind es rd. 60 Meter. Davor kommt eine nicht einsehbare Kuppe, über die immer wieder Motorradfahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit in den Ort einfahren.

Es passiert mir mehrfach im Monat, dass beim Rausfahren aus meiner Einfahrt noch kein Biker zu sehen ist, wenn ich aber mittig auf der Straße bin, diese Raser mit Gefahrenbremsung direkt vor meinem Auto stehen.

Nach Deiner Argumentation darf ich ab sofort nicht mehr aus meiner Einfahrt fahren, denn ich nehme diesen Idioten jedesmal die Vorfahrt und ich trüge im Unfall-Fall die Schuld.

Die Frage ist doch, wäre die Autofahrerin bei dem Geschwindigkeitsüberschuss des Motorradfahrers und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten überhaupt in der Lage gewesen, die Bedrohungslage zu erkennen.

Und das wird der Gutachter schon klären.

am 22. August 2017 um 7:24

Der Fahrer des Kombis hat ja offensichtlich unverletzt überlebt und wird eventuell zur Klärung beitragen, wenn ihm ein Anwalt nicht rät, den Mund zu halten.

Zur Frage des TE verweigert sich meine Glaskugel, weil ich leider die Strecke und die Verkehrsverhältnisse dort nicht kenne. Die Raserei sehr vieler Biker mit ihren defekten Auspüffen muss nicht diskutiert werden. Hier sammeln die Hubschrauber jedes Wochenende ein.

Zitat:

@HTC schrieb am 22. August 2017 um 08:00:45 Uhr:

[...] ein Motorrad, daß einen sehr guten Bremsweg trotz doppelter Geschwindigkeit hat [...] Zudem ist das Motorrad recht wendig [...], hat also bessere Ausweichmöglichkeiten als ein Auto [...]

Du bist offensichtlich kein Motorradfahrer ...

Davon ab frage ich mich, wer die Geschwindigkeit des Motorrads eigentlich gemessen hat, von der hier ausgegangen wird.

Gruß vom bösen Dieter

Um die Aussagen von Dieter zu präzisieren:

Ein Motorrad hat im Vergleich zu einem PKW einen tendenziell leicht längeren Bremsweg. Lediglich die Verzögerung beim reinen Gas wegnehmen ist deutlich höher als beim PKW.

Auch mit der Wendigkeit eines Motorrads ist es insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten schnell vorbei. Hierbei wirken sich insbesondere die Kreiselkräfte der rotierenden Räder auf, welche ein abruptes Ausweichen unmöglich machen.

Wie sieht es eigentlich in so einem Fall mit der Betriebsgefahr aus?

Ich meine ein LKW hat zB eine erhöhte Betriebsgefahr gegenüber einem PKW, gilt das dann auch bei PKW vs Motorrad?

HTC

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