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Wer hat schon Erfahrungen mit den neuen Richtlinien für die HU bei Oldtimern?

Mercedes W114/115 W114/W115
Themenstarteram 23. März 2021 um 19:47

Hallo!

Bei mir steht im Mai 2021 wieder die HU in's Haus. Die habe ich zu den vergangenen drei Terminen von einem DeKra-Sachverständigen in der Werkstatt nebenan machen lassen. Im Februar sprach mich der Kfz-Meister jedoch an, dass sich die Maßgaben sowohl für die H-Eingangsprüfung, als auch die H-Bestandsprüfungen enorm verschärft hätten, und sich auch sein Stammprüfer jetzt sehr streng gebe. Ich solle es daher lieber woanders versuchen.

Heute war ich nun bei einer TÜV-Nord-Zweigstelle, bei der man mir einen Auszug aus den neuen Richtlinien ausdruckte. Demnach wären etwa Lackabplatzer an den Türkanten, aber auch deren Ausbesserung mit einem Lackstift hinderlich. Beilackierungen, wenn der Neulack vom übrigen Farbton abweiche und sonst unsachgemäße Lackbehandlung wie übermäßiges Polieren oder durch Sonneneinwirkung ausgebleichter Lack. Weiter Risse oder Farbveränderungen beim Armaturenbrett, Sitzen, Türverkleidungen und Teppichen. Auf meine Nachfrage, ob man also einen Neuwagen mit Mindestalter 30 Jahre bräuchte, meinte der Ingenieur schulterzuckend, die Autos sollten ja auch schön aussehen.

Hatte ich es jetzt nur mit Spinnern zu tun oder hat sich der Wind tatsächlich so gedreht?

Das möchte ich ganz dringend wissen, denn dann komme ich billiger damit weg, wenn ich normal tüffe und dann halt die 8oo € p.a. zahle.

Danke im Voraus für fleißiges Antworten

Gruß

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24 Antworten

Zitat:

@wbracher schrieb am 23. März 2021 um 20:47:35 Uhr:

Demnach wären etwa Lackabplatzer an den Türkanten, aber auch deren Ausbesserung mit einem Lackstift hinderlich. Beilackierungen, wenn der Neulack vom übrigen Farbton abweiche und sonst unsachgemäße Lackbehandlung wie übermäßiges Polieren oder durch Sonneneinwirkung ausgebleichter Lack. Weiter Risse oder Farbveränderungen beim Armaturenbrett, Sitzen, Türverkleidungen und Teppichen.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß das so in der Praxis umgesetzt wird. Das würde ja letztlich bedeuten, daß Fahrzeuge mit Patina praktisch nicht mehr in den Genuß eines H-Kennzeichens kommen könnten.

Themenstarteram 23. März 2021 um 21:20

Hallo!

Dazu heißt es zusammenfassend: Was Patina ist, entscheidet der Prüfer.

Klingt nach Willkür, oder?

Der Anforderungskatalog ist eigentlich eindeutig und da hat sich auch nichts dran geändert.

Das wird mittlerweile bloß etwas rigoroser umgesetzt, weil (wenn man ehrlich ist) ja bisher auch Fahrzeuge mit H unterwegs waren, wo man sich gefragt hat, ob der Prüfer bei der Abnahme blind oder besoffen war. Letztendlich ist ein H zur Pflege und Erhaltung kraftfahrtechnischen Kulturgutes gedacht und nicht zum günstigen Rumjucken mit verbrauchten Achthandmöhren.

Gut, der geforderte gute allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand ist sicher auch Ermessenssache, aber wegen einem Lackabplatzer wird dir kaum jemand einen Strick drehen. Nur wilde Metalflakelackierungen, Folierungen und sowas geht halt nicht.

Stell den Ausdruck doch mal hier ein, gehört habe ich auch schon das es jetzt strenger gehandhabt wird.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 24. März 2021 um 06:23:45 Uhr:

Das wird mittlerweile bloß etwas rigoroser umgesetzt, weil (wenn man ehrlich ist) ja bisher auch Fahrzeuge mit H unterwegs waren, wo man sich gefragt hat, ob der Prüfer bei der Abnahme blind oder besoffen war.

Es sind genug normale Autos unterwegs, wo man sich die Frage stellt, welchen Zustand der Prüfer bei deren HU hatte...

Themenstarteram 24. März 2021 um 16:26

Linker Kotflügel eines /8 zwischen Rad und Tür, etwa 7x7 cm groß, eine herausgedrückte Delle, absolut glatt, aber der Lack passte trotz richtigen Farbcodes nicht ganz.

Ein Bild, das ich dem Tüffer gezeigt und die Frage gestellt habe, ob diese Farbtonabweichung das Maß des Zulässigen überschreite, Antwort: Ja.

Auf die Frage, ob das auch gelte, wenn diese Abweichung von Kotflügel zu Tür bestehe: Ja.

Auf die Frage, ob das dann nicht grundsätzlich auf eine Volllackierung hinauslaufe: Eigentlich schon.

So viel zu etwas strenger und die ganz schlimmen Hütten. Letztere könnten dann ganz viele von unseren Autos werden, wenn nur noch die Museumsstücke von Multimillionären und Royals als technisches Kulturgut prämiert werden.

So lief das nämlich schon einmal mit der 07er-Nummer.

20210323
Themenstarteram 24. März 2021 um 18:42

Hier jetzt die Ablichtung des Auszugs, die Interpretation vom TÜV- bzw. DeKra-Prüfer habe ich ja schon dargelegt. Die Beispielbilder sind in Richtung ganz schlimm, scheinen aber in der Vorstellung eines Prüfingenieurs immer im Kern vorzuliegen.

20210324
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Hmm,

Angenommen ich habe habe bereits ein H-Auto. Das Auto ist nicht original sondern wurde umgebaut. H Gutachten wurde nach "damaligen" Richtlinen erstellt Die Richtlinen werden strenger könnte mir das H Kennzeichen aberkannt werden, weil sich die Richtlinen ändern oder gibt es "Bestandsschutz" ???

Beispiel:

Also ein sonnenverbranntes "Patina" Auto würde nach den oben genannten Richtlinen ja nicht mehr "durchgehen" aber wie sieht es mit "Altgutachten" aus ?

Das es neue Richtlinien geben sollte finde ich auch nicht schlecht, sonst fällt irgendwann die "Qualität" des H-Bonus ja weg, der Gammel T4 der Golf 3 ? Sind das noch schützenswerte Autos im Sinne des Kulturgutes?

Ich weiß es auch nicht.... wäre hätte vor 20 Jahren so über einen "Käfer" gedacht ??

LG Jürgen

Immer noch aktuell. An der Richtlinie hat sich nichts geändert.

Themenstarteram 25. März 2021 um 0:38

Erstmal Jürgen: Eine nachträgliche technische Veränderung, die schon für die Eingangsprüfung nicht erlaubt war, führt zum Verlust der H-Würdigkeit, der dann bei der Folge-HU festgestellt würde, was die Umschlüsselung zur Folge hätte. Kein Bestandsschutz.

Bei Änderung der Kriterien wäre ein Bestandsschutz denkbar, ist aber auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts selten, nur in deren Zweig Strafrecht gilt ein striktes Verbot der Reformatio in peior (etwa der Einbrecher, der 2 Jahre wegen schweren Diebstahl zwei Jahre zu sitzen hat und der Gesetzgeber setzt nach Verurteilung die Mindeststrafe auf 5 Jahre herauf: Ede muss jetzt nicht drei Jahre sitzen bleiben). Hier aber im Genehmigungsrecht und im Steuerrecht Bestandsschutz gibt es nur in geringem Umfang Bestandsschutztatbestände.

Und hier komme ich zu Gotteszorn: Die Prüfungsorganisation sind Ihrer Rechtsnatur nach Private, die öffentlich-rechtliche, also staatliche, Aufgaben in öffentlich-rechtlichen Auftrag nach öffentlich-rechtlichen Maßgaben ausführen. Ihre Handlungen könnte mit gleicher Rechtsnatur und Wirksamkeit auch ein Verwaltungsangestellter oder Beamter vornehmen. Die Feststellung oder Versagung der Feststellung der Konformität eines Kfz zur StVZO ist ein Verwaltungsakt, also die rechtlich bindende Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Außenwirkung. Das Ganze vom Hintergrund des Grundsatzes der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns. Also gelten ja wohl die von Dir genannten Richtlinien? Leider ist das im gesamten Ö-Recht nicht so, auch nicht im Sozialversicherungsrecht. Gesetze und Verordnungen lassen dem Einzelnen in der Verwaltung zu viel Entscheidungsfreiheit, deswegen werden Verwaltungsvorschriften erarbeitet, die die Auslegung der Gesetze und Verordnungen kanalisieren. Nicht die Richtlinien sind hier das Problem, sondern deren Auslegungsanweisungen.

Da habe ich wohl nicht scharf genug formuliert, ist aber auch unhandlich für eine Überschrift.

Ist schon klar, ich schrieb ja auch, dass das Ermessens- bzw. Auslegungssache ist. Fakt ist aber, dass die Richtlinien vorhanden sind, die Vorlage für eine Abnahme sein sollten. Und neu ist daran gar nix.

Wenn mir also im Vorfeld ein Prüfer kommt, dass das nichts wird, dann fahre ich zur nächsten Prüfstelle, vorausgesetzt das Auto ist wirklich in Ordnung und der Prüfer in meinen Augen jemand, der es zu eng sieht.

Sich zu ärgern bringt nichts und einen Erfüllungsgehilfen des Staates zu verklagen geht afaik nicht, dann müsste man den Landkreis verklagen - ergo sinnlos.

Wenn ein aber der aaS im Vorfeld schon was von neuen Richtlinien faselt um bange zu machen, sollte er nochmal zur Schulung. Hier liegt aber vermutlich nur ein Kommunikationsproblem vor der Marke Stille Post.

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