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Wer hat hier Vorfahrt?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.

Daher ganz konkret meine Frage:
Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!

Rechts-vor-links?
114 Antworten

Doch, an jeder abknickender Vorfahrtstraße ist die untergeordnete Straße mit einer geschwungenen Haltelinie kenntlich gemacht.

Grüße
Steini

Imho kennzeichnet die dann nur den Verlauf der Vorfahrtstraße.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. Januar 2022 um 16:25:13 Uhr:


Imho kennzeichnet die dann nur den Verlauf der Vorfahrtstraße.

Imho kennzeichnet die nur den Verlauf einer Straße/Fahrspur.

eine Haltelinie sowieso nicht:

Die Haltelinie ist eine weiße, durchgezogene Linie auf der Straße, beispielsweise vor einer Ampel oder einem Stoppschild, an der Sie als Fahrzeugführer anhalten müssen.

Ganz klar, als Ortsfremder würde ich die Fahrbahnmarkierung so deuten, dass die Vorfahrtsstraße nach links abbiegt und ich hier auch vorfahrtsberechtigt bin. Offensichtlich haben die Behörden die von rechts kommende Straße nur als untergeordneten Zufahrtsweg eingestuft und dies durch die Straßenmarkierung bestätigt.

Manchmal ist einfach kein Platz um X zusätzliche Schilder aufzustellen, der Schilderwald ist eh schon groß genug.

Die Leitlinien kennzeichnen lediglich den Verlauf der Fahrspur,daraus ergibt sich aber keine Vorfahrtregel.
Wenn man sich den Verlauf der Straße anschaut wird die lediglich dazu da sein um diesen Verlauf zur besseren Orientierung anzuzeigen und den rechten Bereich klar davon abzugrenzen.
Und selbst wenn um die Ecke rum nur eine Tiefgarageneinfahrt oder eine Sackgasse ist bleibt das eine Einmündung von rechts.
Und mir sieht das nicht unbedingt nach Privatbesitz aus,somit wäre es auch niemals nur eine Ausfahrt.

Auch die gestrichelte Leitlinie (Zeichen 340) ist ein ein bestimmtes Verhalten gebietendes Verkehrszeichen und man darf sie nicht überfahren wenn dadurch andere gefährdet werden. Steht so im amtlichen Text zum Zeichen 340. Einfach mal nachlesen. Der Durchgangsverkehr fährt nicht über diese Leitlinie. Das macht nur der einmündende Verkehr in und aus der Einmündung und der darf den restlichen Verkehr nicht gefährden. Deshalb ist die auch quer über dessen Fahrtrichtung markiert und nicht längs.

du darfst grundsätzlich in keine Kreuzung einfahren, wenn du dadurch jemanden gefährdest! Insbesondere wenn keine Vorfahrtsregelung durch Ampeln oder Verkehrsbeschilderung vorgegeben ist.

und was hat die Fahrstreifenbegrenzung des Längsverkehrs jetzt mit der Vorfahrtsregelung an dieser Kreuzung zu tun?
Nichts!

Gut, du willst Recht haben und nicht verstehen. Kein Problem. Das darf hier jeder. 🙂

Bis vor einem Jahr hätte ich gesagt, das sei eine Ausfahrt.
Jetzt sage ich Rechts vor Links.

Die Nachbarortschaft hat nämlich angefangen, die Straßen zu bepinseln. Wesentlich "klarere" Stellen mit "Nix rechts vor links" wurden zu GLASKLAR "rechts vor links" gepinselt: gestrichelte Haltelinien vor jedem "rechts vor links". Für jeden "Deppen" klar erkennbare Ausfahrten waren "plötzlich" Kreuzungen.

Straßengraffiti verändert ja keine Vorfahrtsregeln, sie stellen die nur klar (vielleicht). In Deinem Fall ist wohl der Farbeimer vom LKW gefallen, und wie er hinterherrollte, wurden Spuren auf der Straße hinterlassen... (Ironie).

Im Ernst: für mich ist die Stelle völlig unklar. Deswegen würde ich aus Lehre von oben die Stelle nur in Schrittgeschwindigkeit oder zumindest deutlich unter 30 km/h anfahren, und Rechts vor Links gewähren.

Als Autobummser würde ich an dieser Stelle "lauern". Von daher würde ich ohne Dashcam, auf der klar zu sehen ist, dass mich Einer durchwinkt, keinen cm weiter fahren, wenn da jemand von rechts fahrbereit im Auto säße.

Für mich ist das Straßengraffiti an dieser Stelle eine tatsächlich aufgepinselte "Sichtlinie" wie bei https://www.stvo2go.de/fahrbahnmarkierungen-bedeutung/ in Blau.

@xis

in deinem Link ist die Leitlinie Zeichen 340 leider gar nicht aufgeführt:

Die Leitlinie darf nicht überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Die Leitlinie kann auch als eine Warnlinie verstanden werden (Striche sind hier länger).

und das trifft hier alles zu...

die Stadt hat das "aufgemalt" und es fährt dort eine Buslinie - das ist also alles schlüssig;
die Linie kennzeichnet den Verlauf der übergeordneten Fahrbahn - nur ein Zeichen 205 für den von rechts kommenden Verkehr fehlt....

Zitat:

@Rufus24 schrieb am 5. Januar 2022 um 18:31:10 Uhr:


Offensichtlich haben die Behörden die von rechts kommende Straße nur als untergeordneten Zufahrtsweg eingestuft und dies durch die Straßenmarkierung bestätigt.

Deine Interpretation in Ehren, aber was ist in der STVO ein "untergeordneter Zufahrtsweg" und wo steht, dass ein solcher nachrangig ist in Bezug auf die Vorfahrt? Das gibt es nur für die Abgrenzung mit Randstreifen. Die Straßenmarkierung für sich regelt auch nichts, sie verdeutlicht allenfalls. Aber hier gibt es nichts zu verdeutlichen, denn eine entsprechende Anordnung per Verkehrsschild gibt es nicht.

Daher gilt hier rechts vor links.

Zitat:

@remix schrieb am 6. Januar 2022 um 09:49:00 Uhr:


@xis

in deinem Link ist die Leitlinie Zeichen 340 leider gar nicht aufgeführt:

Die Leitlinie darf nicht überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Die Leitlinie kann auch als eine Warnlinie verstanden werden (Striche sind hier länger).

und das trifft hier alles zu...

die Stadt hat das "aufgemalt" und es fährt dort eine Buslinie - das ist also alles schlüssig;
nur ein Zeichen 205 für den von rechts kommenden Verkehr fehlt....

Was auch immer diese Pinselunfall an der Stelle zu suchen hat...

Ich würde seit Ende 2021 dort rechts vor links Vorfahrt geben.

Und da bei Unfällen das Sitzenbleiben auf einen Teil der Kosten zu erwarten ist, würde ich auch nicht auf die Vorfahrt bestehen. Kurz hupen würde ich aber, wenn da Einer durchrauscht.

wenn man die alten Google maps/Street view Bilder und Fotos des TS vergleicht, sieht man, dass der "Pinselunfall" auch schonmal erneuert wurde, also kein Zufall ist;

wollte man dort RvL, hätte man sich die Linie sicher gespart, schon aus Kostengründen

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