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Wer hat hier Vorfahrt?

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 12:39

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.

Daher ganz konkret meine Frage:

Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!

Rechts-vor-links?
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114 Antworten

Du hast recht.

Rechts vor links.

Nur das vor der Kreuzung auf dem Bürgersteig parkenden Auto ?? würde ich aber ganz schnell wegstellen bevor es eine saftige Knolle gibt. Nach dem neuen Gesetz dürften es über 100€ und 1-2 Punkte in Flensburg geben.

Themenstarteram 3. Januar 2022 um 13:15

Die Striche auf der Straße sind aber wirklich irritierend. Weiß auch nicht, warum die dort sind...

Das sehe ich wie Joscha. Als Stadt hätte ich auf abknickende Vorfahrtstraße entschieden. Das wirkt an der Stelle für mich sinnfälliger als "rechts-vor-links".

Ich denke nicht. Rechts kommt nämlich keine "Straße", sondern lediglich ein "sonstiger Straßenteil". Ein Parkplatz für Paketboten, Lieferdienste oder für die Bevölkerung. Man kommt mit dem Auto nicht weiter, sondern kurz hinter dem Haus kommt eine Tiefgarage (?) und ein Fußweg. G**gl maps liefert ein gutes Bild dazu; ich habe aber auch länger suchen müssen, denn "Am Burghof" ist ziemlich lang.

Dazu kommt, dass diese Verkehrsfläche mit Leitlinien von der übrigen Straße "Am Burghof" abgetrennt ist. Das suggeriert dem Kommenden Vorrang, bzw. ist dies so gewollt?

Wer sich da auf RvL beruft, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Würde ich nicht darauf vertrauen.

Eine Abtrennung durch die Linien ist aber unter gewissen Umständen ( zB bei Schnee ) nicht sichtbar und schon wäre die Situation dann wieder eine andere.

Also r v l .

Eindeutige Beschilderung würde für klare Verhältnisse sorgen.

"Straßenmalerei" ist auch ein Verkehrszeichen. Und Verkehrszeichen gelten auch, wenn sie witterungsbedingt nicht sichtbar sind.

Zudem ist schlechtes Wetter oder Schnee auch ein Faktor, langsamer zu fahren. D.h. wenn es kracht, hat oftmals der schnellere Schuld, weil er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist.

Es gibt mindestens eine Mitschuld aufgrund der Betriebsgefahr, selbst bei eindeutiger Vorfahrtslage. Und das will ja nun auch keiner.

Ziel ist es doch, knitterfrei und heil am Ziel anzukommen. Denn man geht bei einem Unfall selten als Sieger vom Feld, selbst wenn man Recht hat. Das Zeitversäumnis und den Ärger bei einem Unfall bezahlt einem niemand.

In diesem Sinne wünsche ich allen noch ein "frohes Neues" und kommt allzeit unfallfrei durch das Jahr!

Imho auch RvL, aber darauf ankommen lassen würde ich es nicht, als von rechts Kommender.

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 14:23:21 Uhr:

Dazu kommt, dass diese Verkehrsfläche mit Leitlinien von der übrigen Straße "Am Burghof" abgetrennt ist. Das suggeriert dem Kommenden Vorrang, bzw. ist dies so gewollt?

darauf kommt es nicht an. Wenn das Einmündende erkennbar eine Straße ist und nicht baulich abgetrennt ist, gilt hier rechts vor links.

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 15:11:47 Uhr:

"Straßenmalerei" ist auch ein Verkehrszeichen. Und Verkehrszeichen gelten auch, wenn sie witterungsbedingt nicht sichtbar sind.

Und genau das Stimmt nicht. Verkehrszeichen die aus irgendwelchen Gründen nicht erkennbar bzw sichtbar sind, zählen nicht. Es sei denn es kann Ortskenntnis (z.B. bei einem Unfall) nachgewiesen werden.

Eben das [erkennbar eine Straße] ist es ja nicht. Sonst würde ja auch der Peugeot nicht im "Kreuzungsbereich" parken. Hinter den Häusern geht es nämlich nicht weiter, was man auf dem Foto freilich nicht sieht.

Nach eurer Lesart hätte man von dort immer Vorfahrt, denn von rechts kann niemand kommen -> Einbahnstraße, verkehrt herum radelnde Mitbürger einmal ausgenommen. Man könnte selbst fahren, ohne zu schauen in beliebiger Geschwindigkeit. Das ist gefährlich, weil man von den anderen VT nicht oder zu spät gesehen wird. Man müsste tatsächlich einmal die Stadtverwaltung fragen, wie sie sich das denkt.

doch, es sieht aus wie eine Straße und man muss nicht über einen Bordstein fahren. Es ist keine Einfahrt oder Ausfahrt. Also gelten hier die Vorfahrtregeln RvL.

am 3. Januar 2022 um 15:59

Zitat:

@Deloman schrieb am 3. Januar 2022 um 14:23:21 Uhr:

Ich denke nicht. Rechts kommt nämlich keine "Straße", sondern lediglich ein "sonstiger Straßenteil". Ein Parkplatz für Paketboten, Lieferdienste oder für die Bevölkerung. Man kommt mit dem Auto nicht weiter, sondern kurz hinter dem Haus kommt eine Tiefgarage (?) und ein Fußweg. G**gl maps liefert ein gutes Bild dazu; ich habe aber auch länger suchen müssen, denn "Am Burghof" ist ziemlich lang.

Dazu kommt, dass diese Verkehrsfläche mit Leitlinien von der übrigen Straße "Am Burghof" abgetrennt ist. Das suggeriert dem Kommenden Vorrang, bzw. ist dies so gewollt?

Wer sich da auf RvL beruft, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Würde ich nicht darauf vertrauen.

was Du "sonstigen Straßenteil" nennst, könnte man auch als "Sackgasse" bezeichnen (ohne Wendemöglichkeit);

man sieht halt leider nicht, ob diese "Strasse" von rechts evtl. als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist - dann würden die Linien auch Sinn machen und es gilt auch kein RvL....

Tja. Was habe ich in der Fahrschule damals gelernt: wenn man Schilder verpeilt hat oder sich der Vorfahrtslage nicht sicher ist, fährt man

a) zurückhaltend und

b) als wenn an der Krezung rechts-vor-links gilt.

Für mich wäre die Situation unklar, es ist kein Schild vorhanden und ich wüsste nicht, was da rechts für eine Straße ist und ob da eine Straße ist. Ergo würde ich davon ausgehen, dass die rechts rauskommenden Vorfahrt haben.

am 3. Januar 2022 um 16:14

Wenn ich aus der Richtung komme wie das Bild aufgenommen wurde und ich Ortsfremd bin, zaehlt fuer mich rechts vor links und ganz gross vorsicht unf gegenseitige ruecksichtnahme. Da ich beim fahren nicht erst googlen oder im Forum fragen kann was dort vorn gelten koennte ;)

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