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Wer hat hier Vorfahrt?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.

Daher ganz konkret meine Frage:
Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!

Rechts-vor-links?
114 Antworten

Die Street-view Bilder sind leider von 2008, aber hat schon jemand das Schild "30er Zone" gefunden?
Ist es eine 30er-Zone?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2022 um 22:52:04 Uhr:


Am besten beantwortet sich die Eingangsfrage wie immer durch die Befragung der Weisheit der Illuminaten in den von ihnen in der StVO niedergelegten Geboten für die irdischen Fahrlinge (m/w/d/u):

…und genau hier sehe ich das Problem, die STVO gibt beide hier vertretenen Standpunkte her. Es kommt nur auf die Richtung an aus der man kommt.
Wer aus der Richtung des durchgehenden Verkehrs kommt, nimmt mit gutem Recht an das hier Rechts vor Links gilt wird Vorfahrt gewähren, wer aus der anderen Richtung kommt wird sich nicht einbilden das seine Ausfahrt aus der Tiefgarage als Einmündung einer Kreuzung gilt wird also immer Vorfahrt gewähren.

Es wäre schon sinnvoll, klarstellend für den Verkehr aus der Einmündung kommend Zeichen 205 und 206 aufzustellen und den Durchgangsverkehr in beiden Richtungen mit Zeichen 301 oder 306 abzusichern. Derzeit ergibt sich dieses Ergebnis aber bereits aus der vorhandenen Fahrbahnmarkierung.

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Die Linien sind da meiner Ansicht nach nur um den unübersichtlichen Verlauf der Fahrbahn deutlich zu machen, haben aber keinerlei Einfluss auf die Regelung der Vorfahrt.

Linien sind Schall und Rauch. Vorfahrt wird ausschließlich durch Schilder geregelt, und wenn keine da, dann Rechts vor Links.

Dann beobachte mal den Schilderwald an den Leitlinien der Autobahn und die Vorfahrtsschilder an den Auffahrten ...

Was ändert das an der von mir oben genannten Gesetzeslage ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2022 um 22:52:04 Uhr:


.../nullum

Sehr schön. 🙂

Zitat:

@2704 schrieb am 5. Januar 2022 um 08:50:42 Uhr:


Was ändert das an der von mir oben genannten Gesetzeslage ?

Natürlich nix. Also genausowenig wie der Umstand, selbige wohl nicht zu kennen. 🙂

Zitat:

@H.KNEBEL schrieb am 5. Januar 2022 um 06:06:28 Uhr:


Die Street-view Bilder sind leider von 2008, aber hat schon jemand das Schild "30er Zone" gefunden?
Ist es eine 30er-Zone?

ja, es ist eine einzige 30er-Zone - ab Ortseingang Bonames; und die besagte Strasse wird auch von einer Buslinie befahren;

die Strasse ist eine Landesstrasse (L3003);

ich bin da schon oft herumgekurvt, weil mein Bruder da lebt und einige Meter weiter das lecker Speiselokal "Einhorn" liegt

m.W. sind in Bonames sonst alle Einfahrten gepflastert/mit Bordsteinkanten versehen;

wäre es Absicht, an dieser Stelle RvL gelten zu lassen und die Markierungen stellen nur den Fahrbahnverlauf dar, würde das auch die Buslinie zum Anhalten zwingen;

also fehlt wohl wenigstens Zeichen 205 für den von rechts kommenden Fahrer - vllt., weil da kein Platz für ein Schild ist?! vgl. berlin-pauls Ausführungen zum Zeichen 340

tatsächlich gewährt dort auch niemand RvL, weder Ortskundige, noch Ortsfremde ....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Januar 2022 um 08:58:29 Uhr:



Zitat:

@2704 schrieb am 5. Januar 2022 um 08:50:42 Uhr:


Was ändert das an der von mir oben genannten Gesetzeslage ?

Natürlich nix. Also genausowenig wie der Umstand, selbige wohl nicht zu kennen. 🙂

Autobahnen werden ja sehr wohl durch Schilder gekennzeichnet und dann gelten die dafür vorgesehenen Regeln. Für Ortschaften ist das kein passendes Beispiel.

In "meiner" StVO haben die Zeichen 340 und 341 halt einen ebenso verbindlichen Weisungsgehalt und irgendwo steht auch geschrieben, dass das von Gesetzes wegen so ist. Ich bin bloß zu faul das nun ins Kleinste auszudeklinieren. Aber mein FS von Lotto kam damals ganz ohne Fehlerpunkte in meine Griffel ... 😉

Ich fasse das mal zusammen. Eine Landesstraße durchschneidet eine Tempo-30-Zone, auf Landesstraßen ist mit überörtlichem (nicht ortskundigen) Verkehr sicherlich eher zu rechnen als in einer Anliegerstraße. In Foto-Blickrichtung fahrend kann die Linie durchaus als "Hinweis auf den Verlauf der Fahrbahn" gedeutet werden - aber eben auch als Hinweis auf die Wartepflicht des von rechts einmündenden Verkehrs. Ebenso zeigt die Linie dem einmündenden Verkehr, dass die "andere" Straße übergeordnet ist. Widerspruch zu RvL. Ganz doof wird es, wenn die Linie aufgrund Schnee, Nässe etc. schlecht erkennbar ist.

Auch unter Berücksichtigung der VwV sollte hier nachgebessert werden.

Entweder der Vorrang der Landesstraße ist gewollt (Busverkehr?) - dann Rakete und Vorfahrt gewähren (oder evtl. sogar STOP) - oder deutliche Bordsteinkante (suboptimal bei Schnee).

Oder es ist RvL gewünscht, dann "Achtung Kreuzung" auf der Landesstraße und die Linie weg.

Ich habe noch nie eine geschwungene Haltelinie in Form des Kurvenradius' gesehen.

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