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Wer zahlt bei Blitzer auf Sperrfläche

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:27

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.

Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.

Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße

BartWux

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Juni 2006 um 12:27

Hallo zusammen !!

Ich sage direkt im Vorfeld das es sich in diesem Beispiel um einen angenommen Fall handelt und er weder mir noch einem Bekannten passiert ist.

Bei uns im Ort stellt die Polizei den Blitzer des öfteren auf eine Sperrfläche die dazu dient eine zweispurige Kraftfahrstraße auf eine einspurige Fahrbahn zu verjüngen.

Meine Frage ist nun wer haftbar gemacht werden kann wenn man diesen Raum (also die Sperrfläche die ja bekanntlich nicht überfahren werden darf) zum Ausweichen benötigt um einen Unfall (durch Wildwechsel oder Stauende hinter der Kurve ect.) zu verhindern.

Durch so einen Blitzer dürfte ja erheblicher Schaden am Fahrzeug enstehen und ich frage mich ob man so einen Blitzer einfach so "mitten" in die Fahrbahn (auch wenn es eine Sperrfläche ist) stellen darf.

Viele Grüße

BartWux

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37 Antworten
am 26. Juni 2006 um 12:42

Ja das dürfen sie. Das ist ja nicht "mitten" auf der Fahrbahn. Stell Dir vor, hinter der durchgezogenen Linie ist keine Asphaltfläche sondern ein graben. Für mich ist es definitiv keine Fahrbahn mehr daher auch nicht befahrbar. Und wenn du genau dort ausweichen musst, dann hast einfach nur Glück, das da nur ein Apparat steht und kein Baum.

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 13:10

Ich habe hier mal ein Luftbild von der o.g. Stelle angehängt in der ich den Blitzerstandort mit einem kleinen roten Punkt markiert habe und meiner Meinung nach stellt er an diesem Standort eine Gefährdung für den Straßenverkehr da.

EDIT: (Link hat wohl nicht geklappt)

Blitzerstandort

@Wallikröte

Wenn ich nurnoch in einen Graben ausweichen kann muss ich davon ausgehen das mein Fahrzeug (im Extremfall auch die Insassen) nicht unbeschadet aus der Angelegenheit rauskommt aber die Sperrfläche ist ja nunmal ein Teil der befestigten Fahrbahn.

Gruß

BartWux

am 26. Juni 2006 um 13:19

Das ist KEINE Fahrbahn!!!

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 13:53

@Wallikroete

Ok, es ist keine Fahrbahn sondern eine Sperrfläche die zum befestigsten Straßenkörper gehört - einverstanden ?

Gerade in Auf- und Abfahrtbereichen/Fahrbahnverjüngungen auf Kraftfahstraßen/Autobahnen liegt der Sinn einer Sperrfläche auch darin in brenzligen Situationen noch überfahren werden zu können welches aber durch das Aufstellen eines Blitzers komplett zunichte gemacht wird.

Gruß

BartWux

am 26. Juni 2006 um 14:02

Der Sinn einer Sperrfläche liegt in der Verkehrslenkung und nicht als Ausweichfläche im Notfall obwohl dafür u.U. nutzbar. Auch Gehwege sind notfalls als Ausweichfläche nutzbar, trotzdem ist das nicht der "Sinn" dieses Weges. Wenn Du im Notfall von der Fahrbahn musst (das befahren der Sperrfläche ist formal nichts anderes) und dort ein Blitzer steht dann zahlt die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers den Schaden. Dafür ist sie da.

Ciao!

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Der Sinn einer Sperrfläche liegt in der Verkehrslenkung und nicht als Ausweichfläche im Notfall obwohl dafür u.U. nutzbar. Auch Gehwege sind notfalls als Ausweichfläche nutzbar, trotzdem ist das nicht der "Sinn" dieses Weges.

Richtig deswegen werden Gehwege an stark frequentierten Straßen auch durch einen Bordstein baulich abgegrenzt. Bei normalen Anliegerstraßen (mittlerweile auch bei Ortsdurchfahrten) baut man garkeine Gehwege mehr sondern sogenannte Mehrzwegstreifen die nurnoch farblich (vielleicht noch durch eine Rinne) von der Fahrbahn getrennt werden damit diese als Ausweichfläche genutzt werden können.

Was den Sinn der Sperrfläche angeht hast du mich wohl missverstanden bzw. ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Natürlich soll die Fläche in erster Linie den Verkehr lenken aber baulich wird diese Fläche eben nur markiert damit sie überfahren werden kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Wenn Du im Notfall von der Fahrbahn musst (das befahren der Sperrfläche ist formal nichts anderes) und dort ein Blitzer steht dann zahlt die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers den Schaden. Dafür ist sie da.

Wenn es einen Unfall gab ist die Sachlage klar aber ich spreche ja von einem Ausweichmanöver um einen Unfall zu verhindern.

 

Gruß

BartWux

am 26. Juni 2006 um 14:23

hmm, ob dort ein Blitzgerät steht oder Verkehrsschild, zahlen würde ja nur eine Vollkasko.

Ähnliches würde vorliegen, wenn an einer Autobahnauffahrt nach der Beschleunigungsspur ein defektes auf dem Standstreifen stehen würde und einer, der sich nicht einfädeln konnte dem draufbrummt.

Die Standspur ist ja auch befahrbar, wie man bei Staus so schön sehen kann, aber deswegen trotzdem nicht erlaubt...klar, falls ein anderer nur diesen "Ausweg" zuläßt und man den zur Verantwortung ziehen kann, dürfte die Sache klar sein.

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von MI-MK

Ähnliches würde vorliegen, wenn an einer Autobahnauffahrt nach der Beschleunigungsspur ein defektes auf dem Standstreifen stehen würde und einer, der sich nicht einfädeln konnte dem draufbrummt.

Wenn das Fahrzeug nicht entsprechend abgesichert wurde sieht es auch schon anders aus und ich glaube nicht das wir jemals ein ordnungsgemäß abgesichertes Blitzgerät auf einer Sperrfläche sehen werden ;)

 

Gruß

BartWux

am 26. Juni 2006 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von BartWux

Wenn das Fahrzeug nicht entsprechend abgesichert wurde sieht es auch schon anders aus und ich glaube nicht das wir jemals ein ordnungsgemäß abgesichertes Blitzgerät auf einer Sperrfläche sehen werden ;)

 

Gruß

BartWux

Meinermeinung nach nicht.

Es ist ganz klar geregelt das man theoretisch KEIN m auf dem standstreifen fahren darf nur weil man es nicht geschaft hat sich einzufädeln, rein theoretisch müsste man am ende anhalten. Praktisch würde dies natürlich ein verkehrschaos hervorrufen und würde von de polizei wohl auch net bestraft.

am 26. Juni 2006 um 16:18

Damit stellt sich eigentlich eine Frage...

Muss man ein Warndreieck aufstellen, wenn man liegenbleibt und auf der Sperrfläche "parkt".

Man wäre ja kein Hindernis - wenn man die Sperrfläche wie eine Bürgersteig betrachtet.

Auf dem Seitenstreifen gehört das Warndreick dazu. Wenn man also eine Panne hat und das Mess-Gerät auf dem Seitenstreifen (steht da ohne Warndreick...) umfährt, dann war es nicht abgesichert - hat also "Mitschuld". Bei der Sperrfläche könnte es allerdings anders sein...

Aber seht es doch positiv ;-) Ein so offensichlich abgestelltes Gerät kann einen doch nun wirklich nicht beeindrucken, oder? Vielleicht ist es ja auch nur eine Papp-Attrappe :D:D

am 26. Juni 2006 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von MI-MK

hmm, ob dort ein Blitzgerät steht oder Verkehrsschild, zahlen würde ja nur eine Vollkasko.

Die Vollkasko zahlt kein überfahrenes Blitzgerät (ja, auch hier besteht ein Schadenersatzanspruch), das zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Vollkasko zahlt -je nach Umständen- den Schaden am eigenen Fahrzeug.

Man kann natürlich jetzt alle möglichen Unfallszenarien an den Haaren herbeiziehen: im Notfall steht immer was im Weg...

Ciao!

am 26. Juni 2006 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Fubbel

Damit stellt sich eigentlich eine Frage...

Muss man ein Warndreieck aufstellen, wenn man liegenbleibt und auf der Sperrfläche "parkt".

Man wäre ja kein Hindernis - wenn man die Sperrfläche wie eine Bürgersteig betrachtet.

Ganz eng betrachtet gehört auch ein Pannenfahrzeug nicht auf den Bürgersteig oder Sperrfläche, sondern entsprechend abgesichert auf die Fahrbahn. Auf Bürgersteigen (auch sehr beliebt: Radwege) wird es aber meistens geduldet, auf Sperrflächen nicht ganz so häufig. Hier hat ein Arbeitskollege schon mal wegen Sichtbehinderung Punkte kassiert. Duldung oder nicht ist aber stark Einzelfallabhängig.

Ciao!

am 26. Juni 2006 um 17:06

Es geht nicht darum, ob das Fahrzeug auf dem Bürgersteig eine Behinderung ist.... Es geht darum, ob das Warndreick notwendig ist. Wenn das Fahrzeug auf dem Radweg steht, dann ist das Warndreick auch fällig...

Mit Warndreieck abgesicherter Blitzer *gg*

am 26. Juni 2006 um 18:04

*senf tube auf*

manchmal is der trachtenverein aber schon echt dreist bei der ortsauswahl...hätte mal fast einen von denen übern haufen gefahren....

es war so, es ging bergauf und dann eine rechtskurve. ich damals mim zivi-corsa unterwegs....natürlich volle rotz. auto is bergauf so 80-85 gelaufen...

die kurve kriegt man bergab noch gut mit 110, ich also mit 85 bergauf in die rechts kurve...

schau ich nach links, da is en parkplatz in der kurve, seh da so en kastenwagen und nen polizisten der mit der laserrkanone auf mich zeigt ;)

ich schau so, und denk mir hmm.... warum lasern die hier...is doch 100....solln se doch en schild aufstellen wenn sie wollen....blablabla

schau wieder nach vorne, da steht doch mitten auf der fahrbahn en polizist! direkt in der kurve! bin mit vollbremsung + heck bisschen ausbrechen grad so 2 meter vor dem typ zum stehen gekommen....der polizist is schon sicherheitshalber zur seite gehüpft....ein glück hats trotz ablenkung noch gereicht -.-

 

will damit nur sagen - also manchmal suchen die sich als standort echt die abgefahrensten orte aus. und ne sperrfläche...also das muss echt nich sein...

irgend ein dödel mitm auto rammt das ding auf die fahrbahn und der nächste motorradfahrer kriegts ab....ne danke, echt

liegt doch schon so genug shice auf der fahrbahn rum da muss en herrenloser blitzer oder im schlimmsten fall gleich noch der polizist der dazu gehört echt nich au noch dazu kommen

*senf tube zu*

mfg Alex

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