Wer hat hier Vorfahrt?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.

Daher ganz konkret meine Frage:
Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!

Rechts-vor-links?
114 Antworten

http://www.rsa-95.de/16/Markierung/Geometrie.htm

Sein wir doch mal ehrlich: 30er Zone, unklare Lage(?) , Par. 1, drauf ankommen lassen würde es wohl niemand.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Januar 2022 um 10:45:51 Uhr:


http://www.rsa-95.de/16/Markierung/Geometrie.htm

Das Bild passt doch ziemlich gut aus dem Link

Zitat aus dem Link: Viel bemerkenswerter ist allerdings der Umstand, dass es sich hier um eine Tempo-30 Zone (Zeichen 274.1) handelt, in welcher grundsätzlich die Vorfahrtregel "Rechts vor Links" gilt. Entsprechend wäre hier selbst eine fachgerecht ausgeführte Blockmarkierung falsch, denn sie kennzeichnet den Verlauf der vermeintlich übergeordneten Fahrbahn.

Umkehrschluss:

in Bonames ist es der Verlauf der übergeordneten Fahrbahn - schon wegen der Buslinie - und für den von rechts kommenden Verkehr wurde Zeichen 205 vergessen (oder es fehlt der Platz) ;

so wird ein Schuh draus und das entspricht auch der dort gelebten täglichen Verkehrssituation

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Wenn kein Schild und keine abgesenkte Bordsteinkante, dann natürlich rechts vor links!

Die gestrichelte Linie dient nur der Markierung, damit man die Straßenführung besser sieht.
Aber auch bei einer klaren geraden Straße hätten die von rechts kommenden Vorfahrt.

Zitat:

@Boppero schrieb am 6. Januar 2022 um 11:48:06 Uhr:


Wenn kein Schild und keine abgesenkte Bordsteinkante, dann natürlich rechts vor links!

Die gestrichelte Linie dient nur der Markierung, damit man die Straßenführung besser sieht.
Aber auch bei einer klaren geraden Straße hätten die von rechts kommenden Vorfahrt.

Die gestrichelte Linie ist ein Zeichen 340....

und wieso gibt es in RvL Gebieten sonst keine Markierungen/gestrichelte Linie an den Strasseneinmündungen?! Würdest Du an einer gestrichelten Linie halten/aufpassen oder nicht ?!

Es kann durchaus auch mal Einmündungen geben, wo man eine gestrichelte Linie überfahren muss.
Es ist aber bei geraden Straßen normalerweise absolut unnötig diese Markierungen anzubringen, im Gegensatz zu der Situation hier.

Eine Leitlinie trägt jedenfalls nicht zur Vorfahrtsituation bei, sondern dient der Markierung, damit man seine Spur hält und sie nicht sinnlos überfährt. Wie der Name "Leitlinie" eben schon sagt.
Falls da Verständnisschwierigkeiten bestehen, in der Fahrschule des Vertrauens nachfragen.

Ich beziehe mich auf den Threadtitel. Falls auf den 7 Seiten noch irgendwelche anderen Bilder gepostet wurden, dann hätte ich diese zitiert.

Zitat:

@Boppero schrieb am 6. Januar 2022 um 12:00:31 Uhr:


Es kann durchaus auch mal Einmündungen geben, wo man eine gestrichelte Linie überfahren muss.
Es ist aber bei geraden Straßen normalerweise absolut unnötig diese Markierungen anzubringen, im Gegensatz zu der Situation hier.

Eine Leitlinie trägt jedenfalls nicht zur Vorfahrtsituation bei, sondern dient der Markierung, damit man seine Spur hält und sie nicht sinnlos überfährt. Wie der Name "Leitlinie" eben schon sagt.
Falls da Verständnisschwierigkeiten bestehen, in der Fahrschule des Vertrauens nachfragen.

guckst Du hier: Zeichen 340

und hier Zeichen 340

Zitat:

@Boppero schrieb am 6. Januar 2022 um 12:00:31 Uhr:


Ich beziehe mich auf den Threadtitel. Falls auf den 7 Seiten noch irgendwelche anderen Bilder gepostet wurden, dann hätte ich diese zitiert.

hier nochmal der Startpost:

Zitat:

@Joscha schrieb am 3. Januar 2022 um 13:39:26 Uhr:


.....
Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. ....

in Anbetracht der sonstigen Regelung im Verlauf der Strasse scheint es wohl doch eher so zu sein, dass da ein Zeichen 301 fehlt und trotzdem alle Autofahrer der Meinung sind, dass die Seitenstraße von rechts warten muss, weil es im gesamten Verlauf der Strasse sonst auch so ist - plus, dass das auch für die dortige Buslinie nötig und sinnvoll ist

In deinen Links steht doch erklärt, was eine Leitlinie bedeutet.
Und nur, weil es an anderen Stellen ein Schild gibt, heißt es nicht, dass es an dieser Einmündung auch so ist.

Da gibts keinen Interpretationsspielraum. Nichts besagt an der Stelle, dass man Vorfahrt hätte. Und eine Leitlinie regelt nicht die Vorfahrt.

Du dichtest einer Leitlinie quasi gleiche Wirkung wie eine abgesenkte Bordsteinkante an, was definitiv nicht der Fall ist.

Auch deine Theorie mit dem fehlenden Zeichen 301 macht keinen Sinn, weil dann von der Einmündung aus gesehen ein "Stopp"- oder "Vorfahrt achten"- Schild auch fehlen würde.

Also mein Tipp: Weniger reininterpretieren, sondern Fakten betrachten:
- innerorts
- keine Ampel
- Keine Vorfahrtstraße
- Kein Zeichen 301
- keine abgesenkte Bordsteinkante

also Rechts vor Links.

wenn die zuständige Behörde der Durchgangsstraßen Vorfahrt gewähren möchte, dann müsste sie die Zeichen 301 und 205 aufstellen!

So wie es derzeit ist, gilt rechts vor links.
Da es offenbar so viele andersgläubige gibt, könnte man es mit Zeichen 102 absichern.

Welche Bedeutung hat Zeichen 340 / 341 denn in eurer StVO?

Zitat:

@mattalf schrieb am 6. Januar 2022 um 11:13:41 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Januar 2022 um 10:45:51 Uhr:


http://www.rsa-95.de/16/Markierung/Geometrie.htm

Das Bild passt doch ziemlich gut aus dem Link

Zitat aus dem Link: Viel bemerkenswerter ist allerdings der Umstand, dass es sich hier um eine Tempo-30 Zone (Zeichen 274.1) handelt, in welcher grundsätzlich die Vorfahrtregel "Rechts vor Links" gilt. Entsprechend wäre hier selbst eine fachgerecht ausgeführte Blockmarkierung falsch, denn sie kennzeichnet den Verlauf der vermeintlich übergeordneten Fahrbahn.

Nein, das passt an sich garnicht zur Situation. Im link sind aber andere Beispiele mit geschwungenen Wartelinien, an denen selbstredend der zu warten hat, der sie queren möchte.

Ich wäre noch bei Zeichen 666. Könnt ihr euch mal einkriegen?

Zum Nachdenken:

§8 StVO (Vorfahrt) redet von Verkehrszeichen und nennt Beispiele dafür.

§39Abs.5 StVO (Verkehrszeichen) stellt klar, dass Fahrbahnmarkierungen Verkehrszeichen sind!

Demnach hat der Verordnungsgeber angeordnet, dass Markierungen, weil sie Verkehrszeichen sind, auch Abweichungen von der allgemeinen Vorfahrtsregel anordnen können. Beim Fall des TE ist das geschehen. Zur Klarheit wäre es besser, wenn da auch noch entsprechende Schilder hinkommen. Aber vermutlich gibts dort keine Auffälligkeiten durch Unfallhäufung und deshalb aus Sicht der Straßenbehörde einfach keinen Handlungsbedarf.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Januar 2022 um 14:13:01 Uhr:


Welche Bedeutung hat Zeichen 340 / 341 denn in eurer StVO?

Die Leitlinie Zeichen 340 leitet den Verkehr in Längslinie. Sie hat hier nur für den Verkehr auf der abknickenden Straße Bedeutung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Januar 2022 um 22:52:04 Uhr:


Zeichen 341
(gestrichelte Wartelinie an Kreuzungen und Einmündungen)
Bedeutung: Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.

dem Wartepflichtigen. Der Verkehr aus der aus der einmündenden Straße ist aber nicht wartepflichtig, da eine Vorfahrt hier nicht angeordnet ist. Es gilt RvL.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Januar 2022 um 14:31:49 Uhr:


Demnach hat der Verordnungsgeber angeordnet, dass Markierungen, weil sie Verkehrszeichen sind, auch Abweichungen von der allgemeinen Vorfahrtsregel anordnen können.

weder Zeichen 340 noch 341 regeln die Vorfahrt. Das sind Erklärbär-Zeichen, die allenfalls in Verbindung mit vorfahrtsregelnden Schildern Bedeutung entfalten können.

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