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Haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen Vorfahrt?

Themenstarteram 21. November 2006 um 19:32

Hallo,

öfters komme ich in die Situation Radfahrern beim Benutzen des Zebrastreifens "eine ungehinderte Durchfahrt gewähren zu müssen".

Ist das Korrekt so? Der Zebrastreifen ist doch für Fußgänger da?!

Die Radfahrer halten es so: "Der wird schon anhalten. Der will mich doch nicht umfahren."

Natürlich will ich keinen umfahren, aber was ist richtig?

Danke an die Auskenner!

Gruß Axel

Beste Antwort im Thema

Ich wäre gegen eine Freigabe für Radler. Auch dieses Drüberrollen ohne Treten ist keine Freikarte. Es muss abgestiegen werden, alles andere ist nicht vertretbar. Ich bin selbst ambitionierter Radler mit vielen tausend Trainingskilometern pro Jahr und stelle mich schon öfter mal auf die Seite der Radler. Aber beim Zebrastreifen kenne ich kein Pardon, der ist Fußgänger da. Ein Radler taucht einfach zu schnell am Zebrastreifen auf und gibt Autofahrern keine angemessene Zeit zum Reagieren und Halten. Einfach über Zebrastreifen drüberrollen ist genauso Panne wie das nächtliche Fahren ohne Licht.

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Auf dem Zebrastreifen muss der Radfahrer absteigen, es sei denn Fuß- und radweg sind an dieser Stelle kombiniert.

Als Autofahrer solltest Du so oder so halten. ;)

Hab irgendwo mal ein Gerichtsurteil gelesen, bei dem der Richter das "Rollern" (also auf dem Sattel sizten, aber mit beiden Füssen quasi über den Boden "laufen" um für Vortrieb zu sorgen) am Zebrastreifen für zulässig hielt, das war Pech für den Autofahrer.

Normal gilt es so wie madcruiser es schrieb, aber ich wär auch immer vorsichtig bei sowas.

Zudem gibts ja noch die Gefährdungshaftung, auch da zieht man als Autofahrer den Kürzeren.

der Habicht

Ich wäre gegen eine Freigabe für Radler. Auch dieses Drüberrollen ohne Treten ist keine Freikarte. Es muss abgestiegen werden, alles andere ist nicht vertretbar. Ich bin selbst ambitionierter Radler mit vielen tausend Trainingskilometern pro Jahr und stelle mich schon öfter mal auf die Seite der Radler. Aber beim Zebrastreifen kenne ich kein Pardon, der ist Fußgänger da. Ein Radler taucht einfach zu schnell am Zebrastreifen auf und gibt Autofahrern keine angemessene Zeit zum Reagieren und Halten. Einfach über Zebrastreifen drüberrollen ist genauso Panne wie das nächtliche Fahren ohne Licht.

Es ist Panne - keien Frage.

Als Kraftfahrer (also mit Motor) hast Du dennoch eine besondere Haftung.

Und damit immer eine Teilschuld.

Also hält man besser.

am 21. November 2006 um 21:04

Ich denke jeder wird anhalten, ob der Radler nun fährt, rollert oder schiebt.

Was Celvic meint ist einfach der Punkt, dass auch ein rollernder Radler bis zu dreimal so schnell sein kann wie ein Fußgänger. Wenn der jetzt den Gehweg entlang rollert und dann noch plötzlich auf den Zebrastreifen "abbiegt", werden wohl die meisten Autofahrer nicht damit rechnen.

am 21. November 2006 um 21:10

Ein schwächerer Verkehrsteilnehmer darf nicht gefährdet werden, ergo Du darfst ihn nicht runter fahren ;).

Nein er darf eigentlich nur über den Zebrastreifen schieben.

Wenn er das nicht tut, Du ihn aufgrund seiner zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit nicht siehst und erfasst trägt er auf jeden Fall eine erhebliche Teilschund.

das gilt im Übrigen für alles was über einen Zebrastreifen fährt.

 

Allzeit gute Fahrt

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es ist Panne - keien Frage.

Als Kraftfahrer (also mit Motor) hast Du dennoch eine besondere Haftung.

Und damit immer eine Teilschuld.

Also hält man besser.

Das wissen die deutschen Autofahrer zu gut, und deswegen ist die "Anhaltemoral" entsprechend hoch. Gehalten wird immer, wenn es sein muss mit Beinahe-Vollbremsung. Wenn dem Autofahrer irgendwas nicht gefällt (wie eben der Radler auf dem Zebrastreifen) dann hupt er eben kräftig wenn er zum Stillstand gekommen ist, aber es auf einen Crash ankommen lassen, das macht keiner. In südlichen Ländern ist das ganz anders. In Italien z. B. muß man erst mitten auf dem Zebrastreifen stehen, damit die Autos anhalten. Wenn du aber nur am Rand stehst und wartest, dann kümmert das die Italiener herzlich wenig. In Deutschland dagegen ist es selbst so daß die Autofahrer auf dich achten, wenn du nur am Zebrastreifen in größerem Abstand vorbeiläufst nach dem Motto "er könnte ja doch noch drüberlaufen"

am 22. November 2006 um 18:11

Gut so. Was meinste, wenn da Kinder langlaufen, glaubst du, die können es einschätzen, ob ein Auto nun hält oder nicht? Ich verstehe deinen Post ehrlich gesagt nicht ganz. Bei dir liest es sich so, als wäre es gut, wenn man es auf einen Crash ankommen lassen würde. Ich hoffe, dass ich das falsch interpretiere.

Ich persönlich fahre auch mit dem Rad drüber. Allerdings halte ich kurz vor dem Zebrastreifen an, um

a) den Autofahrern zu signalisieren, dass ich rüber will

b) mich selbst abzusichern

Zitat:

Bei dir liest es sich so, als wäre es gut, wenn man es auf einen Crash ankommen lassen würde.

Hallo,

ich denke mal, er meint es so, dass bei uns in D die meisten Benutzer des Zebrastreifens einfach erwarten "Der MUSS ja halten, also brauch ich nicht aufpassen" und einfach los rennen.

Meine Erfahrungen sind auch so, dass im Ausland die Fußgänger viel mehr darauf achten, ob der KFZler auch wirklich hält - kurzer Augenkontakt - ok, gesehen, alles klar.

Gruß

Goerch

am 22. November 2006 um 20:16

Hallo,

also eine "Vorfahrt" hat man nicht automatisch an einem Zebrastreifen. Natürlich sollte man halten, aber auch ein Fußgänger hat dort keine ausdrückliche "Vorfahrt". Der Rest wurde schon gesagt.

Mfg Stephan

am 6. März 2012 um 0:24

Zitat:

Original geschrieben von sandkuchen

Hallo,

öfters komme ich in die Situation Radfahrern beim Benutzen des Zebrastreifens "eine ungehinderte Durchfahrt gewähren zu müssen".

Ist das Korrekt so? Der Zebrastreifen ist doch für Fußgänger da?!

Die Radfahrer halten es so: "Der wird schon anhalten. Der will mich doch nicht umfahren."

Natürlich will ich keinen umfahren, aber was ist richtig?

Danke an die Auskenner!

Gruß Axel

Kurz und gut: Der Radfahrer darf selbstverständlich die Straße queren, wo er will, auch dort wo ein Zebrastreifen ist. Da würde ich auch queren, schließlich sind dort die Bordsteine abgesenkt.

Allerdings gilt die Wartepflicht am Zebrastreifen nur gegenüber Fußgängern und Rollstuhlfahrern.

Das heißt, der Radfahrer nimmt Dir evtl. die Vorfahrt, aber was willst Du dagegen machen? Wenn das regelmäßig passiert könnte man mal die Polizei an die Stelle schicken.

Steht doch klipp und klar in der StVO:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_26.php

Hier noch ein paar Urteile dazu:

www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#ueberweg

am 6. März 2012 um 0:46

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

Ein schwächerer Verkehrsteilnehmer darf nicht gefährdet werden, ergo Du darfst ihn nicht runter fahren ;).

Nein er darf eigentlich nur über den Zebrastreifen schieben.

Nein, er darf selbstverständlich auch fahren. Aber dann natürlich ohne irgendwelchen Vorrechte, wie er sie als Fußgänger hätte.

Zitat:

Wenn er das nicht tut, Du ihn aufgrund seiner zu hohen Annäherungsgeschwindigkeit nicht siehst und erfasst trägt er auf jeden Fall eine erhebliche Teilschund.

Teilschuld ja, auf erheblich würde ich mich nicht festlegen. Von wegen Betriebsgefahr und so...

Zitat:

das gilt im Übrigen für alles was über einen Zebrastreifen fährt.

Äh, nicht dass mir jetzt jemand Rollstuhlfahrer über den Haufen fährt. Die sind im §26 StvO explizit auch genannt.

Zitat:

Allzeit gute Fahrt

Desgleichen!

am 6. März 2012 um 0:54

Zitat:

Original geschrieben von sTyl0r

Hallo,

also eine "Vorfahrt" hat man nicht automatisch an einem Zebrastreifen. Natürlich sollte man halten, aber auch ein Fußgänger hat dort keine ausdrückliche "Vorfahrt". Der Rest wurde schon gesagt.

Mfg Stephan

Muss ich hier jetzt tatsächlich mit den Grundlagen anfangen?

Stimmt, auch der Fußgänger hat am Zebrastreifen keine Vorfahrt. Das heißt Vorrang und ist ziemlich das gleiche.

Zitat:

StVO §26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.

Verkürzt: Der Fußgänger hat ausdrücklich Vorrang und der Autofahrer muss halten!

Moin,

offenbar besteht hier doch noch Diskussionsbedarf, daher ist der Thread wieder geöffnet.

 

MfG

invisible_ghost

MOD

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