Wer hat hier Vorfahrt?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Straße hier in Frankfurt, wo es regelmäßig Unstimmigkeiten gibt, die ich aber eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann. Und zwar geht es um die Straße "Am Burghof" in Frankfurt Bonames. Dort ist eine 30er Zone, in der eigentlich rechts vor links gilt. An einigen Stellen gibt es das Zeichen 301, was Vorfahrt an der nächsten Stelle bedeutet. Dann kommt aber eine Stelle, an der es kein Schild gibt - es müsste sich also um rechts vor links handeln. Es gibt aber auf der Straße eine gestrichelte Linie und dort sind alle Autofahrer der Meinung, dass die Seitenstraße von rechts daher warten muss. Das sind zwar kleine Straßen, an deren Ende z.B. eine Sackgasse ist aber an der Stelle, wo die Straßen sich treffen, sind es zwei normale Straßen. Es ist auch keine Spielstraße oder so.
Daher ganz konkret meine Frage:
Seht ihr das unter den von mir beschriebenen Umständen auch so, dass bei dem angehängten Bild rechts vor links gilt? Ich denke, ja!
114 Antworten
Die Warte-/Leitlinie (Zeichen 341/340) als Verkehrszeichen iSd §§ 8, 39 V StVO ordnet aber genau dies an. Da gibt es auch keinen Auslegungsspielraum.
Du sagst selber, dass die Wartelinie nach Zeichen 341 es eben nicht anordnet. Sie gilt nur in Verbindung mit einer Wartepflicht.
Nein, die Wartepflicht ist das Gegenteil von Vorfahrt. Die Leitlinie (340/341) verbietet deren Überfahren bei Gefährdung anderer. Das ist ein eigenständiger Regelungsinhalt der Markierung und sie ist selbst ein Verkehrszeichen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Januar 2022 um 15:25:29 Uhr:
Der Verkehr aus der aus der einmündenden Straße ist aber nicht wartepflichtig,
Dann wäre das Aufbringen einer derartigen Linie doch irreführend?
Man berücksichtige hier mal nur die üblichen Fahrbahnmarkierungen, die doch alle eine Bedeutung haben? Ob die nun schmal oder breit, unterbrochen oder durchgängig sind, so haben sie doch eine Bedeutung? Auch dann, wenn diese Bedeutung nachrangig zu etwaig vorhandenen Verkehrsschildern bzw. Lichtzeichenanlagen ist. Oder?
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ist nur irreführend für Leute, die mit Gewalt etwas hineininterpretieren wollen...
an o.g. Kreuzung gibt es keine Wartelinie!
und wenn eine angebracht würde, auch dann hätte sie keinen Einfluss auf die Vorfahrtsregelung.
Es gibt jede Menge rechts-vor-links Kreuzungen, bei denen alle Vier Einfahrten eine gerade, unterbrochene Wartelinie haben. Es soll Leute geben die Warten dort schon seit Jahren.... 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Januar 2022 um 23:49:06 Uhr:
Gut, du willst Recht haben und nicht verstehen. Kein Problem. Das darf hier jeder. 🙂
Ja immer diese nervigen Rechthaber...
😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Januar 2016 um 13:19:37 Uhr:
...von dir angesprochenen verschiedenen Sichtweisen. Ich für meinen Teil mache an das Thema einen Haken dran (und zwar im "ich habe Recht-Kästchen" und ich weiß es auch) 🙂
https://www.motor-talk.de/.../...-falsch-eingestellt-t5560186.html?...
Reox, dass das nach 7 Jahren immer noch an dir nagt ... schüttel dich mal und gut ist es. 😁😁😁
bug99 ... letzter Anlauf zur Unfallvermeidung: § 8 StVO sagt, dass RvL durch Verkehrszeichen außer Kraft gesetzt wird. Der § 39 StVO sagt, dass Fahrbahnmarkierungen genauso Verkehrszeichen sind, wie Schilder es auch sind. Es ist wurscht ob da als Verkehrszeichen ein Schild steht oder eine entsprechende Leitlinie markiert ist. In beiden Fällen wird das angeordnete Gebot verkündet, dort beim Drüberfahren andere nicht gefährden zu dürfen, also Vorfahrt zu gewähren. Es muss einem nicht gefallen, aber dran halten muss man sich als Fahrzeugführer dann eben doch.
Ist manische Rechthaberei ein Beruf oder eher eine Krankheit ?
Und egal was von beidem: Hoffentlich anerkannt und nicht nur Hobby.
ja, bestimmte Verkehrszeichen ändern die RvL regel ab
Fahrbahnmarkierungen sind auch Verkehrszeichen - richtig
aber weder die Fahrspurleitlinie noch eine (nicht mal vorhandene) Wartelinie vermag
hier steht auch noch was dazu
https://www.stvo2go.de/fahrbahnmarkierungen-bedeutung/#wartelinie
Ich mach mal zu, das ist ja nicht mehr erträglich. 🙁