Wer haftet bei Unfällen mit dem Ladekabel?
Wenn man mit dem GTE parallel zur Straße lädt und das Ladekabel auf den Radweg hängt. Wer haftet bei einem Unfall?
104 Antworten
Die Gefährdungshaftung beschreibt die potentielle Gefahr, die vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht. Ein geparktes Fahrzeug ist nicht in Betrieb. Wenn du dein Auto regulär geparkt hast und ich dir ins Auto fahre, bekommst du dann eine Teilschuld? Falls ja, müsste und würde meine KFZ-Versicherung deinen Schaden nicht in vollem Umfang regulieren. Und du meinst allen Ernstes, dass dies so sei?
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:24:48 Uhr:
Ein geparktes Fahrzeug ist nicht in Betrieb.
Das stimmt einfach nicht. Zum Betrieb eines Kfz. gehört auch das Parken. Das sehen Gerichte in Deutschland schon immer so, aber spätestens seit Inkrafttreten der entspr. EU-Richtlinie ist es noch eindeutiger geworden. Die nationale Norm findest du in § 7 StVG, dort heißt es "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs". Die EU-Norm ist die Richtlinie 2009/103/EG, dort ist die Rede von der "Verwendung des Fahrzeugs". Und es ist durch den EuGH bestätigt, was in Deutschland schon lange der Rechtslage entspricht: Die Kfz-Haftpflicht gilt auch während des Parkens.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:24:48 Uhr:
Wenn du dein Auto regulär geparkt hast und ich dir ins Auto fahre, bekommst du dann eine Teilschuld?
Wenn das Auto vorschriftsmäßig geparkt ist, dann scheidet eine Verschuldenshaftung aus, eine Gefährdungshaftung kann aber trotzdem gegeben sein. Das gilt vor allem, wenn der Geschädigte ein Kind ist. Und da die Kfz-Haftpflicht bekanntlich bei Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung gleichermaßen eintritt, kann man natürlich auch nach Fällen suchen, in denen ein Mitverschulden vorlag. Solche Rechtsprechung gibt es reichlich.
Du bringst aber jetzt immer neue Beispiele. Vielleicht konzentrierst du dich mal auf einen Fall, am Besten auf den Ausgangsfall.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 17:40:49 Uhr:
Wenn das Auto vorschriftsmäßig geparkt ist, dann scheidet eine Verschuldenshaftung aus, eine Gefährdungshaftung kann aber trotzdem gegeben sein.
Wie soll denn so ein Vorfall aussehen, bzw. was muss denn wie passieren, dass bei einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug die Gefährdungshaftung greift?
Unterliegt ein an die Straße gestellter Mülleimer auch der Gefährdungshaftung?
Ein Fahrzeug rollt trotz ordnungsgemäßer Sicherung im Gefälle los und überrollt dich.
Du läufst an einem Lkw vorbei, als plötzlich der Reifen platzt und dich erheblich verletzt.
Fahrzeug geht beim Ladevorgang in Flammen auf, beschädigt danebenstehende Autos durch den Brand. Klarer Fall von Gefährdungshaftung, Verschulden des Fahrers/Halters liegt keins vor, also greift erstmal die Gefährdungshaftung des Fahrzeuges.
Google mal was Gefährdungshaftung bedeutet, die gibt es nur in ganz wenigen Fällen. KFZ und AKW zum Beispiel, bei einem Mülleimer gibt es keine.
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 20:59:22 Uhr:
Ein Fahrzeug rollt trotz ordnungsgemäßer Sicherung im Gefälle los und überrollt dich.
Dann ist es nicht ordnungsgemäß gesichert.
Du kommst mit immer skurrileren Konstrukten ums Eck und verschleierst deine ursprüngliche Aussage.
Deshalb nochmal die Frage:
Du parkst dein Auto ordnungsgemäß und ich fahre ins Heck desselben. Bekommst du wegen der Gefährdungshaftung, die ja nach deiner Aussage hier greift, eine Teilschuld?
Genau darum ging es.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:32:09 Uhr:
Dann ist es nicht ordnungsgemäß gesichert.
Nein, es ging um das sog. technische Versagen. Wäre es nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen, dann läge ja ein Fall der Verschuldenshaftung und nicht der Gefährdungshaftung vor.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:32:09 Uhr:
Du kommst mit immer skurrileren Konstrukten ums Eck ...
Du hattest doch nach Beispielen für die Gefährdungshaftung gefragt. Jetzt beweist du eine Mischung aus Unkenntnis, Ignoranz und Belehrungsresistenz. Das nervt.
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:32:09 Uhr:
Du parkst dein Auto ordnungsgemäß und ich fahre ins Heck desselben. Bekommst du wegen der Gefährdungshaftung, die ja nach deiner Aussage hier greift, eine Teilschuld?
Nein, weil hier die Gefährdungshaftung vollständig hinter dem Verschulden zurück tritt. Fährt ein Kind mit dem Dreirad ins Heck und verletzt sich dabei, dann kann es aber schon wieder anders aussehen.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:01:23 Uhr:
Fahrzeug geht beim Ladevorgang in Flammen auf, beschädigt danebenstehende Autos durch den Brand. Klarer Fall von Gefährdungshaftung, Verschulden des Fahrers/Halters liegt keins vor, also greift erstmal die Gefährdungshaftung des Fahrzeuges.
Nein, eben nicht. Gefährdungshaftung bedeutet, dass du aufgrund der potentiellen Gefahr, die vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht, im Falle eines Unfalls eine Teilschuld auferlegt bekommen kannst.
In deinem Beispiel liegt, wie du ja selbst sagst, eben kein Verschulden des Fahrers, bzw. in diesem Fall des Halters vor.
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:40:08 Uhr:
Fährt ein Kind mit dem Dreirad ins Heck und verletzt sich dabei, dann kann es aber schon wieder anders aussehen.
Nein, kann es definitiv nicht, weil das Auto in dem Moment nicht in Betrieb ist.
Ich bleibe in so einem Fall, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, zwar auf meinem Schaden sitzen, für eventuelle Schäden am Dreirad, oder gar Verletzungen des Kindes hafte ich nicht.
Du verstehst es tatsächlich nicht. Gerade weil in dem Beispiel mit dem Brand kein Verschulden vorliegt, kann es nur ein Fall der Gefährdungshaftung sein. Und warum schreibst du jetzt "Betrieb" in Fettschrift?
Zitat:
@Melosine schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:48:51 Uhr:
Nein, kann es definitiv nicht, weil das Auto in dem Moment nicht in Betrieb ist.
OK, ich schwenke wegen erwiesener Erfolglosigkeit die weiße Fahne. Du gibst dir nicht mal Mühe, es verstehen zu wollen. Dabei stehen die Rechtsgrundlagen schon weiter vorne.