Wer darf hier zuerst fahren?
Bei uns in der Nähe gibt es einen Supermarkt mit Parkhaus. Soweit erst mal nix ungewöhnliches, allerdings ist die Verkehrssituation davor etwas „ungeschickt“ gelöst, da für viele scheinbar unklar.
Es ist eine Straße ganz normal mit einer Mittellinie. Nach links geht es zum Hbf, der spielt hier aber erst mal keine Rolle
Dann folgt ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), nach dem die Mittellinie nicht weitergeführt wird. Nach dem Zebrastreifen geht es noch ca 10-15 Meter weiter, allerdings ohne weitere Markierungen auf der Straße.
Geradeaus geht es zum Parkhaus des Supermarktes, also auf ein privates Grundstück. Wenn man das Parkhaus verlässt, steht dort ein Stoppschild.
Vor dem Parkhaus kann man in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VBB) abbiegen. Bzw eigentlich geht die Straße vom Namen her dort weiter.
Wer darf denn jetzt zuerst fahren? Der aus dem Parkhaus oder aus dem VBB?
Ich habe mal ne kleine Skizze gemacht, vielleicht hilft sie ja beim verstehen der Situation.
Ach, und es geht nicht um einen Unfall oder dergleichen, einfach ne Frage aus Interesse.
Beste Antwort im Thema
Rechts vor links fällt hier aus, rechts vor links wird unter gleichberechtigten Straßen angewendet.
Die Parkhausausfahrt gilt als Ausfahrt von einem Grundstück, Grundstücksausfahrten sind so ziemlich, was Vorfahrt betrifft, das Minderwertigste, Vorfahrt hätte hier wohl der Verkehr aus der verkehrsberuhigten Zone.
Das Stoppschild tut hier nach meiner Meinung wenig zur Sache, es soll lediglich die Situation verdeutlichen, auch ohne Stoppschild kommen alle VTs die aus dem Parkhaus kommen von einem Grundstück und fahren in öffentlichen Raum ein, sind somit wartepflichtig.
48 Antworten
Das Stop- Schild wurde wohl genau deshalb aufgestellt, damit nicht aus dem Parkhaus herausgeschossen wird. Hat der VBB eine abgesenkte Bordsteinkante? Dann wäre er definitiv auch wartepflichtig, auch wenn das kein Kriterium ist solange Schilder vorhanden sind. Somit sind die "Rechte" quasi auf Null gesetzt. In Endeffekt sollen alle Rücksicht nehmen und vorsichtig sein. Bei vier gleichzeitig Ankommenden an einer einfachen Kreuzung ist das ist ja auch so.
Zitat:
@eddiotos [url=https://www.motor-talk.de/.../...-hier-zuerst-fahren-t6930915.html?...]Dann wäre er definitiv auch wartepflichtig, auch wenn das kein Kriterium ist solange Schilder vorhanden sind.
Der VBB braucht keinen abgesenken Bord, es reicht der VBB:
§10 StVO
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Es ist überigens schon gerichtlich geklärt, das z.B. ein zusätzliches Zeichen 205 an der Ausfahrt des VBB nur eine klarstellende Wirkung hat, aber keine Vorfahrtsregelung trifft. So ist es hier mit dem Stop-Schild. Das ist dort schlichtweg fehl am Platz und die gesamte bauliche Gestaltung gehört in die Tonne. Eigentlich müsste die Tiefgaragenausfahrt Vorfahrt haben, so wie es auch die nachfolgende Fahrbahnmarkierung (1,5er Blockmarkierung) suggeriert.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 25. August 2020 um 09:32:58 Uhr:
Zitat:
@nordlicht schrieb am 25. August 2020 um 09:19:49 Uhr:
Bitte mal darauf achten, wo der VBB endet (am Schild) - wer die Parkhausausfahrt passiert, befindet sich demnach nichtmehr im VBB, die Grundstücksausfahrt des Parkhauses ist demnach eindeutig wartepflichtig.Das ist nicht richtig. Ob das Schild nun 2m weiter vorne oder hinten steht, ist egal. Man fährt aus einem VBB in eine andere Straße ein und hat demnach jegliche Gefährdung anderer Teilnehmer auszuschliessen. Das Ganze ist wie zwei Grunstücksausfahrten zu sehen, wie weiter oben schon mal geschrieben.
Mir ging es in diesem Zusammenhang eher um "Rechts vor Links".
Innerhalb des VBB gilt dies, beim Verlassen gegenüber der Grundstücksausfahrt eben nicht.
Die Gefärdung jeglicher Verkehrsteilnehmer hat jeder auszuschließen.
Eine Ausfahrt ist nicht einer Straße
vorfahrtsberechtigt ,wenn jemand aus dem VBB ausführt befindet er sich auf der Vorfahrtverechtigten Straße.
Das Problem hierbei ist das der VBB aufgehoben werden muss,günstiger und eindeutiger wäre es wenn der 5-10m hinter der Kurve anfangen würde.
Dann wäre die Situation klarer.
Aber ob der aus dem VBB 1 oder 10 m vorher auf der Straße ist ändert an der Vorfahrt gegenüber einer Ausfahrt doch nichts.
Bei einer Ausfahrt gibt es auch kein rechts vor links.
Genauso gut könnte jemand am Ende der Straße auf die Idee kommen zu wenden und wäre,weil er auf der Straße ist,vorfahrtsberechtigt.
Man fährt hier auch nicht auf eine andere Straße ein,es ist die selbe Straße die weiter geführt wird.
Das Stoppschild zeigt schon klar das Vorfahrt zu gewähren ist.
Da auf einer normalen Straße der Gegenverkehr grundsätzlich Vorrang zum rechts abbiegen hat ist das Stopschild dann eindeutig für ausfahrende Fahrzeuge aus dem VBB gemeint,wenn man die Ausfahrt mal als Strasse betrachten würde..
Selbst man beides als Ausfahrt betrachtet ist der aus dem VBB zuerst auf der Straße.
Theoretisch hat das Stoppschild da gar nichts verloren.
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Ich denke in der Praxis geht es auf gegenseitige Verständigung hinaus. Ansonsten sind das für mich zwei gleichwertig untergeordnete "Straßen", die nebeneinander in eine vorfahrtsberechtigte Straße einmünden, also rechts vor links.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 25. August 2020 um 12:05:39 Uhr:
...
Das Stoppschild zeigt schon klar das Vorfahrt zu gewähren ist.
...
Nicht nur das, es gebietet auch ausdrücklich ANZUHALTEN, egal ob gerade einer kommt oder nicht (auch wenn dieses Verhalten leider etwas aus der Mode gekommen ist) und genau das ist an dieser etwas unübersichtlichen Stelle eindeutig sicherheitsfördernd.
Und woraus ergibt sich die Vorfahrt für den Verkehr, der aus dem VBB kommt?
Der Verkehr aus dem VBB hat keine Vorfahrt, genauso wenig wie der Verkehr aus der Grundstücksausfahrt. Les dir den thread nochmal durch, wurde alles schon geschrieben 😉
*Mist* 😉
Wie würdet ihr die Lage denn einschätzen, wenn man sich einfach mal die Kurve rausdenkt und die Straße gerade in den VBB übergehen lässt. Weil im Prinzip entspricht das ja der Verkehrsführung, die Straße wird zum VBB.
Die nächste Frage wäre, hätte man das ganze geschickter lösen können?
Habe ich schon beschrieben.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 25. August 2020 um 21:52:46 Uhr:
Wie würdet ihr die Lage denn einschätzen, wenn man sich einfach mal die Kurve rausdenkt und die Straße gerade in den VBB übergehen lässt. Weil im Prinzip entspricht das ja der Verkehrsführung, die Straße wird zum VBB.Die nächste Frage wäre, hätte man das ganze geschickter lösen können?
Ich bleibe bei rechts vor links für die beiden untergeordneten Einmündungen.
Ich schaue heute aber definitiv bei meiner Fahrschule vorbei und frage dort nach, denn mein Freund war gestern der Meinung, dass eine Garagenausfahrt als Privatgrundstück nie im Leben Vorrang gegenüber öffentlichen Straßen (auch VBB) haben dürfte.
Die Situation ist definitiv verwirrend. Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn man das Schild für Anfang/Ende des VBB etwa auf der Höhe des Zebrastreifens aufgestellt hätte, sodass die Garageneinfahrt sich bereits im VBB befindet.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 25. August 2020 um 22:12:57 Uhr:
Habe ich schon beschrieben.
Stimmt
Wobei ich nicht nur das Schild VBB versetzen würde, ich wäre auch dafür die Mittellinie um die Kurve zu führen.
Die Frage ist natürlich, in welche Richtung schiebt man das Schild. Entweder weiter zurück in den VBB oder mehr Richtung Zebrastreifen wie @LaCaipirinha es vorgeschlagen hat. Wobei, nen Supermarkt der im VBB liegt, widerspricht sich das nicht?
Wenn ich ins Parkhaus einfahre, kreuze ich dann nicht auch den Gegenverkehr der aus dem VBB hinaus kommt, wenn man es so auslegen will?
Ich habe keine Ahnung, wieso man sich hier so auf den VBB versteift. Wenn es zum Zusammenstoß kommt, dann findet der max. an der Stelle statt, wo sich die Ausfahrt der Parkhauses befindet und dort ist weit und breit kein VBB mehr.
1. Es befindet sich dort im öffentlichen Verkehrsraum für die Ausfahrt Parkhaus ein STOP-Schild und eine Haltelinie. Ein rauspreschen wäre schon deswegen eine Ordnungswidrigkeit.
2. Kommt der Verkehrsteilnehmer aus dem Parkhaus von einem Grundstück und muss eh warten.
Anders verhält es sich für die Einfahrt ins Parkhaus. Hier muss eindeutig der Verkehrsteilnehmer aus dem VBB warten.
Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2020 um 09:08:34 Uhr:
Ich habe keine Ahnung, wieso man sich hier so auf den VBB versteift. Wenn es zum Zusammenstoß kommt, dann findet der max. an der Stelle statt, wo sich die Ausfahrt der Parkhauses befindet und dort ist weit und breit kein VBB mehr.
…
Doch, genau an der Ausfahrt ist der VBB zu Ende. Wenn’s kracht, dann haben beide "beim Ausfahren" die Vorfahrt des anderen (die er aber gleichzeitig nicht hat) beachtet.