Wer darf hier zuerst fahren?
Bei uns in der Nähe gibt es einen Supermarkt mit Parkhaus. Soweit erst mal nix ungewöhnliches, allerdings ist die Verkehrssituation davor etwas „ungeschickt“ gelöst, da für viele scheinbar unklar.
Es ist eine Straße ganz normal mit einer Mittellinie. Nach links geht es zum Hbf, der spielt hier aber erst mal keine Rolle
Dann folgt ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), nach dem die Mittellinie nicht weitergeführt wird. Nach dem Zebrastreifen geht es noch ca 10-15 Meter weiter, allerdings ohne weitere Markierungen auf der Straße.
Geradeaus geht es zum Parkhaus des Supermarktes, also auf ein privates Grundstück. Wenn man das Parkhaus verlässt, steht dort ein Stoppschild.
Vor dem Parkhaus kann man in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VBB) abbiegen. Bzw eigentlich geht die Straße vom Namen her dort weiter.
Wer darf denn jetzt zuerst fahren? Der aus dem Parkhaus oder aus dem VBB?
Ich habe mal ne kleine Skizze gemacht, vielleicht hilft sie ja beim verstehen der Situation.
Ach, und es geht nicht um einen Unfall oder dergleichen, einfach ne Frage aus Interesse.
Beste Antwort im Thema
Rechts vor links fällt hier aus, rechts vor links wird unter gleichberechtigten Straßen angewendet.
Die Parkhausausfahrt gilt als Ausfahrt von einem Grundstück, Grundstücksausfahrten sind so ziemlich, was Vorfahrt betrifft, das Minderwertigste, Vorfahrt hätte hier wohl der Verkehr aus der verkehrsberuhigten Zone.
Das Stoppschild tut hier nach meiner Meinung wenig zur Sache, es soll lediglich die Situation verdeutlichen, auch ohne Stoppschild kommen alle VTs die aus dem Parkhaus kommen von einem Grundstück und fahren in öffentlichen Raum ein, sind somit wartepflichtig.
48 Antworten
Wie kann ihres Erachtens der aus dem Parkhaus rausfährt irgendeine geartete Vorfahrt haben?
1. Er kommt von einem Grundstück. Somit hat er schon daraus resultierend die geringste Vorrangigkeit.
2. Er hat ein STOP-Schild und eine Haltelinie im öffentlichen Verkehrsraum. Er muss also warten bis niemand mehr kommt.
3. Die Straßenführung ist, nach der Schilderung des TE
Zitat:
eigentlich geht die Straße vom Namen her dort weiter.
eindeutig. Es ändert sich nur die Einstufung. Sie wechselt nur zum VBB.
Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2020 um 09:08:34 Uhr:
1. Es befindet sich dort im öffentlichen Verkehrsraum für die Ausfahrt Parkhaus ein STOP-Schild und eine Haltelinie. Ein rauspreschen wäre schon deswegen eine Ordnungswidrigkeit.
Das würde ich in diesem Fall sogar verneinen, da das Schild objektiv falsch ist, da es dort niemanden gibt, der Vorfahrt hat. Ähnlich wie die Stop-Schilder am Autoschalter eines bekannten Schnellrestaurants.
Zitat:
2. Kommt der Verkehrsteilnehmer aus dem Parkhaus von einem Grundstück und muss eh warten.
Genau wie der Verkehr aus dem VBB. Darum kommt es dort ja zu unklaren Situationen. Denn das beschriebene "Rechts vor Links" als Spezialregelung unter "gleichwertig Nachrangingen" funktioniert ja nicht, weil der aus dem VBB Ausfahrende den vom Parkhaus (von rechts) kommenden Verkehr "fahren lassen muss" und dieser wiederum ein Stopschild hat und gleichfalls Vorfahrt gewähren müsste. -> Murks.
Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2020 um 10:07:04 Uhr:
1. Er kommt von einem Grundstück. Somit hat er schon daraus resultierend die geringste Vorrangigkeit
Eben nicht. Siehe den in diesem Thread mehrfach zitierten §10 StVO. Bezüglich der Verhaltensregeln sind Grundstück und VBB gleichgestellt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 26. August 2020 um 10:07:19 Uhr:
Genau wie der Verkehr aus dem VBB. Darum kommt es dort ja zu unklaren Situationen. Denn das beschriebene "Rechts vor Links" als Spezialregelung unter "gleichwertig Nachrangingen" funktioniert ja nicht, weil der aus dem VBB Ausfahrende den vom Parkhaus (von rechts) kommenden Verkehr "fahren lassen muss" und dieser wiederum ein Stopschild hat und gleichfalls Vorfahrt gewähren müsste. -> Murks.
Er muss an der Haltelinie anhalten und gegebenfalls den Vorfahrts-/Vorrangsberechtigten Vorfahrt gewähren. Das heißt aber keineswegs, dass er als letztes fahren darf. Z.B. würde man vom Parkhaus heraus nach links in den VBB abbiegen wollen, so müsste man dem Verkehr auf der Vorfahrtsstraße Vorrang gewähren.
Das ist aber Abbiegen nach §9 und hat mit dem Stopschild bzw. Vorfahrt formell nichts zu tun.
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Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2020 um 10:07:04 Uhr:
Wie kann ihres Erachtens der aus dem Parkhaus rausfährt irgendeine geartete Vorfahrt haben? …
Er hat keine Vorfahrt, wurde doch schon zigmal geschrieben.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 26. August 2020 um 11:11:37 Uhr:
Das ist aber Abbiegen nach §9 und hat mit dem Stopschild bzw. Vorfahrt formell nichts zu tun.
Ich sehe den fehlenden Zusammenhang nicht, aber gut, anderes Beispiel: man möchte geradeaus fahren, im gleichen Moment will aber ein anderer VT auf der Vorfahrtsstraße wenden...
Das ist "Wenden", erneut nach §9 StVO und hat mit Vorfahrt nichts zu tun. Rechtlich betrachtet gelten beim Wenden die gleichen Verhaltensregeln, wie beim Ausfahren aus einem Grundstück oder VBB.
Das Wenden hat natürlich nichts mit Vorfahrt zu tun. In dem Fall dürfte der Wendende aber als erstes fahren, oder sehe ich das falsch?
Das ist falsch. Vorfahrt gilt üblicherweise nur an Kreuzungen und Einmündungen unter den dortigen Verkehrsbeziehungen (siehe §8 StVO).
Wieso ist das falsch? Er befindet sich doch auf der "Hauptstraße". Die, die Vorfahrt gewähren müssen, müssen auf ihn warten. Dass man beim Wenden sich so zu verhalten hat, dass niemand gefährdet wird, sagt nicht über die Vorfahrtsregelung aus.
Habe ich doch geschrieben. Wenden hat mit Vorfahrt i.d.R. nichts zu tun.
Genau so ist es. Entscheidend für die Vorfahrt ist immer woher ein Fahrzeug kommt und nicht wohin es will. In diesem Fall würde das Fahrzeug aus der Hauptstraße kommen, das heißt es hat Vorfahrt, egal ob es wendet, geradeaus fährt oder Richtung VBB will.
Reden wir etwa aneinander vorbei?
Ich denke mal, dass sich das Stopschild gar nicht auf die VBB, sondern auf die parallel von hinten verlaufende Straße bezieht. Dürfte wohl ein Bushalteplatz sein oder ähnliches.
Diejenigen aus der VBB sind so ziemlich die Letzten, welche fahren dürfen.
Das Stoppschild steht an der Grundstücks-Ausfahrt der Garage, nicht am VBB. Auf den VBB hat es sich noch nie bezogen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. August 2020 um 13:19:20 Uhr:
Ich denke mal, dass sich das Stopschild gar nicht auf die VBB, sondern auf die parallel von hinten verlaufende Straße bezieht. Dürfte wohl ein Bushalteplatz sein oder ähnliches.
Diejenigen aus der VBB sind so ziemlich die Letzten, welche fahren dürfen.
Bedeutung Stopschild:
"Das Stoppschild ist ein Verkehrszeichen, das die Vorfahrtsregelung an Straßenkreuzungen und -Einmündungen vorgibt, und dem Verkehrsteilnehmer vorschreibt, anzuhalten und Vorfahrt zu gewähren."
Und ich bleibe dabei, das öffentlicher Verkehrsraum Vorfahrt gegenüber Grundstücksausfahrten hat. Das Stoppschild steht da nur für die Blinden und ist zur Verdeutlichung der Situation, ohne Stoppschild würde sich nichts an der Gesamtsituation ändern.