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Wer darf hier zuerst fahren?

Themenstarteram 24. August 2020 um 21:09

Bei uns in der Nähe gibt es einen Supermarkt mit Parkhaus. Soweit erst mal nix ungewöhnliches, allerdings ist die Verkehrssituation davor etwas „ungeschickt“ gelöst, da für viele scheinbar unklar.

 

Es ist eine Straße ganz normal mit einer Mittellinie. Nach links geht es zum Hbf, der spielt hier aber erst mal keine Rolle

Dann folgt ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), nach dem die Mittellinie nicht weitergeführt wird. Nach dem Zebrastreifen geht es noch ca 10-15 Meter weiter, allerdings ohne weitere Markierungen auf der Straße.

 

Geradeaus geht es zum Parkhaus des Supermarktes, also auf ein privates Grundstück. Wenn man das Parkhaus verlässt, steht dort ein Stoppschild.

 

Vor dem Parkhaus kann man in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VBB) abbiegen. Bzw eigentlich geht die Straße vom Namen her dort weiter.

 

Wer darf denn jetzt zuerst fahren? Der aus dem Parkhaus oder aus dem VBB?

 

Ich habe mal ne kleine Skizze gemacht, vielleicht hilft sie ja beim verstehen der Situation.

 

Ach, und es geht nicht um einen Unfall oder dergleichen, einfach ne Frage aus Interesse.

 

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Beste Antwort im Thema

Rechts vor links fällt hier aus, rechts vor links wird unter gleichberechtigten Straßen angewendet.

Die Parkhausausfahrt gilt als Ausfahrt von einem Grundstück, Grundstücksausfahrten sind so ziemlich, was Vorfahrt betrifft, das Minderwertigste, Vorfahrt hätte hier wohl der Verkehr aus der verkehrsberuhigten Zone.

Das Stoppschild tut hier nach meiner Meinung wenig zur Sache, es soll lediglich die Situation verdeutlichen, auch ohne Stoppschild kommen alle VTs die aus dem Parkhaus kommen von einem Grundstück und fahren in öffentlichen Raum ein, sind somit wartepflichtig.

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Ich würde spontan auf rechts vor links tippen... Trotz Stoppschild. Natürlich nur auf VBB und Parkplatz bezogen.

Zum VBB: "Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht."

Hier haben wir einen VBB und ein Grundstück, also sind beide wartepflichtig.

Das Stoppschild zeigt an, dass der Fahrzeugführer hier halten und Vorfahrt gewähren muss.

Die Ausfahrt aus einem VBB kann bei Bedarf durch Zeichen 205 (Vorfahrt achten) klargestellt werden.

Am wahrscheinlichsten darf der aus dem VBB zuerst fahren, weil das Stoppschild "Halt" bedeutet. Wirklich wissen wird man es im Einzelfall, wenn ein Richter entschieden hat.

Hier darf keiner zuerst fahren, denn beide müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Da muss man sich eben verständigen.

Rechts vor links fällt hier aus, rechts vor links wird unter gleichberechtigten Straßen angewendet.

Die Parkhausausfahrt gilt als Ausfahrt von einem Grundstück, Grundstücksausfahrten sind so ziemlich, was Vorfahrt betrifft, das Minderwertigste, Vorfahrt hätte hier wohl der Verkehr aus der verkehrsberuhigten Zone.

Das Stoppschild tut hier nach meiner Meinung wenig zur Sache, es soll lediglich die Situation verdeutlichen, auch ohne Stoppschild kommen alle VTs die aus dem Parkhaus kommen von einem Grundstück und fahren in öffentlichen Raum ein, sind somit wartepflichtig.

Hattingen?

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Wieso ist das nicht mit einer abknickenden Vorfahrtsstraße vergleichbar? Wenn man aus dem VBB kommt, muss man nicht unbedingt wissen, dass die VT am Parkplatz ein Stoppschild zu beachten haben...

Das Stop-Schild spielt hier keine Rolle, da es dort niemanden gibt, dem man Vorfahrt gewähren muss. Das sind im Prinzip zwei Grundstückszufahrten mit absolutem Nachrang gemäß §10 StVO.

Hattingen passt. Das Stoppschild steht im öffentlichen Verkehrsraum und auf der Straße ist auch eine Haltelinie.

Die Erklärung von Diedicke1300 klingt plausibel.

Unbenannt2

Funktioniert aber nicht, da der VBB keine Vorfahrt hat.

Die Stelle hat es vor zwei Jahren schon in die Zeitung geschafft, offenbar hat sich aber noch nichts geändert.

https://www.waz.de/staedte/hattingen/voellige-verwirrung-ueber-vorfahrt-an-einem-hattinger-parkhaus-id214061687.html

(Paywall, das Foto im Artikel verdeutlicht die Situation aber ganz gut)

Themenstarteram 25. August 2020 um 7:16

Genau die Stelle meinte ich.

 

Praktisch funktioniert es so, das die aus dem VBB artig warten, das die Leute aus dem Parkhaus erkennen und dann erst fahren.

 

Aber wirklich begriffen wieso und warum hat es wohl keiner (ich inclusive ;))

 

Wenn ich geradeaus ins Parkhaus einfahre, muss ich nicht dann sogar auf den warten der aus dem VBB raus kommt? Denn die Straße biegt ja eigentlich ab (vom Namen her ersichtlich) und ich kreuze den Gegenverkehr.

 

Und wenn man schon in diese Richtung denkt, liegt die Ausfahrt in der Kurve der Straße und man hat dort den VBB eigentlich schon verlassen, was es aber auch nicht einfacher und übersichtlicher macht.

Eigentlich müsste der VBB Vorrang haben.

Dem Straßenschild nach geht die Straße ja rechts in dem VBB weiter.

Der aus dem VBB muss natürlich Vorrang gewähren,dann eigentlich aber nur den einfahrenden

Fahrzeugen ins Parkhaus.

Wenn er den VBB verlässt ist er ja auf der normalen Straße,und zwar vor der privaten Parhausausfahrt.

Da die Parkhausausfshrt keine einmünde Straße ist wäre ein Fahrzeug aus dem Parkhaus sicher auch ohne Stoppschild wartepflichtig..

Das Stoppschild steht sicher auf der Straße um für die STVO auch eine Relevanz zu haben.

Bitte mal darauf achten, wo der VBB endet (am Schild) - wer die Parkhausausfahrt passiert, befindet sich demnach nichtmehr im VBB, die Grundstücksausfahrt des Parkhauses ist demnach eindeutig wartepflichtig.

Der VBB aber auch. Das ist ja das Problem. Beide Straßenteile haben Nachrang nach §10 StVO.

Zitat:

@nordlicht schrieb am 25. August 2020 um 09:19:49 Uhr:

Bitte mal darauf achten, wo der VBB endet (am Schild) - wer die Parkhausausfahrt passiert, befindet sich demnach nichtmehr im VBB, die Grundstücksausfahrt des Parkhauses ist demnach eindeutig wartepflichtig.

Das ist nicht richtig. Ob das Schild nun 2m weiter vorne oder hinten steht, ist egal. Man fährt aus einem VBB in eine andere Straße ein und hat demnach jegliche Gefährdung anderer Teilnehmer auszuschliessen. Das Ganze ist wie zwei Grunstücksausfahrten zu sehen, wie weiter oben schon mal geschrieben.

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