Wer darf hier zuerst fahren?

Bei uns in der Nähe gibt es einen Supermarkt mit Parkhaus. Soweit erst mal nix ungewöhnliches, allerdings ist die Verkehrssituation davor etwas „ungeschickt“ gelöst, da für viele scheinbar unklar.

Es ist eine Straße ganz normal mit einer Mittellinie. Nach links geht es zum Hbf, der spielt hier aber erst mal keine Rolle
Dann folgt ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen), nach dem die Mittellinie nicht weitergeführt wird. Nach dem Zebrastreifen geht es noch ca 10-15 Meter weiter, allerdings ohne weitere Markierungen auf der Straße.

Geradeaus geht es zum Parkhaus des Supermarktes, also auf ein privates Grundstück. Wenn man das Parkhaus verlässt, steht dort ein Stoppschild.

Vor dem Parkhaus kann man in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VBB) abbiegen. Bzw eigentlich geht die Straße vom Namen her dort weiter.

Wer darf denn jetzt zuerst fahren? Der aus dem Parkhaus oder aus dem VBB?

Ich habe mal ne kleine Skizze gemacht, vielleicht hilft sie ja beim verstehen der Situation.

Ach, und es geht nicht um einen Unfall oder dergleichen, einfach ne Frage aus Interesse.

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Rechts vor links fällt hier aus, rechts vor links wird unter gleichberechtigten Straßen angewendet.
Die Parkhausausfahrt gilt als Ausfahrt von einem Grundstück, Grundstücksausfahrten sind so ziemlich, was Vorfahrt betrifft, das Minderwertigste, Vorfahrt hätte hier wohl der Verkehr aus der verkehrsberuhigten Zone.

Das Stoppschild tut hier nach meiner Meinung wenig zur Sache, es soll lediglich die Situation verdeutlichen, auch ohne Stoppschild kommen alle VTs die aus dem Parkhaus kommen von einem Grundstück und fahren in öffentlichen Raum ein, sind somit wartepflichtig.

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@DieDicke1300: Danke. Dem ist nichts hinzu zu fügen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. August 2020 um 20:39:22 Uhr:


Und ich bleibe dabei, das öffentlicher Verkehrsraum Vorfahrt gegenüber Grundstücksausfahrten hat. Das Stoppschild steht da nur für die Blinden und ist zur Verdeutlichung der Situation, ohne Stoppschild würde sich nichts an der Gesamtsituation ändern.

Seh ich halt anders. Das Stopschild steht vor allem wegen der parallel von hinten kommenden Straße. Schwer einsehbar für denjenigen, welcher gerade das Parkhaus verlässt. Weil hierfür nur der Schulterblick kaum ausreichen dürfte.

Dann dürfte die nachfolgende Markierung nicht als "Blockmarkierung" ausgeführt sein, weil genau diese Vorfahrt suggeriert, da sie aonst im Verlauf von Vorfahrtstraßen bzw. bei bestehender Vorfahrt angebracht wird.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. August 2020 um 11:17:16 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. August 2020 um 20:39:22 Uhr:


Und ich bleibe dabei, das öffentlicher Verkehrsraum Vorfahrt gegenüber Grundstücksausfahrten hat. Das Stoppschild steht da nur für die Blinden und ist zur Verdeutlichung der Situation, ohne Stoppschild würde sich nichts an der Gesamtsituation ändern.

Seh ich halt anders. Das Stopschild steht vor allem wegen der parallel von hinten kommenden Straße.

Völliger Quatsch.

1. Welchen Grund sollte ein Stopschild an dieser Stelle, für besagte parallel verlaufende Straße die zum ZOB führt, haben und wo ist die dafür notwendige Haltelinie?

2. Wieso ist im öffentlichen Verkehrsraum im Bereich des STOP Schildes in der Ausfahrt des Parkhauses eine Haltelinie eingezeichnet wenn das STOP Schild hier keine Relevanz hat?

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