Wer darf hier wann und wie parken?
Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.
125 Antworten
Hier dürfen nur Behinderte Mitmenschen parken.
@Handschweiß Auch an dich die Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage.
Nach meinem Verständnis bilden das Schild 314 mit dem Zusatzzeichen 1044-10 die Rechtskraft. Damit schließt es die Rechtskraft von Schild 314 für sich alleine aus.
Zitat:
@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 10:15:31 Uhr:
Auf welcher rechtlichen Grundlage. ...
Es muß nicht alles deutsch geregelt werden.
Nach meiner Überzeugung brauche ich für eine derartig offensichtliche und sinnvolle Regelung keine rechtliche Grundlage, sondern Betrachtung der lokalen Situation und normales Mitdenken. Damit ergibt sich das sinnvolle Handeln von alleine.
@Handschweiß
Aber wir sind uns doch einig, das dass oberste Schild ausschlaggebend ist.?
Zusatzschilder haben nie ein Alleinstellungsmerkmal und ergänzen/erläutern nur.
Ein Zusatzzeichen oder eine Zusatztafel konkretisiert nur die Bedeutung eines Verkehrszeichens. In diesem Fall halt "Behindertenparkplatz"
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Das wäre aber auch meine Interpretation: Parken nur für Behinderte, in der Zeit von 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden.
Am wichtigsten aber: ohne Behindertenausweis habe ich dort nix zu suchen, zu keiner Uhrzeit. Und daran würde ich mich auch halten, wenn die Ausschilderung nicht 100 %ig korrekt ausgeführt wäre o.ä. Das gebietet der Anstand.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2024 um 10:53:01 Uhr:
Das wäre aber auch meine Interpretation: Parken nur für Behinderte, in der Zeit von 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden.
Nicht ganz, ich denke die Reihenfolge spielt ne Rolle.
max. 2 Stunden, jedoch nur Mo-Fr 7-19 Uhr.
Würde meiner Meinung nach heißen, außerhalb der Zeiten unbegrenzte Parkdauer.
Aber immer ein Behindertenparkplatz.
Zitat:
@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 08:58:38 Uhr:
Eröffnet wurde der Thread gestern Abend um 22:49. Dein Beitrag ist 9 Stunden später am nächsten Morgen. Merkst schon wie drollig diese Aussage ist.😁
Is ja gut.
@TE
Ich nehm das erstmal zurück.
Das mit der Markierung auf der Straße hängt wohl auch von der Lücke selbst ab.
Ich habe mal geschaut, wie das hier (Stadt und LK M) so ist und ich weiß, wo entsprechende Parkplätze sind.
Bei uns vorm Rathaus mit gepflasterten Parkbuchten ist nix aufgemalt.
Schaue ich hingegen auf die Plätze mit durch Farbe markierten Parkbuchten, ist da immer ein Rolli aufgezeichnet.
Ich habe mal das Bild vorm Rathaus bei uns angehängt.
Da sieht man auch, wie es andersrum ist, also der Behinderte auch nur 2h stehen darf.
Und auch interessant, wie man die Ladesäulen daneben beschildert.
Ist ja im Grunde die gleiche Situation, wie die vom TE nur das das halt für Batterieautofahrer gilt...
Wie gesagt, es kommt auf das Umfeld an. Augen und Hirn einschalten. Mitdenken. Was ist der Sinn? Nehmen wir eine Physio-Praxis in einem Industriegebiet. Da wäre meine Interpretation der Schilderkombi klar: nachts darf dort jeder parken, sonst nicht. In einem Wohngebiet, na ja. Die 2-Stundenbegrenzung macht für einen dort wohnenden behinderten Menschen auch keinen Sinn. Wahrscheinlich sehe ich ein Arztpraxis-Schild an dem Haus nebenan?
Auf das Umfeld braucht man nicht zu achten. Auch wenn da nirgends was zu sehen ist, was man als für Behinderte relevant ansieht, darf man trotzdem nicht da parken.
Mitnichten....
Auch außerhalb der angegeben Zeit darf nicht jeder dort stehen.
Es ist und bleibt ein Beh. Parkplatz.
Es ist auch unsinnig, eine Berechtigung abhängig von der Örtlichkeit eigenständig auf deren Richtigkeit zu machen.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 19. Februar 2024 um 11:01:52 Uhr:
Würde meiner Meinung nach heißen, außerhalb der Zeiten unbegrenzte Parkdauer.
Aber immer ein Behindertenparkplatz.
Äh, nichts anderes schrieb ich.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2024 um 11:25:15 Uhr:
Äh, nichts anderes schrieb ich.… Parken nur für Behinderte, in der Zeit von 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden….
Das liest sich für mich so, als wenn außerhalb der Uhrzeiten niemand dort parken dürfte.
Da sieht man, dass nicht jeder gleich das versteht was der Andere meint.
Zitat:
@mecco schrieb am 19. Februar 2024 um 11:16:29 Uhr:
Auf das Umfeld braucht man nicht zu achten. ...
Doch, das gehört zur Lebenstüchtigkeit dazu ;-)
Ich glaube bis auf einzelne, die die Deutungshoheit eh für sich gepachtet haben und vermutlich auch ein Richterspruch nicht akzeptieren würden😁, meinen wir vermutlich alle das gleiche.
Zitat:
@nogel schrieb am 19. Februar 2024 um 06:58:50 Uhr:
Auf stvo2go.de wird diese Thematik ganz ausführlich ausgebreitet. Und man vertritt die Meinung, daß die Lesart solcher Schilderkombinationen eben nicht einheitlich ist.
Dort wird es gut erklärt und die Schlussfolgerung, dass es eben nicht eindeutig ist, halte ich für richtig. Man merkt, dass der Macher der Seite vom Fach ist. Ich wundere mich nur, warum du eine Seite vorher noch anderer Meinung warst und von einer "Regel" geschrieben hast, nach der sich jedes Schild auf das direkt darüber befindliche bezieht.
Zitat:
@mecco schrieb am 19. Februar 2024 um 09:31:12 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:
Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?Als Halteverbot von 7-19 Uhr, Behinderte frei mit Parkscheibe.
Nette Idee, aber nach der StVO nicht zulässig. Eine Parkscheibenpflicht gibt es nur unter den Zeichen 314, 314.1, 315 und 290.1