Wer darf hier wann und wie parken?

Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.

Wer darf hier wann wie parken?
125 Antworten

Mal bei der Stadt fragen, was das bedeutet, wäre zu einfach?

Hallo,

ich finde es immer wieder interessant, dass hier ein neuer Nutzer ein Stöckchen in den Ring wirft und alle drauf anspringen.
Dass der TE sich dann nicht mehr meldet, ist doch bezeichnend.

Vielleicht sollte er, falls noch mitlesend, einfach mal ein komplettes Bild mit Parkbucht posten (oder zumindest den Ort nennen). Dann würde vermutlich auffallen, dass auch auf dem Boden aufgemalt ist, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt.
Ich kenne mittlerweile keine öffentlichen Behindertenparkplätze, die nicht doppelt ausgewiesen sind (Schild + Markierung). Selbst auf Privatplätzen wird doppelt markiert.

Und so wie es aussieht, wurde die zeitliche Beschränkung nachträglich angebracht.

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Februar 2024 um 08:43:20 Uhr:


Dass der TE sich dann nicht mehr meldet, ist doch bezeichnend.

Eröffnet wurde der Thread gestern Abend um 22:49. Dein Beitrag ist 9 Stunden später am nächsten Morgen. Merkst schon wie drollig diese Aussage ist.😁

Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Februar 2024 um 08:43:20 Uhr:


Und so wie es aussieht, wurde die zeitliche Beschränkung nachträglich angebracht.

Wenn du jetzt mit dem Argument kommst, weil das Schild etwas verdreht zu den Anderen steht, dann weiß ich nicht mehr wie ich das werten soll.😁

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:56:45 Uhr:



Zitat:

@moto-tubby schrieb am 19. Februar 2024 um 00:48:30 Uhr:


vielleocht hab ich deine Frage auch falsch verstanden.

Du bist in deiner Stadt Verantwortlicher für die Beschilderungen zum ruhenden Verkehr. In der Moto-Tubby-Straße gibt es ein kleines Geschäftsviertel mit einer Volksbank, einer Sparkasse, einer Post und einer Bäckerei. Dort möchtest du für die Rollifahrer eine Parkmöglichkeit schaffen, also einen Behindertenparkplatz zu den Geschäftszeiten. Die Körperbehinderten selbst sollen aber auch nicht ewig dort parken, sondern nur für die Dauer der Einkäufe. Nachts und am Wochenende soll jeder dort parken dürfen.

Wie würdest du es StVO-konform beschildern? Eine mögliche Lösung könnte so aussehen ...

Genau so sehe ich das auch. Dennoch hat meine Freundin dort am Wochenende, als sie dort parkte, ein Bußgeld zahlen müssen. Aus meiner Sicht darf ja auch die Beschilderung nicht abhängig von der Umgebung sein, sondern sie muss Klage gewissen Regeln folgen. Eine Interpretation scheint sehr schlüssig. Dankeschön. So sehen wir es eigentlich auch. Zudem ist es ein Seniorenzentrum, wo sich die Schilder befinden. Dieses liegt jedoch mitten in einem Wohnviertel, was deine Erläuterung zum Beispiel mit Bank oder ähnlichem Genau treffen würde.

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Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Februar 2024 um 08:43:20 Uhr:



Ich kenne mittlerweile keine öffentlichen Behindertenparkplätze, die nicht doppelt ausgewiesen sind (Schild + Markierung). Selbst auf Privatplätzen wird doppelt markiert.

Dann ist das wohl nur in deiner Welt so. Hier nicht.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. Februar 2024 um 08:10:47 Uhr:


Mal bei der Stadt fragen, was das bedeutet, wäre zu einfach?

Auch dort gibt es unterschiedliche Aussagen… Ziemlich bedauerlich und nicht gut, denn eigentlich sollte so etwas ja klar und auch für jeden klar verständlich sein.

Zitat:

@hlmd schrieb am 19. Februar 2024 um 08:43:20 Uhr:


Hallo,

ich finde es immer wieder interessant, dass hier ein neuer Nutzer ein Stöckchen in den Ring wirft und alle drauf anspringen.
Dass der TE sich dann nicht mehr meldet, ist doch bezeichnend.

Vielleicht sollte er, falls noch mitlesend, einfach mal ein komplettes Bild mit Parkbucht posten (oder zumindest den Ort nennen). Dann würde vermutlich auffallen, dass auch auf dem Boden aufgemalt ist, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt.
Ich kenne mittlerweile keine öffentlichen Behindertenparkplätze, die nicht doppelt ausgewiesen sind (Schild + Markierung). Selbst auf Privatplätzen wird doppelt markiert.

Und so wie es aussieht, wurde die zeitliche Beschränkung nachträglich angebracht.

VG

Ich melde mich ja. Gestern ging es nicht mehr.

Auf dem Boden ist nichts angebracht. Ein normal eingezeichnet Parkplatz. Vor einem Seniorenzentrum. Alles andere normale, gleich eingezeichnete Parkplätze in einer Wohngegend.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:



Zitat:

@moto-tubby schrieb am 18. Februar 2024 um 23:56:49 Uhr:


die Logik kann doch nur sein:
es ist und bleibt ein BehindertenParkplatz, alle anderen haben da nichts verloren.

Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?

Als Halteverbot von 7-19 Uhr, Behinderte frei mit Parkscheibe.

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Februar 2024 um 23:41:34 Uhr:


@Icewall:
Ah, das ging ja schnell. Und gleich so selbstsicher. Wie lange hast du denn überlegt, ob sich das unterste Zusatzzeichen mit Tag- und Uhrzeitangabe auf das direkt darüber befindliche Zusatzzeichen bezieht oder ob es sich auf die gesamte Kombination bezieht? Gar nicht, oder?

Mir hat man das vor Ewigkeiten in der Fahrschule begebracht, aber wenn man den Kopf auch mal anstrengt sollte das auch wa s werden.
Überlegt ? eigentlich garnicht

Was sagt uns das aber ?

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:56:45 Uhr:



Zitat:

@moto-tubby schrieb am 19. Februar 2024 um 00:48:30 Uhr:


vielleocht hab ich deine Frage auch falsch verstanden.

Du bist in deiner Stadt Verantwortlicher für die Beschilderungen zum ruhenden Verkehr. In der Moto-Tubby-Straße gibt es ein kleines Geschäftsviertel mit einer Volksbank, einer Sparkasse, einer Post und einer Bäckerei. Dort möchtest du für die Rollifahrer eine Parkmöglichkeit schaffen, also einen Behindertenparkplatz zu den Geschäftszeiten. Die Körperbehinderten selbst sollen aber auch nicht ewig dort parken, sondern nur für die Dauer der Einkäufe. Nachts und am Wochenende soll jeder dort parken dürfen.

Wie würdest du es StVO-konform beschildern? Eine mögliche Lösung könnte so aussehen ...

Ist es rechtlich zulässig einen tageszeitlich begrenzten Behindertenparkplatz einzurichten?

Ich habe das so meine Zweifel.

@ktown
Doch, ist es.
Vor öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Behörden ist die Parkdauer häufig begrenzt, auch ausgewiesene Parkplätze für Behinderte.
Die Bedeutung der Beschilderung ist demzufolge, dass zwischen 7 und 19 Uhr Berechtigte dort maximal 2 Stunden parken dürfen, und außerhalb der Zeiten unbegrenzt. Nichtberechtigten ist das Parken dort zu keiner Zeit erlaubt.

@yellwork Das habe ich auch nicht angezweifelt. Rockville hingegen meint aber, dass außerhalb dieser Zeit es keine "Nichtberechtigten" gibt weil der Parkplatz von jedem dann genutzt werden darf und da habe ich meine Zweifel.
Meines Erachtens bleibt ein ausgewiesener Behindertenparkplatz immer ein solcher bis die Beschilderung entfernt wird und nicht beschränkt auf 7-19 Uhr.
Aber gerade das will ich ja von ihm aufgeklärt wissen und am besten noch auf welcher Grundlage er meint, dass dies möglich ist. Vielleicht hat er sogar noch Beispiele die es erklären.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 09:54:37 Uhr:


@yellwork Das habe ich auch nicht angezweifelt. Rockville hingegen meint aber, dass außerhalb dieser Zeit es keine "Nichtberechtigten" gibt weil der Parkplatz von jedem dann genutzt werden darf.

Also das sehe ich anders.
"Nicht"Behinderte ( Sorry für die Wortwahl ) dürfen hier zu keiner Zeit stehen.

Letztendlich steht das oberste Schild dafür, um was es sich überhaupt handelt.
Die zusatzschilder erläutern/ergänzen nur, wie lange und unter welcher Voraussetzung man dort parken darf.

Übrigens...
Behinderte Mitmenschen sind auch sa. und So. Behindert. Deshalb dürfen genau diese auch am WE rund um die Uhr da stehen oder halt außerhalb der angegeben Zeiträume.

Was macht denn Sinn und was könnte sich der anordnende Beamte dabei gedacht haben? Mal angenommen, das steht vor einer Physio-Praxis, die tagsüber geöffnet hat. Dann lese ich das so: Der Rollifahrer darf tagsüber hier 2 Std. exclusiv parken mit Parkscheibe, damit er bequem auf die Liege kommt. Ab 19 Uhr bis morgens um 7 darf hier jeder parken.

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