Wer darf hier wann und wie parken?
Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.
125 Antworten
Zitat:
@stuecki schrieb am 18. Februar 2024 um 22:49:41 Uhr:
Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.
Steht diese Schilderkombination in einem verkehrsberuhigten Bereich?
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:
Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?
blaues P mit Zusatz "von Mo-Fr nur mit Schwerbehindertenausweis"
Zitat:
@Rockville schrieb am 18. Februar 2024 um 23:59:01 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Februar 2024 um 23:53:30 Uhr:
Dann kannst du uns sicher erläutern, was die von dir zitierte Verordnungspassage sonst bedeutet.Der zitierte Satz enthält gar keine Anleitung zum Lesen mehrerer Zusatzzeichen. Er bezieht sich ganz offensichtlich nur auf den Fall eines einzigen Zusatzzeichens unter einem Hauptverkehrszeichen.
Jetzt müßtest du nur noch nachliefern, wo die Definition für "Hauptverkehrszeichen" steht. Hab ich noch nie gehört.
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 19. Februar 2024 um 00:15:51 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:
Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?
blaues P mit Zusatz "von Mo-Fr nur mit Schwerbehindertenausweis"
So ein Schild gibt es nicht. Man muss schon auf den Baukasten zurückgreifen. Für das, was du auszudrücken versuchst, gibt es schließlich die beiden Zusatzzeichen "Rolli-Piktogramm" und "Wochentage, Uhrzeiten".
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Zitat:
@nogel schrieb am 19. Februar 2024 um 00:17:07 Uhr:
Jetzt müßtest du nur noch nachliefern, wo die Definition für "Hauptverkehrszeichen" steht. Hab ich noch nie gehört.
Die StVO nennt sie Gefahrzeichen, Richtzeichen und Vorschriftzeichen. Bitte drifte nicht ins Alberne ab, wenn ich deine Fragen noch ernst nehmen soll.
Nach etwas überlegen könnte die Kombination auch lauten:
Behinderten-Parkplatz
max. 2 Stunden mit Parkscheibe, Mo-Fr 7-19 Uhr
Außerhalb der Zeitangabe, Behindertenparkplatz mit unbegrenzter Parkdauer.
Die Variante hatte ich ja schon als möglich erwähnt. Aber immerhin gibt es noch jemanden, der eine unterschiedl. Interpretationsmöglichkeit wenigstens erkennt. ;-)
Zitat:
@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:
Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?
Zitat:
So ein Schild gibt es nicht. Man muss schon auf den Baukasten zurückgreifen. Für das, was du auszudrücken versuchst, gibt es schließlich die beiden Zusatzzeichen "Rolli-Piktogramm" und "Wochentage, Uhrzeiten".
wie auch immer das Schild dann aussieht, vielleocht hab ich deine Frage auch falsch verstanden.
Meine Einschätzung zur Ausgangsfrage sieht so aus wie in diesen beiden Bilder, nur dass der Schilderbaum vom Eingangspost eine Kombination von beiden ist.
ich kann am Ipad gerade keine Bilder einfügen.
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 19. Februar 2024 um 00:48:30 Uhr:
vielleocht hab ich deine Frage auch falsch verstanden.
Du bist in deiner Stadt Verantwortlicher für die Beschilderungen zum ruhenden Verkehr. In der Moto-Tubby-Straße gibt es ein kleines Geschäftsviertel mit einer Volksbank, einer Sparkasse, einer Post und einer Bäckerei. Dort möchtest du für die Rollifahrer eine Parkmöglichkeit schaffen, also einen Behindertenparkplatz zu den Geschäftszeiten. Die Körperbehinderten selbst sollen aber auch nicht ewig dort parken, sondern nur für die Dauer der Einkäufe. Nachts und am Wochenende soll jeder dort parken dürfen.
Wie würdest du es StVO-konform beschildern? Eine mögliche Lösung könnte so aussehen ...
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 19. Februar 2024 um 00:22:46 Uhr:
Nach etwas überlegen könnte die Kombination auch lauten:Behinderten-Parkplatz
max. 2 Stunden mit Parkscheibe, Mo-Fr 7-19 UhrAußerhalb der Zeitangabe, Behindertenparkplatz mit unbegrenzter Parkdauer.
Sehe ich genauso. Es gibt die Ansicht, dass sich Zusatzschilder immer nur auf das Schild direkt darüber beziehen. Dann kommt man genau zu diesem Ergebnis.
Auf stvo2go.de wird diese Thematik ganz ausführlich ausgebreitet. Und man vertritt die Meinung, daß die Lesart solcher Schilderkombinationen eben nicht einheitlich ist.
Sondern es könnten
- sich jedes Schild auf das darüber angebrachte beziehen
- mehrere Zusatzzeichen eine "logische Einheit" bilden oder
- sich alle Zusatzzeichen auf das oberste Schild beziehen
In der VwV zu den §§ 39 - 43 StVO steht folgendes:
Zitat:
Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar überoder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden
Es wird aber auch im selben Absatz wieder etwas aufgeweicht
Zitat:
bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden
Jedoch heißt es weiter unten:
Zitat:
Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden.
Es stellt sich also auch die Frage: Bis wohin muss ich es beachten?😁
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 18. Februar 2024 um 23:55:57 Uhr:
Parken erlaubtnur mit Behindertenparkausweis
nur max. 2h mit Parkscheibe
nur Mo-Fr 7-19 UhrSo meine Interpretation.
Parken für Behinderte erlaubt;
in der Zeit von Mo-Fr, jeweils von 7-19 Uhr Parken nur mit Parkscheibe und auf 2 h Parkdauer begrenzt;
außerhalb dieser Zeiten ist das Parken für Behinderte ohne zeitliches Limit möglich;
Das wäre auch meine Lesart.
Wenn sich bei solch einer Beschilderung bereits ein so breiter Interpretationsspielraum auftut, frage ich mich häufig, ob man hierzulande den größten Teil der Bevölkerung nicht bewusst verwirren und in Unkenntnis sehen möchte.
Der mögliche Nutzen, dieser meist vorliegenden Unkenntnis, dürfte bekannt sein.🙂😎