Wer darf hier wann und wie parken?

Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?
Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?
Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.

Wer darf hier wann wie parken?
125 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 09:54:37 Uhr:


Aber gerade das will ich ja von ihm aufgeklärt wissen und am besten noch auf welcher Grundlage er meint, dass dies möglich ist. Vielleicht hat er sogar noch Beispiele die es erklären.

Warum meinst du, dass das nicht geht? Es geht doch ganz einfach. Oder würdest du hier nachts und am Wochenende nicht jedermann das Parken gestatten?

BHP

Zitat:

@stuecki schrieb am 19. Februar 2024 um 09:21:45 Uhr:


Dieses liegt jedoch mitten in einem Wohnviertel, was deine Erläuterung zum Beispiel mit Bank oder ähnlichem Genau treffen würde.

Für ein Wohnviertel kam ich aber zum gegenteiligen Ergebnis, nämlich:

Zitat:

@Rockville schrieb am 18. Februar 2024 um 23:43:41 Uhr:


Oder sind nur Wohnhäuser in der Nähe? Dann soll es vermutlich 24/7 ein Behindertenparkplatz sein und die Zeitangaben beziehen sich auf die Höchstparkdauer und die Parkscheibenpflicht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 11:42:32 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 09:54:37 Uhr:


Aber gerade das will ich ja von ihm aufgeklärt wissen und am besten noch auf welcher Grundlage er meint, dass dies möglich ist. Vielleicht hat er sogar noch Beispiele die es erklären.

Warum meinst du, dass das nicht geht? Es geht doch ganz einfach. Oder würdest du hier nachts und am Wochenende nicht jedermann das Parken gestatten?

Eventuell falsch montierte Beschilderung hebelt nicht die StVO aus. Daher ja meine Rückfrage nach der Rechtsgrundlage.

Warum soll das jetzt falsch montiert sein? Die Rechtsgrundlage ist Anlage 3 zur StVO, lfd. Nr. 7 zum Zeichen 315:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken. Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie auf blinde Menschen."

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Eine sehr interessante Seite die diese Schilderproblematik sehr gut aufgreift.

Der Betreiber der Seite ist hier m.W. auch ab und zu aktiv.

Meine Interpretation.
Es ist ein Parkplatz nur für Behinderte.
Im angegebenen Zeitfenster ist durch den Behinderten eine Parkuhr auszulegen und Höchstparkdauer ist 2 Stunden.
Außerhalb des Zeitfensters dürfen Behinderte auch länger dort parken.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:10:21 Uhr:


Schilderproblematik

Besteht also Einigkeit, dass es überhaupt eine "Problematik" gibt? Dass es also unterschiedliche Lesarten gibt? Das wäre ja schon mal ein riesiger Gewinn für diese und für künftige Diskussionen. Dann müssten ja solche Aussagen entfallen wie z.B. dass das jeder in der Fahrschule lernt, dass logisches Denken alleine schon die Antwort gibt, dass jeder, der das nicht weiß, direkt zur MPU geschickt werden sollte usw. Ich finde z.B. so etwas eher unterirdisch:

Zitat:

@Icewall schrieb am 19. Februar 2024 um 09:40:33 Uhr:


Mir hat man das vor Ewigkeiten in der Fahrschule begebracht, aber wenn man den Kopf auch mal anstrengt sollte das auch was werden.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 13:22:36 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:10:21 Uhr:


Schilderproblematik

Besteht also Einigkeit, dass es überhaupt eine "Problematik" gibt? Dass es also unterschiedliche Lesarten gibt? Das wäre ja schon mal ein riesiger Gewinn für diese und für künftige Diskussionen. Dann müssten ja solche Aussagen entfallen wie z.B. dass das jeder in der Fahrschule lernt, dass logisches Denken alleine schon die Antwort gibt, dass jeder, der das nicht weiß, direkt zur MPU geschickt werden sollte usw. Ich finde z.B. so etwas eher unterirdisch:

Es gibt Konsens darüber, dass viele Beschilderungen falsch sind und dies vielfach aus Unwissenheit und der Schilderwut der Verwaltung. Resultieren tut das aber auch vielfach daraus, dass jeder meint die Deutungshoheit zu haben und nur wenige den Mut haben gegen falsche Beschilderungen vorzugehen.

Konsens liegt für mich jedoch nicht vor, dass im Beispiel aus diesem Thread nach der zeitlichen Begrenzung jeder dort parken darf und wenn du die Seite ausführlich angesehen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass der Verfasser deine Interprettion als mögliche Version bejaht aber gleichzeitig darauf hinweist, dass es in den meisten Fällen von den Ordnungsbehörden nicht so gedeutet wird und solange niemand klagt, hat die Verwaltung die Deutungshoheit.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:29:27 Uhr:


Konsens liegt für mich jedoch nicht vor, dass im Beispiel aus diesem Thread nach der zeitlichen Begrenzung jeder dort parken darf ...

Das hatte ich ja schon auf Seite 1 nur als eine von zwei möglichen Auslegungen bezeichnet. Warum schränkst du es jetzt wieder ein bzw. formulierst es so, als ob ich das als die einzig richtige Auslegung bezeichnet hätte? Das habe ich ja gerade nicht.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:29:27 Uhr:


... wenn du die Seite ausführlich angesehen hättest

Das enthält eine Unterstellung, dass ich die Seite nicht gelesen hätte. Ich kenne die Seite schon ewig und sicherlich länger als du.

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:29:27 Uhr:


... darauf hinweist, dass es in den meisten Fällen von den Ordnungsbehörden nicht so gedeutet wird ...

Ich glaube nicht, dass es eine umfassende Statistik gibt, welche Behörde das wie handhabt. Eher dürfte es so sein, dass man auf Nummer sicher geht - und das heißt, dass man dort lieber nicht parkt, obwohl man es vielleicht für zulässig hält.

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 13:36:28 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. Februar 2024 um 13:29:27 Uhr:


Konsens liegt für mich jedoch nicht vor, dass im Beispiel aus diesem Thread nach der zeitlichen Begrenzung jeder dort parken darf ...

Das hatte ich ja schon auf Seite 1 nur als eine von zwei möglichen Auslegungen bezeichnet. Warum schränkst du es jetzt wieder ein bzw. formulierst es so, als ob ich das als die einzig richtige Auslegung bezeichnet hätte? Das habe ich ja gerade nicht.

Ich habe mich nur hierauf

Zitat:

@Rockville schrieb am 19. Februar 2024 um 00:01:13 Uhr:


Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?

und auf den

hier

von mir zitierten Beitrag von dir bezogen und dies vermittelte mir, dass du es so deutest

Ich habe aber schon auf Seite 1 deutlich geschrieben, dass ich 2 Auslegungen für möglich halte. Ich habe keine davon bevorzugt, ohne weitere Details der Örtlichkeit zu kennen.

Wir wissen aber jetzt immerhin, wie es die Stadt des TE sieht, nämlich:
"Auch dort gibt es unterschiedliche Aussagen." 🙂

Und wir wissen, wie es das Ordnungsamt der Stadt sieht: Strafzettel für die Freundin, die dort am WE parkte.

Zitat:

@LCG schrieb am 19. Februar 2024 um 07:58:50 Uhr:


Wenn sich bei solch einer Beschilderung bereits ein so breiter Interpretationsspielraum auftut, frage ich mich häufig, ob man hierzulande den größten Teil der Bevölkerung nicht bewusst verwirren und in Unkenntnis sehen möchte.

Möglicherweise ist das "sinnvolle Aufstellen von Verkehrszeichen" kein Ausbildungsfach für jenen Beruf, zu dem das Aufstellen von Verkehrszeichen gehört?

Aber üblicherweise (?) ist die Lesart von "Oben" nach "Unten" und zusätzlich vom "Allgemeinen" zum "Speziellen"? Ob das Gesamtkonstrukt dann allerdings sinnvoll ist, darf maches Mal angezweifelt werden.

Behindertenparkplatz. Max. Parkzeit 2h an Mo-Fr 7-19h. Außerhalb dieser Zeiten dürfen behinderte Mitbürger so lange parken wie sie möchten. Dient wohl dazu, dass hier jemand wohnt, der einen Ausweis hat, damit er/sie über Nacht stehen kann.

Es dient wohl vorallem dazu, das dort kein (un)Berechtigter den gesamten Tag steht und anderen Berechtigten die Möglichkeit nimmt zu Geschäftszeiten (welcher auch immer) dort zu parken.

... das es vor eienr Behörde ist schließe ich mal aus 😁

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