Wem gehören Gegenstände in gekauftem Fahrzeug

X (Kunde von mir) hat privat ein Wohnmobil direkt vom Vorbesitzer via Auktionshaus gekauft.

Wegen Umbauarbeiten wurden Teile es WoMo zerlegt, u.a. die vorderen Sitze ausgebaut.

Es wurden neben einem relativ neuwertigen Smartphone (mit deaktivierter Sim-Karte) noch Geld, Schmuck und andere Gegenstände, insgesamt ca. 20 Stück, teils relativ wertvoll, gefunden, die teilweise unter den Vorder-Sitzen bzw. hinter einer Zwischenwand lagen.
Ebenfalls diverse vertrauliche Papiere über Dritte, teils mit sensiblen Daten. K.a. wofür die das WoMo gebraucht haben, laut eigener Angaben hat der Fertighausbaustellen deutschlandweit betreut.

Wie ist des rechtlich zu beurteilen? Müssen die Sachen zurück gegeben werden oder sind die mit dem WoMo verkauft worden und somit Eigentum des Käufers?

Käufer und Verkäufer haben sich nicht gerade in Freundschaft getrennt da die Beschreibung in einigen Teilen nicht die Wahrheit enthielt, aber der Käufer keine 800km fahren wollte um das Teil anzusehen, er war der Meinung bei einem 5 Jahre alten WoMo nicht so viel sein kann, aber man kann sich ja irren...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45


Wow, schon wieder so ne heisse Story ...

Ist ganz einfach.

Der Kollege darf nichts behalten. Außer bei den Fundstücken ist ein Roboterrasenmäher. Dieser muss nicht zurückgegeben werden sondern muss umgehend in freier Wildbahn ausgesetzt werden.

Der TE muss dann nur noch durch ein Wurmloch zurück reisen und seinerseits den Rasenmäher überfahren.

Somit haben wir zwei Threads auf einmal aufgeklärt.

Ich empfehle mich
Ihr Sherlock Humbug

52 weitere Antworten
52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


komisch um etwas herraus zubekommen muss das womo fasst komplett gestript werden dann frage ich mich wie denn die sachen mal ebend so dahin fallen können??

Hallo

Tja, Sachen gibt es😁
Wer schon mal an einem Motor rumgeschraubt hat kann von solch wunderbaren Begebenheiten berichten.😁

Der Vorteil dabei : Man weiß meistens gleich das daß Teil in den dunklen Tiefen des Motors verschwunden ist.🙄

Wer macht sich wegen 900€ Schmuck schon die Mühe die Verkleidung abzubauen? Wenn man bedenkt, wie vorsichtig die Besitzerin mit ihren Wertsachen umgegangen ist, ist ihr der Verlust wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. 🙄

Warum das Wohnmobil so jung verkauft wurde ist auch klar. Mit solchen Spalten zwischen den Verkleidungsteilen, die nebenbei noch alles Wertvolle magisch anzuziehen scheinen, wird man auf Dauer arm.

Ihr solltet euch mal manche WoMo ansehen.

Ich hatte vor kurzem einen Wohnwagen LMC 470D hier bei dem die Kundin beim Waschbecken ein Halskette liegen gelassen hatte. Diese ist während der Fahrt herunter gerutscht und durch die Kabelöffnung für das Licht geglitten. Nach 7h Arbeit und dem fast komplett zerlegten Nassbereich lag sie dann hinter der Warmluftleitung, Fazit: 9,5h Arbeit an einem 4 Monate alten WoWa.

Die Teile haben teils Spaltmasse die sind der Wahnsinn und auch teils nette Löcher als Durchführungen. Es heisst ja nicht dass wenn irgendwas schwer zu finden ist, es auch schwer dahin kommt.
Z.b. das Smartphone beim Bett ist zwischen Bettgestell und Aussenwand durch den Schlitz für die Luftzirkulation gerutscht und lag halt hinter dem Kombiboiler, das Ding auszubauen ist nicht wenig arbeit, zumal zuerst das Bett weg muss.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Daher der Gedanke dem Vorbesitzer seine Sachen gegen eine Aufwnadspauschale von 50% des Zeitwertes anzubieten, denn die normalen Kosten wären massiv höher gewesen wenn man die Sachen hätte wollen dort wegnehmen wo sie hingefallen waren.

egal ob dein Thema frei erfunden oder tatsächlich so ist:

Dem neuen Besitzer des Womo steht ein fest im BGB genannter Wert zu mehr nicht!

Er kann ja wenn er will eine Nötigung und Unterschlagung begehen wenn er will, aber es wird nichts bringen.

Wenn man deinem Beispiel folgt müsste dann der Verlierer ja auch die Hälfte der Kanalreinigung, der Mäharbeiten ... an den Finder bezahlen?!?

Ähnliche Themen

Was wäre wenn der alte Besitzer einen Haufen Abfälle im WoMo "vergessen" hätte? ^^

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Daher der Gedanke dem Vorbesitzer seine Sachen gegen eine Aufwnadspauschale von 50% des Zeitwertes anzubieten, denn die normalen Kosten wären massiv höher gewesen wenn man die Sachen hätte wollen dort wegnehmen wo sie hingefallen waren.
egal ob dein Thema frei erfunden oder tatsächlich so ist:
Dem neuen Besitzer des Womo steht ein fest im BGB genannter Wert zu mehr nicht!
Er kann ja wenn er will eine Nötigung und Unterschlagung begehen wenn er will, aber es wird nichts bringen.

Wenn man deinem Beispiel folgt müsste dann der Verlierer ja auch die Hälfte der Kanalreinigung, der Mäharbeiten ... an den Finder bezahlen?!?

Wieso Unterschlagung? Es geht ja um die Kosten für die "Bergung" der Gegenstände, dies war ja zeitaufwändig.

Wäre er als Kunde zu mir gekommen mit der Aussage: Mein Handy ist da dazwischen gerutscht, dann wäre es auch nicht billig geworden.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Es geht ja um die Kosten für die "Bergung" der Gegenstände, dies war würde ja zeitaufwändig sein.

Selbst wenn dir so etwas in Zukunft mal passieren sollte, hätte dich ja niemand drum gebeten das WoMo auseinander zu nehmen.

Ich hätt einfach den Mund gehalten, und hätt bei dem Verhalten des Vorbesitzers die Sachen als Wertausgleich eingezogen...

Wo kein Kläger, da kein Richer. Bei der Gutmenschenansammlung hier isses jetzt natürlich zu spät.
Ich wette wenn du mal ernsthaft was verlierst, taucht das auch nie wieder auf.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ich wette wenn du mal ernsthaft was verlierst, taucht das auch nie wieder auf.

Solange es Typen gibt, die so denken wie du, ist das wohl gut möglich 🙄

Was ICH getan hätte wenn es MEIN WoMo wäre, wüsste ich.

Aber da es das eines Kunden ist und der trotz der Behandlung durch den Herrn doch noch ein wenig Bedenken hat und wohl ehrlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001



Wieso Unterschlagung? Es geht ja um die Kosten für die "Bergung" der Gegenstände, dies war ja zeitaufwändig.

Für die "Bergung" sind keine kosten entstanden, die Kosten sind wegen der Reparaturarbeiten entstanden.

Die Kosten zum Auffinden der Fundstücke beinhalten das zerlegen und die Anschaffung des Womos.

Vielleicht sollte er zuerst einmal den Kaufpreis zurückverlangen und dann d........

Das es sich bei diesem Thread um imaginäre Waren handeln, kann der TE sie auch behalten.

Beim TE sind nicht nur diese Waren imaginär.
Dass dieser TE sich Phantasiegeschichten ausdenkt um sie in Foren zu veröffentlichen ist offensichtlich, warum ist seine Sache.
Unverständlich,warum hier die Moderation nicht einschreitet.

ich hab auch schon in einem döner 3er irgendwelche bewustseinserweiternden mittelchen gefunden. hätte ich die zur fundbüro bringen sollen?😁

Ähnliche Themen