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Verdacht auf nachträgl. veränderung am Fahrzeug --> 3 punkte+75€???

Themenstarteram 29. September 2008 um 17:15

Hallo zusammen!

ein tüv forum o.ä. hab ich nicht gefunden, drum wird es wohl hier am besten passen:

ein kollege von mir kam letztens mit meinem auto in eine polizeikontrolle - standardkontrolle. Sie haben das fahrzeug untersucht (is etwas tiefer, spurverbreiterung+dickere schlappen) und direkt angefangen zu nörgeln:

Sie meinten es bestünde der verdacht, dass die hinterreifen nicht ausreichend freigängig wären, da gummispuren am inneren radkasten zu sehen seien. Fakt ist: an meinem auto ist alles 100% eingetragen (war beim tüv süd) und nichts ist nachträglich manipuliert worden o.ä. (hätte auch gar nich das know-how dazu).

die gummispuren könnten höchstens daher rühren, dass das auto kurzzeitig bei einem umzug überladen wurde - allerdings kann es auch sein, dass das noch vom vorbesitzer ist.

Tatsache ist, dass es so eingetragen ist und seit dem nichts verändert wurde. angedrohte strafe: 3 punkte und 75 euro...!

ich muss wohl zum tüv/dekra und da gibts nen vorgefretigten schein, der von denen ausgefüllt wird nach der inspektion und dann an die zulassungsstelle+von dort aus wieder an die polizei geht.

ich bin verständlicherweise etwas aufgebracht, da die anschuldigungen nun wirklich nicht im geringsten zutreffen.

hat jemand erfahrungen mit ähnlichem bzw. weiß ob das öfter mal vorkommt, dass die polizei daneben liegt? mich interessiert am meisten wie die beim tüv/dekra reagieren werden... schließlich ist alles eingetragen und man kann doch niemandem einfach unterstellen, dass die eintragungen entweder müll sind bzw. dass da "was verändert" wurde.

mfg,

ben

Beste Antwort im Thema
am 30. September 2008 um 11:42

Wenn an einem Fahrzeug Modifikationen vorgenommen werden, die geeignet sind, die Betriebssicherheit herabzusetzten, wird sicherlich niemand bereit sein diese einzutragen. Anders sieht es aus, wenn eine Veränderung zwar keinerlei negative Auswirkungen hat, jedoch mit itgendwelchen schwachsinnigen Vorschriften kollidiert. Da gibt es dann durchau Prüfer, die schon mal ein Auge zudrücken. Zum Glück hat mancher den Kopf eben nicht nur, damit es ihm nicht in den Hals regnet.

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eingetragen heißt nicht gleich "legal".....! das schonmal vorneweg.....

dir wird das umgangssprachliche "erlöschen der be" vorgeworfen...durch die gummispuren hat die polizei nunmal einen begründeten verdacht das hier eine eintragung vorliegt die entgegen der stvzo gemacht wurde und damit ungültig ist.......der beamte vor ort kann mangels sachkentniss das nicht überprüfen und deshalb hast du ne mängelkarte bekommen die du beim tüv "stempeln" lassen musst....

Das ist leider richtig, der TÜV kann der Polizei nichts vorschreiben.

Wenn die beiden eine andere Meinung zum Thema "legal" haben, stehst Du ganz schön doof dazwischen.

Die müssen es auch nicht unter sich ausmachen, Du musst dann zum TÜV und hoffentlich bescheinigt er Dir nochmal dass es alles so ok ist, damit dann zur Polizei die sich dann idR. damit zufrieden gibt.

Da aber der TÜV die gleiche Sache an 365 Tagen 365 mal anders sehen kann, bin ich mir nicht mal sicher ob der Prüfer jetzt sagt dass es so klar geht wie sein Vorgänger der es freigab.

Wenn die wollen können die das Spielchen jedes Wochenende treiben und unterstellen dass Du was verändert hast, hast dann die Umkehr der Beweispflicht und musst halt zum TÜV, also fahre brav zum TÜV und hoffe mal dass es nicht nächstes Wochenende nochmal fällig ist ;)

Falls das Fahrwerk einstellbar ist, würde ich eher raten etwas höher zu machen damit es bei Kontrollen kein Eindruck von "grenzwertig" erweckt.

Den Vorrednern kann ich mich nur anschließen.

Ausserdem muss ich sagen, wenn Gummispuren im Radhaus sind, ist die Freigängigkeit nun mal nicht gegeben.

Sollte so was nur bei Vollast vorkommen, nicht im Fahrbetrieb (so klingt es bei Dir), ist die Sache evtl. mit einem Federwegbegrenzer links/rechts getan. Sollte das Schleifen im regelmäßigen Fahrbetrieb auch auftauchen, gibts nur die Möglichkeiten: FW höher, Spurplatten raus oder Radhaus ziehen.

Leider sind die TÜVs, Dekras und wer sonst noch so alles überprüfen darf mit den ganzen neuen und noch kommenden EU-Novellierungen etc. hoffnungslos überfordert. Hatte da mal ein interessantes Gespräch mit dem Leiter der örtlichen Dekra. Da kann es durchaus passieren, dass beim TÜV was eingetragen wird, was der andere TÜV oder eine Dekra-Station nicht eintragen würden.

Allerdings darf ein Reifen nie im Radkasten anscheuern, das ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf Dauer. Von daher ist das Bußgeld korrekt. Auch die Mängelanzeige ist korrekt. Leider ist sowas halt mit Kosten verbunden. 75 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren und Auslagen sowie die Kosten für eine Fehlerbehebung und das Anschauen durch den TÜV... Autotuning ist nunmal ein teures Hobby ;)

Nachbarsohn musste jetzt zum 4ten mal zum TÜV wegen seines "Rennauspuffs". Und das innerhalb eines Monats. Diesmal hat der TÜV nicht nur die Nummern verglichen, sondern wirklich mal die Lautstärke gemessen. Und die war deutlich über der erlaubten.

Heisst, nicht alles was eingetragen ist und eine ABE hat ist erlaubt. Das Ergebnis muss auch stimmen. Und: wer durch Extremumbauten die Polizei nachdenklich macht, muss sich nicht über einen hohen Bekannthaitsgrad beim TÜV beklagen.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Da kann es durchaus passieren, dass beim TÜV was eingetragen wird, was der andere TÜV oder eine Dekra-Station nicht eintragen würden.

das sind dann die "kulanten" prüfer die sog. gefälligkeitseintragungen machen.... :p

kann man übrigends gut an formulierung wie "ich hab nen kumpel beim tüv" usw. erkennen...

am 30. September 2008 um 11:42

Wenn an einem Fahrzeug Modifikationen vorgenommen werden, die geeignet sind, die Betriebssicherheit herabzusetzten, wird sicherlich niemand bereit sein diese einzutragen. Anders sieht es aus, wenn eine Veränderung zwar keinerlei negative Auswirkungen hat, jedoch mit itgendwelchen schwachsinnigen Vorschriften kollidiert. Da gibt es dann durchau Prüfer, die schon mal ein Auge zudrücken. Zum Glück hat mancher den Kopf eben nicht nur, damit es ihm nicht in den Hals regnet.

Der TÜV (oder andere, anerkannte Unternehmen) können doch eintragen, was sie wollen. Der Halter des Autos kann doch jederzeit nach Hause fahren, alles wieder umbauen und sagen, in diesem Zustand hätte der TÜV es eingetragen.

Aus diesem Grunde gibt es ja mitzuführende Gutachten. Und alle verkehrserheblichen Veränderungen sind eintragungspflichtig. Und eben für diese Eintragungen gibt es in aller Regel Unbedenklichkeitsgutachten. Dieses dabei, die Eintragung vom TÜV und einen schneidigen Stempel - und alles ist gut.

Kein Untersucher trägt eine Tieferlegung ein, bei welcher der Reifen im Radhaus scheuert. Das gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn dieses Scheuern erst bei Volllast auftritt. Denn auch genau das wird getestet

Munter bleiben

Jens

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da gibt es dann durchau Prüfer, die schon mal ein Auge zudrücken. Zum Glück hat mancher den Kopf eben nicht nur, damit es ihm nicht in den Hals regnet.

Stimmt, der hat gemerkt dass das Leben mit Hartz4 viel gemütlicher ist. Mit Eintragungen entgegen geltender Vorschriften riskiert er nämlich seinen Job. Wobei das teilweise schon schwierig ist, siehe Auspuff. In den meisten Fällen werden ja nur die Prüfzeichen mit dem Gutachten verglichen und gut ist. Geräuschmessungen gibt es doch so gut wie nie.

Eine Tieferlegung die bei Vollast schonmal scheuer hab ich allerdings auch eingetragen. Mit Winterreifen kein Thema, die Sommerreifen sind etwas breiter, da wird es eng. Die Reifen wurden aber vor der Tieferlegung eingetragen und die Tieferlegung mit Winterreifen. Auf eine zusätzliche Vorführung mit den Sommerreifen hat der Prüfer damals nicht bestanden. Die sind auch nur 1cm breiter, hätte selber nicht erwartet dass es eng wird. Vollbeladen schleift es wenn ich einen Bordstein rauf muss.

Gruß Meik

Nicht zu vergessen die versteckten Federwegsbegrenzer im Federbalg des Dämpfers,Eintragungen mit Reifen die eine extrem schmale Lauffläche haben,Federn die so ausgelegt sind das das Auto nach der Eintragung nochmals einige mm absackt usw.

Es gibt einige Dinge die legal eingetragen werden aber vom Hersteller so ausgelegt sind das sie nach einer gewissen Laufleistung illegal werden wie zb Federn die Nachsacken,Schalldämpfer deren Dämmstoff ausbrennt usw.

Viele Polizisten werden solche Dinge nicht finden,Andere wiederum stecken möglicherweise tiefer in der Materie drin als so mancher glaubt.

 

Dazu kommt dann noch die fast unendliche Dummheit vieler Tuningfreunde die unbedingt mit ihren grenzwertigen,oder darüber hinausgehenden, Fahrzeugen zu entsprechenden Veranstaltungen fahren müssen und sich wundern wenn die Kiste dann stehenbleibt.

Nur weil der örtliche Tüv und die regionale Polizei das Thema vielleicht etwas lockerer sehen bedeutet das nicht das es woanderst ebenso gesehen wird.

 

am 3. Oktober 2008 um 5:53

Es werden vom Tuner Auspuffanlagen verkauft, die nach der Eintragung nach ca. 1-2 Monaten lauter werden als erlaubt. Fakt ist aber nunmal, dass die Dezibel nicht überschritten werden dürfen, ob eingetragen oder nicht. Billigfedern (Marken vielleicht auch) setzen sich irgendwann. Deswegen steht es der Polizei auch "frei", diese Dinge auch anzuzfeifeln und zu ahnden bei Begründung. Fakt ist von aber, dass für das Erlöschen der Betriebserlaubnis als Ordnungswidrigkeit quasi ein "aktives Tun" des Betroffenen verlangt ist. Es steht im Gesetz das was "verändert" werden muss. Normaler Verschleiß zählt nicht.

§ 19 StVZO:

...Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wichtig ist hier der Satz "wenn Änderungen vorgenommen werden..."

Wird der Auspuff also von alleine lauter, ist dies ein Mangel und eine geringe Owi (Geräuschverhalten Ausuff), aber nicht das so oft zitierte "Erlöschen der Betriebserlaubnis". Vorausgesetzt natürlich er war eingetragen. Denn der Anbau des Tuningauspuffs ist ja generell bzw. anfangs eine "vorgenommene Änderung", aber durch die ordnungsgemäße Eintragung wird gemäß §19 (3) das Erlöschen BE nicht verwirklicht. Ein Mängelbericht und ggf. ne Verwarnung gibts, aber nicht die Punkteanzeige. Wenn doch, würd ich den Sachverhalt genau prüfen und ggf. Widerspruch einlegen. Sonst wär der original Auspuff, der nach und nach lauter wird (was ja sein kann durch Rost oder sonst was) auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da man aber selbst keine "Änderung vorgenommen hat, die das Geräuschverhalten verschlechtert" kann dies nicht angewandt werden.

Und zum Thema Eintragungen. Meiner Erfahrung nach und Berichten von Freunden und Kollegen, trägt der TüV alles ein, wenn man nur die richtigen Leute kennt.

Wenn Dekra z.B. bei Mercedes zwei oder drei Mal was nicht so macht, wie die Werkstatt das will (ob Eintragung oder TüV), rufen die bei der Zentrale an und schwärzen den armen Prüfer an und verlangen einen anderen, weil dies geschäftsschädigend sei. Hat zum einen hier mal ein Dekra Mitarbeiter (oder Ex Mitarbeiter) in einem langen Bericht geäußert. Da sträuben sich meine Haare, was man da alles mitbekommt.

Ein guter Freund schafft bei einer renomierten Mercedes Werkstatt. Da kommt fast jeden Tag nen anderer Prüfer nach nem gewissen Chema. Montags der Tüv, Dienstags von mir aus die Dekra usw. Die wissen ganau wer was einträgt und mit wem man was machen kann. Da gibt es Prüfer, die schauen sich die Autos nicht mal an. Die vertrauen auf die Äußerung des Mechnikers, während sie mit diesem nen Kaffee trinken und der Lehrling das Fahrzeug vom angeblich soeben durchgeführten Bremstest vor zur Werkstatt zurückbringt und dem Prüfer braf die vorher abgesprochenen Werte mitteilt, die es gar nicht gibt. Reifen abgefahren, kein Problem, der kommt halt leider erst morgen, was der Prüfer glaubt und die Plakette zuteilt. Meine Felgen wollten zwei Tüv Stationen nicht eintragen, weil angeblich für mein Fahrzeug nicht eintragungsfähig. Wär also Erlöschen der BE gewesen, wär ich so rumgefahren. Ab zu Merzedes. Der Prüfer hat von weitem gemeint, dass die Felgen gut aussehen und die Papiere / Eintragung gerichtet. OK, das Profil und die Reifengröße hat er kurz angeschaut, aber Freigängigkeit oder sowas, Fehlanzeige. Und was passiert. Einer vom Tüv hat hier mal bald ne Seite rechtlich begründet, wieso man selbst wenn man das mit der Kamera filmen würde, ihn nicht belangen könnte, weder straf-, zivil (Schadensersatz), noch disziplinarrechtlich.

Bei meinem Motorrad hat der Tüv angeblich nen Bremstest durch Fahrversuch durchgeführt. Nur das 40cm hoch Schnee lag und der Werkstattmeister mir bestätigt hat, dass der Prüfer sicherlich noch nie mit einem Motorrad aufm Hof Bremstests gemacht hat und sicherlich noch bei Schnee.

Was willst du uns mit der zweiten Hälfte deines Posts sagen?

Das du mit TÜV-Plaketten durch die Gegend fährst, die du nicht hättest bekommen dürfen?

Hälst du solche Aussagen für hilfreich?

Solltest du irgendwann mal einen Händler finden, der nur dir 30 Prozent Rabatt gibt - erzählst du das auch jedem, der es nicht wissen will?

Fehlen nur noch Name und Adresse :D

Solche Aussagen sind mit ein Grund, weshalb Polizisten solchen Eintragungen nicht trauen, sondern selbst nachprüfen oder prüfen lassen. Es genügt ja nicht, nach erteilter TÜV-Plakette "noch ein wenig nachzubessern" - nein - man muss auch noch behaupten, der TÜV hätte das so abgesegnet.

Selbst wenn es mal so war, sind solche Aussagen nicht hilfreich ... :mad:

am 3. Oktober 2008 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

 

Solche Aussagen sind mit ein Grund, weshalb Polizisten solchen Eintragungen nicht trauen, sondern selbst nachprüfen oder prüfen lassen. Es genügt ja nicht, nach erteilter TÜV-Plakette "noch ein wenig nachzubessern" - nein - man muss auch noch behaupten, der TÜV hätte das so abgesegnet.

Selbst wenn es mal so war, sind solche Aussagen nicht hilfreich ... :mad:

Nachvollziehbar, trotzdem ein Grund mehr das TÜV-System an sich zu hinterfragen.

Ich hatte beim vorletzten TÜV bestanden allerdings mit 1 Mangel. 2 Jahre später war das obwohl ich nicht nachgebessert habe kein Mangel mehr und 2 Werkstätten bestätigten mir in der Zwischenzeit dass da nichts war.

Und das ist noch das geringste Vorkommnis wenn ich mich im Bekanntenkreis umgucke. Bleibt also eine unzuverlässige Zugangsprüfung um anderen zu beweisen dass alles ok ist und dafür muss man noch bezahlen. Passiert was kann man sich nicht mal damit rausreden dass es der TÜV abgesegnet hat. Also haben wir doch eine Eigenverantwortung und Haftung, wozu dann das System ? Dann gebe ich dieses Geld lieber für mehr Wartung aus (Tausche Reifen etwas früher etc.), an der ich nie sonderlich spare da Unfall immer teurer kommt und mit der Erkenntnis bin ich nicht alleine.

Wer es darauf ankommen lässt, der leiht sich sogar Reifen für die Prüfung falls seine abgefahren sind, sowas habe ich um die Ecke auch mal mitbekommen.

Nur weil man sich an etwas seit Jahrzehnten macht, heißt es nicht dass man kein Mut haben kann einzugestehen wie schwach die Lösung eigentlich ist.

Die Frage ist wie hart die Lösung sein darf damit sie noch akzeptiert wird. Lies dir nur auf MT mal die Kommentare zum Tüv durch. Lässt der dich wegen einer falschen Glühbirne durchfallen ist das ein kleinkarierter *piep* wo du nie wieder hingehst. Drückt er bei einem geringen Mangel mal ein Auge zu ist das System schwach. Als Prüfer wird man es nie allen Recht machen können. Kontrollierst du zu streng kannst du dich darauf verlassen dass in 2 Jahren kaum noch Kundschaft bei dir auf dem Hof steht.

Und die ziehen so schon genug Schrott aus dem Verkehr. Und allzu wilde Umbauten kommen auch nicht durch. Bei derart einfach tauschbaren Teilen wie Reifen lohnt das hingucken doch kaum. Wie oft werden neue Reifen geliehen, der Prüfer guckt drüber und 5min später sind die abgefahrenen Teile wieder drauf. Und ein 10Jahre alter Reifen mit 1,6mm Profil ist ausreichend, auch wenn ich damit nicht fahren würde. Ähnlich bei vielen anderen Umbauten. Für die HU sind die Serienlampen drin und kurze Zeit später wieder die illegalen Tuninglampen. Gegen so ein Vorgehen hilft das System nicht.

Alternative wäre bei jeder Polizeikontrolle Prüfer dabeizuhaben und die Autos genau unter die Lupe zu nehmen. Nur dann hat man die Autos bei der Prüfung so wie sie auch tatsächlich rumfahren. Was die Polizei rauszieht ist oftmals mehr Glückssache. Wie auch, die haben schliesslich keine Aubildung/Studium in Fahrzeugtechnik hinter sich.

Gruß Meik

 

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