Welches Motoröl im 1,5TDCI Bj. 08/2015
Hey,
da ich bei meinem neuen C-Max (EU-Tageszulassung) nur ein italienisches Bordbuch dabei hatte, habe ich mir jetzt beim Ford Händler ein Deutsches Handbuch und ein Deutsches Serviceheft besorgt. Stolze 45,-€ für zwei blanko Bücher sind schon ein ordentlicher Preis... Aber egal, da ich das Fahrzeug nicht bei diesem Händler gekauft habe, wurde nur die Fahrgestellnummer im Serviceheft eingetragen.
Die Frage ist jetzt, welches Motoröl wurde im Fahrzeug (müsste ja noch das vom Werk sein) wurde verwendet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@defaint schrieb am 24. April 2016 um 13:22:39 Uhr:
Ich bin kein Experte und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Dazu sind Foren ja wohl in der Hauptsache auch da. Ich verwende derzeit Mobil Super 3000 X1 Formula FE 5W-30. Dieses besitzt die Ford-Freigaben Ford WSS-M2C913-C u. Ford WSS-M2C913-D.
Ich würde auch keinesfalls unterstellen wollen, dass Foren nicht hilfreich wären, im Gegenteil, ich halte sie für durchaus nützlich. Trotzdem würde ich mich bei heiklen Fragen, wo es um technische Sicherheit für das Fahrzeug geht (Betriebs- oder Fahrsicherheit) nicht blind auf Foren-Tipps verlassen, denn ich kenne weder den Tippgeber noch seine tatsächliche Kompetenz.
Was hier passiert ist, nämlich dem Fragesteller ein Motoröl
ohne Ford-Freigabenahezulegen, obwohl schon aus dem Threadtitel erkennbar ist, dass sich dessen Fahrzeug noch innerhalb der Werksgarantie befindet, das kann ich nicht gut heißen und deswegen auch meine bewusst heftige Intervention, einfach weil die Befolgung dieser Empfehlung u. U. zu negativen und kostspieligen Folgen für den Fragesteller führen kann. Um diese Brisanz zu erkennen, ist übrigens keinerlei Öl-Fachwissen nötig, weshalb mich auch der Vorwurf des Tippgebers, ich hätte keine Ahnung von Motorölen, nicht treffen kann. Die muss ich nämlich bei dieser Fallgestaltung überhaupt nicht haben. Ein bisschen Rechtskenntnis und Lebenserfahrung reichen völlig, um den Tipp jedenfalls für unseren Threadstarter als ungeeignet einzustufen.
Das von dir genannte Mobil-Öl hat übrigens auch mein FFH eingefüllt. Es ist auch für meinen 1.6 Ecoboost das Richtige.
Bevor wir aber Verwirrung stiften: Das auf der Ford-Homepage verfügbare Handbuch enthält für den 2015er 1.5 TDCI des Threadstarters folgende Motoröl-Anforderungen:
Viskosität 0W-30 mit Ford-Spezifikation WSS-M2C950-A
Nur als Behelfsalternativen sind außerdem genannt:
1. Alternative: 0-W30 mit allg. Spezifikation ACEA C2
2. Alternative: 5W-30 mit Ford-Spezifikation WSS-M2C913-D
3. Alternative: 5W-30 mit allg. Spezifikation ACEA A5/B5
22 Antworten
Moin,
wenn wir schon dabei sind über Firmenfreigaben zu diskutieren, möchte ich nur einen kleinen
Einwand dazu geben.
In dem Handbuch zu meinem Kfz steht geschrieben, dass man die geforderte Spezifikation nutzen soll.
Es dürfen auch andere genutzt werden, dann jedoch mit der Einschränkung von Kraftstoffersparnis (ist jetzt die Kurzfassung). Davon, dass der Gebrauch nicht statthaft sei, steht nicht geschrieben.
Und nun wirklich:
Wenn nun ein qualitativ höherwertiges Produkt verwendet wird, ist das nicht automatisch schlechter, auch wenn
geschrieben steht, dass der Motor auf das empfohlene Öl optimiert wurde.
Just my 2 euroct
Gruß
dudel
Das Problem liegt im Detail. Sollte es einen Schaden am Motor geben und es wird festgestellt, dass ein nicht empfohlenes Öl verwendet wurde, wird sich der Händler weigern, die Reparatur auf Garantie durchzuführen. Schau dir nur mal den Thread "Rost unter der Schiebetürdichtung" an. Da machen Händler ein Riesending aus einer Minireparatur, weil eine Rostkontrolle nicht durchgeführt wurde, dabei schaut an dieser Stelle bei der Kontrolle keiner nach...
Zitat:
@dudel27749 schrieb am 24. April 2016 um 17:49:20 Uhr:
... Es dürfen auch andere genutzt werden, dann jedoch mit der Einschränkung von Kraftstoffersparnis (ist jetzt die Kurzfassung). Davon, dass der Gebrauch nicht statthaft sei, steht nicht geschrieben.
Natürlich nicht, wir sind ein freies Land und Ford kann keinem Kunden
verbieten, andere als die empfohlenen oder alternativ genannten Öle zu verwenden. Allerdings ist auch Ford frei und kann in seiner Herstellergarantie, die ja eine freiwillige vertragliche Leistung ist, diese Leistung einschränken oder verweigern, wenn der Kunde die Betriebsvorschriften des Herstellers verletzt oder missachtet. Ich halte das für völlig logisch und legitim. Eine Garantie gilt für die Haltbarkeit des Produkts, aber niemals dafür, dass der Benutzer es kaputt macht, weil er meint besser zu wissen als der Hersteller, was dem Produkt gut tut und was nicht.
Man könnte nun bestenfalls noch darüber streiten, ob das auch greift, wenn die Verletzung der Betriebsanweisungen für einen Schaden gar nicht ursächlich war. Das erfordert aber eine aufwendige Beweisführung für den beweispflichtigen Kunden und eine lange, möglicherweise gerichtliche Auseinandersetzung mit sehr ungewissem Ausgang und entsprechend hohem Kostenrisiko für den Kläger. Hinzu kommt, dass m. W. in den Garantiebedingungen der Fall der Nicht-Ursächlichkeit gar nicht explizit geregelt ist. Es ist also davon auszugehen, dass Ford diesen Einwand vielleicht gar nicht anerkennen würde und lange Streitigkeiten die Folge wären, bis ein Richter dieses Argument zulässt, oder verwirft. Was nicht oder nur zwischen den Zeilen gelesen werden kann, dessen Anwendbarkeit bleibt immer Auslegungssache und damit höchst fragwürdig. Da ist es doch bedeutend einfacher und sicherer, sich ganz einfach an die Vorgaben des Herstellers zu halten und ihm keine Argumente zu liefern, mit denen er sich aus der Garantie stehlen kann. 😉
Dass die Einhaltung von Wartungs- und Betriebsvorschriften bei späteren Kulanzentscheidungen eine nochmals gesteigerte Rolle spielt, sollte ebenfalls jedem klar sein und im Gegensatz zur Werksgarantie gibt es hier keinerlei vertragliche Ansprüche mehr, also auch keinen Klageweg.
Zitat:
@defaint schrieb am 24. April 2016 um 13:22:39 Uhr:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Turbolader. Diese spielen bei den aufgetretenen Motorschäden eine viel größere Rolle. Der Turbolader ist bei den modernen TDCI u. Eco-Boost-Aggregaten das empfindlichste Bauteil. Daher kann man auch einen Ti-VCT Saugermotor nicht mit einem Turbomotor vergleichen. Was vielleicht auf der Verschleißseite für den Motor gut ist, kann sich evt. beim Turbo ins Gegenteil wenden. Diejenigen, die bei älteren TDCI-Motoren Probleme mit zugesetzten Ölleitungen zum Turbo hatten, können ein Lied davon singen.
Und da sind Wir beim Knackpunkt. Ein Turbolader ist eines der Großserienteile die nicht speziell für einen Hersteller gebaut werden. Da gibt es ein paar unterschiedliche Gehäuse wegen den Anschlußmöglichkeiten, wenn überhaupt, und ein paar Größen was die Rotoren angeht. Aber die Lagerung ist identisch, egal ob der Lader bei Ford, VW oder Mercedes verbaut wird. Und ebenso werden die wenigsten Zulieferer solche Standartteile speziell für einen einzelnen Hersteller auslegen, ausser Er zahlt den Aufpreis. Gerade dem Lader dürfte ein höherer HTHS- Wert entgegenkommen, läuft das Teil doch mit über 200000 Umdrehungen.
Die zugesetzten Ölleitungen bei den älteren 1,6er TDCI kam von einer bescheuert verlegten Ölleitung direkt über den Krümer und selbst dort zeigten Öle nach A3/B3/B4 weniger Probleme. Volvo hat bei diesem Motor die Ölvorschriften von A1/B1 über A5/B5 auf A3/B4 geändert und die beiden anderen Normen strickt verboten, warum wohl?
Das Problem ist das die Öle mit abgesenktem HTHS-Wert den Normverbrauch senken sollen, im 0,xx Rahmen machen Sie das sogar gegenüber einem 5W30 nach A3/B4. Aber auf der Straße wird man Das nicht merken. Aber den erhöhten Verschleiß hat man mit Sicherheit.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 24. April 2016 um 19:53:16 Uhr:
Zitat:
@defaint schrieb am 24. April 2016 um 13:22:39 Uhr:
Das Problem ist das die Öle mit abgesenktem HTHS-Wert den Normverbrauch senken sollen, im 0,xx Rahmen machen Sie das sogar gegenüber einem 5W30 nach A3/B4. Aber auf der Straße wird man Das nicht merken. Aber den erhöhten Verschleiß hat man mit Sicherheit.Genau so sehe ich das auch. Mir kommt es nicht auf das letzte Zehntel oder Hundertstel beim
Kraftstoffverbrauch an, aber ich lege Wert auf Verschleißschutz.
Der Nachweis, dass z. B. ein Motorschaden durch ein anderes, höherwertiges Motorenöl entstanden sein soll, dürfte auch einem Hersteller äußerst schwer fallen, wenn nicht sogar unmöglich sein.
Und nein, ich muss nicht beweisen, dass der Schaden nicht durch ein Öl ohne Herstellerempfehlung entstanden ist, sondern der Hersteller müsste beweisen, dass der Schaden durch die Verwendung des falschen Öles hervorgerufen wurde.In diesem Sinne
Grußdudel
Zitat:
@dudel27749 schrieb am 24. April 2016 um 22:27:31 Uhr:
... Und nein, ich muss nicht beweisen, dass der Schaden nicht durch ein Öl ohne Herstellerempfehlung entstanden ist, sondern der Hersteller müsste beweisen, dass der Schaden durch die Verwendung des falschen Öles hervorgerufen wurde.
Da muss ich dir Recht geben. Der Kunde beruft sich auf einen vertraglich zugesicherten Garantieanspruch. Will sich der Hersteller daraus befreien, muss er beweisen, dass der Kunde den Anspruch verwirkt hat. Er muss also nachweisen, dass falsches Öl im Motor war und kann sich nicht darauf berufen, der Kunde könne nicht beweisen, das richtige Öl verwendet zu haben (weil er z. B. keine Rechnung mehr vorlegen kann). Das käme einer unzulässigen Beweislastumkehrung gleich.
Ich würde aber annehmen wollen, dass ein Hersteller, der sich auf falsches Öl beruft, das bei Bedarf auch beweisen kann (z. B. durch eine Ölanalyse), es sei denn, er schießt ins Blaue. Erhebt der Kunde dann Klage, wird er wohl einknicken. Hat er aber einen glaubhaften Beweis und der Kunde kann keinen Gegenbeweis führen (weil er eben tatsächlich ein falsches Öl verwendet hat), ist der Garantieanspruch verloren.
Trotzdem wird dadurch mein Satz nicht falsch: "Da ist es doch bedeutend einfacher und sicherer, sich ganz einfach an die Vorgaben des Herstellers zu halten und ihm keine Argumente zu liefern, mit denen er sich aus der Garantie stehlen kann."
Aber ihr könnt diesen Rat natürlich auch verwerfen und in euren Motor reinkippen, was ihr wollt. Mein Schaden ist es ja nicht. 😉
Hallo.
Wenn die Garantie vom Händler Ende des Jahres abgelaufen ist, werde ich auf ein Öl mit ACAE C4 umölen, in die engere Wahl wäre dieses dann hier, hat einen HTHS von 3,6 mPa*s und einem Sulfataschegehalt von max. 0,5 %.
Zitat:
@Boosterhase schrieb am 24. April 2016 um 16:59:46 Uhr:
Zitat:
@defaint schrieb am 24. April 2016 um 13:22:39 Uhr:
Ich bin kein Experte und lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Dazu sind Foren ja wohl in der Hauptsache auch da. Ich verwende derzeit Mobil Super 3000 X1 Formula FE 5W-30. Dieses besitzt die Ford-Freigaben Ford WSS-M2C913-C u. Ford WSS-M2C913-D.
Ich würde auch keinesfalls unterstellen wollen, dass Foren nicht hilfreich wären, im Gegenteil, ich halte sie für durchaus nützlich. Trotzdem würde ich mich bei heiklen Fragen, wo es um technische Sicherheit für das Fahrzeug geht (Betriebs- oder Fahrsicherheit) nicht blind auf Foren-Tipps verlassen, denn ich kenne weder den Tippgeber noch seine tatsächliche Kompetenz.
Was hier passiert ist, nämlich dem Fragesteller ein Motoröl ohne Ford-Freigabe nahezulegen, obwohl schon aus dem Threadtitel erkennbar ist, dass sich dessen Fahrzeug noch innerhalb der Werksgarantie befindet, das kann ich nicht gut heißen und deswegen auch meine bewusst heftige Intervention, einfach weil die Befolgung dieser Empfehlung u. U. zu negativen und kostspieligen Folgen für den Fragesteller führen kann. Um diese Brisanz zu erkennen, ist übrigens keinerlei Öl-Fachwissen nötig, weshalb mich auch der Vorwurf des Tippgebers, ich hätte keine Ahnung von Motorölen, nicht treffen kann. Die muss ich nämlich bei dieser Fallgestaltung überhaupt nicht haben. Ein bisschen Rechtskenntnis und Lebenserfahrung reichen völlig, um den Tipp jedenfalls für unseren Threadstarter als ungeeignet einzustufen.Das von dir genannte Mobil-Öl hat übrigens auch mein FFH eingefüllt. Es ist auch für meinen 1.6 Ecoboost das Richtige.
Bevor wir aber Verwirrung stiften: Das auf der Ford-Homepage verfügbare Handbuch enthält für den 2015er 1.5 TDCI des Threadstarters folgende Motoröl-Anforderungen:
Viskosität 0W-30 mit Ford-Spezifikation WSS-M2C950-A
Nur als Behelfsalternativen sind außerdem genannt:
1. Alternative: 0-W30 mit allg. Spezifikation ACEA C2
2. Alternative: 5W-30 mit Ford-Spezifikation WSS-M2C913-D
3. Alternative: 5W-30 mit allg. Spezifikation ACEA A5/B5
Sorry, das mit dem
TDCIhatte ich überlesen. Meine Ölspezifikation bezieht sich nur auf den 1,5 ecoboost FL und dabei den mit 182PS. Ob das für die anderen Benziner auch gilt, weiß ich nicht.
Gruß oretou
Ich halte mich an das Vorgegebene, zumal ich mir meine 5-Jahres-Garantie nicht kaputt machen will.