Welchen Radumfang einstellen?

Opel Signum Z-C/S

Hallo,

ich habe mal die neuen Sommerpellen gemessen und exakt 1985mm festgestellt. Macht es Sinn, den Umfang dann auf 196 einzustellen? Oder doch 198? Weil der wird ja mit der Zeit weniger. Konnte aber nicht den Umfang bei 3mm Restprofil messen.
Wer hat ne gute Idee hierzu?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo !!
währe es nicht besser einen grösseren Radumfang einzustellen ? 210cm ? da geht das Auto doch schneller und braucht weniger Benzin

Gruß
dogge16

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Hmm, hab wie immer Autoerkennung gemacht und mich deucht da wurd alles korrekt erkannt. Sonst muss ich es am Wochenende nochmal ausprobieren.

hier noch einmal ein Bißchen was zum Thema Gesetzeslage und intere Geschwindigkeit oder auch nicht *g*

vielleicht gibt es ja jemanden der mal richtige Fakten dazu aufweisen kann 😉

hiho zusammen,

habe meine Winterreifen aufgezogen und mal im Testmode Navi geschaut wie es sich mit der Geschwindigkeit verhält.
Tja 100 lt. Tacho, 95 lt. Testmode. Da sollte ich wohl auch die Reifengruppe wechseln oder?

Was brauch ich denn, um das selbst zu machen, denn jedesmal zum FOH fahren, um das umzustellen möchte ich eigentlich nicht.

winter: 215/55 R16
sommer: 225/45 R18

wenn nicht rufe ich mal beim FOH an und frage was mich diese Serviceleistung kosten wird.

sl
Letar

Zitat:

Original geschrieben von Letar


hiho zusammen,

Was brauch ich denn, um das selbst zu machen, denn jedesmal zum FOH fahren, um das umzustellen möchte ich eigentlich nicht.

nen opcom wie wir hier fast alle haben

einfach mal die suche benutzen

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nur eine andere Reifengruppe einstellen wird nicht reichen, du muss schon den Radumfang anpassen
und das geht in ein cm Schritten

Zitat:

Original geschrieben von Letar


hiho zusammen,

habe meine Winterreifen aufgezogen und mal im Testmode Navi geschaut wie es sich mit der Geschwindigkeit verhält.
Tja 100 lt. Tacho, 95 lt. Testmode. Da sollte ich wohl auch die Reifengruppe wechseln oder?

Was brauch ich denn, um das selbst zu machen, denn jedesmal zum FOH fahren, um das umzustellen möchte ich eigentlich nicht.

winter: 215/55 R16
sommer: 225/45 R18

wenn nicht rufe ich mal beim FOH an und frage was mich diese Serviceleistung kosten wird.

sl
Letar

Da beiden Reifengrößen in zwei unterschiedlichen Gruppen sind (kann man im Umrüstkatalog auf Seite 185 nachlesen) muss der Reifenindex beim Reifenwechsel angepasst werden. Mit dem OP-COM ist das eine 2 Minuten Sache, der FOH wird dafür garantiert ein paar € haben wollen. Vielleicht kannst du das bei einem umgänglichen FOH per Kaffeekasse lösen.

Wenn du nicht wegen jeder Kleinigkeit zum FOH fahren willst wäre die Anschaffung des Chinakrachers eine Überlegung wert.

Zitat:

Original geschrieben von gas_vectra


hier noch einmal ein Bißchen was zum Thema Gesetzeslage und intere Geschwindigkeit oder auch nicht *g*

vielleicht gibt es ja jemanden der mal richtige Fakten dazu aufweisen kann 😉

Dort wurde doch schon die interassanteste Frage aufgeworfen, nur leider vor lauter ich-habe-recht-nein-ich-habe-recht-Gehabe nicht mehr darauf eingegangen. Ich zitiere ausnahmsweise mal aus dem anderen Thread:

Zitat:

Original geschrieben von brunes01


Geht der Kilometerzähler eigentlich nach dem Tacho? Oder wird das seperat gemessen?
Sonst würde man ja wenn man exakt 1 Stunde mit 100 km/h laut Tacho fährt und in Wahrheit nur 98 km/h fährt, auch "nur" 98 km zurücklegen, anstatt der angezeigten 100 km!

Ich persönlich stelle den Abrollumfang nach der Geschwindigkeit im Testmodus ein, weil ich annehme, dass dies der unverfälschte Wert ist. Mit der geringen verbleibenden Tachovoreilung des Zeigers kann ich gut leben, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist (sehr vereinfacht: Tachos dürfen niemals nicht nachgehen). Dafür stimmt die gemessene Wegstrecke sehr gut mit der Realität überein (von wegen +/- 4 Prozent).

- - -

Zitat:

Original geschrieben von Letar


habe meine Winterreifen aufgezogen und mal im Testmode Navi geschaut wie es sich mit der Geschwindigkeit verhält.
Tja 100 lt. Tacho, 95 lt. Testmode. Da sollte ich wohl auch die Reifengruppe wechseln oder?

Was soll das bringen? Beide Geschwindigkeitsanzeigen basieren auf dem gleichen Messwert. Mit einem anderen Abrollumfang verändern sich beide. Die Tachovoreilung ist gewollt und mit dem OP-COM nicht zu beeinflussen.

mh?

mit den Sommerreifen habe ich Tacho 100 Testmode 99 kmh
mit den Winterreifen habe ich Tacho 100 und Testmode 95 kmh

das bedeutet für mich, dass wenn ich jetzt mit den Winterreifen 10 Tkm abspule, in wirklichkeit ja "nur" 9500 km gefahren bin.

Kein Ahnung, evtl. bringe ich die Begrifflichkeiten durcheinander.

Was muss denn jetzt alles beim Reifenwechsel geändert werden?
1.)Reifengruppe/Reifenindex sagt mir was? bzw. was bringt eine Änderung genau?
2.) Radumfang/Abrollumfang Reifen?

und beim Wechsel auf die Sommerreifen wieder zurück, denn dann würde ich ja Tacho 95 kmh fahren, aber in Wirklichkeit 100 kmh.

Zitat:

Original geschrieben von Letar



mit den Sommerreifen habe ich Tacho 100 Testmode 99 kmh
mit den Winterreifen habe ich Tacho 100 und Testmode 95 kmh

Nimms bitte nicht persönlich, aber das ist totaler Käse. Zum einen bekommt das Auto gar nichts mit davon, welche Radgröße gerade montiert ist, zum andereen bedeutet Tacho 100 keineswegs, dass der Wegstreckenzähler nach einer Stunde 100 km mehr anzeigt. Der Zeiger eilt vor und das soll so sein.

Für 215/55R16 sieht Opel als Programmierung 1980 mm vor, für 225/45R18 dann 2020 mm. Beide Größen liegen in unterschiedlichen Reifengruppen > Programmierung erforderlich. Die Werte nach ERTRO liegen mit 1958 und 2010 mm natürlich noch unterhalb der Werte für die beiden Gruppen, damit der Tacho nicht nachgeht. Man kann mit den bekannten Programmiergeräte cm gestuft (fast) beliebige Werte proggen.

Tachozuordnung

okay, dass der Tacho vorgeht ist nat. klar und gewollt (staatlich)

Was hat es dann für einen Zweck Reifengruppe bzw. zusätzlich den Abrollumfang zu programmieren?
Was für einen Vorteil/Nachteil habe ich wenn ich das mache, bzw in meinem Falle eben nicht mache?

Ich dachte der Grund sei, dass mein Tacho nun noch ungenauer ist (noch weiter vorgeht) als er es eh schon getan hat.

sl

Nicht zusätzlich! Wählst Du Reifengruppe 1 oder 2, wird entweder 198 oder 202 cm programmiert. Andere Werte sind aber auch möglich fürs "Feintuning". So kann man z.B. bei schon gut abgefahrenen Reifen deutlich darunter bleiben und ist damit näher an der Wahrheit. 😉

Capture-02112010-193015-radumfang

Okay verstanden,

Wenn es keine Auswirkung auf den Wegstreckenzähler hat, belasse ichs halt einfach bei der Gruppe 2.

sl

Natürlich hat es Auswirkungen auf den Wegstreckenzähler. Wenn Du von Gruppe 2 auf Gruppe 1 umstellst, hast Du ca. 2 % weniger (wegen 1980 statt 2020 mm Abrollumfang).

Ich glaube, ich muss mal den Minimal- und den Maximalwert in Opcom einstellen, um Dir das zu beweisen. Hätte große Lust dies gleich zu tun, geht nur gerade, weil ... nun, das habe ich hier im PS erwähnt.

Zitat:

Original geschrieben von Letar


okay, dass der Tacho vorgeht ist nat. klar und gewollt (staatlich)

Das der Tacho vorgeht ist überhaupt nicht staatlich gewollt. Staatlich gewollt ist das hier:

Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:

echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h
echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h
echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h
echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/h

Beim Wegstreckenzähler darf eine Abweichung von ±4% ggüb. der echten zurückgelegten Wegstrecke gezählt werden.

Stimmst Du zu, dass es überaus schwer ist, zu eruieren, was der Gesetzgeber konkret will, wenn man sich den einschlägigen StVZO §57 reinziehst? Zunächst liest sich das ganz banal:

(2) ... Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Denn leider haben die wenigsten von uns

a) Anhang II (ohne Anlagen) der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. L 196 vom 26.7.1975, S. 1), geändert durch die a) Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. L 177 vom 5.7.1997, S. 15),

oder (falls es interessiert) den

b) Anhang (ohne Anlagen) der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1)

stets im Hanschuhkasten griffbereit. 😁

Aber vielleicht einen Ausdruck hiervon, Punkt 5.3.

Gewollt ist es in der Tat nicht, dass der Tacho voreilt. Nur darf er eben unter keinen Umständen jemals nachgehen. 😛

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