Welche Winterreifen 91V oder 91H
Darf ich auch Winterreifen mit der Bezeichnung 91H fahren wenn im KFZ Brief 91V steht?
Beste Antwort im Thema
LKW mit 100KMH = 27,7 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 30,6 m/s
PKW m.WohnAnh. mit 85 KMH = 23,6 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 34,7 m/s
Wenn bei schleudern des Anhängers oder herunterfallender Ladung durch eigene Beschleunigung ein nennenswerter Vorteil bei der Wegzurücklegung erreicht werden soll.. Dann muss das aber raketenmässig abgehen..
Aber bis man das mitbekommt ist man schon vorbei, denke ich...
Ist die Ladung schon beim fallen, dann nutzt auch beschleunigen meist nicht wirklich viel.
Da ist dann .. falls möglich.. ausweichen wohl die bessere Lösung, vermute ich mal..
Hab sowas allerdings noch nicht wirklich erlebt.. und bin auch nicht scharf drauf.
🙄
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von conny-r
.Zitat:
Original geschrieben von Race-Winner
Sehe die Begrenzung auch als ausreichend an. Weder TÜV noch Autohaus sehen das anders.
Wenn Du das auch so siehst es reicht nicht >Ordnungswidrigkeit
Yep!
"Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich. Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem schlecht gelaunten Schutzmann kommt, kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen. Besser man sorgt vor und hat einen entsprechenden Aufkleber bei sich. Den gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern – meist sogar umsonst. Lässt man die Reifen aufziehen, bekommt man ohnehin einen – geklebt."Zitat:
Original geschrieben von FM500
Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einem schlecht gelaunten Schutzmann kommt,
kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen.
So wie ich es schon geschrieben habe: Es sind 5 EUR!
Zitat:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 336000
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. ( B - 1 ) Euro 5,00
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Wenn ich dann noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen überschritten habe, dann werden daraus 25 EUR!
Zitat:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 336006
Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. ( B - 1 ) Euro 25,00
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Quelle:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)cu termi0815
Bitte lesen >
http://www.avd.de/.../
Btw.: Die Winterreifen die ich gerade versteigere sind V Reifen - da erübrigt sich der Aufkleber 😉
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Da ein Auto mit V statt H nicht auch noch 30 km/h schneller würde, sind 91 in beiden Fällen korrekt, da der Load-Index, der bei der Homologation des Fahrzeuges festgelegt würde, die erreichbare Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt. Daher kann -entgegen der Aussage weiter oben- auch bei einer höheren Reifengeschwindigkeitsklasse derselbe Load-Index verwendet werden.