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Welche Winterreifen 91V oder 91H

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 14. Oktober 2012 um 15:01

Darf ich auch Winterreifen mit der Bezeichnung 91H fahren wenn im KFZ Brief 91V steht?

Beste Antwort im Thema

LKW mit 100KMH = 27,7 m/s

PKW mit 210KMH = 58,3 m/s

Differenz = 30,6 m/s

 

PKW m.WohnAnh. mit 85 KMH = 23,6 m/s

PKW mit 210KMH = 58,3 m/s

Differenz = 34,7 m/s

 

Wenn bei schleudern des Anhängers oder herunterfallender Ladung durch eigene Beschleunigung ein nennenswerter Vorteil bei der Wegzurücklegung erreicht werden soll.. Dann muss das aber raketenmässig abgehen..

Aber bis man das mitbekommt ist man schon vorbei, denke ich...

Ist die Ladung schon beim fallen, dann nutzt auch beschleunigen meist nicht wirklich viel.

Da ist dann .. falls möglich.. ausweichen wohl die bessere Lösung, vermute ich mal..

Hab sowas allerdings noch nicht wirklich erlebt.. und bin auch nicht scharf drauf.

 

:rolleyes:

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Ja.

Aber nur mit Aufkleber für 210km/h-Tempolimit gut sichtbar an der Armaturentafel o.ä.

Kann man die Geschwindigkeit nicht im Bordcomputer begrenzen? Für was dann so ein Aufkleber?

Zitat:

Original geschrieben von Stefan B 1983 T

Kann man die Geschwindigkeit nicht im Bordcomputer begrenzen? Für was dann so ein Aufkleber?

da streiten sich die Geister. Alle unsere 3 Autos haben keinen Aufkleber sondern die Hochstgeschwindigkeit wird übers Kombiinstrument begrenzt. Geht sogar beim Fiat. Selbst den Tüv hat diese Sache nie interessiert.

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Viele Grüße

bathwater

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bathwater007

Zitat:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

...

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Viele Grüße

bathwater

2. Besser als die Begrenzung geht die Einhaltung ja nicht.

1. Die Begrenzung wird vor erreichen eingeblendet, das wäre auch sinnfällig

Sehe die Begrenzung auch als ausreichend an. Weder TÜV noch Autohaus sehen das anders.

Da der Benz real begrenzt, ist das sinnvoller als jeder Aufkleber. Meinem Tüv reichte bei meinem früheren Auto auch die Meldung alleine, weil er sagt, daß ein Aufkleber zwar nett ist, aber nicht verhindert, daß die Fuhre schneller bewegt wird.

Hi, irgendwie verstehe ich hier was nicht - die WR Begrenzung wird zwar im KI eingeblendet, aber es wird nicht verhindert

doch schneller zu fahren. Zumindest nicht bei mir.

Interaktive Betriebsanleitung :

 

Permanente SPEEDTRONIC

 

Mit dem Bordcomputer können Sie die Geschwindigkeit permanent auf einen Wert zwischen 160 km/h (z. B. für Winterreifenbetrieb) und der Höchstgeschwindigkeit begrenzen mehr.

 

Kurz bevor Sie die gespeicherte Geschwindigkeit erreichen, wird diese im Multifunktionsdisplay angezeigt.

 

Die permanente SPEEDTRONIC bleibt auch bei abgeschalteter variabler SPEEDTRONIC aktiv.

 

Die gespeicherte Geschwindigkeitsbegrenzung können Sie auch dann nicht überschreiten, wenn Sie das Fahrpedal über den Druckpunkt hinaus durchtreten (Kickdown).  

Hallo ins Forum,

und wegen der Möglichkeit des Überschreitens ist die KI-Begrenzung nicht ausreichend. Es muss daher der Aufkleber ran (such' mal dazu, da gab's nach meiner Erinnerung im Herbst 11 heftige Diskussionen dazu, weiß aber nicht mehr wo).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Es muss daher der Aufkleber ran

... der erstrecht nicht verhindert, dass schneller  gefahren wird: Placebo

und bei meinem "Kleinen KI" (4-Tasten-Lenkrad) muss auch ein Aufkleber ran, da ich die Höchstgeschwindigkeit nicht einstellen kann.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von 212059

und wegen der Möglichkeit des Überschreitens ist die KI-Begrenzung nicht ausreichend.

Den Winterreifenlimiter kann man AFAIK nicht überschreiten. Wenn z.B. 210km/h eingestellt ist, dann ist bei 210km/h auch wirklich Schluss. Da hilft dann auch kein Kickdown.

Trotzdem ist er nicht gesetzeskonform und die Rennleitung kann einen Aufkleber verlangen.

Aber das wäre mir wiederum egal. Wenn die Rennleitung dann den fehlenden Aufkleber bemängeln würde und den Hinweis auf den zwar nicht gesetzeskonformen, aber viel effektiveren elektronischen Winterreifenlimiter nicht akzeptiert, dann würde ich einfach die 5 EUR Strafe bezahlen und mit einem breitem Grinsen ohne Aufkleber weiterfahren. :D

Und warum? Tja weil das einfach Sch.... aussieht. So wie alle anderen Aufkleber auch (z.B. Länderkennzeichen, Umweltplakette, Vignette, Lichttest usw.). Deswegen fahre ich auch, bis auf TÜV und Landkreis, komplett ohne Aufkleber. :cool:

cu termi0815

Wichtig ist nur das man dann im Frühjahr nicht vergisst die Begrenzung wieder rauszunehmen. Nicht das man plötzlich einen Schreck bekommt. :D

BTW:

Ich nutze nur den Aufkleber. Die Warnung nutze ich nicht.

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