1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Welche Winterreifen 91V oder 91H

Welche Winterreifen 91V oder 91H

Mercedes C-Klasse S204

Darf ich auch Winterreifen mit der Bezeichnung 91H fahren wenn im KFZ Brief 91V steht?

Beste Antwort im Thema

LKW mit 100KMH = 27,7 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 30,6 m/s

PKW m.WohnAnh. mit 85 KMH = 23,6 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 34,7 m/s

Wenn bei schleudern des Anhängers oder herunterfallender Ladung durch eigene Beschleunigung ein nennenswerter Vorteil bei der Wegzurücklegung erreicht werden soll.. Dann muss das aber raketenmässig abgehen..
Aber bis man das mitbekommt ist man schon vorbei, denke ich...
Ist die Ladung schon beim fallen, dann nutzt auch beschleunigen meist nicht wirklich viel.
Da ist dann .. falls möglich.. ausweichen wohl die bessere Lösung, vermute ich mal..
Hab sowas allerdings noch nicht wirklich erlebt.. und bin auch nicht scharf drauf.

:rolleyes:

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Ich nutze nur den Aufkleber. Die Warnung nutze ich nicht.

mache ich genauso. Der Aufkleber (ok, sieht sch***** aus) pappt auf der freien Fläche im Lichtschaltermodul. Da dort früher auch die Kontrollleuchten für die NSW und die NSL waren, zählt dies zum Sichtbereich, auch wenn man's dort nicht wirklich sieht.

Die Begrenzung nutze ich auch deshalb nicht, da es Notsituationen gibt, bei denen Du Dich nur mit "Flucht nach vorne" retten kannst. Kommt dann die Begrenzung, schaut man blöd aus der Wäsche. Die Reifen halten ihre angegebene Geschwindigkeit dauerhaft durch. Eine kurzfristige Überlast (z.B. Notflucht) wird nicht zu Fetzenbildung führen, da die Reifen noch ein paar Reserven haben.

Viele Grüße

Peter

Genau aus diesem Grund reicht auch mir ein Aufkleber welcher übrigens die Größe einer 20 Cent Münze hat und auch bei mir am Lichtschaltermodul klebt.

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Die Begrenzung nutze ich auch deshalb nicht, da es Notsituationen gibt, bei denen Du Dich nur mit "Flucht nach vorne" retten kannst.
:confused:

Welche Notsituationen (!!!) soll es geben, in denen man bei 210km/h besser die Geschwindigkeit erhöht (was ja zu dem relativ lange dauert), anstatt zu bremsen (was in kürzester Zeit eine gewaltige Auswirkung hat)?

cu termi0815

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von termi0815


Welche Notsituationen (!!!) soll es geben, in denen man bei 210km/h besser die Geschwindigkeit erhöht (was ja zu dem relativ lange dauert), anstatt zu bremsen (was in kürzester Zeit eine gewaltige Auswirkung hat)?

Zugegeben sind die selten, aber möglich: LKW der neben Dir seitlich Ladung verliert oder am Umkippen (dies ist in der Familie schon mal vorgekommen) ist. Schleudernde/Schilgernde Anhänger neben Dir. Kurz alle Situationen, wo Gefahrenquelle und Du in der Vorwärtsbewegung sind und es am besten ist, wenn Du wegkommst. Wird z.B. auch im Fahrsicherheitstraning so gelehrt. Bremsen ist nicht immer die beste Lösung, manchmal ist ein - ggf. auch ungebremstes - Ausweichen oder auch die Flucht besser.

Die Dauer der Geschwindigkeitserhöhung ist ja stark motorabhängig. Meiner kommt auch bei 210 bei kick-down noch richtig in Schwung kommt und würde bis zum Begrenzer durchziehen.

Viele Grüße

Peter

LKW mit 100KMH = 27,7 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 30,6 m/s

PKW m.WohnAnh. mit 85 KMH = 23,6 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 34,7 m/s

Wenn bei schleudern des Anhängers oder herunterfallender Ladung durch eigene Beschleunigung ein nennenswerter Vorteil bei der Wegzurücklegung erreicht werden soll.. Dann muss das aber raketenmässig abgehen..
Aber bis man das mitbekommt ist man schon vorbei, denke ich...
Ist die Ladung schon beim fallen, dann nutzt auch beschleunigen meist nicht wirklich viel.
Da ist dann .. falls möglich.. ausweichen wohl die bessere Lösung, vermute ich mal..
Hab sowas allerdings noch nicht wirklich erlebt.. und bin auch nicht scharf drauf.

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Moondog1


LKW mit 100KMH = 27,7 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 30,6 m/s
PKW m.WohnAnh. mit 85 KMH = 23,6 m/s
PKW mit 210KMH = 58,3 m/s
Differenz = 34,7 m/s
Wenn bei schleudern des Anhängers oder herunterfallender Ladung durch eigene Beschleunigung ein nennenswerter Vorteil bei der Wegzurücklegung erreicht werden soll.. Dann muss das aber raketenmässig abgehen..
Ob das bei der Geschwindigkeit noch drin ist?
:rolleyes:
q.e.d.

Besser hätte auch ich diese Aussage nicht widerlegen können!

:D

cu termi0815

Sagen wir es mal anders:
Da wir alle nicht den genauen Verlauf des Lebens vorhersagen können, müssen wir auch eine Möglichkeit ins Auge fassen, in der die Begrenzungsfunktion zu "Problemen" führen könnte. Allerdings muss man natürlich berücksichtigen in wie weit sowas realistisch ist. Da ich eh nur an "hohen Kirchlichen Feiertagen" überhaupt mal in die Nähe von 200km/h komme, reicht mir der Aufkleber vollkommen aus. Sollte ich aber Wert darauf legen auch im Winter regelmäßig lange Strecken mit 200+ zu fahren, würde ich gleich V Reifen kaufen und brauche weder Aufkleber noch einen Bregenzer.

Achtung jetzt kommt eine rhetorische Frage:
Und was macht ihr im Sommer in "Notsituationen", wenn die Physik euch ein bremst, sprich die Höchstgeschwindigkeit erreicht ist? :cool:
Gute Nacht!

Tja dann gilt in diesem Fall das die Physik mal wieder obsiegt hat.
Ich sehe das ganze eher als Leben und Leben lassen. Wer den Begrenzer nutzen möchte kann dies gerne tun. Da ich aber mittlerweile keinerlei Vertrauen mehr in die Komfort Extras meines Autos habe und, wie bereits geschrieben seltenst im Bereich von 200km/h unterwegs bin, nutze ich den Begrenzer nicht sondern schalte beim Fahren mein Hirn ein und erinnere mich daran das ich eben über eine längere Strecke "nur" 210 fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von dagodog


Darf ich auch Winterreifen mit der Bezeichnung 91H fahren wenn im KFZ Brief 91V steht?

ACHTUNG !!

Immer bei verändertem V7max-Index auch auf die Zulässigkeit des Traglastenindex achten, z.B. 91 , oder 92, weil dieser Index sich auch ändern kann (nicht muß!). Es kann durchaus sein, dass bei verringertem Höchstgeschwindigkeits-Kennbuchstaben ein höherer Traglastenindex vorgeschrieben wird. Bei Zweifeln lieber den Reifenhöker fragen ! Besser als irgendwann, im Falle eines Falles ganz doof dazustehen

;)

Da hat nun definitiv das eine mit dem anderen nix zu tun. Ein Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht und entsprechende zulässige Achslasten. Aus der eventuell höheren zulässigen Achslast ergibt die Hälfte die Mindesttraglast des Rades, die mit diesem Load-Index angegeben ist. Der Reifen darf diese Last nicht unterscheiden. Hin und wieder trägt der Reifenhersteller der Tatsache Rechnung, daß Fahrzeuge mit gleichen Reifengrößen unterschiedliche Lasten tragen müssen und verkauft dann mehrere Ausführungen mit entsprechend verschiedenen Load-Indizes, was sich aber nur lohnt, wenn von den Ausführungen auch genügend Stückzahlen verkauft werden.
Es kann natürlich sein, daß der schnellere Wagen etwas schwerer ist und somit ein höherer Load-Index notwendig wäre, allerdings würde man gerade bei Winterreifen, wo dies etwas verwässert wäre, grundsätzlich den höheren Load-Index verkaufen, zumindest Hersteller mit reproduzierbaren Strategien, was bei LingLong und ähnlichen Herstellern passiert, entzieht sich hier meiner Kenntnis, ich denke, auch wenn der Benz teuer ist, muß man das nicht mit Reifen dieser Hersteller kompensieren :)

Zitat:

Original geschrieben von Moondog1


Interaktive Betriebsanleitung :
Permanente SPEEDTRONIC
Mit dem Bordcomputer können Sie die Geschwindigkeit permanent auf einen Wert zwischen 160 km/h (z. B. für Winterreifenbetrieb) und der Höchstgeschwindigkeit begrenzen mehr.
Kurz bevor Sie die gespeicherte Geschwindigkeit erreichen, wird diese im Multifunktionsdisplay angezeigt.
Die permanente SPEEDTRONIC bleibt auch bei abgeschalteter variabler SPEEDTRONIC aktiv.
Die gespeicherte Geschwindigkeitsbegrenzung können Sie auch dann nicht überschreiten, wenn Sie das Fahrpedal über den Druckpunkt hinaus durchtreten (Kickdown).  

Absolut richtig ! Ich korrigiere meinen Post hiermit, es ist wirklich so. Sorry für das falsche Statement. Ich habe probeweise mal auf 160 statt auf 210 begrenzt, schneller geht dann wirklich nicht.

Gruß Cornelius

Zitat:

Original geschrieben von cdfcool


Da hat nun definitiv das eine mit dem anderen nix zu tun. Ein Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht und entsprechende zulässige Achslasten. Aus der eventuell höheren zulässigen Achslast ergibt die Hälfte die Mindesttraglast des Rades, die mit diesem Load-Index angegeben ist. Der Reifen darf diese Last nicht unterscheiden. Hin und wieder trägt der Reifenhersteller der Tatsache Rechnung, daß Fahrzeuge mit gleichen Reifengrößen unterschiedliche Lasten tragen müssen und verkauft dann mehrere Ausführungen mit entsprechend verschiedenen Load-Indizes, was sich aber nur lohnt, wenn von den Ausführungen auch genügend Stückzahlen verkauft werden.
Es kann natürlich sein, daß der schnellere Wagen etwas schwerer ist und somit ein höherer Load-Index notwendig wäre, allerdings würde man gerade bei Winterreifen, wo dies etwas verwässert wäre, grundsätzlich den höheren Load-Index verkaufen, zumindest Hersteller mit reproduzierbaren Strategien, was bei LingLong und ähnlichen Herstellern passiert, entzieht sich hier meiner Kenntnis, ich denke, auch wenn der Benz teuer ist, muß man das nicht mit Reifen dieser Hersteller kompensieren :)

Na, da bin ich ja mal froh, dass es auch "Experten" gibt.

Leider hat dieser hier übersehen, Dass z.B. ein Reifen mit Geschw.-Index V, also 240 km/h, bei seiner Höchstgeschwindigkeit nur mit 91 % der dem Traglastindex entsprechenden Höchstgewicht belastet werden darf, weil pro 10 km/h über 210 km/h 3 % von der zul. Tragfähigkeit abgezogen werden müssen.. Das bedeutet, dass die zul. Höchstlast sich geschwindigkeitsabhängig verändert, worauf natürlich bei der Reifenauswahl geachtet werden sollte.

Ein Blick auf die mögliche Bereifung in nachfolgender Tabelle verdeutlicht, dass es bei gleichen Fahrzeuggewichten unterschiedliche T I (von 91 bis 94) gibt, um die möglichen Höchstgeschwindigkeiten auch fahren zu können (dürfen) .

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=713319

Na ja, kann ja mal passieren !

;)

Nun ist der Threat völlig aus dem Ruder gelaufen. Die absolut richtige Antwort auf die gestellte Frage war gleich die Erste von FM500 !!!
Ein Limiter mag ein toller Gag sein, auch die "Flucht nach vorne" ist eine interessante Betrachtungsweise aber beides setzt die StVZO nicht außer Kraft (§ 36 I 1. StVZO) . Die in Satz 2 genannte Höchstgeschw. ist Nicht die durch den Limiter erreichbare sondern die im KFZ-Schein eingetragene Vmax.
Gruß, Zelirodu
Hinweis an den Mod: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur die Antwort auf die gestellte Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Race-Winner


Sehe die Begrenzung auch als ausreichend an. Weder TÜV noch Autohaus sehen das anders.

.

Wenn Du das auch so siehst es reicht nicht >Ordnungswidrigkeit

Deine Antwort
Ähnliche Themen