Welche Standlichtbirnen nehmen?
Hallo,
hab vor, mir die MTEC SuperWhite als Abblendlicht zu holen. Über die Birnen wurde hier ja schon einiges geschrieben.
Jetzt ist mir aber die Frage, welche Standlichtbirnen ich dazu nehmen soll. Bei xenonwhite.de gibts ja verschiedene.
Welche passt von der Lichtfarbe her zu den MTEC?
Danke und Gruß
Andrej
169 Antworten
logisch, weil ein nicht farbiges Standlicht so extrem Ablenkt dass ein kausaler Zusammenhang besteht.
Sorry aber absoluter Bullshit!
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
Sorry aber absoluter Bullshit!
ja, das was du schreibst!
die farbe ist scheiß egal!
sofern das ding NICHT zugelassen ist, ists egal ob das lila, grün oder weiß mit rosa sternchen ist!
NICHT zugelassen ist NICHT zugelassen und stellt somit ein erlöschen der be dar! dabei spielt es nichtmal eine rolle ob die direkt am unfall beteiligt waren!
und da du anscheinend das zeug verkaufst, müsstet du dies eigentlich auch wissen....
ich war auch versicherungsmensch und kenn die sache auch.
ein regress kann nur dann genommen werden wenn das nicht eingetragene teil IM KAUSALEN ZUSAMMENHANG STEHT.
Fakt ist: Durch ein Standlicht das NICHT auffällt wegen der Farbe wird auch KEIN Unfall verursacht, ergo KEIN problem mit der Versicherung.
Nunja, ob Problem oder nicht, ich möchte mich einfach an das Gesetz halten, und das bedeutet für mich, dass nur eine zugelassene Birne in Frage kommt.
Also wahrscheinlich die Phillips.
Gruß
Andrej
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andrej ist ja auch kein problem, spricht ja auch nichts dagegen 😉 mir gehts einfach aufn sack wenn ein möchtegernpolizist irgendwelche unwahrheiten verbreitet.
wie gesagt das weisseste (wenn manN dem so sagen will) und legal sind die philips blue vision ultra.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ja, das was du schreibst!
die farbe ist scheiß egal!
sofern das ding NICHT zugelassen ist, ists egal ob das lila, grün oder weiß mit rosa sternchen ist!
NICHT zugelassen ist NICHT zugelassen und stellt somit ein erlöschen der be dar! dabei spielt es nichtmal eine rolle ob die direkt am unfall beteiligt waren!und da du anscheinend das zeug verkaufst, müsstet du dies eigentlich auch wissen....
Und das ist ,wenn es zu einem Unfall kommt, SEIN Problem.
Ich halte ihn für Erwachsen genug, dass selbst zu entscheiden was er macht.😉
Mit sowas hilfst du hier nämlich keinem weiter...
Also bitte unterlass sowas doch?
Er hat ja selbst gesagt, dass sie NICHT zugelassen sind. Ob jetzt z.B. Andrej sie verbaut oder nicht bleibt sowieso IHM überlassen und dagegen kannst DU rein gar nichts machen.😉
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
ich war auch versicherungsmensch und kenn die sache auch.
ein regress kann nur dann genommen werden wenn das nicht eingetragene teil IM KAUSALEN ZUSAMMENHANG STEHT.
Fakt ist: Durch ein Standlicht das NICHT auffällt wegen der Farbe wird auch KEIN Unfall verursacht, ergo KEIN problem mit der Versicherung.
Nicht ganz. Prinzipiell hast Du recht. Jede Änderung am Fahrzeug wird nur dann zu einem Versicherungstechnischen Problem, wenn es kausal für den Schadensverlauf war.
Ausnahme jedoch: Die BE des GESAMTfahrzeuges erlischt sofort und vollständig, sobald eine Änderung im Sinne von §19 Abs 2 Nr 1-3 StVZO vorgenommen wird. Das bedeutet - das Fahrzeug wird vor Ort in einer Polizeikontrolle beschlagnahmt und durch einen Sachverständigen stillgelegt. Der Versicherungsschutz erlischt vollständig.
Je nach Rechtssprechung gibt es durchaus Beispiele, wonach eine Veränderung an der Lichttechnischen Einrichtung dem §19 Abs 2 Nr 2 StVZO zugeordnet wird. Die Kommentare zum Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung lassen diesen Schluss zu - ergo kann es sehr, sehr teuer werden.
Aber: Wo kein Richter, da kein Kläger. Nur hört der Spaß bei farbigen Sandlicht vorne / lasierten Rückleuchten / unzulässigen Leuchtmitteln für Abblendlicht usw. auf.
nur ist diese schwere bei nem standlicht das nicht kunterbunt leuchtet nicht gegeben 😉
bei nem illegal nachgerüsteten xenonbrenner schon, und da ist es auch gerechtfertigt 😉
Sehe ich genauso.
Wollte das nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Das Risiko gibt es theoretisch, aber wer es nicht übertreibt...
Wobei - teilweise hat das alles schon seinen Grund. Hatte mir verchromte Blinkerbirnen gekauft und freiwillig sofort wieder entsorgt...die Dinger hatten NULL Leuchtkraft.
bei wirklich sicherheitsrelevanten sachen ist das wie gesagt absolut berechtigt (abblendlicht, blinker, rückleuchten etc.)
Zitat:
Original geschrieben von Speedsta
bei wirklich sicherheitsrelevanten sachen ist das wie gesagt absolut berechtigt (abblendlicht, blinker, rückleuchten etc.)
das stand bzw. begrenzungslicht ist ebenfalls ein sicherheitsrelevantes teil! nämlich dann wenn die abblendlichtlampe ausfällt!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das stand bzw. begrenzungslicht ist ebenfalls ein sicherheitsrelevantes teil! nämlich dann wenn die abblendlichtlampe ausfällt!
Nicht wenn man AFL hat 😉 dann springt nämlich der entsprechende Nebelscheinwerfer ein... (wollte nur auch mal was schlaues von mir geben) 😁
Edit: um noch was zum Thema zu sagen... ob das Standlicht jetzt "weißer" ist oder nicht... ich würde da auch kein Risiko eingehen und nicht zugelassene Produkte verwenden.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das stand bzw. begrenzungslicht ist ebenfalls ein sicherheitsrelevantes teil! nämlich dann wenn die abblendlichtlampe ausfällt!
naj wozu hat man das fernlicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das stand bzw. begrenzungslicht ist ebenfalls ein sicherheitsrelevantes teil! nämlich dann wenn die abblendlichtlampe ausfällt!
Wozu habe ich dann bitteschön Fernlicht oder Nebelscheinwerfer?😁
Im übrigen ist ein Ausfall meines Abblendlichtes relativ unwahrscheinlich. Den superhellen weißblauen Birnchen in meinem Scheinwerfer sei dank.😁