Welche Sanktionen bei fahren mit Spikes?
Hallo,
ich habe jeden Winter das Problem das die Hauptstraße Straße bei uns im Ort nicht geräumt wird.
Diese liegt zudem noch am Berg, so das ich wenn man diese runter fahre nicht mehr gebremst bekomme, besonders wenn Eis auf der Straße ist!
Bin schon paar mal in die Wiese gerutscht und habe mir das Auto verbeult.
Ist einfach ein scheiß Gefühl wenn man merkt, wie man schneller und schneller wird und nichts mehr machen kann......
Es war bis jetzt immer "Glück" das noch nichts ernsthaftes Passiert ist.
Auch mehrere Beschwerden beim Bürgermeister und der Verwaltung haben nichts gebracht, da diese die Straße eigentlich räumen müsste.
Deshalb habe ich vor, mir Spike Reifen zuzulegen!
Die Nachteile der Spike reifen kenne ich ( Maximal 100 km/h, lautes Abrollgeräusch...), nehme aber gerne in kauf, wenn ich dafür bei Eis sicherer unterwegs bin.
Meine frage ist jetzt was für Sanktionen erwarten mich?
Also Bußgeld ist klar wenn ich in eine Kontrolle komme, evtl. wird die Weiterfahrt untersagt, ist aber sehr unwahrscheinlich das die Polizei das merkt.
Aber wie ist das mit dem Versicherungsschutz?
Ich will aber nicht riskieren, das ich den Versicherungsschutz verliere!
Ist das beim fahren mit Spikes der Fall?
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, bist du ein unerträglicher Schwätzer. Der TE macht es genau richtig: Er informiert sich, welche Möglichkeiten es gibt, dass er den glatten Berg heil runterkommt. Und dann kommst du und laberst etwas von der "verzogenen Generation Streichelzoo-Handy", die mit Extremen nicht umgehen kann und schilderst danach, dass du selbst mal bei Tempo 80 den Abflug gemacht hast. Der Tipp mit der "Karosseriebremse" ist in diesem Fall auch Nonsens, denn die Frage ist, wie er ohne jeden Schaden den Berg runterkommt.
80 Antworten
@BMW K100RS16V:
Jetzt darfst du auch noch etwas lernen. Nimm es an, ja?
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette
Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
ups... ThemaverfehlungZitat:
Original geschrieben von Florian333
Mein Gott, bist du ein unerträglicher Schwätzer.....
wo er recht hat, hat er recht...
also sorry aber ich verstehe seit 4 seiten echt nicht wo das problem ist.
bei der zuständigen gemeinde anrufen, nachfragen ob das so gewollt ist, dass der fuzzi nur räumnt wenn es nix zu räumen gibt.
auf die genaue situation vor ort hinweisen und fragen ob sie schonmal was von ihrer verkehrssicherungspflicht gehört haben.
und wenn die gemeinde sich stur stellt, beim landkreis anrufen, als übergeordnete behörde, und da malanfragen wie es denn bei einem unfall dort aussehen würde, da sie ja ihrer verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen.
und als 2. einfach mal nachfragen, was man sich denn dort vorstellt,wie die feuerwehr oder ein rettungswagen dort hoch und wieder runterkommen soll,im falle eines einsatzes
alles andere is doch kokolores, grade das mit den spikes.........................
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
also sorry aber ich verstehe seit 4 seiten echt nicht wo das problem ist.
(...)
alles andere is doch kokolores, grade das mit den spikes.............
Außerdem weisst du doch aus dem Forum, daß eine Schneedecke total kuschelig ist und sich prima fährt.
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Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
@BMW K100RS16V:
Jetzt darfst du auch noch etwas lernen. Nimm es an, ja?
Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette
Das andauernde Schreiben in GROSSBUCHSTABEN gilt nicht nur als unschön, sondern wird in der Regel als aggressives Schreien interpretiert und sollte daher unterbleiben.
Hätte dir eine PN geschrieben - leider willst du generell keine....
- Danke für den Hinweis... (wusste ich zwar, war mir aber nicht bewusst....Sorry)
- und ja ich nehm mir das zu Herzen....
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von eugain
wo er recht hat, hat er recht...Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
ups... Themaverfehlung
kann ich erfahren was das mit dem Thema zu tun hat?
außer dass du auch noch jemanden beleidigst
Auch Du - willst keine PN- SCHADE- sonst hätte ich es dir außerhalb des Freds gesagt....
Macht aber nichts- nochmal dann werde ich Klingeln....
gruß Alex
PS MIR kann man ne PN schreiben....
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
kann ich erfahren was das mit dem Thema zu tun hat?Zitat:
Original geschrieben von eugain
wo er recht hat, hat er recht...
außer dass du auch noch jemanden beleidigstAuch Du - willst keine PN- SCHADE- sonst hätte ich es dir außerhalb des Freds gesagt....
Macht aber nichts- nochmal dann werde ich Klingeln....
gruß Alex
dann musst du aber gleich 6x klingeln... 😁
Wieviel Prozent Gefälle hat die Strasse den?Ich will dem TE ja nicht zu nahe treten
aber Ich kenne bisher keinen Berg bei dem es unmöglich ist heil herunterzukommen ->
gute WR und angepasster Geschwindigkeit (im Notfall halt < Schrittgeschwindigkeit)
vorrausgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und als 2. einfach mal nachfragen, was man sich denn dort vorstellt, wie die feuerwehr oder ein rettungswagen dort hoch und wieder runterkommen soll, im falle eines einsatzes
Es gibt Leute, deren Denken endet bei der eigenen Nasenspitze.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß sich Anwohner, die ihrer Verkehrssicherungspflicht bzw. Räumpflicht, die ja immer bis zur Mitte der vor oder neben dem Grundstück befindlichen Straße geht, nicht oder nicht genügend nachkommen, ein echtes Problem auflasten, wenn Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht passieren können.
Es sollte daher immer stets prioritär sein, die Straße so vorzuhalten, daß Rettungsfahrzeuge jeder Art niemals behindert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
.... daß sich Anwohner, die ihrer Verkehrssicherungspflicht bzw. Räumpflicht, die ja immer bis zur Mitte der vor oder neben dem Grundstück befindlichen Straße geht, nicht oder nicht genügend nachkommen....
Eine Räumpflicht des Bürgersteiges angrenzend an das eigene Grundstück ist mir bekannt, eine solche für die Straße davor aber nicht. Bitte mal um Aufklärung....
Gruß, lippe1audi
@lippe1audi
So pauschal läßt sich das nicht beantworten, weil es auf die Klassifizierung, (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße etc.), der zu räumenden Straße ankommt und auch davon abhängt, ob die Gemeinde bspw. den Winterdienst per Satzung, was sie darf, auf die Anwohner übertragen hat oder nicht.
Gibt es bspw. Bürgersteige, müssen Anwohner wohl tatsächlich, so sie zur Räumung verpflichtet sind, nur den Teil des Bürgersteiges räumen, der sich entlang ihrer Grundstücksgrenzen befindet, aber, (siehe untenstehendes Zitat), sie müssen Zugänge zu öffentlichen Bushaltestellen gewährleisten, also mit räumen.
Gibt es aber keinen Bürgersteig, geht die Räumpflicht bis zur Mitte der Straße bzw. in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen bis zu 1,50m ab Grundstücksgrenze.
Lese Dich hierzu mal am besten in die für Dich geltende örtliche Satzung Deiner Stadt bzw. Gemeinde ein. Allerdings ist auch die jeweilige Straßenreinigungssatzung Deines Bundeslandes maßgebend.
Siehe auch: http://www.welt.de/.../...chadenersatz-bei-Glatteisunfaellen-gibt.html
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 165/66 -
Zitat:
Trifft den Anlieger die Räum- und Streupflicht für sein Grundstück, so erstreckt sich diese auch auf den Haltestellenbereich eines öffentlichen Verkehrsunternehmens. Eine möglicherweise daneben bestehende Pflicht des Busunternehmens beseitigt nicht die Pflicht des Anliegers.
Und sonst schaust einfach mal hier durch:
http://www.urteile-zum-winterdienst.de/...icht_bei_eis_und_schnee.htmlÜbrigens: die Kernaussage stammt von unserem BM, der ein studierter Verwaltungsrechtler ist und absolut kompetent.
Mit dem streuen ist das so ne Sache am Berg. Der Streuwagenfahrer will da auch nicht runterschlittern mit seinen Tonnen von Salz im Kreuz.😁 Und rauf kommt er auch nicht weils zu glatt ist. Was soll er da machen? Das kann man nur von Hand abstreuen.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
kann ich erfahren was das mit dem Thema zu tun hat?Zitat:
Original geschrieben von eugain
wo er recht hat, hat er recht...
außer dass du auch noch jemanden beleidigst
Ach, ich sag doch was dazu...
TE stellt eine Frage, die ich für gar nicht so abwegig halte, obwohl ich schon mindestens genauso viel rumgekommen bin wie Du, angenommen.
Und Du antwortest mit der Generation Streichelzoo-Handy, was überhaupt nicht Thema ist.
Deswegen gibts ja auch den Spruch "Früher hatten wir gar nichts und das nur einmal die Woche.".
Weil man es langsam nicht mehr lesen kann. Ich kenne auch Wählscheibentelefone und habe trotzdem heute ein Smartphone, wie Viele auch. Hinterher sind wir alle schlau und gerade auf MT unglaublich schlau. Deshalb fragt man. Oder bist Du mit der Weisheit geboren worden?
Also!
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Mit dem streuen ist das so ne Sache am Berg. Der Streuwagenfahrer will da auch nicht runterschlittern mit seinen Tonnen von Salz im Kreuz.😁 Und rauf kommt er auch nicht weils zu glatt ist. Was soll er da machen? Das kann man nur von Hand abstreuen.
Rückwärts fahren, Schneeketten aufziehen...
Streuwagenfahrer wissen i.d.R. schon, was sie tun ;-)
(und, ja: Ausnahmen bestätigen die Regel bzw. Pech haben kann man in jeder Branche mal)
€ Wauhu
Danke erstmal für deine umfangreiche Stellungnahme zu Räumpflichten u den beiden Links. Aber......
......aber gerade die Links, besonders der Erste, geben keinen Hinweis auf Streupflicht der Straße, welche der TE beschrieb. In deinem ersten Link - bitte nachlesen - ist ausdrücklich eine unwichtige Nebenstraße, rsp. Anliegerstraße erwähnt. Der TE benennt hier aber die Hauptstraße im Ort!
Auch in den verlinkten Urteilen ist nichts davon zu finden, dass nunmehr statt der "Öffentlichen Ordnung" die Bürger ihre Straßen selbst zu streuen haben. Das wäre ja auch zu putzig, und wie sollte das praktisch gehen? Insbesondere auf einer Straße, bei welcher es Bebauungslücken gibt - mal gestreut, mal nicht? Ne, so gehts nicht, die Regel ist natürlich Streupflicht der "öffentlichen Hand" und die Ausnahmen beziehen sich auf klitzekleine Anliegerstraßen.
Gruß, lippe1audi