Welche Reifen und welche Felgen darf ich auf mein Auto ziehen?

VW Passat B8

Ich habe mir vor 2 Monate den VW Passat Variant B8 2.0 TDI mit Automatik gekauft und stehe nun vor dem Problem, dass ich mir entweder Ganzjahres- oder Winterreifen zulegen muss. Welche Größe dürfen meine Felgen haben? Ich würde tatsächlich gerne 18 Zoll Felgen nehmen. Was muss ich dann bezüglich der Reifenwerte beachten? Da ich nun wirklich sehr wenig Ahnung von Autos habe bin ich gerade sehr auf eure hilfreichen Antworten angewiesen!
Im Fahrzeugbrief stehen die Daten: 215/55 R17 94V
Am Auto montiert: 215/60 R16 95V

26 Antworten

PDF s.o.: Wieso verkauft VW für einen Alltrack 2018 dann Sommerräder/reifen 8J18ET41 245/45/18 ??? Sind dort nicht erwähnt......

2018-er Modell...

Zitat:

@daheim111 schrieb am 16. November 2021 um 10:06:49 Uhr:


PDF s.o.: Wieso verkauft VW für einen Alltrack 2018 dann Sommerräder/reifen 8J18ET41 245/45/18 ??? Sind dort nicht erwähnt......

Wieso nicht? Wenn man für diese Radreifenkombination eine ABE erhält ist das doch ok!

Wo bekomme ich diese ABE her, wenn ich mir selbst diese Kombi montiere ?

Zitat:

@daheim111 schrieb am 16. November 2021 um 10:25:45 Uhr:


Wo bekomme ich diese ABE her, wenn ich mir selbst diese Kombi montiere ?

Wenn du die Felgen kaufst, dann bekommst du eine ABE dazu, man kann diese auch beim Felgenhersteller downloaden, falls sie verschollen sein sollte!

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Zitat:

@VW-B8 schrieb am 16. November 2021 um 10:21:21 Uhr:


Wieso nicht? Wenn man für diese Radreifenkombination eine ABE erhält ist das doch ok!

Ist ebenfalls nicht richtig. Auzug aus einer ABE:

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.

Zitat:

@Lightningman schrieb am 16. November 2021 um 10:31:08 Uhr:



Zitat:

@VW-B8 schrieb am 16. November 2021 um 10:21:21 Uhr:


Wieso nicht? Wenn man für diese Radreifenkombination eine ABE erhält ist das doch ok!

Ist ebenfalls nicht richtig. Auzug aus einer ABE:

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.

Was soll das jetzt werden? Dann lies bitte richtig " so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der NÄCHSTEN Befassung mit den Fahrzeugpapieren" !

Ganz einfach, Du suggeriest, falls ABE vorhanden, dann alles gut. Dem ist eben nicht so, wenn in den Papieren, etc nicht die Reifengröße verbucht ist, die Du fahren willst. Daher ist AUCH bei ABE eine Korrektur der ZB notwendig. Die ABE ist kein Freibrief damit die nächsten 5 Jahre rumzufahren ohne sie nachzutragen nur weil man sich damit "noch nicht befasst hat".

Zitat:

@Lightningman schrieb am 16. November 2021 um 10:39:19 Uhr:


Ganz einfach, Du suggeriest, falls ABE vorhanden, dann alles gut. Dem ist eben nicht so, wenn in den Papieren, etc nicht die Reifengröße verbucht ist, die Du fahren willst. Daher ist AUCH bei ABE eine Korrektur der ZB notwendig.

Also nochmal, wenn ich eine Felge kaufe, dann bekomme ich eine ABE dazu, darin steht z.B. das ich mit der Reifengröße X fahren kann ohne Auflagen. Steht die Reifengröße X nicht in meinem Dokumenten ( CoC, Zulassungsteil) muss man die ABE mitführen und auf Verlangen (Kontrolle) aushändigen. Hat man irgendwann mal wieder was mit der Zulassung zu tun, wird das mit eingetragen. Sollten in der ABE Auflagen stehen, z. B. Radhausverbreiterung...., dann muss das durch einen Gutachter abgenommen werden und man kann mit der ABE in Verbindung mit dem Gutachten fahren. Wenn man mal wieder zur Zulassungsstelle muss, dann kann es eingetragen werden, wenn nicht, dann kann man auch mit diesen Dokumenten (ABE, Gutachten) fahren.

Zitat:

@Lightningman schrieb am 16. November 2021 um 08:25:56 Uhr:



Zitat:

@XM177_E2 schrieb am 16. November 2021 um 06:12:27 Uhr:


Kannst auch selber heraus finden was du fahren kannst, dazu brauchst nur deinen Fahrzeugschein und schaust in das unten angehängte PDF Dokument

Die Aussage ist so leider falsch. Es kommt nur darauf an welche Reifen & Felgengröße im COC bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen. Wenn in Deinem verlinkten PDF eine Reifen und / oder Felgengröße drin steht, die nicht in Deinem COC oder ZB 1 steht, darfst Du sie (ohne Ein- bzw Nachtragung) nicht fahren.

Grundsätzlich richtig, aber hier in diesem Fall, stimmen die Auflistungen in der VW PDF File mit dem im CoC überein.

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, bei derer Beantwortung ich mir noch nicht sicher bin und vielleicht habt ihr da Erfahrungen.
Bei unserem Passat stehen im CoC ziemlich "versteckt" auch eine Rad- Reifenkombination von 235/45 18 94V bei M+S und einer 8 x 18 ET 44.
Ich habe mir jetzt MAM RS3 8 x 18 ET 45 ausgesucht. In der ABE finde ich keine Einschränkungen für den Passat 3C.
Muss ich wegen dem Unterschied ET 44 aus dem CoC und ET 45 der Felgen-ABE die ABE mitführen?

Wenn es nicht im CoC Dokument bzw. in deiner Zulassung steht, musst du die ABE mitführen! Du musst auch sicher sein das es für dein Passi keine Auflagen gibt, denn nur dann kommst du mit der ABE weiter!

Zitat:

@XM177_E2 schrieb am 16. November 2021 um 06:12:27 Uhr:


Kannst auch selber heraus finden was du fahren kannst, dazu brauchst nur deinen Fahrzeugschein und schaust in das unten angehängte PDF Dokument (was man mittels Such Funktion hier gefunden hätte, weil schon gefühlt 357. mal verlinkt wurde) 😉

Das Dokument ist ja der "Reparaturleitfaden Passat 2015 ?, Passat Variant 2015 - Ratgeber Räder, Reifen - Ausgabe 10.2014".

Hat da zufällig noch jemand eine neuere Ausgabe als die von 2014 von. Hatte mal bei Google was von 2019 gelesen, aber das war nicht so ein Dokument.

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