Welche Felgen Größe darf der Golf

VW Golf 7 (AU/5G)

Hi Leute
Weiß jemand von euch oder hat sogar ein Ausdruck was der Golf 7 für eine Felgen größe ohne Probleme fahren darf ohne an der Karosse oder sowas zu ändern.

27 Antworten

Hi Leute.
habe in einem anderen Beitrag von mir nach Felgen gefragt. Jetzt meine weitere Frage. Möchte diese original Felgen gerne fahren als 18 Zoll. Der gute Mann vom TÜV sagte mir brauche ein Gutachten von den Felgen. Bekommt man sowas von VW? Das sind die Felgen.

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Das dürften sie sein.

Screenshot_20240623_115825_Chrome.jpg

Stell doch einfach den Link hier rein:
https://www.original-felgen.com/5g0601025aqfzz.html

Dort gibt es tatsächlich auch ein Gutachten für die Traglast zum runter laden. Ob sich dein TÜV Prüfer mit dem Ausdruck zufrieden gibt müsstest du mal schauen. Eigentlich sollte sich der Prüfer auch die nötigen Infos selbst beschaffen können. Eine Golf 7 Felge auf einem Golf 7 wo lediglich der Eintrag im CoC fehlt ist ziemlich unspektakulär.

Zitat:

@Matze25sz schrieb am 23. Juni 2024 um 11:24:39 Uhr:


Hi Leute.
habe in einem anderen Beitrag von mir nach Felgen gefragt. Jetzt meine weitere Frage. Möchte diese original Felgen gerne fahren als 18 Zoll. Der gute Mann vom TÜV sagte mir brauche ein Gutachten von den Felgen. Bekommt man sowas von VW? Das sind die Felgen.

Die gezeigte Felge heißt Nogaro.
Für die Teilenummer 5G0 601 025 AQ
7½ J X 18
ET 49
Freigabe siehe Anhang.

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Hi war heute beim TÜV und da sagte er mir das ich die Felgen auf jeden Fall per Einzelabnahme eintragen lassen muß weil ich ab Werk max 17 Zoll stehen habe. Hoffe der andere TÜVer der die Felgen eintragen darf braucht nicht noch was anderes.

Zitat:

Hoffe der andere TÜVer der die Felgen eintragen darf braucht nicht noch was anderes.

Der TÜV darf nix eintragen, das darf nur die Zulassungsstelle.

Ob die Eintragung sofort oder bei >nächster Befassung< erfolgen muss, steht in der Abnahmebescheinigung.

Einzelabnahme ist immer unverzüglich in die Papiere zu übernehmen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 12. Juli 2024 um 18:21:23 Uhr:



Zitat:

Hoffe der andere TÜVer der die Felgen eintragen darf braucht nicht noch was anderes.

Der TÜV darf nix eintragen, das darf nur die Zulassungsstelle.

Ob die Eintragung sofort oder bei >nächster Befassung< erfolgen muss, steht in der Abnahmebescheinigung.

Warum darf der TÜV nix eintragen das habe ich ja noch nie gehört? Ich glaube in die Papiere eintragen meinst du das ist Klar das macht der TÜV natürlich nicht er soll mir die Felgen abnehmen so besser ausgedrückt?

Du bekommst vom TÜV ein Schreiben, kannst damit zur Zulassungsstelle und bekommst einen aktuellen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung wo das drin steht.

Frage mich oft hier, wo Manche ihren Führerschein her haben ;-)

War Spaß

Ja ich hab das schon verstanden. Aber für mich heißt Felgen eintragen wenn ich zum TÜV fahre und er mir die Felgen abnimmt. Das ich sie dann in die Papiere eintragen lassen muss vom Straßenverkehrsamt ist auch klar. Glaube der eine versteht eintragen anders als ich oder andere.

Zitat:

@Matze25sz schrieb am 13. Juli 2024 um 09:14:12 Uhr:


Ja ich hab das schon verstanden. Aber für mich heißt Felgen eintragen wenn ich zum TÜV fahre und er mir die Felgen abnimmt. Das ich sie dann in die Papiere eintragen lassen muss vom Straßenverkehrsamt ist auch klar. Glaube der eine versteht eintragen anders als ich oder andere.

Ich kann verstehen, was du meinst.
Heute reden wir von Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Teil 2.
Vor 2005, als es noch die 'alten Papiere', die Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief hießen, gab, da hat der Prüfer tatsächlich die Änderungen im Fahrzeugbrief eingetragen.
Dann musste man ohne Ausnahme zur Zulassungsstelle.
Dort musste man nach technischen Änderungen eine neue Betriebserlaubnis beantragen und dazu bekam dort einen neuen Fahrzeugschein.

Hallo,

Ich habe die original VW Golf 7 VII 17 Zoll Alufelge 7x17 ET49, Madrid, 5G0601025BT, 225/45,
die Steht nicht in meine Zulassungbescheinigung Teil 1 und wurde beim TÜV noch nie nach gefragt.

Wenn die im CoC stehen ist es in Ordnung. Wenn nicht muss es eingetragen werden

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