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Welche Farbe?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

in meinem Bordbuch steht dass das Typenschild mit dem Farbcode im Kofferraum ist. Jedoch ist da nichts. Wo anders steht es auch nicht. Ich glaube meiner ist LB5N. Aber bin mir nicht sicher.

Asset.JPG
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26 Antworten

Moin!

Der Farbcode steht auch auf einem Datenaufkleber im Serviceheft auf S.1.
Indigoblau perleffekt? Schau hier mal durch:

https://www.doppel-wobber.de/.../index.php?...

Mithilfe der FIN kann ich das nachsehen.

Hast du im Kofferraum den Boden hochgenommen und oben links geguckt in der Mulde vom Ersatzrad?

Zitat:

@Wendtland schrieb am 17. Oktober 2024 um 19:23:08 Uhr:


Moin!

Der Farbcode steht auch auf einem Datenaufkleber im Serviceheft auf S.1.
Indigoblau perleffekt? Schau hier mal durch:

https://www.doppel-wobber.de/.../index.php?...

Im Serviceheft ist nichts
Die Farben sind beim Variant anders. Ein LB5N von der Limo ist es nicht. Glaube das ist kein LB5N

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Zitat:

@GolfVier14 schrieb am 17. Oktober 2024 um 21:20:59 Uhr:


Hast du im Kofferraum den Boden hochgenommen und oben links geguckt in der Mulde vom Ersatzrad?

Da ist nichts

Ich erinnere mal an meinen Beitrag weiter oben.

Zitat:

@Arnimon schrieb am 19. Oktober 2024 um 16:02:27 Uhr:


Ich erinnere mal an meinen Beitrag weiter oben.

FIN habe ich dir doch geschickt

In meinem Postfach ist keine Nachricht von dir.

Sollte jetzt da sein s

Zitat:

@Arnimon schrieb am 19. Oktober 2024 um 20:14:34 Uhr:


In meinem Postfach ist keine Nachricht von dir.

Einfach weiter oben das Bild betrachten.

Zitat:

@Fatih_Golf4_1.9Tdi schrieb am 19. Oktober 2024 um 15:25:33 Uhr:



Zitat:

@Wendtland schrieb am 17. Oktober 2024 um 19:23:08 Uhr:


Moin!

Der Farbcode steht auch auf einem Datenaufkleber im Serviceheft auf S.1.
Indigoblau perleffekt? Schau hier mal durch:

https://www.doppel-wobber.de/.../index.php?...

Im Serviceheft ist nichts
Die Farben sind beim Variant anders. Ein LB5N von der Limo ist es nicht. Glaube das ist kein LB5N

1. Ganz sicher? 'Wäre schon seltsam ...

2. Das halte ich für ein Greücht.

3. Da Du ja keine Fahrzeugdaten nennst, musst Du selbst weitersuchen.

4. Glaube gehört ins Kirchenrecht 😉.

Keine weiteren Kommentare erforderlich.
Ich habe die Frage des TE bereits beantwortet. 😉

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