Welche Dashcam? Tipps und Empfehlungen
Hallo zusammen,
Bin seit einigen Tagen auf der Suche nach einer vernünftigen Dashcam.
Habe bei ebay und amazon nachgeschaut und bin auf den hier gestoßen,
http://www.ebay.de/.../231178226547?...
Meine Bedingungen sind;
HD
Parkmodus aufnahme ( niedriger Stromverbrauch)
GPS (nicht unbedingt notwendig)
Falls möglich eine 2. Kamera für die Sicht nach hinten oder die selbe cam für hinten.
Meine Frage, hat jemand eine andere Empfehlung?
Kann diese dashcam auch aufnehmen wenn nur Leute vorbei gehen? (Privat Parkplatz)
Wäre für jede Hilfe dankbar.
Ich habe bereits die Suche benutzt und irgendwie komme ich nicht weiter.
MfG
Beste Antwort im Thema
Aktuelle Bilder kann ich nicht machen, da ich gestern die Kamera abgebaut habe, weil der 211er bei einer Niederlassung Ende dieser Woche in Zahlung geht für eine Limousine BR 213, E 300e.
Drei Bilder der ersten Art der Anbringung der Kamera habe ich gefunden. Ich hatte später das Gelenk zwischen Kamera und Metallstreifen entfernt. Dadurch kam die Kamera noch höher und dichter an das Dach. Eine Schraube mit "Fotogewinde" verbindet die Kamera mit dem Metallstreifen.
37 Antworten
Ich kann aktuell diese empfehlen: https://www.blackvue.com/product/dr900s-2ch-ir/
Ist aber nicht das billigste auf dem Markt aber wir finden Sie super.
Zitat:
@Mackhack schrieb am 3. November 2019 um 22:14:28 Uhr:
Ich kann aktuell diese empfehlen: https://www.blackvue.com/product/dr900s-2ch-ir/Ist aber nicht das billigste auf dem Markt aber wir finden Sie super.
danke
aber so viel geld wollte ich nicht ausgeben
das ist bestimmt ein super teil
dann werde ich noch mal schauen
trotzdem nochmals vielen dank
Zitat:
@Mackhack schrieb am 3. November 2019 um 22:35:51 Uhr:
Die Firma hat auch billigere.
ok
Ähnliche Themen
Bei der Überlegung zur Anschaffung einer Dashcam sollte man, soweit man in Deutschland unterwegs ist, auch die Rechtslage beachten.
Das anlasslose dauerhafte Aufzeichnen von Videos im öffentliche Raum (genau das macht eine Dashcam) ist nach wie vor nicht zulässig. Da kann es dann mal ganz schnell zu einem Bußgeld kommen.
einfach eine cam kaufen bei der man den loop variabel einstellen kann, so kann man sich auf jedes land individuell einstellen. 15-30sek sind in DE zulässig. zumindest gibt es urteile, bei denen so eine aufnahme als beweismittel zulässig war.
andernfalls kamera kaufen, die einen aufprall antizipiert und dann die "notfall"aufnahme startet oder auch erst bei aufprall die gebufferte aufnahme speichert.
unter 100€ kommt man mit beiden funktionen dann meist leider nicht weg.
Was als Beweismittel zulässig ist und was im Rahmen der Datenschutzgesetze zulässig sind 2 paar Schuhe.
Man darf auch keine geklauten Bankdaten aus der Schweiz ankaufen, vor Gericht als Beweis gegen Steuerhinterzieher vewenden darf sie die Staatsanwaltschaft aber doch.
Zitat:
andernfalls kamera kaufen, die einen aufprall antizipiert und dann die "notfall"aufnahme startet oder auch erst bei aufprall die gebufferte aufnahme speichert.
Das widerum könnte, denke ich, datenschutzrechtlich unproblematisch sein.
in der urteilsbegründung wurde auf den datenschutz im rahmen der zulassung als beweismittel eingegangen und es wurde durchgewunken. insofern....
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 4. November 2019 um 11:41:37 Uhr:
Hast Du einen Link zu dem Urteil von dem Du sprichst ?
natürloch herr kriponalrat. >KLICK<
spoiler-alarm! weil ich weiß dass es als nachhall direkt kommen wird: es wird in der urteilsbegründung nicht explizit auf die dauer der aufnahme eingegangen. das von mir genannte intervall wurde in der berichterstattung zum urteil genannt. und ja: der link hierzu ist irgendwo in den untiefen von google selbstständig zu ermitteln.
bitte verteilen sie dann im anschluss noch die lustigen blau-weißen-kamera-warn-schilder für front- und heckscheibe von dashcam nutzern 😛
oha. wenn ich mich jetzt geirrt habe fallen die wölfe über mich her ^^
Ach weisst Du... wenn Du meinst mich mit Phantasietiteln belegen zu müssen, dann sagt mir das schon alles.
Das Urteil sagt letztlich gar nichts zur generellen Zulässig- bzw. Unzulässigkeit von Dashcams sondern nur zu Verwendung deren Aufzeichnung im Prozess um Schadenersatz aus einem Unfallhergang.
Weiter mag ich mich mit Leuten wir Dir (siehe 1. Satz dieses Postings) nicht unterhalten, Du bist in Deiner Haltung schlichtweg zu sehr wunschgeleitet als dass dies Sinn ergäbe.
Hier war mal was letztes Jahr.
https://www.motor-talk.de/.../...hcams-als-beweis-zu-t6347079.html?...
Auch wenn ich andimp3 zustimmen muss so wäre mir dieses „anlasslose filmen“ recht Wurscht. Warum?
- Ist es nicht anlasslos, denn der Anlass der Filmerei ist in falls eines Unfalls zu wissen wer schuldig ist. Ich hätte auch kein Interesse mir jeden Abend die Videos zu sichern. Wozu auch? Es ist nichts passiert.
- Befinden wir uns alle in der Öffentlichkeit und in der Öffentlichkeit haben wir kein Recht auf Privatsphäre. Jeder kann mit einer Kamera durch die Gegend laufen und Filmen und keiner kann mir dies verbieten.
- Wenn ich mit der Aufzeichnung meine Unschuld beweisen kann dann hat das für mich mehr Wert als vielleicht der Fakt, dass der nun Schuldige seiner Frau erklären muss warum er in einer Stadt Auto fuhr in der er hätte gar nicht sein sollen laut seiner eigenen Aussage nur weil er seine Geliebte besuchen wollte.
So habe mir eine Dashcam gekauft
Auf YouTube gesehen und gleich einen 30 Euro Rabatt Code dazu und das beste Ich hatte noch einen 25 Euro Gutschein bei Amazon und weiß nicht woher 😁
https://www.amazon.de/.../?...
@skat000 Bitte, bitte, bitte schicke mir Bilder wie die vorne aussieht. Mit der liebäugle ich auch. Und auch hinten die Cam.
Bin da etwas vorsichtig mit der Rückkamera. Hast du die direkt an die Heizdrähte geklebt? Gib mir bitte Infos 🙂
Danke und Gruss
Mirolf