welche Arbeiten dürfen Hobbyschrauber (als Kleingewerbe) verrichten? Betriebshaftplichtversicherung
Halli hallo,
bin neu hier und erhoffe mir von Euch Erfahrungsberichte.
Ich bin hobbymässig Autoschrauber. Habe dies aber weder gelernt, noch einen Meisterbrief gemacht ; )
Da ich mich nicht dumm anstelle, wurde ich schon oft gefragt, ob ich für den oder jenen mal was am Auto erledigen könnte.
Nun plane ich, mich als Kleingewerbe nebenbei selbständig zu machen, damit mir da keiner einen Strick draus drehen kann.
So weit, so gut. Aber mir stellt sich die Frage: Was darf ich als Hobbyschrauber überhaupt an fremden Fahrzeugen an Arbeiten anbieten und verrichten?
Will ja keinen ruinieren und mich natürlich auch nicht. Hab mich bei der IHK erkundigt, die haben aber nur so schwammig geantwortet und mich auf die Handwerksrolle verwiesen.
Dann noch: Wer von Euch ist Hobbyschrauber und nebenher selbständig. Wo habt Ihr dann eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Fälle abgeschlossen? Einem Kumpel von mir ist nämlich mal ein Auto von der Bühne gerutscht und der blutet jetzt jahrelang für den fremden Neuwagen, weil der gute Kerl nicht versichert war.
Ich würde mich über jegliche Erfahrungsbericht und Tips freuen und werde mich - wenn ich mal was weiß - auch bei anderen hier im Forum behilflich zeigen ; ) ; )
Beste Grüsse
vom
Herrn Hobbyschrauberlein
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Es ist verboten, weil es verboten ist und das steht im Gesetz. Das steht so in den Veröffentlichungen aller die dazu was zu sagen haben. Das geht bei den Autokonzernen und Ersatzteilzulieferern los, geht weiter mit EBay, es geht über die Handwerkskammern bis zum ZDK.
Ich war auf der Schulung, da ich nen Airbagschein habe und ich musste auch für nen Gurtstraffer alle Unterlagen bei Mercedes-Benz einreichen, um den abholen zu dürfen, etc.
Da braucht man jetzt nicht andere Leute zu ärgern in dem man nur halbe Gesetze liest und für sich passend uminterpretiert.
Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Punkt, Aus, ENDE
Nun im Grunde genommen ist das ganze Paragrafenreiten Zeitverschwendung, Deutschland liegt genau in der Mitte von vielen Nachbarstaaten, das Airbaggesetz gilt nur für Deutschland.
Der Airbagsachkundenachweis kostet zudem ganze 180euro bei der Dekra, wenn man ihn unbedingt brauch, dann setzt man sich rein und hört sich das an.
Ist das gleiche mit dem Angeln, in deutschland nur erlaubt mit Anglerschein (250euro) und geht mit einige wochen prüfungsvorbereitungen voran. Zudem wird dann noch eine Anglerkarte nötig.
Wer es einfach haben will, fährt über die Rheinbrücke und setzt sich auf französischer seite mit einer Anglertageskarte ohne Anglerschein legal an den Rhein und lacht sich einen, den fischen ist es wohl egal von welcher Seite des Rheins sie aus dem Wasser gezogen werden.
Also zukünftiger Firmengründer muss man das alles ein wenig von weiterer ferne betrachten.
Wenn ich eine neue Firmenstätte planen müsste würde ich ringsum alle steuerlichen/gesetzlichen Infos einholen, Frankreich, Holland, Österreich., Tschechien usw und dann einen geeigneten Ort an Grenznähe wählen.
115 Antworten
Alles schön.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der TE ja ein Gewerbe ausüben möchte.
Und daher bräuchte er dann einen Sachkundenachweis "Airbagschein" um an diesen Komponenten
arbreiten zu dürfen.
Es wäre aber schon gut, wenn man klären könnte, ob man als Privatschrauber an seinem Auto Airbags oder Gurtstraffer auswechseln darf oder nicht. Es heißt ja oft, es wäre verboten.
Laut Wikipedia ist es in Deutschland verboten und in Österreich erlaubt. Nur stimmt in Wikipedia auch nicht immer alles.
http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag (Hier steht, daß Airbags und Gurtstraffer pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sind).
http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechnik (Hier sind Airbags und Gurtstraffer als Kategorie P2 aufgeführt)
Grüße
Ich habe bei Wikipedia in all den Jahren noch nichts gefunden was falsch wäre. Entsprechende andersartige Aussagen von 'Experten' klären sich, wenn man DISKUSSION anklickt; das gibt es bei keinen Lexika.
Da geht es mir anders, siehe auch meinen letzten Kommentar hier:
http://www.motor-talk.de/.../...intervalle-einhalten-t5031988.html?...
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http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.htmlZitat:
@kat2 schrieb am 20. Februar 2015 um 19:58:40 Uhr:
Es wäre aber schon gut, wenn man klären könnte, ob man als Privatschrauber an seinem Auto Airbags oder Gurtstraffer auswechseln darf oder nicht. Es heißt ja oft, es wäre verboten.Laut Wikipedia ist es in Deutschland verboten und in Österreich erlaubt. Nur stimmt in Wikipedia auch nicht immer alles.
http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag (Hier steht, daß Airbags und Gurtstraffer pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sind).
http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrotechnik (Hier sind Airbags und Gurtstraffer als Kategorie P2 aufgeführt)
Grüße
Pyrotechnische Gegenstände werden nach §6 satz 6 Sprengg nach Gefährlichkeit eingeordnet.
(6) Pyrotechnische Gegenstände werden nach den Anforderungen des Artikels 3 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt:
Airbags gelten unter der kategorie T1/P1 so steht es auch im Merkblatt der Berufsgenossenschaft die an Werkstätten verteilt werden. Im wikipedia ist es falsch.
http://www.bad-homburg.de/.../...ch___14_sprengstoffgesetz_9904626.php
Das sind kategorien die unter theaterfeuerwerk gelten und somit frei ab 18 jahren sind.
Im gesetz unter §6 satz 6/B und C niedergeschrieben.
(B)Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
Kategorie T1:
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen;
(C) Sonstige pyrotechnische Gegenstände
Kategorie P1:
Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater –, die eine geringe Gefahr darstellen;
Alle anderen sachen die gefährlicher wie p1/t1 sind sind nur mit sachkundeprüfung zu haben. Feuerwerker Kugelbomben, usw.
Das steht dann so im gesetz.
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur ausschließlichen Verwendung durch Personen mit Fachkunde vorgesehen sind.
Weiter heisst es im §27 sprengg:
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.
Das heißt dass Pyrotechnische sachen erlaubt aber zum teil nur mit sachkundenachweis zu verwenden sind und zwar nach der kategorie ihrer Gefährlichkeit.
So wird auf §9 sprengg verwiesen wo es um den Sachkundenachweis geht der erbracht werden muss, der wiederum für §7, also fürs Gewerbe benötigt wird.
Daher heisst es im §7 satz 1
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__7.html
"Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
1.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
2.
den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will
bedarf der Erlaubnis."
Der Arbeitgeber umgeht diesen §7 indem er die Mechaniker auf eine Schulung schickt. Dann muss der Arbeitgeber nicht für jeden eine Sachkundenachweis machen.
So gibt auch die Berufsgenossenschaft ruhe (Unfallversicherung) weil die Leute mit dem Crashkurs wissen wie man mit den Airbags umzugehen hat.
So stehts auch auf dem Merkblatt der BG.
"im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgeht, ohne diese jedoch zu zünden (z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigt hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal erfolgt."
Ich habe bisher kein einziges gesetz gefunden was den Umgang mit airbags/gurtstraffern an privatpersonen verbietet.
Außer natürlich im gewerblichen bereich, aber das ist klar alleine schon wegen der Berufsgenossenschaft.
Ja, danke - würde ich auch so sehen.
Grüße
Hmm...
Aus der bereits verlinkten 1. SprengV geht für mich recht eindeutig hervor, dass Privatpersonen nur erlaubt ist: das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), der Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
Im Gegensatz dazu im gewerblichen Bereich: das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), der Erwerb, der Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Weiterhin ist nur solchen Personen das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind, erlaubt.
Demnach hat Mark recht.
Zitat:
@Wolv O. schrieb am 20. Februar 2015 um 22:36:29 Uhr:
Hmm...Aus der bereits verlinkten 1. SprengV geht für mich recht eindeutig hervor, dass Privatpersonen nur erlaubt ist: das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), der Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
Im Gegensatz dazu im gewerblichen Bereich: das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), der Erwerb, der Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Weiterhin ist nur solchen Personen das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind, erlaubt.
Demnach hat Mark recht.
Bitte mal den genauen Paragrafen einfügen damit man das nachlesen kann, ich finde ihn gerade nicht Dankeschön 🙂
Also für mein Rechtsverständnis sieht das so aus:-
als Privatperson mache ich mich nicht strafbar wenn ich bei einem Autokauf plötzlich Sprengstoff in Airbags und Gurtstraffer besitze und durch die Gegend fahre. Darum geht's es wohl in erster Linie, das man nicht wegen Sprengstoffbesitz belangt werden kann.
Löse ich bei einer Demontage des Lenkrades z.B. eine Exploision aus, ist sie immer noch bestimmungsgerecht genutzt, also nicht strafbar.
Baue ich sie dagegen zerstörungsfrei aus, sammle sogar mehrere aus Schrottfahrzeugen und baue mir eine Rakete, oder einen Sprengsatz ist das strafbar, da nicht bestimmungsgemäß genutzt.
-
Als gewerblicher unterstehe ich anderen Gesetzen und Bestimmungen und muss mich daran halten, wenn z.B. eine spezielle Eignung gefordert wird. Darunter fällt ja auch das Lagern von "Sprengsätzen" als Ersatzteile. Da könnte ich ja theoretisch straffällig werden, weil ich jede Menge Sprengstoff im Lager habe.
Wenn ich darauf als Gewerbetreibender pfeife geht das auch solange gut bis etwas passiert. Dann kommt die BG evt. sogar die Kripo und untersucht den Fall mit der Folge das man als Gewerblicher eine Abmahnung bekommt, eine Androhung eines Strafverfahrens und immer die Pflicht:- "jetzt machste aber eine Schulung!!"
Und immer auch, die Versicherung - wenn andere zu Schaden kommen- wird nicht zahlen.
Zitat:
@flatfour schrieb am 21. Februar 2015 um 09:53:55 Uhr:
Löse ich bei einer Demontage des Lenkrades z.B. eine Exploision aus, ist sie immer noch bestimmungsgerecht genutzt, also nicht strafbar.
Und genau da liegst du falsch. Ein Airbag ist völlig offensichtlich
nichtdazu bestimmt, beim Basteln hochzugehen. Daher ist das eben keine bestimmungsgemäße Nutzung, sondern mutwillige Herbeiführung einer nicht genehmigten (und auch nicht genehmigungsfähigen) Sprengstoff-Explosion.
Zitat:
-
Als gewerblicher unterstehe ich anderen Gesetzen und Bestimmungen und muss mich daran halten,
In diesem Fall nicht wirklich. Das SprengG gilt sehr wohl auch für Privatleute. Es sind nur andere Abschnitte desselben (ab §27) anzuwenden. Auch für Privatleute ist im Zusammenhang mit Sprengstoffen zunächst einmal alles verboten, und nur das erlaubt, was durch das Sprenggesetz ausdrücklich erlaubt ist.
Zitat:
Da könnte ich ja theoretisch straffällig werden, weil ich jede Menge Sprengstoff im Lager habe.
Wenn du keine einschlägige Erlaubnis hast, könntest du das nicht nur theoretisch, sondern bist es schon, und das ganz praktisch. Ohne entsprechende Erlaubnis (vulgo "Sprengschein"😉 darfst du "lose" Airbags weder besitzen, noch hätte sie dier überhaupt jemand verkaufen oder sonstwie zugänglich machen dürfen.
Zitat:
Wenn ich darauf als Gewerbetreibender pfeife geht das auch solange gut bis etwas passiert.
Das magst du wohl glauben. Es stimmt aber nicht. Du hast dich dann schon durch das Darauf-Pfeifen schon einer Straftat schuldig gemacht:
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hi,
dann sollte ich wohl lieber nach Österreich oder in ein anderes Nachbarland fahren, wenn ich mal das Lenkrad von meinem Auto abschrauben muß?
Ist aber auch nicht sehr praktikabel...
Grüße
Zitat:
@Anarchie-99 schrieb am 20. Februar 2015 um 20:44:54 Uhr:
Weiter heisst es im §27 sprengg:Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.
....Ich habe bisher kein einziges gesetz gefunden was den Umgang mit airbags/gurtstraffern an privatpersonen verbietet.
Doch, hast du. Du hast dessen §27 nur nicht wirklich genau genug gelesen. Da steht, etwas verkürzt umformuliert "Auch in
allen anderenFällen braucht man eine Erlaubnis". Das schließt insbesondere Privatpersonen ohne Sprengschein ein. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis in §27 Absatz 6 wäre Privatleuten schon der Besitz von Autos mit eingebauten Airbags verboten.
Mal eine ganz andere Frage: In welchen Nachbarländern gibt es nicht so eine vorbildliche Lösung?
Ostreich wurde schon genannt. Ginge auch BeNeLux ?
In Verbindung mit einmal Volltanken wäre das......
Ist schon peinlich mit dieser Staatsbürgerschaft.
genau. das darf man nur
profis überlassen
😁
Es ist verboten, weil es verboten ist und das steht im Gesetz. Das steht so in den Veröffentlichungen aller die dazu was zu sagen haben. Das geht bei den Autokonzernen und Ersatzteilzulieferern los, geht weiter mit EBay, es geht über die Handwerkskammern bis zum ZDK.
Ich war auf der Schulung, da ich nen Airbagschein habe und ich musste auch für nen Gurtstraffer alle Unterlagen bei Mercedes-Benz einreichen, um den abholen zu dürfen, etc.
Da braucht man jetzt nicht andere Leute zu ärgern in dem man nur halbe Gesetze liest und für sich passend uminterpretiert.
Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Punkt, Aus, ENDE.