welche Arbeiten dürfen Hobbyschrauber (als Kleingewerbe) verrichten? Betriebshaftplichtversicherung
Halli hallo,
bin neu hier und erhoffe mir von Euch Erfahrungsberichte.
Ich bin hobbymässig Autoschrauber. Habe dies aber weder gelernt, noch einen Meisterbrief gemacht ; )
Da ich mich nicht dumm anstelle, wurde ich schon oft gefragt, ob ich für den oder jenen mal was am Auto erledigen könnte.
Nun plane ich, mich als Kleingewerbe nebenbei selbständig zu machen, damit mir da keiner einen Strick draus drehen kann.
So weit, so gut. Aber mir stellt sich die Frage: Was darf ich als Hobbyschrauber überhaupt an fremden Fahrzeugen an Arbeiten anbieten und verrichten?
Will ja keinen ruinieren und mich natürlich auch nicht. Hab mich bei der IHK erkundigt, die haben aber nur so schwammig geantwortet und mich auf die Handwerksrolle verwiesen.
Dann noch: Wer von Euch ist Hobbyschrauber und nebenher selbständig. Wo habt Ihr dann eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Fälle abgeschlossen? Einem Kumpel von mir ist nämlich mal ein Auto von der Bühne gerutscht und der blutet jetzt jahrelang für den fremden Neuwagen, weil der gute Kerl nicht versichert war.
Ich würde mich über jegliche Erfahrungsbericht und Tips freuen und werde mich - wenn ich mal was weiß - auch bei anderen hier im Forum behilflich zeigen ; ) ; )
Beste Grüsse
vom
Herrn Hobbyschrauberlein
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Es ist verboten, weil es verboten ist und das steht im Gesetz. Das steht so in den Veröffentlichungen aller die dazu was zu sagen haben. Das geht bei den Autokonzernen und Ersatzteilzulieferern los, geht weiter mit EBay, es geht über die Handwerkskammern bis zum ZDK.
Ich war auf der Schulung, da ich nen Airbagschein habe und ich musste auch für nen Gurtstraffer alle Unterlagen bei Mercedes-Benz einreichen, um den abholen zu dürfen, etc.
Da braucht man jetzt nicht andere Leute zu ärgern in dem man nur halbe Gesetze liest und für sich passend uminterpretiert.
Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Punkt, Aus, ENDE
Nun im Grunde genommen ist das ganze Paragrafenreiten Zeitverschwendung, Deutschland liegt genau in der Mitte von vielen Nachbarstaaten, das Airbaggesetz gilt nur für Deutschland.
Der Airbagsachkundenachweis kostet zudem ganze 180euro bei der Dekra, wenn man ihn unbedingt brauch, dann setzt man sich rein und hört sich das an.
Ist das gleiche mit dem Angeln, in deutschland nur erlaubt mit Anglerschein (250euro) und geht mit einige wochen prüfungsvorbereitungen voran. Zudem wird dann noch eine Anglerkarte nötig.
Wer es einfach haben will, fährt über die Rheinbrücke und setzt sich auf französischer seite mit einer Anglertageskarte ohne Anglerschein legal an den Rhein und lacht sich einen, den fischen ist es wohl egal von welcher Seite des Rheins sie aus dem Wasser gezogen werden.
Also zukünftiger Firmengründer muss man das alles ein wenig von weiterer ferne betrachten.
Wenn ich eine neue Firmenstätte planen müsste würde ich ringsum alle steuerlichen/gesetzlichen Infos einholen, Frankreich, Holland, Österreich., Tschechien usw und dann einen geeigneten Ort an Grenznähe wählen.
115 Antworten
Zitat:
Wer in de schraubt benötigt auch als Ltd. einen Meistertitel !
Ausnahme: Du arbeitest Ambulant also machst nur Hausbesuche. Im Kfz-bereich etwas schwer vorstellbar, so ganz ohne Werkstatt.
Im Baubereich aber........
Ich kenne diese regel, aber glaubst du wirklich das sowas ein großes hindernis ist?
http://www.etc-lowtax.net/meister.htm
Zitat:
Und wenn wir beim Thema bleiben, außer der Part mit Airbags und Gurtstraffern (pyrotechnische Rückhaltesysteme) darfst du an deinem PKW ALLES selbst machen.
Als Privatperson darfst du an Airbags und Gurtstraffer denn die geltenen Vorschriften/Verbote betreffen nur das Gewerbe..
So heist es im Gesetz.
"Wer mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgeht, ohne diese jedoch zu zünden (z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigt hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal erfolgt.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 (beziehungsweise der Kategorie P1) umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen."
Hier wird immer im rahmen des Gewerbes gesprochen nicht aber in der Privatperson.
Erläutern wir mal die Pyrostufe T1/P1 in der die Airbags/Gurtstraffer laut Sprengstoffgesetz geführt werden.
So heisst es hier:
Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (Theaterfeuerwerk)
Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung in Theater und auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen;
Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für andere Zwecke, die eine geringe Gefahr darstellen;
Eine andere pyrotechnische Kategorie mit den selben buchstaben/zahlenkombi als die oben geführten T1/P1 gibt es nicht.
Dazu auch die erforderliche Voraussetzungen um die kategorie zu erwerben.
Kategorie T1
Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen mit geringer Gefährdung (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren.
Kategorie P1
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren.
Und wo ist die Quelle deines Gesetzes?
Also ich denke auch schon seit längere Zeit nach ,mich beruflich im Nebengewerbe selbstständig zu machen.
Und zwar bin ich gelernter Kfz-Mechaniker mit der Ausbildung 20 Jähre täglich im Beruf .Nun hab ich einen guten
Freund der in einen Mittelständig Unternehmen mit ca 200 Fahrzeugen Fuhrparkleiter ist .
Da nun die Versicherungen bei der menge an Fahrzeugen darauf Wert legt die Kosten zu Reduzieren kam er auf die
Idee ich solle ein Gewerbe anmelden und für die Firma nebenbei mal ein Außenspiegel /Frontscheibe /Zierleisten zu erneuern . Von Wartung ,Bremsen und Fahrwerk ist nicht die Rede da es meist neuere Leasingfahrzeuge sind und diese in die Vertragswerkstatt gehen .
Ich bin nun schon lange am überlegen wie ich es anstelle ohne das mein Chef was mitbekommt bzw mir rechtlich
auf die Füße getretten werden kann. Ps mein Schwiegervater ist KFZ-Meister im Ruhestand.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 18. Februar 2015 um 20:52:02 Uhr:
Und wo ist die Quelle deines Gesetzes?
UMGANG MIT AIRBAG- UND GURTSTRAFFEREINHEITEN , ANZEIGE NACH § 14 SPRENGSTOFFGESETZ
http://www.hessenfinder.de/.../?...
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Das ist kein Gesetz, das ist ein Merkblatt für KFZ Betriebe. Daraus irgendwas zu folgern ist völlig falsch. Grundsätzlich ist der Umgang nach Sprengg verboten, außer ... und da gibt es eben für Leute die damit in gewerblichem Umfang umgehen, Ausnahmen. Für Privatpersonen gibt es die Ausnahmen nicht, demnach auch keine Auflagen, weil es generell verboten ist.
KFZ Meisterkumpe im Ruhestand nützt dir garnix...
Dein Kumpel kann dich doch dafür nebenbei anstellen 🙂
Zitat:
Das ist kein Gesetz, das ist ein Merkblatt für KFZ Betriebe. Daraus irgendwas zu folgern ist völlig falsch.
Ja herausgegeben von den Bundesländern und ich denke die schreiben den mist nicht weil es unbedeutend ist.
Zitat:
Grundsätzlich ist der Umgang nach Sprengg verboten
Na dann kannst du deine Behauptung ja sicher mit einer Quelle untermauern, wonach hervorgeht, dass Privatpersonen der Umgang mit Pyrotechnik der Kategorie T1/P1 verboten wird.
Wenn der Gesetzgeber nicht will dass nicht Fachkundige/privatpersonen an Airbags schrauben hätte er die Pyro kategorie auch auf p2 erhöhen lassen können.
Kategorie P2 ist ab 18jahren und nur mit Sachkundenachweiß zu bekommen.
Wie erklärst du dir die entscheidung wenn es doch nach deiner Ansicht nach sprengg verboten ist?
Zitat:
@multiplex79 schrieb am 18. Februar 2015 um 20:57:58 Uhr:
Also ich denke auch schon seit längere Zeit nach ,mich beruflich im Nebengewerbe selbstständig zu machen.
Und zwar bin ich gelernter Kfz-Mechaniker mit der Ausbildung 20 Jähre täglich im Beruf .Nun hab ich einen guten
Freund der in einen Mittelständig Unternehmen mit ca 200 Fahrzeugen Fuhrparkleiter ist .
Da nun die Versicherungen bei der menge an Fahrzeugen darauf Wert legt die Kosten zu Reduzieren kam er auf die
Idee ich solle ein Gewerbe anmelden und für die Firma nebenbei mal ein Außenspiegel /Frontscheibe /Zierleisten zu erneuern . Von Wartung ,Bremsen und Fahrwerk ist nicht die Rede da es meist neuere Leasingfahrzeuge sind und diese in die Vertragswerkstatt gehen .Ich bin nun schon lange am überlegen wie ich es anstelle ohne das mein Chef was mitbekommt bzw mir rechtlich
auf die Füße getretten werden kann. Ps mein Schwiegervater ist KFZ-Meister im Ruhestand.
Du musst -ob du willst oder nicht- ein Nebengewerbe bei deinem Arbeitgeber anmelden, auch genehmigen lassen, wobei Einsprüche des AG arg wenig sind. Wird das sonst ohne Information des AG public hat der AG Grund für ein Abmahnung. Hinzu kommen bei einer selbstständigen Nebentätigkeit die meist vergessenen Krankenkassen, BG und anderen Versicherungen zum Zuge.🙁
Herr H. ist Rentner und Hobbyschrauber. Seine Bekannte Miss E. ist Engländerin und hat in London eine kleine Werkstatt. Kann sie Herrn H. einstellen und mit ihm als einzigen Mitarbeiter hier in Deutschland eine meisterlose Zweigniederlassungs-Bremsenwerkstatt gründen und betreiben lassen?
Ja das geht.
Nur wird es mit den Versicherungen schwierig und unmöglich, wenn der Rentner die erforderlichen Qualifikationen nicht hat, z.B. KFZ-Meisterbrief einbringen kann. Und ohne Haftpflicht- Versicherung keine Zulassung als Gewerbe: Bremsenwerkstatt .
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 20. Februar 2015 um 10:13:36 Uhr:
Herr H. ist Rentner und Hobbyschrauber. Seine Bekannte Miss E. ist Engländerin und hat in London eine kleine Werkstatt. Kann sie Herrn H. einstellen und mit ihm als einzigen Mitarbeiter hier in Deutschland eine meisterlose Zweigniederlassungs-Bremsenwerkstatt gründen und betreiben lassen?
Hatten wir schon auf Seite 3. Er darf halt nur ambulant tätig werden. Das wird auch so eine unendliche Geschichte...
Was ist eigentlich so schlimm daran, sich ein paar Jahre auf den Hosenboden zu setzen und das Fachwissen zu erwerben, das zum Bestehen der Meisterprüfung notwendig und nebenbei auch sehr hilfreich beim reparieren von Autos ist?
Weil man dazu Geld brauch? Der Meisterkurs ist nicht umsonst. Und die Berufsausichten sind naja, eher bescheiden. Reich wird man damit nicht.
Für dich nochmal zum Airbagthema:
§27 SprengG:
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1.
explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis.
Damit ist es ganz einfach verboten.
Davon gibt es eben Ausnahmen, für den gewerblichen Bereich, darauf bezieht sich das Merkblatt.
Ohne Gewerbe, nix Ausnahme, nix Umgang.
Hier sind Airbags explizit erwähnt - ich habe mich aber nicht da durchgewurstelt, was das nun in der Praxis bedeutet.
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html
(1) § 16 des Gesetzes ist nicht anzuwenden auf
1.
Explosivstoffe pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, die in einer nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftigen Anlage zum Zwecke der Bearbeitung oder Verarbeitung hergestellt und als solche nicht vertrieben oder an andere nicht überlassen werden,
2.
explosionsgefährliche Stoffe, die von dem Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 des Gesetzes in einer Menge hergestellt, wiedergewonnen, erworben, eingeführt, verbracht, verwendet oder vernichtet werden, für die auf Grund einer Rechtsverordnung eine Genehmigung zur Aufbewahrung nach § 17 des Gesetzes nicht erforderlich ist,
3.
elektrische Anzünder, Anzündschnüre, Anzünder für Anzündschnüre sowie pyrotechnische Gegenstände.
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kategorie T1 und – mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 sowie von Raketenmotoren für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
(4) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (bestimmungsgemäßes, automatisches Auslösen der Airbag- oder Gurtstraffereinheit des Fahrzeugs), den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
(5) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
(6) § 22 Abs. 3 des Gesetzes ist auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 nicht anzuwenden.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 20. Februar 2015 um 16:22:47 Uhr:
Für dich nochmal zum Airbagthema:§27 SprengG:
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
1.
explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,bedarf der Erlaubnis.
Damit ist es ganz einfach verboten.
Davon gibt es eben Ausnahmen, für den gewerblichen Bereich, darauf bezieht sich das Merkblatt.
Ohne Gewerbe, nix Ausnahme, nix Umgang.
Netter versuch aber man sollte unten auch das kleingedruckte lesen:
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände
Es geht bei §27 rein um kauf/umgang Sprengstoff/Schwarzpulver und scharfer Munition.