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welche Arbeiten dürfen Hobbyschrauber (als Kleingewerbe) verrichten? Betriebshaftplichtversicherung

Themenstarteram 16. Februar 2015 um 12:12

Halli hallo,

bin neu hier und erhoffe mir von Euch Erfahrungsberichte.

Ich bin hobbymässig Autoschrauber. Habe dies aber weder gelernt, noch einen Meisterbrief gemacht ; )

Da ich mich nicht dumm anstelle, wurde ich schon oft gefragt, ob ich für den oder jenen mal was am Auto erledigen könnte.

Nun plane ich, mich als Kleingewerbe nebenbei selbständig zu machen, damit mir da keiner einen Strick draus drehen kann.

So weit, so gut. Aber mir stellt sich die Frage: Was darf ich als Hobbyschrauber überhaupt an fremden Fahrzeugen an Arbeiten anbieten und verrichten?

Will ja keinen ruinieren und mich natürlich auch nicht. Hab mich bei der IHK erkundigt, die haben aber nur so schwammig geantwortet und mich auf die Handwerksrolle verwiesen.

Dann noch: Wer von Euch ist Hobbyschrauber und nebenher selbständig. Wo habt Ihr dann eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Fälle abgeschlossen? Einem Kumpel von mir ist nämlich mal ein Auto von der Bühne gerutscht und der blutet jetzt jahrelang für den fremden Neuwagen, weil der gute Kerl nicht versichert war.

Ich würde mich über jegliche Erfahrungsbericht und Tips freuen und werde mich - wenn ich mal was weiß - auch bei anderen hier im Forum behilflich zeigen ; ) ; )

Beste Grüsse

vom

Herrn Hobbyschrauberlein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Es ist verboten, weil es verboten ist und das steht im Gesetz. Das steht so in den Veröffentlichungen aller die dazu was zu sagen haben. Das geht bei den Autokonzernen und Ersatzteilzulieferern los, geht weiter mit EBay, es geht über die Handwerkskammern bis zum ZDK.

 

Ich war auf der Schulung, da ich nen Airbagschein habe und ich musste auch für nen Gurtstraffer alle Unterlagen bei Mercedes-Benz einreichen, um den abholen zu dürfen, etc.

 

Da braucht man jetzt nicht andere Leute zu ärgern in dem man nur halbe Gesetze liest und für sich passend uminterpretiert.

 

Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Punkt, Aus, ENDE

Nun im Grunde genommen ist das ganze Paragrafenreiten Zeitverschwendung, Deutschland liegt genau in der Mitte von vielen Nachbarstaaten, das Airbaggesetz gilt nur für Deutschland.

Der Airbagsachkundenachweis kostet zudem ganze 180euro bei der Dekra, wenn man ihn unbedingt brauch, dann setzt man sich rein und hört sich das an.

Ist das gleiche mit dem Angeln, in deutschland nur erlaubt mit Anglerschein (250euro) und geht mit einige wochen prüfungsvorbereitungen voran. Zudem wird dann noch eine Anglerkarte nötig.

Wer es einfach haben will, fährt über die Rheinbrücke und setzt sich auf französischer seite mit einer Anglertageskarte ohne Anglerschein legal an den Rhein und lacht sich einen, den fischen ist es wohl egal von welcher Seite des Rheins sie aus dem Wasser gezogen werden.

Also zukünftiger Firmengründer muss man das alles ein wenig von weiterer ferne betrachten.

 

Wenn ich eine neue Firmenstätte planen müsste würde ich ringsum alle steuerlichen/gesetzlichen Infos einholen, Frankreich, Holland, Österreich., Tschechien usw und dann einen geeigneten Ort an Grenznähe wählen.

 

 

 

 

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http://www.pfalz.ihk24.de/.../...len_und_Gebrauchtwagenhandel-data.pdf

Nix.

Eine Haftpflichtversicherung wird auch keine Schäden aus Tätigkeiten abdecken welche du nicht machen darfst.

am 16. Februar 2015 um 13:25

sollte am besten dein Hobby bleiben

Na was ist denn aber wirklich erlaubt?

Wenn ich bei dem Auto meines Kumpels die Bremsbeläge unentgeltlich wechsel?

Wenn ich dafür 2 Bier kriege?

Wenn er mir ne Schachtel Kippen drauflegt?

Oder geht die Grenze an definitiv verbotenen Sachen wie Airbag und Gurtstraffer entlang?

Was darf ein Hobbyschrauber eigentlich wirklich? Wenn mal vorausgesetzt wird die Fachliche Eignung ist da.

Ich darf ja wohl auch bei mir zuhause eine Steckdose anklemmen oder etwa auch nicht?

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Februar 2015 um 14:39:27 Uhr:

Na was ist denn aber wirklich erlaubt?

Wenn ich bei dem Auto meines Kumpels die Bremsbeläge unentgeltlich wechsel?

Wenn ich dafür 2 Bier kriege?

Wenn er mir ne Schachtel Kippen drauflegt?

Oder geht die Grenze an definitiv verbotenen Sachen wie Airbag und Gurtstraffer entlang?

Was darf ein Hobbyschrauber eigentlich wirklich? Wenn mal vorausgesetzt wird die Fachliche Eignung ist da.

Ich darf ja wohl auch bei mir zuhause eine Steckdose anklemmen oder etwa auch nicht?

Moorteufelchen

Nein, du darft bei dir Zuhause auch keine Steckdose anklemmen.

Die elektrische Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens

eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen

gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der

Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Und an der Bremse eines Kraftfahrzeuges hast du als Hobbyschrauber auch nichts verloren.

Das das alles in der Praxis anders gemacht wird, ändert nicht an den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei allen Gewerken, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, ist nunmal der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gewerbeausübung.

Zitat:

Nein, du darft bei dir Zuhause auch keine Steckdose anklemmen.

Die elektrische Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens

eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen

gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der

Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Das stimmt nicht ganz. Er darf schon eine Steckdose montieren, er muss sie danach nur von einer von Dir genannten Fachperson abnehmen lassen.

Bis vor einigen Jahren (~3) hätte ich als Dipl.-Ing. ET das auch nicht ohne Abnahme gedurft. Diese Blödsinnsregelung wurde zum Glück gelockert.

Dennoch darf auch ich nicht einfach für nen Hunni Cash irgendwelche Elektroinstallationen bei nem Kumpel durchführen (Zauberwort "darf") ;)

Danke für die Ergänzung. Das wusste ich so noch nicht.....:)

Aber wie schon geschrieben: Theorie und Praxis.....:D

Ändern tut es halt aber nix an dem Umstand, dass er in diesem Gewerbe nichts machen darf, so wie es Mark-86 schon richtigt auf den Punkt gebracht hat.

Ein Vereinskamerad von mir ist Mechatroniker der will eine Mietwerkstatt aufmachen. Der hat mir erzählt was er alles ohne Meisterbrief nicht machen darf. Bremsen z.b. sind Tabu ich glaube alles was sicherheitsrelevant ist.

Im Grunde darf er nur daneben stehen und Hinweise geben.

Die Versicherung wird im Schadensfall nicht einspringen wenn du etwas gemacht hast was du nicht darfst.

am 16. Februar 2015 um 14:47

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. Februar 2015 um 14:47:01 Uhr:

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 16. Februar 2015 um 14:39:27 Uhr:

Na was ist denn aber wirklich erlaubt?

Wenn ich bei dem Auto meines Kumpels die Bremsbeläge unentgeltlich wechsel?

Wenn ich dafür 2 Bier kriege?

Wenn er mir ne Schachtel Kippen drauflegt?

Oder geht die Grenze an definitiv verbotenen Sachen wie Airbag und Gurtstraffer entlang?

Was darf ein Hobbyschrauber eigentlich wirklich? Wenn mal vorausgesetzt wird die Fachliche Eignung ist da.

Ich darf ja wohl auch bei mir zuhause eine Steckdose anklemmen oder etwa auch nicht?

Moorteufelchen

Nein, du darft bei dir Zuhause auch keine Steckdose anklemmen.

Die elektrische Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen

nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens

eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen

gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der

Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Und an der Bremse eines Kraftfahrzeuges hast du als Hobbyschrauber auch nichts verloren.

Das das alles in der Praxis anders gemacht wird, ändert nicht an den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei allen Gewerken, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, ist nunmal der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gewerbeausübung.

und das ist auch gut so!!

Zitat:

@schneefan schrieb am 16. Februar 2015 um 15:47:11 Uhr:

 

Bei allen Gewerken, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, ist nunmal der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gewerbeausübung.

und das ist auch gut so!!

Gewerbeausübung ist hier aber das Stichwort.

Ab wann ist die privatschrauberei nicht erlaubt?

Als Elektromechaniker darf ich bei mir zuhause sicher eine Steckdose klemmen.

Aber auch am Auto ist das wohl alles eine tolerierte Grauzone was man privat macht.

Moorteufelchen

und wie haftest du wenn anderen was passiert durch deine Dähmlichkeit ?

das geht ja auch alles immer soweit gut, bis mal etwas passiert, oder jemand zu Schaden kommt.

Muss halt jeder für sich selber entscheiden für was er den Kopf hinhalten möchte.

Ich bin selber unter anderem auch Handwerksmeister und könnte eigentlich vieles selber machen.

Aber bei solchen Gewerken wie Strom oder Sanitär hole ich mir lieber einen Profi und lasse das mit Rechnung machen. Da habe ich die Gewährleistung und bin auf der sicheren Seite, wenn mal etwas passiert.

Zitat:

@eet2000 schrieb am 16. Februar 2015 um 14:59:30 Uhr:

Das stimmt nicht ganz. Er darf schon eine Steckdose montieren, er muss sie danach nur von einer von Dir genannten Fachperson abnehmen lassen.

Wer sollte das dann abnehmen und was soll das kosten?

Was du daheim machst und was du für Andere endgeltlich anbietest sind zwei paar Stiefel.

Daheim darfst du so viele Steckdosen anklemmen wie du magst (solange da keiner bei hops geht oder die Hütte abbrennt interessiert das IMHO niemanden).

Du darfst aber nicht einfach als Elektriker Aufträge für Dritte ausführen.

Gruß Metalhead

Das ganze kann im Schadensfall so teuer werden, dass Du Dein Leben lang dafür blechen musst, daher schraub für Deine Freunde und nicht mehr, wie andere schon schrieben gerade wenn ein Unfall passiert vielleicht noch mit Personenschaden oder Todesfall, da drehen die Dir so einen Strick daß bei Dir spätestens dann der Groschen fällt, aber da ist es zu spät.

Kenne auch jemanden der macht es so wie Du aber der baut mal Radio ein oder auch mal Tagfahrlicht und so Sachen, da kannst Du Sicherheitsrelevant keine Probleme bekommen, spezialisiere Dich doch auch auf so was.

Zitat:

Wer sollte das dann abnehmen und was soll das kosten?

Theoretisch ein Elektromeister. Kosten unbekannt, da dass praktisch noch nie so gemacht wurde ;)

Zitat:

Was du daheim machst und was du für Andere endgeltlich anbietest sind zwei paar Stiefel.

Korrekt.

Zitat:

Daheim darfst du so viele Steckdosen anklemmen wie du magst (solange da keiner bei hops geht oder die Hütte abbrennt interessiert das IMHO niemanden).

Jaja, solange eben nichts passiert. Und wenn doch, kommt ruckizuck die Frage, wer es gemacht und wer es abgenommen hat. Und dann wirds hässlich....

Zitat:

Du darfst aber nicht einfach als Elektriker Aufträge für Dritte ausführen.

Gruß Metalhead

Schon klar. Gibt die (Frei-)Zeit auch nicht her. Von mal kurz schnell unentgeldlich Nachbarschaftshilfe (schnell ne Lampe oder E-Herd anschließen und danach ein Bier trinken) abgesehen.

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