Wegfall der AU-Plakette ab 2010
Hi!
Ihr habt wahrscheinlich schon alle davon gehört, daher ist das hier keine Information, sondern eher eine Frage, auf die ich bisher keine (für mich zufriedenstellende) Antwort bekommen habe.
Bei mir ist es folgender Sachverhalt:
- Angeblich werden ab 2010 keine neuen Plaketten mehr ausgeteilt,
- meine AU ist im Juli oder August 2010 fällig,
- mein TÜV ist wieder fällig in 5/2011.
Wie ist das in meinem Fall gesetzlich geregelt? Wo steht das?
Muss ich jetzt zur AU nächstes Jahr oder nicht?
Wenn nein, will ich mich nicht beschweren, aber wenn doch, bedeutet das für mich beim nächsten TÜV einen finanziellen Mehraufwand, den ich ehrlich gesagt nicht so ganz einsehe. Wenn ich nur für ein Jahr AU bekomme, will ich auch nur die Hälfte bezahlen.
Beste Antwort im Thema
... also ich finde jetzt wirds kompliziert... 😉
Für mich heisst OBD Onboard-Diagnose. D.h. das Fahrzeug hat eine Möglichkeit, über Software und eine enstpr. Schnittstelle auf Steuergeräte zuzugreifen und Diagnosen zu erstellen, sprich Fehlerspeicher auszulesen z.B.
Der Vectra B hat das... d.h. wenn allgemein von OBD gesprochen wird (ohne die Spezifikation 1, 2 oder E) sollte der Vectra B auch zu diesen Fehrzeugkreis gehören... theoretisch... oder nicht?
Gruß cocker
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schokoracker
Dann hätte er sich damals gewundert😉, weil er mehr bezahlt hätte.
Es bleibt also alles eine "Verschiebetaktik". Und jetzt (ab 2011) wird halt nur noch eine Plakette und ein Prüfbericht erstellt und alle haben Ruhe.
Da war ein Vorbesitzer von hades Auto wohl mal nicht allzu genau mit den Terminen und hat entweder eins von beiden zu früh gemacht, oder verschleppt. Normalerweise bekommt jedes Auto mit G-Kat schon seit Ewigkeiten bei Neuanmeldung 3 Jahre TüV und AU. Hält man diese Termine ein, bleibt es ein Autoleben so 😉
Dann stellt sich die Problematik wohl auch nicht, das man in einem Jahr zur HU und im nächsten zur AU muss. Es ist so gesehen keine Verschiebetaktik, sondern eher eine Berichtigung 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Koljan777
hades seine Situation ist blöder, HU ist ja teurer..
Die paar Cent da 😁
Könnte mir aber auch vorstellen, dass bei der ersten gemeinsamen AU/HU, die unterschiedliche Termine aufweisen, die Plakette des früheren Termins verwendet wird. So ist es ja quasi auch schon jetzt bei der HU. Dann würde die Überschreitung des ersten Termins nichts bringen.
@Schokoracker
als ich mein Vectra gekauft hab, hat der Händler noch AU gemacht, ohne HU zu machen, weil er gerade einen von TÜV mit mobilen Gerät da hatte^^
@Bunny Hunter
sind es nicht so um die 15 € unterschied *grübel*
Nachdem hier ja einiges durcheinander geworfen wurde, hier die Antwort auf die Ausgangsfrage, falls dies überhaupt noch von Interesse ist.
Nach §72 StVZO zu §47a StVZO entfällt (!) ab dem 01.01.2010 die Abgasuntersuchung nach §47a StVZO ersatzlos. Dies war ab 01.04.2006 schon für alle OBD Fahrzeuge der Fall. Meines Wissens gibt es übrigens keine Vectra B mit OBD.
Zitat:
§ 47a (Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -) ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Bis zum 31. März 2006 gilt § 47a in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung.
Das heißt aber nicht, dass es keine
Untersuchung des Abgasverhaltensmehr gibt. Vielmehr ist diese ab 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dies ist geregelt in Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII StVZO in Verbindung mit Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa StVZO.
Zitat:
1.2.1.1
Bei der Untersuchung der Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor angetrieben werden, sind die Abgase
a) nach Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa bei Kraftfahrzeugen, die mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht,
oder
b) nach Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa bei Kraftfahrzeugen, die nicht mit einem Diagnosesystem nach Buchstabe a ausgerüstet sind,
zu untersuchen.
Im Klartext:
Eine abgelaufene AU Plakette interessiert ab 01.01.2010 niemanden mehr, weil es gar keine Pflicht mehr gibt, eine AU durchzuführen und eine AU Plakette am Auto zu haben. Die Pflicht, die Abgase im Rahmen der HU mit zu untersuchen, beginnt für nicht OBD Fahrzeuge aber sinnigerweise erst mit Durchführung der nächsten HU. Also hat hades86 überhaupt kein Problem und könnte im übrigen ohne weiteres die AU Plakette am 01.01.2010 genüßlich abkratzen.
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Stimmt das auch? Die betreffenden Paragraphen habe ich dank der Hilfe mittlerweile auch gefunden - verwirrend aufgebau, diese StVZO. In §47a selbst steht dazu nämlich gar nichts.
Es steht da, dass die AU bist Ende 2009 anzuwenden ist, aber was stattdessen durchgeführt wird, steht da nicht. Haben wir es in dem Fall also mit einer Gesetzeslücke zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Meines Wissens gibt es übrigens keine Vectra B mit OBD.
Dann behaupte ich doch mal ganz frech, das jeder Vectra B OBD hat 😉 Die passende Buchse findet man unter der Verkleidung unterm Handbremshebel...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Dann behaupte ich doch mal ganz frech, das jeder Vectra B OBD hat 😉 Die passende Buchse findet man unter der Verkleidung unterm Handbremshebel...Zitat:
Original geschrieben von PD03
Meines Wissens gibt es übrigens keine Vectra B mit OBD.
Da setzt ich unverschämterweise entgegen, dass die von dir gemeinte Buchse, die stinknormale SAE J1962 bzw. ISO 15031 Buchse ist und nichts mit dem tatsächlich verwandten Kommunikations-, Transport-, und Diagnoseprotokollen zu tun hat.
(E)OBD fähig sind nur Fahrzeuge mit standardisierter Diagnosekommunikation nach ISO 14230 (KWP2000), ISO 15765 (KWPonCAN), ISO 9141 und SAE J1850 (VPW/PWM). Im Vectra B wird aber noch ein propriertäres Diagnoseprotokoll nach GM-eigener Spec. verwendet. Du kannst ja mal ein OBD Scantool an deinen Vectra anschließen, da wird nichts kommen, weil die sich "nicht verstehen".
Mal ein etwas weit her geholtes aber anschauliches Beispiel - wir kommunizieren beide über Schallwellen bzw. Schrift. Wenn ich aber englisch spreche und du chinesisch, verstehen wir uns trotzdem nicht. Alles klar?!
Wen das Thema näher interessiert, dem seien die Bücher Bussysteme in der Fahrzeugtechnik oder Fahrzeugdiagnose mit OBD empfohlen. Ist ja bald Weihnachten. ;-P
@hades86:
Die Untersuchung des Abgasverhaltens und Motormanagement (OBD) ist seit 01.04.2006 (OBD) und 01.01.2010 (Rest) in der Anlage VIII bzw. VIIIa StVZO (Durchführung der HU) vorgeschrieben. Das ist mein zweites Zitat und die Nummer 4.8.2.1 bzw. 4.8.2.2 in Anlage VIIIa.
Das ist der kleine, aber feine Unterschied 🙂 Der Vectra B hat OBD1, was du meinst, also die standartisierte Version wird als OBD2 bezeichnet... das Thema wurde hier aber schon einige Male durchgekaut 😉
Da behaupte ich doch rotzfrech, meiner hätte OBD..
was nun Leute 😁
und spielt es eine Rolle für Hu?
als ich beim TÜVler nachgefragt habe, meinte er dass nur bei OBD Fahrzeugen wird HU und AU zusammengelegt. Inwiefern es stimmt und ob nun Vectra OBD ist oder nicht, würde ich gerne wissen 😁
Welche Fahrzeuge haben denn ein OBD-System? Die müßten ja vorne ein "freies" Nummernschild haben.
Mir ist bis jetzt noch kein Auto ohne AU-Plakette aufgefallen. Im letzten Jahr haben wir unsere Firmenwagenflotte nahezu ausgetauscht (vom Ford Transit bis Audi A6), und die haben alle noch eine Plakette.
Ist ja erst ab 2010..
OBD im Sinne der deutschen, europäischen Fahrzeugüberwachung ist immer OBD 2 - deswegen auch European Onboard Diagnostics (EOBD) genannt.
OBD 1 gab es im rechtlichen Sinne nur in den USA.
Vectra B mit EOBD würde man bei altem Fahrzeugschein ganz einfach an der Bezeichnung GKAT/OBD bzw. D-OBD im Feld Ziffer 5 - Kraftstoffart erkennen.
Wer glaubt, sein Vectra B sei OBD, soll doch bitte mal auf den letzten AU Bericht schauen und nachsehen, ob da was von Readiness Codes und Fehlerspeicher draufsteht.
... also ich finde jetzt wirds kompliziert... 😉
Für mich heisst OBD Onboard-Diagnose. D.h. das Fahrzeug hat eine Möglichkeit, über Software und eine enstpr. Schnittstelle auf Steuergeräte zuzugreifen und Diagnosen zu erstellen, sprich Fehlerspeicher auszulesen z.B.
Der Vectra B hat das... d.h. wenn allgemein von OBD gesprochen wird (ohne die Spezifikation 1, 2 oder E) sollte der Vectra B auch zu diesen Fehrzeugkreis gehören... theoretisch... oder nicht?
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Vectra B mit EOBD würde man bei altem Fahrzeugschein ganz einfach an der Bezeichnung GKAT/OBD bzw. D-OBD im Feld Ziffer 5 - Kraftstoffart erkennen.
Bei mir steht in Feld 5 DIESEL-D und nu??
Gruß
Andreas