Wegfall der AU-Plakette ab 2010

Opel Vectra B

Hi!

Ihr habt wahrscheinlich schon alle davon gehört, daher ist das hier keine Information, sondern eher eine Frage, auf die ich bisher keine (für mich zufriedenstellende) Antwort bekommen habe.

Bei mir ist es folgender Sachverhalt:

- Angeblich werden ab 2010 keine neuen Plaketten mehr ausgeteilt,
- meine AU ist im Juli oder August 2010 fällig,
- mein TÜV ist wieder fällig in 5/2011.

Wie ist das in meinem Fall gesetzlich geregelt? Wo steht das?
Muss ich jetzt zur AU nächstes Jahr oder nicht?

Wenn nein, will ich mich nicht beschweren, aber wenn doch, bedeutet das für mich beim nächsten TÜV einen finanziellen Mehraufwand, den ich ehrlich gesagt nicht so ganz einsehe. Wenn ich nur für ein Jahr AU bekomme, will ich auch nur die Hälfte bezahlen.

Beste Antwort im Thema

... also ich finde jetzt wirds kompliziert... 😉
Für mich heisst OBD Onboard-Diagnose. D.h. das Fahrzeug hat eine Möglichkeit, über Software und eine enstpr. Schnittstelle auf Steuergeräte zuzugreifen und Diagnosen zu erstellen, sprich Fehlerspeicher auszulesen z.B.
Der Vectra B hat das... d.h. wenn allgemein von OBD gesprochen wird (ohne die Spezifikation 1, 2 oder E) sollte der Vectra B auch zu diesen Fehrzeugkreis gehören... theoretisch... oder nicht?

Gruß cocker

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@hades: Ich meine, ich hätte hier irgendwo im Blog- oder Newsbereich gelesen, das in solchen Fällen wie bei dir die AU quasi ausgesetzt werden kann, bis zur nächsten HU. Ich finde den Beitrag aber nicht mehr und weiss daher nicht, ob die Quelle verlässlich war...

So oder so, das Problem besteht eh nur EINMAL, spätestens bei der nächsten HU muss die AU im selben Monat gemacht werden. Dafür darf man auch weiterhin zur autorisierten Fachwerkstatt/ Tanke fahren und legt das Protokoll einfach bei der HU vor.

Mir persönlich ist es Wurscht, wie die das handeln, ich stelle meinen im Feb. zum FOH und sag: "Einmal Inspektion, HU und AU, ich hol die Kiste morgen wieder ab!" 😁

Vielleicht hilft das:

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Mir hilft es in soweit, das ich mein Datum von oben genauer angeben kann 😁 Seit dem 01.04.2006 zählen bei einem OBD Fahrzeug (wozu der Vectra B gehört) die HU und die AU als eine Untersuchung. Aus dem Grund müsste man hades eigentlich schon darauf hingewiesen haben, das die Termine angeglichen werden müssen. Hätte dies die Werkstatt nicht versäumt, würde er heute nicht vor seinem Problem stehen 😉

Hallo,
dann mach doch Deine AU noch in diesem Jahr. Da kannst Du bis zu der HU 2011 noch fahren.
Gruß kyffer

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Zitat:

Original geschrieben von hades86


Die AU kann man m. W. 2 Monate überziehen (gilt das noch?). Ich wäre dann im schlimmsten Fall ca. 7 oder 8 Monate ohne gültige AU unterwegs. Wie hoch ist die Strafe, falls das kontrolliert wird? Punkte gibt es bei Halterverstößen doch erst ab 8 Monaten, oder? 😁

Hi,

hier das dazu:

Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird, kostet Sie das 15 EUR Strafe.
Quelle Google:

Gruß Walter

Zitat:

Original geschrieben von kyffer


Hallo,
dann mach doch Deine AU noch in diesem Jahr. Da kannst Du bis zu der HU 2011 noch fahren.
Gruß kyffer

Sehr sinnvoll. Problematik verstanden?

HI,

ich mach AU + HU auch immer zusammen. Wieso auch nicht. Anders müsste ich jedes Jahr zum TÜV-Fuzzi fahren... ich find sowas ätzend.
Schwagers Passat hatte auch ein Jahr länger AU als HU. Hat er vor 4 Wochen egalisiert und gut.

Gruß cocker

und ist es nicht so wenn man mit abgelaufener AU erwischt werden würde,das man dann eine Mängelkarte bekommt😕,wenn ja müsste man ja zwangsläufig die AU inerhalb 7 Tage vorlegen😰

Gruß Walter

Ich würde stumpf beim TÜV nachfragen. Oder beim ADAC, dafür sind die doch da.

Gruß
Kaiser

Hi,

also ich seh das ganze nicht so eng - viele andere, die ich ab und an mal sehe auch nicht. Hier fahren noch einige Spezis mit einer blauen AU-Plakette rum... scheitn also nicht ganz so arg zu sein 😉

Mein Tipp (so würde ich es machen):
AU um ein halbes Jahr überziehen (bei der braunen Plakette fällt das eh nicht so auf) und dann ein halbes Jahr früher zum TÜV und beides dann natürlich zusammen machen lassen.
Man darf dann natürlich in keine Verkehrskontrolle kommen... klar, aber mir wärs das Risiko wert... hat man dann halt übersehen. No Risk no Fun 😁

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Mir hilft es in soweit, das ich mein Datum von oben genauer angeben kann 😁 Seit dem 01.04.2006 zählen bei einem OBD Fahrzeug (wozu der Vectra B gehört) die HU und die AU als eine Untersuchung. Aus dem Grund müsste man hades eigentlich schon darauf hingewiesen haben, das die Termine angeglichen werden müssen. Hätte dies die Werkstatt nicht versäumt, würde er heute nicht vor seinem Problem stehen 😉

Dann hätte er sich damals gewundert😉, weil er mehr bezahlt hätte.

Es bleibt also alles eine "Verschiebetaktik". Und jetzt (ab 2011) wird halt nur noch eine Plakette und ein Prüfbericht erstellt und alle haben Ruhe.

Zitat:

Original geschrieben von kabelopa


...
Hi,
hier das dazu:

Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird, kostet Sie das 15 EUR Strafe.
Quelle Google:

Gruß Walter

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Quelle: Auszug aus dem Bußgeldkatalog.

Pfff, dann kann man es auch einfach drauf ankommen lassen 😰

... sag ich doch 😁

Haja, ein Glück dass es bei mir andersrum ist. Im Januar muss HU her und Januar 2011 AU

ist aber wohl dann nicht schlimm, wenn ich AU 1 Jahr vorher mache. hades seine Situation ist blöder, HU ist ja teurer..

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