Wasser im Nebelscheinwerfer - Keine Kulanz
Ich habe vor zwei Monaten einen Touran BJ 09/04 2.0Tdi gebraucht in einem Autohaus gekauft und habe jetzt Wasser im rechten Nebelscheinwerfer. Ich habe meinen Freundlichen gerade angerufen und gefragt ob das über meine Gebrauchtwagengarantie (Perfect Car Pro) abgedeckt sei und das ist es nicht. Eine Kulanzregelung gibt es auch nicht und der Freundliche hat mir gerade das offizielle Statement von VW dazu vorgelesen das so aussieht das Wasser in den Scheinwerfern normal sei und alle Hersteller davon betroffen seien und es daher auch keine Kulanzregelung gäbe.
Hallo? Wasser im Scheinwerfer ist normal und natürlich auch nicht über die Garantie abgedeckt?! Ich denke mal ich bin nicht der Einzige der damit Probleme hat?
Habe ihn gerade noch mal angerufen und gefragt ob er mir das Statement zufaxen kann. Da wurde er ganz zurückhaltent und da müsse er sich erst erkundigen ob er das so rausgeben dürfe. Ich warte noch auf den Rückruf. Na, da bin ich ja mal gespannt.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Dieser antwortete mir es wäre vor Auslieferung des Fahrzeugs ein TÜV-Zertifikat erstellt worden, bei dem auch die Funktionstüchtigkeit des Nebelscheinwerfer untersucht worden wäre und somit läge die Beweispflicht nicht mehr bei ihm als Händler sondern bei mir.
Das stimmt so nicht ganz. Die Beweislastumkehr gilt erst nach 6 Monaten, sind die schon um?
Nein, ich habe den Wagen im Mai gekauft. Die Beweislastumkehr sollte also noch beim Händler liegen. Gut aber gehe ich für 50,- vor Gericht?
Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Gut aber gehe ich für 50,- vor Gericht?
Deine Entscheidung. Korrekt ist das Verhalten des Händlers auf jeden Fall nicht, vor allem deshalb nicht, weil der Fehler wohlbekannt und dokumentiert ist und VW selbst den Austausch auf die Reflektorvariante im Reklamationsfall vorsieht.
Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Nein, ich habe den Wagen im Mai gekauft. Die Beweislastumkehr sollte also noch beim Händler liegen. Gut aber gehe ich für 50,- vor Gericht?
Auf jeden Fall!!!
Der TÜV wird die Nebelscheinwerfer für das Zertifikat wohl kaum mit Wasser besprüht haben. Wenn der Wagen nur gestanden hat vor der Abnahme ist auch kein Wasser drin.
Ich würde mit dem Händler unter 4 Augen (persönlich,nicht am Telefon) reden. Über die Werbung für dieses Autohaus
die ich betreiben werde. Dann werden die netten Herren (selbsternannte Götter) immer ganz klein.
Mein Händler ist zum Beispiel immer sehr großzügig, da wir (Familie,Firma usw) dort mit 6-8 Fahrzeugen sämtliche Wartungen machen lassen.
gruß
maku
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Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Nein, ich habe den Wagen im Mai gekauft. Die Beweislastumkehr sollte also noch beim Händler liegen. Gut aber gehe ich für 50,- vor Gericht?
Da die Beweislastumkehr noch beim Händler liegt, würde ihn darauf hinweisen, wären mir 50,-€ eindeutig zuviel Kohle, nur des "lieben Friedens willen".
Da sogar die Kosten geringer sind, wenn keine Gewährleistung oder Garantie greifen.
Beim Kulanzantrag, nach VW, bezahlt man weniger!
Da versucht der Händler noch Gewinn zu machen, auf deine Kosten!
Der wird ganz sicher einen Antrag stellen, ohne es dir zu sagen!
Vor Gericht musst Du noch lange nicht ziehen.
Versuche es doch mal bei einer Schiedsstelle im deutschen KFZ Gewerbe (www.kfz-schiedsstellen.de).
Das kostet erst mal kein Geld, vielleicht etwas Nerven.
Gruß Otti
Die Schiedsstelle Bochum habe ich angerufen. Die Frau am Telefon war völlig hilflos, inkompetent und genervt. Ob so ein Schaden über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sei könne sie mir nicht sagen. Das könne sie sich nicht vorstellen, sonst stünde ich hinterher wegen jeder Kleinigkeit beim Händler... Ich solle den Antrag ausfüllen und abschicken... (was ich nicht tun werde, ganz ganz furchtbarer Laden, echt zum Abgewöhnen)
VW 0800 - 865579243 habe ich auch noch mal angerufen. Ja es ist bekannt das es mit Nebelscheinwerfern Probleme gibt. Nein sie wüsste nichts von einer Empfehlung das die Scheinwerfer auf Kulanzbasis getauscht werden sollten. Ob ist denn eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen hätte. Ja, hätte ich aber das wäre doch irrelevant, da ich davon ausginge das die gesetzliche Gewährleistung greifen würde. Das könne sie mir nicht sagen. Ich solle mich an den Händler wenden...
Sorry, aber ich renne hier gegen eine WAND und ich bekomme eine blöde Antwort an der nächsten. Ich habe die Schnauze langsam voll. Ich bestelle mir das ding jetzt für nen Fuffi im Teilehandel und mache es selbst. Das ist besser für meine Nerven.
Jedenfalls ist lt. meiner Rechtsschutzversicherung das Verhalten vom Autohaus Wicke in Bochum rechtlich nicht einwandfrei. Von einem Service möchte ich hier gar nicht mehr sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Nein sie wüsste nichts von einer Empfehlung das die Scheinwerfer auf Kulanzbasis getauscht werden sollten.
Auf Kulanzbasis nicht, das stimmt, denn bei Kulanz wird jeder Fall einzeln bewertet (=Bürokratie hoch zehn). Der Austausch findet/fand normalerweise während der Garantie statt. Das Autohaus kann aber zumindest mal eine Kulanzanfrage stellen, dabei brechen sie sich nämlich keinen Zacken aus der Krone.
Zitat:
Jedenfalls ist lt. meiner Rechtsschutzversicherung das Verhalten vom Autohaus Wicke in Bochum rechtlich nicht einwandfrei. Von einem Service möchte ich hier gar nicht mehr sprechen.
Nein, ok ist es auf keinen Fall. Hast Du denn bei deiner RV gefragt, ob sie im Falle eines Rechtstreits eine Deckungszusage erteilen würden?
Zitat:
Hast Du denn bei deiner RV gefragt, ob sie im Falle eines Rechtstreits eine Deckungszusage erteilen würden?
Meine Rechtsschutzversicherung würde den Fall abdecken, aber für so eine Lappalie die Rechtsschutzversicherung einzuschalten macht keinen Sinn. Erstes habe ich schlicht keine Lust mich wegen 50,- dermaßen zu streiten, zweitens sind alle Rechtsschutzversicherungen dafür bekannt das sie ihre Kunden auch kündigen wenn ein Streitfall nach dem nächsten auf dem Tisch landet. Wenn ich wegen so etwas meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollte, könnte ich das zwei oder drei mal im Monat machen...
Was ich nicht verstehe ist warum ein renommiertes Autohaus wie Wicke in Bochum es riskiert seinen Ruf für so einen Mist aufs Spiel zu setzen.
Zitat:
Original geschrieben von bernjul
Was ich nicht verstehe ist warum ein renommiertes Autohaus wie Wicke in Bochum es riskiert seinen Ruf für so einen Mist aufs Spiel zu setzen.
Das ist das Problem der großen Autohäuser: Die haben a) ohnehin jede Menge Kunden und b) eine Menge gewerblicher Kunden (teilweise mit Wartungsverträgen über die Firma). Deshalb ist denen vollkommen schnurz, ob ein "einfacher" (nicht persönlich nehmen!) Privatkunde unzufrieden ist oder nicht.
Meiner Erfahrung nach geben sich nämlich kleinere, "familiär" geführte Autohäuser wesentlich kooperativer, weil diese auf Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen sind.
Was Du mal noch machen kannst (hilft manchmal): Persönlich beim Serviceleiter vorstellig werden und ihn um die Kontaktdaten seines zuständigen Vertriebszentrums bitten. Wenn er Dich fragt warum, kannst Du ihm ja sagen dass Du Dich dort wegen der Sache beschweren willst. Entweder lenkt er dann ein, oder Du beschwerst Dich dann direkt beim für deinen Händler zuständigen VZ, vor dem haben die Händler nämlich noch halbwegs "Respekt".