Wasser im Nebelscheinwerfer - Keine Kulanz

VW Touran 1 (1T)

Ich habe vor zwei Monaten einen Touran BJ 09/04 2.0Tdi gebraucht in einem Autohaus gekauft und habe jetzt Wasser im rechten Nebelscheinwerfer. Ich habe meinen Freundlichen gerade angerufen und gefragt ob das über meine Gebrauchtwagengarantie (Perfect Car Pro) abgedeckt sei und das ist es nicht. Eine Kulanzregelung gibt es auch nicht und der Freundliche hat mir gerade das offizielle Statement von VW dazu vorgelesen das so aussieht das Wasser in den Scheinwerfern normal sei und alle Hersteller davon betroffen seien und es daher auch keine Kulanzregelung gäbe.
Hallo? Wasser im Scheinwerfer ist normal und natürlich auch nicht über die Garantie abgedeckt?! Ich denke mal ich bin nicht der Einzige der damit Probleme hat?

Habe ihn gerade noch mal angerufen und gefragt ob er mir das Statement zufaxen kann. Da wurde er ganz zurückhaltent und da müsse er sich erst erkundigen ob er das so rausgeben dürfe. Ich warte noch auf den Rückruf. Na, da bin ich ja mal gespannt.

23 Antworten

Ich surfe gerade so rum und finde raus, dass die alten Nebelscheinwerfer die Bezeichnung H11 (alte Bauart mit Linse) und die neuen die Bezeichnung HB4 (neue Bauart mit Reflektor) haben.
Sind die neuen Reflektormodelle besser und kann ich meine alten einfach gegen die neue Bauart austauschen?

Dein Händler hat Dir Blödsinn erzählt!

Das Problem mit der Undichtigkeit der "alten" Linsenscheinwerfer ist bekannt und im Serviceauskunftsystem schon seit mehreren Jahren dokumentiert!

Lass da nicht locker, das ist ein bekanntes Problem, siehe auch hier:

http://www.langzeittest.de/vw-touran/faq/elektrik-beleuchtung.php

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Dein Händler hat Dir Blödsinn erzählt!

Das Problem mit der Undichtigkeit der "alten" Linsenscheinwerfer ist bekannt und im Serviceauskunftsystem schon seit mehreren Jahren dokumentiert!

Lass da nicht locker, das ist ein bekanntes Problem, siehe auch hier:

http://www.langzeittest.de/vw-touran/faq/elektrik-beleuchtung.php

Inwiefern hat er mir Blödsinn erzählt? Auf der Seite auf die du oben verweist steht:

"Ein Austausch der Scheinwerfer aufgrund dieses Phänomens wird meist abgelehnt.

Ich will dir ja gerne glauben das er mir Blödsinn erzählt hat, aber auf langzeittest.de sieht das nicht viel anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Inwiefern hat er mir Blödsinn erzählt? Auf der Seite auf die du oben verweist steht:
"Ein Austausch der Scheinwerfer aufgrund dieses Phänomens wird meist abgelehnt.

Richtig, aber dieser Abschnitt bezieht sich auf die

Frontscheinwerfer

. Das weiß ich ziemlich genau, weil ich ihn verfasst habe 😉

Bei den Nebelscheinwerfern alter Bauart (mit Linse) ist der Wassereintritt konstruktionsbedingt (Verklebung der Streuscheibe löst sich), deshalb wurde diese Bauart eingestellt und durch bessere (Reflektorscheinwerfer) ersetzt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Eine Kulanzregelung gibt es auch nicht und der Freundliche hat mir gerade das offizielle Statement von VW dazu vorgelesen das so aussieht das Wasser in den Scheinwerfern normal sei und alle Hersteller davon betroffen seien und es daher auch keine Kulanzregelung gäbe.

Eigentlich sollte Dein😕 wissen, das Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer, zwei uterschiedliche Sachen sind (kopfschüttel).

Für die abgesoffenen Nebellampen gibt es sogar eine Anweisung von VW, zur Kulanz!

Der soll mal in seine TPL (Technische-Problemlösungen) schauen.

Da es die Linsenscheinwerfer nicht mehr gibt, müssen beide Lampen getauscht werden.

Die neuen Reflektor-Lampen haben auch andere Stecker, die müssen also auch neu.

Beim Touri meines Vaters, wurden letztes Jahr, die Nebelscheinwerfer getauscht, Eigenanteil 30,-€,

Rest auf Kulanz. Fanden wir recht fair.

Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Hallo? Wasser im Scheinwerfer ist normal und natürlich auch nicht über die Garantie abgedeckt?! Ich denke mal ich bin nicht der Einzige der damit Probleme hat?

Normal ist nur ein leichtes Beschlagen, keine Tropfenbildung!

Das verschwindet auch nach kurzem Betrieb und tritt nur bei bestimmten Wetterverhälnissen auf.

Das gibt es bei allen Herstellern, wenn die Frontscheinwerfer entsprechend groß sind.

Das hatte schon mein 123er Benz.

Gruß Otti

Nun gut, aber was soll ich machen? Ich kann den Freundlichen ein drittes Mal anrufen und er wird mir dann ein drittes Mal sagen das er mir da leider nicht entgegenkommen kann. Und dann? Wie macht ihr das?

Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Nun gut, aber was soll ich machen? Ich kann den Freundlichen ein drittes Mal anrufen und er wird mir dann ein drittes Mal sagen das er mir da leider nicht entgegenkommen kann. Und dann? Wie macht ihr das?

Werkstatt wechseln, 0800-VOLKSWAGEN anrufen, an "Volkswagen AG Postfach 1964 38436 Wolfsburg Produktbetreuung" schreiben, Geschäftsführer vom Autohaus verlangen usw.

Jedenfalls nicht klein beigeben!

Dem Oberschlauen erst mal fragen, ob er eigentlich den Unterschied zwischen Nebelscheinwerfer und Scheinwerfer kennt.

Scheinbar ja nicht, sonst hätte er dir nicht die Vorgaben zu den Scheinwerfern gezeigt.

Gruß Otti

Das ist ein altes, bekanntes und dokumentiertes Problem bei den Fahrzeugen der frühen Baujahre.
Deshalb sollte da ggf. auch etwas Kulanz drin sein.

Hier mal ein Bild von einem NSW, der nicht nur beschlagen ist (= normal), sondern unter Wasser steht:
http://img443.imageshack.us/my.php?image=nswrechtsna3kleinjq8.jpg
Es war der rechte von unserem Touran. Daraufhin wurden beide NSW anstandslos auf Garantie getauscht. (Und "anstandslos" will bei unserem Touri wirklich etwas heißen.... 😉 ) Die neuen beschlagen gelegentlich auch mal, aber sie stehen nicht unter Wasser.
Wenn es bei Deinem Touri also ähnlich aussieht wie auf dem Bild, dann dürfte das keineswegs normal sein, sondern ein Mangel.

Aber à propos Kulanz und Garantie:

Hast Du das Auto privat gekauft?

Wenn ja, dann müssten - wenn ich mich jetzt nicht arg irre - doch noch die einjährige Gewährleistungspflicht des Händlers und die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers gelten. Oder?

Wegen der Beweislastumkehr wäre von Gesetzes wegen grundsätzlich davon auszugehen, dass der Mangel schon beim Kauf der Sache vorhanden war. Der Händler müsste beweisen, dass das nicht der Fall war. Das dürfte ihm im vorliegenden Fall aber sehr schwer fallen. Denn wie schon mehrfach erwähnt, ist das Problem mit den nassen Linsen-NSW hinlänglich bekannt.

Die Beweislastumkehr greift zwar nur, wenn die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, "mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar" ist. Weil es ein relativ häufig vorgekommener, hinlänglich bekannter und gut dokumentierter konstruktionsbedingter Mangel ist, ist die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, hier nicht nur mit der Art der Sache und des Mangels "vereinbar", sondern sie drängt sich angesichts der Faktenlage dem gedachten neutralen Dritten geradezu auf.

Ein Verschleißteil sind die NSW bzw. ihre Dichtungen auch nicht. Also greift in Bezug auf die Gewährleistungspflicht auch nicht die Einschränkung, dass ein Gebrauchtwagen gewisse Verschleißerscheinungen haben kann und man das schon beim Kauf wissen und einkalkulieren muss.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn das alles so ist, dann könntest Du vom Händler "Nacherfüllung" einfordern (unverzüglich & schriftlich). Dann müsste der Händler das auf seine Kosten instandsetzen. Oder eben beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Ob er die Nachbesserung dann mit der Garantieversicherung und/oder einer eventuellen Kulanz von VW verrechnen kann, das wäre letztlich nicht Dein Problem.

Hier habe ich eine m.E. ganz gute, verständliche Darstellung der rechtlichen Bestimmungen gefunden, die noch nicht allzu alt ist. (Trotzdem natürlich ohne jegliche Gewähr 😉 )

So, und zwischen diesen beiden extremen Polen ("keine Garantie, keine Kulanz, müssen Sie alles selbst bezahlen" und "notfalls gerichtlich zur kostenlosen Nacherfüllung zwingen"😉 sollte es unter vernünftigen, erwachsenen Menschen einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss geben können. Wobei in diesem speziellen Fall der größere "Schmerz" (gute Kompromisse tun ja immer beiden Seiten weh 😉) durchaus beim Händler liegen darf.

Zitat:

Original geschrieben von Otti208



Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Nun gut, aber was soll ich machen? Ich kann den Freundlichen ein drittes Mal anrufen und er wird mir dann ein drittes Mal sagen das er mir da leider nicht entgegenkommen kann. Und dann? Wie macht ihr das?
Werkstatt wechseln, 0800-VOLKSWAGEN anrufen, an "Volkswagen AG Postfach 1964 38436 Wolfsburg Produktbetreuung" schreiben, Geschäftsführer vom Autohaus verlangen usw.
Jedenfalls nicht klein beigeben!
Dem Oberschlauen erst mal fragen, ob er eigentlich den Unterschied zwischen Nebelscheinwerfer und Scheinwerfer kennt.
Scheinbar ja nicht, sonst hätte er dir nicht die Vorgaben zu den Scheinwerfern gezeigt.

Gruß Otti

Also bei

http://www.ts-server24.de/

gibt es die Scheinwerfer ca. für nen 50er und die Reflektorscheinwerfer sogar für nur 44,-. Wenn ich einen kapitalen Motorschaden hätte oder einen Getriebeschaden würde ich dein Programm oben in Erwägung ziehen oder gleich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Aber ich finde bei der Summe steht der Aufwand in keiner vernünftigen Relation mehr zum Schaden. In der Zeit die ich brauche um mit dem Geschäftsführer zu diskutieren, die VW Hotline anzurufen und mir das Gedudel anzuhören, dann noch einen Brief an die VW Produktbetreuung zu schreiben - in der Zeit habe ich den Scheinwerfer selbst dreimal ausgetauscht.

Trotzdem danke für den Tipp.

@emka1312

Nein, so schlimm wie auf dem Foto ists bei mir nicht. Der Scheinwerfer ist beschlagen, aber so was darf einfach nicht sein. Das würde auch der TÜV nicht durchgehen lassen. Ich habe den Wagen nicht privat, sondern beim Autohaus Wicke in Bochum gekauft. Eigentlich ein seriöses Autohaus. Deswegen habe ich mich zuerst gewundert. Mit der gesetzlichen Gewährleistung werde ich mich noch mal auseinandersetzen. Ich bin nicht sicher ob es sich wegen so einer Bagatelle lohnt großen Aufwand zu betreiben. Siehe oben. Der Scheinwerfer kostet schließlich kaum mehr als eine halbe Tankfüllung, aber trotzdem würde es mich grundsätzlich interessieren wie es sich bei solchen Schäden verhält.

Du brauchst aber beide Nebelscheinwerfer neu, plus andere Stecker!
Die alten Linsenscheinwerfer brauchst Du nicht wieder einbauen, da kommst Du nur vom Regen in die Traufe!
Die Teile sind nur selten dicht.

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von bernjul


Ich habe den Wagen nicht privat, sondern beim Autohaus ..... gekauft.

Ich meinte "

als Privatmann

" (also nicht als Selbständiger/Unternehmer/Firmenwagen usw.)

Was ich geschrieben habe, gilt nur für Privatkäufer.

Wo genau die Grenze zu ziehen ist zwischen "beschlagen" und "nass", das weiß ich nicht. Aber wenn und solange der Beschlag / die Feuchtigkeit in relativ kurzer Zeit wieder weggeht/verdampft, würde ich das nicht als Mangel ansehen. Im Gegenteil: Meines Erachtens muss der SW "atmen" können. Aber ich bin da kein Fachmann.

Ich meine auch, Keulenschwingen sollte eigentlich nicht nötig sein. Ein vernünftiger Kompromiss wäre möglich und für beide Seiten besser. Wenn das AH freilich total mauert, dann sind die Stichworte Gewährleistung, Nacherfüllung und Anwalt vielleicht der Schlüssel für die Tür zum Kompromiss.
Viel Erfolg mit wenig Streß!

Zitat:

Original geschrieben von emka1312


Wo genau die Grenze zu ziehen ist zwischen "beschlagen" und "nass", das weiß ich nicht. Aber wenn und solange der Beschlag / die Feuchtigkeit in relativ kurzer Zeit wieder weggeht/verdampft, würde ich das nicht als Mangel ansehen. Im Gegenteil: Meines Erachtens muss der SW "atmen" können. Aber ich bin da kein Fachmann.

Die Undichtigkeit bei Vaters Touri fing mit Beschlagen an, etwa 3 Monate später waren sie dann halb voll Wasser.

Mein Touri fährt noch mit den Linsen-Neblern rum, bisher kein Beschlagen festgestellt.

Leichte Betauung, ist beim TÜV kein Mangel!

Gruß Otti

Nachdem ich jetzt erst mal eine Weile in Urlaub war habe ich mich des Problems noch einmal angenommen und mich schriftlich an den Geschäftsführer des Autohauses Wicke in Bochum gewendet und ihn auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht verwiesen. Dieser antwortete mir es wäre vor Auslieferung des Fahrzeugs ein TÜV-Zertifikat erstellt worden, bei dem auch die Funktionstüchtigkeit des Nebelscheinwerfer untersucht worden wäre und somit läge die Beweispflicht nicht mehr bei ihm als Händler sondern bei mir. Ich müsste also beweisen, dass dieser Schaden bei Auslieferung des Fahrzeugs schon vorhanden gewesen wäre. Er bietet mir aber an kulanzweise (wie großzügig) den Scheinwerfer für nur 50,- wechseln zu lassen.
Jedenfalls weiß ich jetzt auch welchen Sinn und Zweck TÜV Zertifikate beim Autoverkauf haben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen