Was würdet Ihr an der StVO ändern?

Hier könnt Ihr mal das äußern, was Ihr schon immer mal an der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) ändern wolltet?

Welche Regeln haltet Ihr für besonders sinnvoll und warum?

und

Welche Regeln sind weniger sinnvoll bzw. welche würdet Ihr ändern und wie?

84 Antworten

ja ok.. werd ich machen 😉

also ich habe die anhänger fragen gehasst bei der FS prüfung 😉 aber wenn ich mich rechtens erinnere gilt ein anhänger mit 750kg als schwerer anhänger, und dieser darf bei uns mit der lenkerberechtigung der Klasse B von jedem gezogen werden, wenn zugfahrzeug und anhänger das zul. gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreiten. sollten sie 3,5t überschreiten ist zusätzlich die Klasse E erforderlich, aber unabhängig von alter und probeschrein oder nicht probeschein!

ist das bei euch anders????

mfg djd

achja ändern würde ich einiges...
>sehr viele 30er zonen
>die Rechtsregel in besagten 30er zonen
denn... bei uns gibts zum beispiel eine 30er Zone ich würde sagen über 1,5km lang und alle 100m gibts rechts eine strasse. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass jemand der Vorrang hätte und stehenbleibt seinen vorrang vergibt. das problem ist aber.. wenn der rechtskommende rausfahrenwürde in der annahme dass er vorrang hat, und dies macht ohne stehenzubleiben dann gibt es tote. es ist dort nur vereinzelt möglich dass man sieht ob jemand kommt oder nicht, also ausfahren ohne stehen zu bleiben ist unmöglich.. daher ist die regelung fürn arsch.

ich würde es per höchststrafe verbieten auf der linke spur zu fahren obwohl rechts frei ist, bzw. würde rechtsüberholen erlauben.

auch würde ich diese bodenwellen.. kA wie man die nennen soll.. zur geschwindigkeitsreduzierung einstampfen lassen... sinnlos und reine geldverschwendung.

naja sonst fallt mir grad nix mehr ein

Zitat:

Original geschrieben von djdee


......ist das bei euch anders????......

Sicher nicht. Aber ich habe das ehrlich gesagt einfach mal geglaubt, weil mir eine Überprüfung zu lange gedauert hätte. In der Zeit bin ich schneller selbst gefahren. Sei meinten nur, dass sie dafür hätten mehr Kohle zahlen müssen. Keine Ahnung...

Zitat:

Original geschrieben von djdee


das problem ist aber.. wenn der rechtskommende rausfahrenwürde in der annahme dass er vorrang hat, und dies macht ohne stehenzubleiben dann gibt es tote. es ist dort nur vereinzelt möglich dass man sieht ob jemand kommt oder nicht, also ausfahren ohne stehen zu bleiben ist unmöglich.. daher ist die regelung fürn arsch.

ist zwar unmöglich, weil man nichts sieht, aber mit schritttempo ausfahren ist möglich und man könnte ja dann kurz schauen (fussgänger, einsatzfahrzeug...), aber unmöglich is es für mich in dem sinn, wiel sich niemand an die rechtsregel hält und einfach daran vorbeifährt. BTW ja es gäbe tatsächlich tote, der Schulbus der auch einfach daran vorbei dafür reicht 😁.

Ich versuche solch eine rechtsregel meistens zu umfahren oder dann einzuhalten, doch meistens is das schwierig, wenn hinter einem dann die Autofahrer einem schon fast auffahren ..

Tzrotzdem, an und für sich ist die Idee nicht schlecht, wenn sie von mehreren eingehalten würde, da es ja meist sinnvoll (oft auch nicht 😉 ) eingesetzt wird, zbsp an schulwegen etc. und alle anderen die fahren dann lieber wo anders (also auch das erreicht was man will, weniger verkehr an solchen stellen 😁 )

DIe schupfen sind auch blöd, aber besser als neuerdings aufgestellte Blumenstöcke die so breit sind wie ein AUto, einmal links, dann 30 meter weiter rechts aufgestellt. Quasi die extreme Variante von Verkehrsinseln. Und da muss man dann wirklich warten bis der Gegenverkehr vorbei ist, außer es kommt ein Fahrrad. 😉

mfg dje

blumenstöcke ??? wo stehen die? noch nie gesehen lol

@dje
beispielsweise in kremsdorf "kreuzung" bahnhofstraße mit papiermacherstraße, wo d´mon wohnt. theoretisch hätte jemand der aus der papiermacherstr. kommt vorrang. Das problem hier aber ist, dass man den wirklich erst sieht, wenn er schon in der kreuzung ist. d. h: man könnte dem nur vorrang gewähren wenn man eine vollbremsung hinlegt. auch dort ist herausfahren ohne stehenbleiben mehr oder weniger nicht möglich. und sieht man ihn doch schon bald genug, reicht die zeit noch lange aus, dass er ohnehin herausfahren kann... und ich habe jetzt keine ahnung was in der Stvo dazu steht, aber es kann nicht vorgegeben sein, dass ich zu jeder kreuzung wo rechtsregel ist (besonders dann wenn man diese als nebenstraße bezeichnen kann) hinrolle, reinschau ob eh keiner kommt und dann weiterfahre. von daher erachte ich es als sehr sinnlos.

ein anderes wäre zum beispiel die kremstalbundesstr. diese ist ab ortseinfahrt haid bis hin zum hornbach oder weiter eine vorrangstraße! auch durch die Zone30 hinweg.

mfg djd

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Zitat:

Original geschrieben von djdee


und ich habe jetzt keine ahnung was in der Stvo dazu steht, aber es kann nicht vorgegeben sein, dass ich zu jeder kreuzung wo rechtsregel ist (besonders dann wenn man diese als nebenstraße bezeichnen kann) hinrolle, reinschau ob eh keiner kommt und dann weiterfahre. von daher erachte ich es als sehr sinnlos.

Prinzipiell ist es genau so - wenn keine Verkehrszeichen stehen, gilt "Rechts vor Links" und du musst so langsam an die Kreuzung heranfahren, dass du einem von rechts kommenden unter allen Umständen die Vorfahrt gewähren kannst. Wenn also ein Haus direkt an der Ecke steht, notfalls mit schleifender Kupplung.

Allerdings gilt das nur auf gleichberechtigten Straßen, d.h. nicht bei der Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Bereichen, aus Feld- oder Waldwegen, aus Ausfahrten, aus Fußgängerzonen oder wenn die Nebenstraße über einen durchgezogenen abgesenkten Bordstein führt. (was man im Winter bei Schnee möglicherweise natürlich nicht mehr erkennen kann...)

Was ich an der STVO ändern würde: Abknickende Vorfahrtsstraßen - und zwar die Regel, dass der Abbiegende auf Fußgänger zu warten hat, die die Straße überqueren, in die er einbiegt. Damit wird der Sinn der Vorfahrtsstraße irgendwie verwässert.

Und als Radfahrer würde ich den Radfahrern freistellen, ob sie auf der Straße oder dem Fußweg oder dem Radweg fahren - denn es gibt Radwege, die nehmen die Felgen fürchterlich mit, auf denen ist ein zügiges Fahren unmöglich - und es gibt besonders in der Hochsaison Stellen, an denen man nicht auf der Straße fahren möchte, aber auch kein Radweg da ist.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von djdee


und ich habe jetzt keine ahnung was in der Stvo dazu steht, aber es kann nicht vorgegeben sein, dass ich zu jeder kreuzung wo rechtsregel ist (besonders dann wenn man diese als nebenstraße bezeichnen kann) hinrolle, reinschau ob eh keiner kommt und dann weiterfahre. von daher erachte ich es als sehr sinnlos.

naja sinnlos nicht, sie wollen ja dass man dann auf diesen straßen extra langsam fahrt und nicht die möglichkeit hat mit 50 durchzufahren.

die vorrangstraße richtung hornbach, da ist der 30er wirklich sinnlos!

mfg dje

Zitat:

Original geschrieben von djdee


Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass jemand der Vorrang hätte und stehenbleibt seinen vorrang vergibt.

Die deutsche STVO kennst diesen Absatz nicht. Scheint bei Euch anders zu sein.

ja genau...
stehen bleiben trotz vorranges heisst Verzicht auf Vorrang.

mfg dje

Zitat:

Original geschrieben von dje


ja genau...
stehen bleiben trotz vorranges heisst Verzicht auf Vorrang.

Komische Reglung, artet doch immer in Streit aus, stand er wirklich, oder rollte er noch ein wenig.

Das würde ich in Eurer STVO abschaffen.

Zitat:

Und als Radfahrer würde ich den Radfahrern freistellen, ob sie auf der Straße oder dem Fußweg oder dem Radweg fahren - denn es gibt Radwege, die nehmen die Felgen fürchterlich mit, auf denen ist ein zügiges Fahren unmöglich - und es gibt besonders in der Hochsaison Stellen, an denen man nicht auf der Straße fahren möchte, aber auch kein Radweg da ist.

Das Recht will ich dann als Autofahrer auch haben. Wenn es mal zu voll ist, oder die Strasse ist schlecht will ich den Fussweg oder den Radweg nehmen dürfen. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Und als Radfahrer würde ich den Radfahrern freistellen, ob sie auf der Straße oder dem Fußweg oder dem Radweg fahren - denn es gibt Radwege, die nehmen die Felgen fürchterlich mit, auf denen ist ein zügiges Fahren unmöglich - und es gibt besonders in der Hochsaison Stellen, an denen man nicht auf der Straße fahren möchte, aber auch kein Radweg da ist.

MfG, HeRo

Räusper.... also das gleiche Problem haben die Autofahrer jawohl auch... schlechte Straßen mit Löchern usw.... also solch eine Regelung wirds hoffentlich nicht geben, zumal mich eh schon die Radler stören, die auf der Straße rumschiffern, obwohl ein Fahrradweg vorgegeben ist. Das hat alles schon seinen Sinn. Und auf Bürgersteigen haben die mal gar nichts suchen!! Das würde nicht gutgehen.

Zitat:

Original geschrieben von HeikoHamm


Räusper.... also das gleiche Problem haben die Autofahrer jawohl auch... schlechte Straßen mit Löchern usw.... also solch eine Regelung wirds hoffentlich nicht geben, zumal mich eh schon die Radler stören, die auf der Straße rumschiffern, obwohl ein Fahrradweg vorgegeben ist. Das hat alles schon seinen Sinn. Und auf Bürgersteigen haben die mal gar nichts suchen!! Das würde nicht gutgehen.

Naja, im gleichen Zug darfst Du dann bei einem Loch in der Straße über den Gehweg fahren. 😉

Moin,

Ja, ich weiß, der Vorschlag wäre nur möglich, wenn die Stimmung insgesamt ein wenig lockerer wäre - so muss man x-tausend verschiedene Verordnungen lesen und dann feststellen, dass der Radweg, den ich da meine (S-Kurven um Büsche herum, so dass man auch gleich absteigen und schieben kann, obwohl keinerlei verkehrsberuhigter Bereich oder sonstwas, die Autos jagen auf der Straße (Ausfallstraße) glaube ich mit 60km/h lang) dass dieser Radweg sowieso illegal ist. Aber weil die Stadt kein Geld hat, tut sie nichts - und auf der Straße fahren ist an dieser Stelle vollkommen unmöglich, ich weiche da über den Gehweg aus. In dem vollen Bewusstsein, dass ich da angehalten werden kann und im Falle eines Unfalls auch Schuld habe. Dementsprechend fahre ich da auch vorsichtig. Und wenn da nun gerade ein Pulk von Fußgängern rumläuft, ist das auch nicht drin...

Eigentlich schade, dass man sich so wenig auf den gesunden Menschenverstand der Leute verlassen kann...

MfG, HeRo

P.S: Auch Autofahrer (edit: besonders tieferliegende) weichen Schlaglöchern über Gehwege/Radwege/Fahrradstreifen auf der Straße oder auch über die Gegenfahrbahn aus - wenn da Platz ist. Erlaubt ist es auch nicht. Ganz übel eine Stelle auf einer anderen Ausfallstraße, die keine Linksabbiegerspur hat - da kann schonmal jemand für fünf oder zehn Minuten stehen und links abbiegen wollen (was auch erlaubt ist) und die Schlange hinter ihm fährt über den Gehweg an ihm vorbei,

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Ganz übel eine Stelle auf einer anderen Ausfallstraße, die keine Linksabbiegerspur hat - da kann schonmal jemand für fünf oder zehn Minuten stehen und links abbiegen wollen (was auch erlaubt ist) und die Schlange hinter ihm fährt über den Gehweg an ihm vorbei,

Wenn man so lange zum Abbiegen stehen muss, dann muss das Abbiegen untersagen werden. Dazu bedarft es nicht mal Verkehrzeichen, sondern man kann eine Sperrlinie ziehen die nicht überfahren werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Das Problem an der von mir geschilderten Situation ist die, dass es sich eben um ein dunkles, weil "bewaldetes" Wohngebiet handelt, in dem am Rand überall geparkt wird...

Natürlich kenne ich Dein Wohngebiet nicht, von daher glaube ich Dir gern, dass es bei Euch immer duster ist und man das Licht braucht.

Aber generell gibt es in Berlin viele Bäume, mehr als man denkt und auch viele Häuser. Das ganze auch in "meiner" Straße mit relativ hohen Häusern. Aber es ist eben kein Wald und vielleicht ist das schon der Unterschied, denn ich bin der Meinung, dass man bei gutem Wetter hier keine Beleuchtung braucht um gesehen zu werden. Achso und diagonal und parallel wird hier in unserer Straße auch geparkt - ist ja schon mal ein Zufall.🙂

Gruß

Was ich an der StVO ändern würde...

- Folgendes würde ich in die StVO aufnehmen:

"Im Notfall bzw. zur Vermeidung eines Unfalls darf gegen Verkehrsregeln verstoßen werden, sofern damit nicht mehr Schaden/Gefahr entstehen kann."

Hierzu 2 Beispiele:

Bsp1: Durchgezogene Linie, Busspuren, etc.:
Man darf da ja normalerweise nicht drüber fahren. Aber wenn ich zur Unfallvermeidung ausweichen muss, sollte man da drüber fahren dürfen bzw. ausweichen.

Bsp2: Tempolimit
Landstraße, max Tempo 100. Angenommen man muß ein Hindernis o.Ä. überholen/ausweichen. Die STVO besagt, dass ich beim Überholvorgang die max. zul. Geschwindigkeit nicht überschreiten darf. Und wenn sich jetzt jemand verschätzt/nicht anderst kann und den Überholvorgang nicht mehr abbrechen kann? Soll der dann mit Tempo 100 in den Gegenverkehr krachen? Da sollte man dann schon etwas mehr Gas geben dürfen wenns eng wird...

Leider gibt es viele Gefahrensituationen, die nur gemeistert werden können wenn man sich eigentlich nicht ganz korrekt verhält.

- Dann würde ich noch folgendes verbieten:
An Ampeln sollten Radfahrer nicht an einer Kolonne vorbei ganz nach vorne fahren dürfen.

- Die MINDESTgeschwindigkeit auf Autobahnen würde ich von den aktuellen 60 km/h auf 80 km/h erhöhen. Die 60 sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen zudem für einen zu großen Tempounterschied zwischen den einzelnen Teilnehmern. Oder eventuell eine Mindestgeschwindigkeit für jeden Streifen auf der Autobahn vorschreiben: Ganz rechts mind. 80, mitte mind. 120, ganz rechts 150 km/h so als Zahlenbeispiel jetzt mal.

MfG, XetrO

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