Was würdet Ihr an der StVO ändern?

Hier könnt Ihr mal das äußern, was Ihr schon immer mal an der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) ändern wolltet?

Welche Regeln haltet Ihr für besonders sinnvoll und warum?

und

Welche Regeln sind weniger sinnvoll bzw. welche würdet Ihr ändern und wie?

84 Antworten

Re: Was ich an der StVO ändern würde...

Zitat:

Original geschrieben von XetrO


- Die MINDESTgeschwindigkeit auf Autobahnen würde ich von den aktuellen 60 km/h auf 80 km/h erhöhen. Die 60 sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen zudem für einen zu großen Tempounterschied zwischen den einzelnen Teilnehmern. Oder eventuell eine Mindestgeschwindigkeit für jeden Streifen auf der Autobahn vorschreiben: Ganz rechts mind. 80, mitte mind. 120, ganz rechts 150 km/h so als Zahlenbeispiel jetzt mal.

Von der Idee her nicht schlecht, lässt sich aber schlecht realisieren. Lkw's fahren normalerweise ca. 80 km/h, meist natürlich ein bißchen mehr. Wenn sie aber an einen Berg kommen ist es mit dem halten der 80 km/h schon schwer. Es gibt nicht wenige Berge an denen Lkw's sogar weniger als 60 km/h fahren müssen, da mehr nicht machbar ist.

Für die anderen Verkehrsteilnehmer gibt es eine "Regelung" außerhalb der StVO. Demnach bekommt man z.B. als Pkw eine Mitschuld an einem Unfall, wenn man nur 60 km/h fährt und einer von hinten drauf fährt, da mit dieser geringen Geschwindigkeit keiner auf der Autobahn rechnen muss. Man soll somit mind. 80 km/h, was ja deinem Vorschlag entsprechen würde, fahren. Das wurde mal in einer Reportage erwähnt.

Re: Re: Was ich an der StVO ändern würde...

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Es gibt nicht wenige Berge an denen Lkw's sogar weniger als 60 km/h fahren müssen, da mehr nicht machbar ist.

 

es könnte ja auch im gesetz stehen, dass es ausnahmen für lkw´s etc. gibt, das ginge wenn man will 😉

Zitat:

Original geschrieben von XetrO


- Folgendes würde ich in die StVO aufnehmen:

"Im Notfall bzw. zur Vermeidung eines Unfalls darf gegen Verkehrsregeln verstoßen werden, sofern damit nicht mehr Schaden/Gefahr entstehen kann."

Ähm, wenn das so wäre, dann bräuchten wir ja kein Gesetz mehr und alles wäre Auslegungssache,..

also bei uns in Ö ist es schon so, dass man die Geschwindikeit erhöhen darf um einen Unfall zu vermeiden...

Und wenn schon, würdest du das nicht machen, wäre der Schaden höher und dementsprechend die gerichtlichen konsequenzen, denn wenn du argumentierst, dass du die Geschwindigkeit nicht überschreiten dürftest und es deswegen zum Unfall kam, du aber mit mehr geschwindigkeit den unfall vermieden hättest, dann wäre die Tat ja fast schon fahrlässig.

Oder anderes Beispiel...
Fährst du wenn ein Einsatzfahrzeug durch will nicht auf eine Sperrfläche wenn es nicht anders mglich ist Platz zu machen?

Was ich dir damit veranschaulichen will:
Überholst du jemanden und verschätzt dich, dann ist es ja normal wenn du ie Konsequenzen tragen musst, indem du die Strafe zahlst,
(sonst bräuchten wir ja keine Gesetze und jeder würde sich überschätzen und nen Unfall bauen 😉)
oder du baust nen Unfall.
Was ist dir lieber? In beiden Fällen ist der Autofahrer NICHT unschuldig 😉

mfg dje

Re: Re: Re: Was ich an der StVO ändern würde...

Zitat:

Original geschrieben von dje


es könnte ja auch im gesetz stehen, dass es ausnahmen für lkw´s etc. gibt, das ginge wenn man will 😉

Ähm, wenn das so wäre, dann bräuchten wir ja kein Gesetz mehr und alles wäre Auslegungssache,..
also bei uns in Ö ist es schon so, dass man die Geschwindikeit erhöhen darf um einen Unfall zu vermeiden...

Und wenn schon, würdest du das nicht machen, wäre der Schaden höher und dementsprechend die gerichtlichen konsequenzen, denn wenn du argumentierst, dass du die Geschwindigkeit nicht überschreiten dürftest und es deswegen zum Unfall kam, du aber mit mehr geschwindigkeit den unfall vermieden hättest, dann wäre die Tat ja fast schon fahrlässig.

Oder anderes Beispiel...
Fährst du wenn ein Einsatzfahrzeug durch will nicht auf eine Sperrfläche wenn es nicht anders mglich ist Platz zu machen?

Was ich dir damit veranschaulichen will:
Überholst du jemanden und verschätzt dich, dann ist es ja normal wenn du ie Konsequenzen tragen musst, indem du die Strafe zahlst,
(sonst bräuchten wir ja keine Gesetze und jeder würde sich überschätzen und nen Unfall bauen 😉)
oder du baust nen Unfall.
Was ist dir lieber? In beiden Fällen ist der Autofahrer NICHT unschuldig 😉

mfg dje

Nein, nein, ich meine keine Überholmanöver, wo es in deiner freien Entscheidung steht ob du a.) überholst oder nicht und b.) mit Geschwindigkeit deiner Wahl. Ich rede von Manövern, wo du gezwungen bist zu überholen (zur Unfallvermeidung)oder sagen wir auf die entgegengesetze Spur auszuweichen und am plötzlichen Hindernis vorbeizufahren. Wenn du einen Unfall vermeiden kannst, musst du ja auch alles tun um ihn zu vermeiden, sonst bist du ja nicht ganz unschuldig. Aber wenn du dabei gegen Verkehrsregeln verstößt bist du theoretisch dran wenn dabei ein - wenn auch kleinerer - Schaden entsteht...

Zumindest kenne ich in D'land keinen Passus, der dich freispricht. Mit dieser Ergänzung wärst du frei. (Es ist zwar nicht immer leicht nachzuweisen, vor allem wenn eine z.B. Radarfalle da blitzt (bezügl. Übeholen mit zu hoher Geschw.), aber wer weiß...)

Mit "verschätzen" meinte ich ja auch nicht "oh ich überhol jetzt mal, oh mist das passt wohl doch nicht" sondern eher dass man sich ja in Extremsituationen verschätzt. Man ist ja Mensch. Ich war Gottseidank noch nicht in so einer Situation, aber ich schätze mal 90% der Autofahrer würden das Lenkrad instinktiv nach links oder rechts reißen, wenn z.B. der Gegenverkehr sich unerwartet mit einer Piruette in die eigene Spur dreht und auf das eigene Fahrzeug rasendschnell zuschlittert. Man kann leider nicht erwarten, dass Menschen in solchen Situationen rational reagieren. Durch das Ausweichen kannst du aber Schaden anrichten, für den du heutzutage leider immer eine Mitschuld bekommst.

Die Sache mit dem Reh ist ein gutes Beispiel: Die Versicherung zahlt nicht, wenn du ausweichst und Schaden anrichtest. Jetzt ist das Reh ein Kleinkind, Fußgänger oder Radfahrer, dass plötzlich unachtsam auf die Straße fährt (natürlich nicht StVO gemäß), man weicht in den Gegenverkehr aus (trotz Sperrlinie), und stößt mit einem entgegenkommenden Auto zusammen, dessen Fahrer sagen wir eine Platzwunde erleidet. Soweit mir bekannt ist, ist dieser Zusammenstoß aber deine Schuld. Es wird nicht darauf Rücksicht genommen, dass wenn du nicht ausweichst das Kleinkind etc. tot ist, was tragischer ist wie die Platzwunde. Ich schätze mal vor Gericht etc. wird das anderst gehandhabt, trotzdem bist du laut StVO erstmal mitschuldig weil du die Linie überquert hast... oder irre ich mich? Natürlich könnte man jetzt das Kleinkind für alles verantwortlich machen, aber dessen Rechtsanwalt (bzw. Anwalt der Eltern) würde ja sofort mit dem Argument kommen, "der hätte ja nach rechts in die Leitplanke ausweichen können..."

Anm: Und wenn die Leitplanke sich unglücklich verformt und beide Teilnehmer verletzt? Oder hinter der Leitplanke jemand stehen könnte? Aber das sind wohl eher gerichtliche Fragen...

Ich gebe zu so genau kenne ich die StVO diesbezüglich auch nicht, und einen Unfall hatte ich bisher gottseidank auch nicht, aber man hört ja allerhand... In den Zeitungen steht halt nicht drin, wer zu wieviel % Schuld hat. Naja vielleicht sind meine Unfallschilderungen auch etwas weit hergeholt aber es ist ja nichts unmöglich 😉

Nachtrag:

Die Rettungswagensituation ist ja eine andere, und beim NORMALEN Überholen (also nur während des Überholvorgangs) überschreite ich zu 99% sowieso die Geschwindigkeit (es sei denn ich verhindere es bewusst), da der Wagen ja in der Regel beschleunigt wird und auf einer Bundesstraße ist man dabei nunmal schnell über 100 km/h.
Und überholen tue ich sowieso nur dann, wenn ich sicher bin, dass ich das Überholmanöver innerhalb des Tempolimits ohne Gefahr abschließen kann.

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Re: Re: Was ich an der StVO ändern würde...

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Von der Idee her nicht schlecht, lässt sich aber schlecht realisieren. Lkw's fahren normalerweise ca. 80 km/h, meist natürlich ein bißchen mehr. Wenn sie aber an einen Berg kommen ist es mit dem halten der 80 km/h schon schwer. Es gibt nicht wenige Berge an denen Lkw's sogar weniger als 60 km/h fahren müssen, da mehr nicht machbar ist.

Die Mindesgeschwindigkeit auf der AB bezieht sich aber nicht auf das, was ich immer fahren muss, sondern nur auf das was das Fahrzeug laut FS fahren kann. Anderum würde das ja heissen, das ich bei 1m Schnee noch immer 80km/h fahren muss.

Selbst wenn man heute für den Schwerverkehr 100km/h erlauben würde, haut einem der Chef auf die Finger, alle Getriebe sind momentan so ausgelegt das LKW bei 80km/h den besten Nutzen/Verbrauch aufweisen.

Um das mal deutlich zu machen, bei 85km/h liegt die Drehzahl so um die 1400 U/min, würde man mit diesem Getriebe 100 fahren, läge die Drehzahl bei 1600 U/min. Das macht einen Mehrverbrauch von ca. 3-5l/100km. Das kann und will sich keiner leisten.

@Peterbit

Da hätte ich doch gleich noch ne Frage an den Experten.

Haben alle Lkw's eigentlich eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ich hatte nämlich gestern einen Lkw vor mir, der nach meinem Tacho (ist nicht genau, ich weiß) 100 km/h fuhr.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


@Peterbit

Da hätte ich doch gleich noch ne Frage an den Experten.

Haben alle Lkw's eigentlich eine elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ich hatte nämlich gestern einen Lkw vor mir, der nach meinem Tacho (ist nicht genau, ich weiß) 100 km/h fuhr.

Nein. Meines Wissens gibt es dieses Gesetz nur in D.

Europaweit will man es auch mal einführen, aber so darf man in Spanien, z.B. mit einem Sattelzug 90 fahren. Da man sich innerhalb der EU nicht einigen kann, tippe ich mal, das man auf ein EU weites Gesetz noch lange warten kann.

Dazu kommt noch eine weitere deutsche Krux, LKW unter 12t zGG brauchen auch keinen Speedlimiter.

Verschiedene LKW erlauben, per Trick das man die auf 100 Km/h bekommt.

IMO alles Käse, 85km/h den Rest soll ein Kollege machen der arbeitslos ist.

Re: Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von XetrO


"a.) überholst oder nicht und b.) mit Geschwindigkeit deiner Wahl. Ich rede von Manövern, wo du gezwungen bist zu überholen (zur Unfallvermeidung)oder sagen wir auf die entgegengesetze Spur auszuweichen und am plötzlichen Hindernis vorbeizufahren".

Also das passt jetzt gar nimmer zu dem was du vorher geschrieben hast. Du schriebst doch, dass man event. schneller fahren darf, aber wie geht das bei nem plötzlich auftretendem Hindernis und kommenden Gegenverkehr? In der Zeit wo man ausweicht und versucht das Fahrzeug zu kontrollieren noch nebenbei beschleunigen? Ok, mit nem 300 ps auto 😉

Aber das mit dem Reh, da hast du recht, hat aber nix mit geschwindigkeit sonderm mit anderen regelverstößen zu tun (wie du geschrieben hast "überschreiten der sperrlinie etc.)

Zitat:

Original geschrieben von XetrO


"Mit "verschätzen" meinte ich ja auch nicht "oh ich überhol jetzt mal, oh mist das passt wohl doch nicht" sondern eher dass man sich ja in Extremsituationen verschätzt. Man ist ja Mensch."

Ja sicher,...aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ja nicht ALLE umsonst da, auch wenn du Mensch bist gefährdest du event. jemanden mit überhöhter geschwindigkeit, sonst bräuchten wir auch nicht diese Geschwindigkeitsbegrenzung.

Re: Re: Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von dje


Also das passt jetzt gar nimmer zu dem was du vorher geschrieben hast. Du schriebst doch, dass man event. schneller fahren darf, aber wie geht das bei nem plötzlich auftretendem Hindernis und kommenden Gegenverkehr? In der Zeit wo man ausweicht und versucht das Fahrzeug zu kontrollieren noch nebenbei beschleunigen? Ok, mit nem 300 ps auto 😉

Naja ist ein bisschen schwierig zu beschreiben... Du weichst eben dem Hindernis aus, merkst das Gegenverkehr kommt und fährst deshalb mit überhöhter Geschwindigkeit am Hindernis vorbei, damit du rechtzeitig wieder einscheren kannst.

(Das Ausweichmanöver muss ja nicht so spektakulär sein, dass du mit dem wagen weiß Gott wie kämpfen musst - z.B. eine ganz normale ABS-Bremsung mit Ausweichen so wie sie in diesen Sicherheitstrainings zu sehen sind 🙂 Beschleunigen kann man eigentlich mit jedem Auto, dass nicht schon Vmax fährt 😉

Zitat:

Original geschrieben von dje


Ja sicher,...aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ja nicht ALLE umsonst da, auch wenn du Mensch bist gefährdest du event. jemanden mit überhöhter geschwindigkeit, sonst bräuchten wir auch nicht diese Geschwindigkeitsbegrenzung.

Schon, aber im Sinne einer Unfallvermeidung/Verkleinerung des Schadens (s.o.) sollte man ja trotzdem sich über diese Regeln hinwegsetzen dürfen ohne Konsequenzen, ganz egal ob das jetzt ne Linie oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Man vertößt ja in solchen Situationen nicht unbedingt freiwillig oder ohne Zwang gegen die Regeln, sondern weil es die Gefahrensituation erfordert.

Wenn es die Situation nicht erfordert und du übertrittst das Limit (egal ob du jemanden gefährdest oder nicht), ist das ja vollkommen ok wenn man dafür bestraft wird.

Wenn es die Situation unbedingt erfordert, darfst Du selbstverständlich durchgezogene Linien überfahren oder aber auch mal etwas schneller fahren. Da wird Dir keiner einen Strick daraus drehen. Und wie sollen sie es auch beweisen ? Eine Radarmessung gerade zu dem Zeitpunkt, wo du das Limit überschreitest wäre wohl Zufall. Bei einem Ausweichmanöver wäre die Messung zudem ungenau und würde vom Gerät schon verworfen.

Und wenn Dir ein Kind vor´s Auto hüpft, wird sich auch keiner darüber beschweren, dass Du die durchgezogene Linie überfahren hast. Es sei denn du steckst in dem Kühler Deines Entgegenkommenden... 😁

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