Was tun bei Differenzen mit Werkstatt?
Guten Abend,
Ich habe mein Auto (Cabrio mit dem 1,4 l TSI Motor mit 160 PS) vor gut 2 Wochen mit einem Motorschaden (zuvor festgestellt durch Kompressionsmessung in einer anderen Werkstatt) zu einer Vertragswerkstatt bringen lassen und dort mündlich am Telefon vereinbart, dass dieser Schaden (evtl. unter Nutzung von Kulanz) behoben werden soll.
Nun sagte man mir, dass es vermutlich nur an der Steuerkette liegen würde und dass das Auto nach einem Wechsel nebst Zubehörteilen wieder anstandslos laufen würde.
Ich stimmte dem Vorschlag in dem Vertrauen auf das Wissen des Werkstattmeisters bzw. Servicemitarbeiters zu.
Der Wechsel wurde vollzogen, es entstanden Kosten von 1600 Euro, aber es stellte sich heraus, dass der Motor nun im warmen Zustand Zündaussetzer am 3. Zylinder aufweist. Die weitere Ursachenforschung würde einige hundert bis tausend Euro kosten.
Ich bin damit nicht einverstanden, weil ich davon ausgegangen war, dass eine ausführliche Diagnose bei Anlieferung des Fahrzeugs stattgefunden hätte und andere schwerwiegendere Mängel ausgeschlossen werden konnten.
Ansonsten hätte ich mir wahrscheinlich gleich den Austausch des Motors überlegt....
Was sagt ihr dazu?
18 Antworten
Zitat:
@MMDCCCXI schrieb am 14. Juli 2019 um 12:17:57 Uhr:
Und dass man keine Informationen wie Notizen, Auftrag und Rechnung in schriftlicher Form vorab bekommt würde euch ebenso stutzig machen, oder?
Richtig. Das ist hochgradig unseriös. Sollte bei einer Vertragswerkstatt eigentlich nicht üblich sein.
Wenn sich die Werkstatt weiter quer stellt, versuch es mit der Schiedsstelle. Das kostet nichts, keiner verliert sein Gesicht und es besteht die Möglichkeit, zusammen einen Lösung zu finden. Weitere rechtliche Schritte kannst du immer noch einleiten.
Ich war während der gesamten Geschichte auf eigene Faust vier mal dort. Erst wollte man mich vorne an der Anmeldung abwimmeln, dann hab ich etwas energischer gebeten, dass ich den Serviceberater sprechen möchte. Da kam die Sache mit der Steuerkette, die ich bejaht hatte, weil sie die Lösung des Problems sein sollte.
Bei den folgenden Besuchen hatte ich jeweils Zeugen dabei.
Nach dem Wechsel wurde uns mitgeteilt, dass die Steuerzeiten um 2 bis 3 Zähne verstellt waren und die Frage, ob alle Ventile ok seien wurde bejaht.
Die Sache mit den Zündaussetzern im warmen Zustand kam kurz bevor ich das Auto eigentlich abholen wollte. Das wurde mir auch nur so am Telefon mitgeteilt und ich bin dann wieder hin mit einem Zeugen.
Der Serviceberater hat uns das Auto mit laufendem Motor hingestellt und wir konnten das auch wahrnehmen.
Wenn alle Ventile ok gewesen sein sollen, woran kann das dann liegen?
Okay, ich bin dann raus - das wird mir hier langsam zu dumm wenn sich die Sachlage ständig ändert und die Informationen nur tröpfchenweise gegeben werden.
Zitat:
@MMDCCCXI schrieb am 14. Juli 2019 um 12:17:57 Uhr:
Der Auftrag war, dass der Motorschaden des Autos behoben wird und es danach repariert und fahrbereit sei.
In deiner ersten Schilderung war das aber ganz anders zu lesen. Oder Du hast immer noch nicht verstanden das Du nach der telefonischen Rücksprache einen ganz neuen Auftrag bzw. dann Werkvertrag erteilt hast der die arbeiten ausschliesslich auf das auswechseln der Steuerkette beschränkt hat.
Das wäre auch logisch da mit " Der Auftrag war, dass der Motorschaden des Autos behoben wird und es danach repariert und fahrbereit sei." für beide Seiten ein erhebliches finanzielles Risiko verbunden gewesen wäre (Reparaturkosten über Restwert, Zahlungsausfall des Kunden, ...) Deswegen gehe ich davon aus das Du angerufen worden bist um den Auftrag erstmal kleinteiliger anzugehen.
Keiner der noch alle Sinne beisammen hat sollte einer KFZ-Werkstatt "offene" Aufträge erteilen wie z.B. "Auto TÜV-fertig machen" - das kann dann kostenmässig sehr ins Auge gehen. Erst recht wenn es einen Motorschaden gibt.
Zitat:
Ein Auto mit Zündaussetzern im warmen Zustand ist für mich nicht wirklich fahrbereit.
Zitat:
Dass die Steuerkette nun nur der Anfang einer weitläufigeren Problematik sein kann ist mir nun bewusst, allerdings fändet ihr es doch auch nicht richtig, wenn man im Vorgespräch über so etwas nicht aufgeklärt wird, oder?
Und dass man keine Informationen wie Notizen, Auftrag und Rechnung in schriftlicher Form vorab bekommt würde euch ebenso stutzig machen, oder?
Wurdest Du. Mit "...vermutlich...". Man könnte sich drüber streiten ob einem Laien die Tragweite klar war. Andererseits wenn der Anrufer dir erklärt hätte das er sich da total unsicher ist und morgen evtl. noch der Himmel auf die Werkstatt fallen könnte und diese unter Umständen abbrennt (wer kann schon wissen was morgen ist) - hättest Du den Auftrag dann noch erteilt? :-)
Auch mündlich kann man Verträge schliessen, wenn Du das gern schriftlich haben möchtest hättest Du das vorher sagen müssen. Also z.B. erstmal schriftlichen Kostenvoranschlag verlagen, dann _diesen_ beauftragen. Diese sind zwar kostenmässig unverbindlich, jedoch dürfen die tatsächlichen Kosten nach gängiger Rechtssprechung auch nur maximal 15..20% und in besonderen Fällen bis 25% darüber liegen. Die Regel ist inzwischen leider oft das die 15% ausgeschöpft werden. Aber darauf kann man sich dann einstellen.
Das einzig seltsame finde ich das man dir die Rechnung nicht geben will, gleichzeitig aber bezahlt werden möchte.
Das ist natürlich meine Sicht der Dinge und sowohl ich als auch vermutlich die weiteren mitlesenden sind keine Juristen, daher nochmals die Empfehlung sich z.B. bei der Verbraucherberatung die Sache nochmal erklären zu lassen.
Kein Grund so bösartig zu reagieren.
Ich danke Dir für Deine Antworten und wünsche Dir, dass Du so eine Situation nie haben wirst.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 14. Juli 2019 um 13:01:37 Uhr:
Okay, ich bin dann raus - das wird mir hier langsam zu dumm wenn sich die Sachlage ständig ändert und die Informationen nur tröpfchenweise gegeben werden.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 14. Juli 2019 um 13:01:37 Uhr:Zitat:
@MMDCCCXI schrieb am 14. Juli 2019 um 12:17:57 Uhr:
Der Auftrag war, dass der Motorschaden des Autos behoben wird und es danach repariert und fahrbereit sei.In deiner ersten Schilderung war das aber ganz anders zu lesen. Oder Du hast immer noch nicht verstanden das Du nach der telefonischen Rücksprache einen ganz neuen Auftrag bzw. dann Werkvertrag erteilt hast der die arbeiten ausschliesslich auf das auswechseln der Steuerkette beschränkt hat.
Das wäre auch logisch da mit " Der Auftrag war, dass der Motorschaden des Autos behoben wird und es danach repariert und fahrbereit sei." für beide Seiten ein erhebliches finanzielles Risiko verbunden gewesen wäre (Reparaturkosten über Restwert, Zahlungsausfall des Kunden, ...) Deswegen gehe ich davon aus das Du angerufen worden bist um den Auftrag erstmal kleinteiliger anzugehen.
Keiner der noch alle Sinne beisammen hat sollte einer KFZ-Werkstatt "offene" Aufträge erteilen wie z.B. "Auto TÜV-fertig machen" - das kann dann kostenmässig sehr ins Auge gehen. Erst recht wenn es einen Motorschaden gibt.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 14. Juli 2019 um 13:01:37 Uhr:Zitat:
Ein Auto mit Zündaussetzern im warmen Zustand ist für mich nicht wirklich fahrbereit.
Keine Frage. Bedarf aber nun eines neuen Auftrags. Zu deinem Vorteil kann der aber jetzt auch woanders gemacht werden wenn Du in die Werkstatt kein Vertrauen mehr haben solltest.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 14. Juli 2019 um 13:01:37 Uhr:Zitat:
Dass die Steuerkette nun nur der Anfang einer weitläufigeren Problematik sein kann ist mir nun bewusst, allerdings fändet ihr es doch auch nicht richtig, wenn man im Vorgespräch über so etwas nicht aufgeklärt wird, oder?
Und dass man keine Informationen wie Notizen, Auftrag und Rechnung in schriftlicher Form vorab bekommt würde euch ebenso stutzig machen, oder?Wurdest Du. Mit "...vermutlich...". Man könnte sich drüber streiten ob einem Laien die Tragweite klar war. Andererseits wenn der Anrufer dir erklärt hätte das er sich da total unsicher ist und morgen evtl. noch der Himmel auf die Werkstatt fallen könnte und diese unter Umständen abbrennt (wer kann schon wissen was morgen ist) - hättest Du den Auftrag dann noch erteilt? :-)
Auch mündlich kann man Verträge schliessen, wenn Du das gern schriftlich haben möchtest hättest Du das vorher sagen müssen. Also z.B. erstmal schriftlichen Kostenvoranschlag verlagen, dann _diesen_ beauftragen. Diese sind zwar kostenmässig unverbindlich, jedoch dürfen die tatsächlichen Kosten nach gängiger Rechtssprechung auch nur maximal 15..20% und in besonderen Fällen bis 25% darüber liegen. Die Regel ist inzwischen leider oft das die 15% ausgeschöpft werden. Aber darauf kann man sich dann einstellen.
Das einzig seltsame finde ich das man dir die Rechnung nicht geben will, gleichzeitig aber bezahlt werden möchte.
Das ist natürlich meine Sicht der Dinge und sowohl ich als auch vermutlich die weiteren mitlesenden sind keine Juristen, daher nochmals die Empfehlung sich z.B. bei der Verbraucherberatung die Sache nochmal erklären zu lassen.