Was nun??? Rechtsfrage
Hallo,
Habe heute mal ne rechtliche frage und was am besten machen.
Es geht darum das ich am Sonntag am Bodensee auf der TWB war und auf der Heimfahrt bin ich rausgezogen worden.
Nun ist es so die grünen/blauen Freunde haben mir gegen mich eine Strafanzeige gestellt weil mein corsa zu tief sei aber es ist alles eingetragen.
Was soll der mist?wenn es doch nicht in ordnug wäre dann hätte ich es doch auch nicht eingetragen bekommen oder sehe ich das falsch???
Jetzt soll ich erneut zum tüv gehen und danach schauen lassen und denen die karte mit tüv stempel zurück schicken.
Ist doch scheiße jeder tüvler sieht die sachen anders und wenn ich einen erwische der was dagegen hat muß ich es so ändern das er sein ok gibt.
Das kann es doch nicht sein.
Oder???
Was meint ihr dazu ?
Was machen ?
Beste Antwort im Thema
weil ein polizeibeamter im recht ist, eine eintragung anzuzweifeln.
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von janogla
Eine "Anzeige" gibt es nur im Strafrecht...
Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Weitere Informationen sind im folgenden Link zu finden:
Ja Ja, gut gegoogelt...
Welches Fehlverhalten liegt hier denn vor? Der Themenstarter hat ein Fahrzeug gekauft mit gewissen Änderungen die von einer Behörde genehmigt wurden und in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurden.
Weshalb sollte nun ein Polizeibeamter berechtigt sein, ein von einem amtlichen TÜV-Prüfer genehmigtes Ändern eines KFZs anzuzweifeln?
Der Fall ist GANZ einfach, Anwalt einschalten UND wenns Spass macht den Polizeibeamten wegen, suchs dir aus, meinetwegen Schikanierung o.ä. belangen.
Zitat:
Original geschrieben von janogla
Weshalb sollte nun ein Polizeibeamter berechtigt sein, ein von einem amtlichen TÜV-Prüfer genehmigtes Ändern eines KFZs anzuzweifeln?
Wenn die Eintragung nicht den Anforderungen der StVZO und den Richtlinien des KBA entsprechen sollte, dann ist sie nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde. Außerdem riskiert der Prüfer, der die Eintragung vorgenommen hat, in solchen Fällen auch noch berufliche Schwierigkeiten.
Da hat ein Polizeibeamter durchaus das Recht, eine Eintragung in Zweifel zu ziehen, wenn ihm auf Grund seines Fachwissens Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Eintragung beschleichen.
Habe heute meinen Cousin getroffen der ist auch so ein Beamter.
Er hat versteht das ganze nicht ( hat auch meine ganzen papiere angeschaut ) und hat nichts der gleichen erkönnen können was die mir vorwerfen. Bin bei mir auch zum Polizeirevier gefahre und die könnten mir im moment nicht helfen.Ich soll am dienstag zum tüv gehen und denen das erklären wie das sein kann oder ich soll warten bis ich den bescheid mit der strafe bekomme und mich nochmal auf dem revier melden und dann kann man was dagegen machen weil es alles ordungsgemäß eingetragen ist und alles in ordnung.
Strafe wäre 3 Punke und 120€
Und das für etwas das in ordnung ist das lasse ich nicht auf mir sitzen wenn es sich so nicht klärt bin ich beim anwalt.
( so wurde es mir gerten zu tun )
WAS GENAU WERFEN SIE DIR DENN VOR?Zitat:
und hat nichts der gleichen erkönnen können was die mir vorwerfen.
Da haste bis jetzt immernoch nix zu gesagt.
Da steht drin Fahrwerk eingetragen.Räder schleifen und teilweise aufgeschlitzt.Das stimmt aber nicht und man kann nichts dergleichen erkennen ich scanne nachher den schrieb mal ein und setzte ihn rein
Ein Polizist sollte doch "Freund und Helfer" sein und es geht ihn einen Sch... an, amtlich beglaubigte Fahrzeugpapiere anzuzweifeln. Wenn ER Fachwissen in dieser Richtung haben sollte, dann sollte er Prüfer werden und nicht steuerzahlende Bürger mit seinem "Fachwissen" belästigen. Mein Rat an Paty80: Geh zum Anwalt und lass den die "Anzeige" regeln.
Dann würde ICH mir noch überlegen, ob ICH nicht Strafantrag gegen diesen Polizisten stellen würde wegen z.B. Amtsanmaßung. Ist er TÜV-Prüfer oder was?
Die Androhung einer Schadensersatzklage wegen der anstehenden TÜV-Gebühren gegen den Polizisten wäre noch eine Möglichkeit.
Abwarten. Wenn er da Schleifspuren / Beschädigungen an den Rädern sieht, ist es sein gutes Recht bzw. seine Pflicht etwas dagegen zu unternehmen. Was da nun inwieweit genau gerechtfertigt oder angemessen war, kann hier wohl keiner sagen, da wir weder dabei waren noch das Auto kennen.
Das seh ich ganz anders fate. Ein Polizist könnte qua Amt deine Karre aus dem Verkehr ziehen wenn die TÜV- oder AU-Plakette schon lange abgelaufen ist, deine Reifen abgefahren sind usw., also alles was jeder Laie auch erkennen könnte. Aber nur weil der MEINT dein Auto ist zu tief und die Reifen schleifen kann der garnix als junge Corsa-Fahrer ärgern.🙂
Naja um das zu meinen, musser ja irgendwas gesehen haben, darauf wollte ich hinaus. Nix Glaskugel gucken, sondern Reifen angucken, Schleifspuren sehen -> meckern.
Wenn da nix weiter ist, hat der TE ja auch nix zu befürchten.
Zitat:
Original geschrieben von janogla
Ein Polizist sollte doch "Freund und Helfer" sein und es geht ihn einen Sch... an, amtlich beglaubigte Fahrzeugpapiere anzuzweifeln.
Es gehört zu den Pflichten eines Polizeibeamten, Fahrzeugmängel zu beanstanden und zu protokollieren. Die Prüforganisationen haben
keineAbsolution zur Unfehlbarkeit. Manche Eintragungen sind wirklich das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Moin,
Ich nehme mal an, du hast eine sogenannte Mängelkarte mit Strafandrohung bekommen.
Als erstes musst du mit deinem Auto zum TÜV fahren und es dort vorführen. Der TÜV Mensch schaut sich an, ob dein Fahrzeug dem Zustand bei Eintragung entspricht und nicht manipuliert wurde. Dann stempelt er das ab, und du schickst sie der Polizei zu.
Schließt sich der TÜV nicht der Meinung der Polizei an, passiert nix weiter - du bekommst weder Punkte noch Strafe. Der Polizist hat sich einfach geiirt.
Ein zurückgezogenes Gutachten tangiert dich nicht - wärst du betroffen, hättest du Post bekommen. Nicht umsonst muss man die Teile trotz ABE vorführen 😉 Damit du im Falle des Falles (z.B. Materialfehler usw.) ermittelt werden kannst.
Zum Problem - es ist der Job der Herren für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Da die Polizei nunmal KEINE amtlich anerkannten Sachverständigen besitzt - verweist sie per Mängelkarte eben an den Fachmann. Selbst wenn nun eine Eintragung im Schein vorhanden ist - kann der Polizist feststellen, OB wirklich noch das eingetragene Fahrwerk drin ist? Ob das eingetragene Fahrwerk durch z.B. abgesägte Windungen manipuliert wurde?! Hinzu kommt das Phänomen der Gefälligkeitseintragungen - gerade übertunte Fahrzeuge besitzen öfters solche Eintragungen. Das ist eine Eintragung, die der TÜV eigentlich nicht machen dürfte, die aber eben aus Gefälligkeit doch gemacht wird v.A. direkt bei dem ein oder anderen Tuner im Haus passiert sowas schonmal bei einem Kaffee ... DAS wissen die Polizisten gerade in Schwerpunktgegenden wo häufig entsprechende Treffen sind auch (die leben ja nich hinterm Mond). Entsprechend kontrollieren die dort und verteilen auch schneller diese Karten. Sollte einer dieser Punkte zutreffend sein - haftet grundsätzlich der Halter und der Fahrer - nicht ggf. ein Vorbesitzer. Als Fahrer und als Halter ist man verpflichtet sich regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Wenn das Fahrwerk z.B. nicht der Eintragung entspräche wären Halter und Fahrer beim Erwerb des Fahrzeuges bzw. der Zulassung nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Effekt ist der Verschleiß - ist das Fahrwerk verschlissen, dann entspricht es ebenfalls nicht der Eintragung und du musst es entsprechend überholen.
Von 100 Jungs die von denen kontrolliert und mit Karte heimgeschickt werden ... iss das sicherlich bei 75 berechtigt 😉
Fahr' erstmal zum TÜV und lass die nachsehen. Sofern alles Paletti ist - wovon ich deiner Schilderung zufolge ausgehe, dann passiert dir nichts. Weil das TÜV Gutachten sagt: Nix dran, alles in Ordnung - dann gibt es auch für die OWi-Anzeige keine Grundlage mehr.
MFG Kester
Hallo Rotherbach,
das war ein klares Statement.
Und was sagt uns das? Warum sollte ich was eintragen lassen wenn es jeder Bullermann anzweifeln kann und mich kostenpflichtig erneut zum TÜV schickt, oder kostet diese "Überprüfung" mich dann nix?