Was nun??? Rechtsfrage

Opel Corsa B

Hallo,

Habe heute mal ne rechtliche frage und was am besten machen.
Es geht darum das ich am Sonntag am Bodensee auf der TWB war und auf der Heimfahrt bin ich rausgezogen worden.
Nun ist es so die grünen/blauen Freunde haben mir gegen mich eine Strafanzeige gestellt weil mein corsa zu tief sei aber es ist alles eingetragen.
Was soll der mist?wenn es doch nicht in ordnug wäre dann hätte ich es doch auch nicht eingetragen bekommen oder sehe ich das falsch???

Jetzt soll ich erneut zum tüv gehen und danach schauen lassen und denen die karte mit tüv stempel zurück schicken.

Ist doch scheiße jeder tüvler sieht die sachen anders und wenn ich einen erwische der was dagegen hat muß ich es so ändern das er sein ok gibt.

Das kann es doch nicht sein.

Oder???

Was meint ihr dazu ?

Was machen ?

Beste Antwort im Thema

weil ein polizeibeamter im recht ist, eine eintragung anzuzweifeln.

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Zitat:

Original geschrieben von janogla


Hallo Rotherbach,

das war ein klares Statement.

Und was sagt uns das? Warum sollte ich was eintragen lassen wenn es jeder Bullermann anzweifeln kann und mich kostenpflichtig erneut zum TÜV schickt, oder kostet diese "Überprüfung" mich dann nix?

Wenn sich die Anzweifling der Rennleitung nicht bestätigt ist es umsonst, bekommst Deinen Stempel + Vermerk auf die Karte und dann Abfahrt, war bei mir jedenfalls mal so.

wenn keiner mehr was eintragen lässt, liegen die karren gleich still... man man, akzeptiere das jetzt so das es so ist!

Der Sinn der Polizei-Aktionen liegt schließlich darin, sogenannte "Gefälligkeits-Eintragungen" zu entdecken und konsequent zu verfolgen. Leider gibt es auch unter den Prüfern einige schwarze Schafe.

lest euch mal die Beiträge des TE durch und denkt darüber nach,ob er euch nicht einfach nur verar.....

Ja Ja Drakke, "errare humanum est" sprach der Igel und fiel von der Klobürste.😁

Du meinst also, dass die Polizei nichts besseres zu tun hat, also Aktionen startet, um ca. 40 Mio Fahrzeuge in Deutschland darauf zu überprüfen ob sie nicht mit einem Gefälligkeitsgutachten unterwegs sind?

Die, wie du sie nennst, schwarzen Schafe sind mir sympathischer als die Korinthenkacker die alles bis ins kleinste Detail nachprüfen.
Den Bullermännern gehts doch nicht nur um Verkehrssicherheit sondern auch um den Spasss den sie bei der Fahrzeugüberprüfung haben.

Ich hab son Ding einmal erlebt, iss Jahre her. Wir sind in am Fastnachts-Dienstag in Klaa Paris (Frankfurt-Heddernheim) zum Umzug gewesen, zwei Kids meine Frau und ich. Dann sind wir mit meinem Manta (tief, breit, schwarz) die Eschersheimer nach Hause gefahrn UND plötzlich KELLE, rechts ran, die Bullermänner.

Fahrzeugpapiere rausgereicht, Bullermänner um den Manta gestrichen, "Da ist aber nicht alles eingetragen" sagt der eine. Ich reich die ABE-Sammlung raus, blätter, blätter. Er reicht sie wieder zurück und meint " Ist aber ganz schön tief", ich meine "Ist auch so eingetragen". Die Kids fangen an zu quängeln, meine Frau fragt entnervt "Warum dauert das so lange?"

Ja dann können Sie weiterfahren sagt der andere, der die ganze Zeit die Klappe gehalten hat.

Die Moral von der Geschicht, trau keinem Bullen nicht!😁

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Du meinst also, dass die Polizei nichts besseres zu tun hat, also Aktionen startet, um ca. 40 Mio Fahrzeuge in Deutschland darauf zu überprüfen ob sie nicht mit einem Gefälligkeitsgutachten unterwegs sind?

Natürlich haben die Beamten auch Besseres zu tun. Aber wenn 'ne Schwerpunktkontrolle angesetzt wird und ein Zeitgenosse mit offensichtlich unzulässigen Eintragungen ins Netz tappt, dann hat er definitiv ein Problem.

Das trotzdem noch 99 Andere Glück haben, weil sie andere Wege fahren, ist sowohl mir als auch den Beamten klar...

Beamte gehören abgeschafft. Wie kann ein "Polizist" erkennen dass Eintragungen "offentsichtlich unzulässig" sind?

Diese Schwerpunktkontrollen gibt es auch noch in puncto Fahrgeschwindigkeit, meist aber da wo es Geld zu verdienen gibt. Da sitzen dann zwei Beamte einen halben Tag in ihrem "Blitzerauto" und werden von uns dafür bezahlt dass mancher von uns zahlen muss.

Ich werd das Gefühl nicht los, dass DU einer von DENEN bist.

und wir werden das gefühl nicht los, dass du nicht objektiv genug bist und dich mal ein gaul in das knie gebissen hat.

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Wie kann ein "Polizist" erkennen dass Eintragungen "offentsichtlich unzulässig" sind?

In dem er nach entsprechender Ausbildung über die notwendige Sachkenntnis verfügt.

Moin,

Ganz einfach - OHNE ABE oder Eintragung hast du, egal wie LEGAL deine Modifikation ist grundsätzlich verloren und begehst eine Straftat.

So - hast du ein bisschen Rennerei, ein wenig Ärger - aber RECHTSSICHERHEIT. Solange alles OK ist - kannst du nicht verlieren.

Ob das jetzt was kostet weiß ich nicht. Ich bin kein TÜV Mitarbeiter ... (zum Glück) 😁

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Hallo Rotherbach,

das war ein klares Statement.

Und was sagt uns das? Warum sollte ich was eintragen lassen wenn es jeder Bullermann anzweifeln kann und mich kostenpflichtig erneut zum TÜV schickt, oder kostet diese "Überprüfung" mich dann nix?

Ähhhh ... *nixpeil* Das halte ich für ein verdammt GEWAGTES Gerücht. Die Aufgabe bei diesen Aktionen ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Darunter fallen: Nicht fahrtaugliche Fahrer, Fahrer die sich jenseits des gestatteten bewegen, Gewährleistung das verkehrsunsichere Fahrzeuge gleich ob - verschlissen, verbastelt usw. rausgezogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der Sinn der Polizei-Aktionen liegt schließlich darin, sogenannte "Gefälligkeits-Eintragungen" zu entdecken und konsequent zu verfolgen. Leider gibt es auch unter den Prüfern einige schwarze Schafe.

Da übertreibst du auch. Ein Polizist der 5 Jahre Dienst auf der Strasse geschoben hat und sich nur ein kleines bisschen für diese Thematik interessiert oder sich entsprechend hat SCHULEN lassen - dem traue ich schon zu eine ausreichend hohe Trefferquote zu haben. Aber - weil er es halt nicht entscheiden darf, bringt er den Verdacht dann zum entsprechenden Fachmann - dem Sachverständigen vom TÜV.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Beamte gehören abgeschafft. Wie kann ein "Polizist" erkennen dass Eintragungen "offentsichtlich unzulässig" sind?

Diese Schwerpunktkontrollen gibt es auch noch in puncto Fahrgeschwindigkeit, meist aber da wo es Geld zu verdienen gibt. Da sitzen dann zwei Beamte einen halben Tag in ihrem "Blitzerauto" und werden von uns dafür bezahlt dass mancher von uns zahlen muss.

Ich werd das Gefühl nicht los, dass DU einer von DENEN bist.

@ Ronson: Wieviele bist du denn?

Das ganze hilft dem Themenstarter wenig. Muss man nun für diese vom "polizeilichen Sachverständigen" angeordnete Untersuchung zahlen oder nicht?

Mir ist schon klar, dass bei Veränderungen am Fahrzeug, wenn dafür keine ABE vorliegt bzw. ein Gutachten, das vom TÜV eingetragen werden muss, die Betriebserlaubnis UND der Versicherungsschutz erlischt.

Deshalb verstehe ich ja nicht, wieso ein Streifenpolizist so einfach eine Eintragung in Frage stellen kann. Abgefahrene Reifen, defekte Scheinwerfer, kaputter Auspuff usw. kann, nein muss, ein Streifenpolizist erkennen und muss das auch ahnden.

Die Ausbildung zum Streifenpolizisten beinhaltet sicher nicht die eines TÜV-Prüfer/-Gutachters.

Der Sinn von "Polizei-Aktionen" ist Verbrecher zu fangen und nicht "Gefälligkeits-Eintragungen" zu entdecken und diese konsequent zu verfolgen.

Unter den TÜV-Prüfern/-Gutachtern gibt es bestimmt nicht mehr schwarze Schafe als unter den Streifenpolizisten, eher weniger...

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Die Ausbildung zum Streifenpolizisten beinhaltet sicher nicht die eines TÜV-Prüfer/-Gutachters.

Deshalb schickt der Polizist die Verkehrsteilnehmer, bei denen er Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Eintragungen hat, ja zum TÜV/Gutachter.

Moin,

Ein Polizist kann dies aber DURCHAUS lernen - und ganz hahnebüchende Dinge erkennt jeder Halbblinde 😉. Bei einem Verdacht geht es nicht um Gewissheit. Er muss lediglich verdächtige Fahrzeuge entdecken - die abschließende Prüfung ob der Polizist recht hat oder sich eben doch irrt - nimmt dann der amtlich anerkannte Sachverständige vor. Zur Verdachtserkenntnis muss man vor Ort sein und nicht über das Detailwissen z.B. des Sachverständigen verfügen - der widerum ist nicht vor Ort 😉

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von janogla



Deshalb verstehe ich ja nicht, wieso ein Streifenpolizist so einfach eine Eintragung in Frage stellen kann. Abgefahrene Reifen, defekte Scheinwerfer, kaputter Auspuff usw. kann, nein muss, ein Streifenpolizist erkennen und muss das auch ahnden.

Die Ausbildung zum Streifenpolizisten beinhaltet sicher nicht die eines TÜV-Prüfer/-Gutachters.

Der Sinn von "Polizei-Aktionen" ist Verbrecher zu fangen und nicht "Gefälligkeits-Eintragungen" zu entdecken und diese konsequent zu verfolgen.

Zitat:

Deshalb verstehe ich ja nicht, wieso ein Streifenpolizist so einfach eine Eintragung in Frage stellen kann. Abgefahrene Reifen, defekte Scheinwerfer, kaputter Auspuff usw. kann, nein muss, ein Streifenpolizist erkennen und muss das auch ahnden.

Genau darum gings ja hier scheinbar auch:

Zitat:

Da steht drin Fahrwerk eingetragen.Räder schleifen und teilweise aufgeschlitzt.

Was davon nun stimmt oder nicht stimmt, muss nun halt der Prüfer checken, können wir hier im Forum nur mutmaßen.

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