Was nun??? Rechtsfrage
Hallo,
Habe heute mal ne rechtliche frage und was am besten machen.
Es geht darum das ich am Sonntag am Bodensee auf der TWB war und auf der Heimfahrt bin ich rausgezogen worden.
Nun ist es so die grünen/blauen Freunde haben mir gegen mich eine Strafanzeige gestellt weil mein corsa zu tief sei aber es ist alles eingetragen.
Was soll der mist?wenn es doch nicht in ordnug wäre dann hätte ich es doch auch nicht eingetragen bekommen oder sehe ich das falsch???
Jetzt soll ich erneut zum tüv gehen und danach schauen lassen und denen die karte mit tüv stempel zurück schicken.
Ist doch scheiße jeder tüvler sieht die sachen anders und wenn ich einen erwische der was dagegen hat muß ich es so ändern das er sein ok gibt.
Das kann es doch nicht sein.
Oder???
Was meint ihr dazu ?
Was machen ?
Beste Antwort im Thema
weil ein polizeibeamter im recht ist, eine eintragung anzuzweifeln.
73 Antworten
Paty80
ich würde zur Tüvstelle fahren, die das Fahrwerk abgenommen hat, wenn es geht den Tüver selbst herranziehn😉
wie alt ist dein fahrwerk?
Das ist mir leider nicht möglich das fahrwerk war bei kauf schon drin sonst hätte ich das so gemacht.
na wie tief ist denn dein corsa? stoßstangenunterkante zur straße? normal ist 8 oder 9cm grenze aber inoffizell, zu tief gibt es eigentlich nicht weil es nirgendswo festgelegt ist.
Vorbesitzer anrufen.!
Kann es sein dass der Vorbesitzer behauptet das es Eigentragen ist, aber das das gar nicht stimmt ? du wärst nicht der erste. Und wenn das so ist... ich formuliere es mal so: Dann hast du gelitten
ok!
verstehe,
vollgendes, da das fahrwerk schon älter zusein scheint, ist es nicht ausgeschlossen, das sich dieses durch sein alter nicht mehr der Eintragung endspricht, zb. duch gesetzte federn zB.
miss bitte mal vom boden bis unterkante Gummilippe (frontpartie)😉
wenn ich richtig weiß sind es 10cm bis zum boden.
er geht nicht um die bodenfreiheit die haben die rädern im radkasten bemängelt.
Doch ist nicht richtig das es keine anzeige gibt:
Ich habe sie schon sie ist am laufen weil ich mit dem fahrzeug gefahren bin.Der Brief mit der Starfe kommt die tage.
Ist doch einfach scheiße das ganze.
Ich hätte es verstanden wenn sie die lichtaustrittskante gemessen hätten und dann ne strafe weil sie unter 50cm ist aber ne ist das fahrwerk
wo die räder im kasten sind ist egal,es draf nichts schleifen und die min höhe ist auch genau fest gelegt.
also ich lasse mich jetzt gerne berichtigen,aber ich meine 45 cm unterkante licht austritt.
Zitat:
Original geschrieben von corsa-ruffy
wo die räder im kasten sind ist egal,es draf nichts schleifen und die min höhe ist auch genau fest gelegt.
also ich lasse mich jetzt gerne berichtigen,aber ich meine 45 cm unterkante licht austritt.
50cm 😁
Jipp 50cm mindestens.
Aber das ist mir ja Wurst.
Nen Kollege meine das das nicht sein kann mit der strafanzeige weil es eingetragen ist usw.... und ich zum rechtsschutz gehen sollte und nen anwalt das amchen lassen sollte.das sie auch zurückgezogen wird.
Weiß ja nicht was das gibt aber hab keine lust auf punkte und je nachdem welche höhe der geldstrafe
Die Freiheit im Kasten das das zu wenig/eng sei.
Hat sich einer von einer werkstatt angeschaut und meinte das das schon oberste grenze sei und es auch nicht verstehen kann