Was kann ich noch für verlangen?

Audi A4 B6/8E

Moin

Da ich mit meinem alten B6 einen Unfall hatte und der sich nicht mehr lohnt zu reparieren, wollt ich
mal fragen was ich noch für verlangen könnte?
Vorne der Kühler ist eingedrückt, Motorhaube im Ar... und ne Menge Kratzer an der Front.
Der Motor springt an, Batterie ist aber leer.
Ist ein Audi A4 B6 Limou, EZ 07.2001, 100000Km
Bilder im Anhang

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FeacliftA5 schrieb am 7. November 2014 um 11:03:48 Uhr:


War ein faire Preis .
Hört sich normal an würde auf zwischen 1500 bis 1,800

??? 😕

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Für'n Tausender komm ich gern vorbei xD
Und kauf denn

Hallo,

auf Grund dessen, dass man für 3000 € intakte Exemplare aus dem Baujahr bekommt, halte ich 3000 € für ein verunfalltes Fahrzeug für ziemlich unrealistisch. Mal abgesehen davon, dass wir hier einen wirtschaftlichen Totalschaden haben. Hast du ein Gutachten erstellen lassen? Falls ja, ist dort der Restwert vermerkt.

Ich würde das Auto in dem Zustand bei max. 2000 € sehen. "Fair" wären aber 1500 €.

So hart das auch klingen mag, aber ich denke, dass du nicht mehr als 1500 € für das Auto bekommen wirst.

Gruß
Danny

Also um besten für 2000 reingesetz und bis 1500 geh ich dann evtl noch runter?
Das Problem is halt das ich nicht wirklich en Plan von Autos hab bzw das absolut nicht einschätzen kann.

So könntest du es versuchen, wirst dann ja merken wie viele es sich anschauen.

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Jo so werd ich's machen. Nochmal was anderes, wenn ich den angeb als Unfallfahrzeug heißts dann gekauft wie gesehen oder muss ich muss ich noch Macken mitteilen wie zB die defekte Tankanzeige im Kombiinstrument?

Zitat:

Original geschrieben von Daniel__24


Jo so werd ich's machen. Nochmal was anderes, wenn ich den angeb als Unfallfahrzeug heißts dann gekauft wie gesehen oder muss ich muss ich noch Macken mitteilen wie zB die defekte Tankanzeige im Kombiinstrument?

schreib am Kaufvertrag gekauft wie gesehen. Besser ist halt wenn du ein Gutachten da hast.

Ich würde ihn für 2500 bei mobile ansetzen.

Bei meinem B6 war die komplette Fahrerseite drinnen - hab den für 3200 angesetzt und kaum war er drin klingelte das Telefon im Sekundentakt. Abends um 23 Uhr kam einer mit Hänger und hat ihn für 3200 abgeholt. Ist aber schon 3 Jahre her.

Dann schon mal vielen Dank an alle Beteiligten. Setzen dann morgen erst ma bei mobile rein, ma schauen was bei raus kommt. Kann mich ja später nochmal melden wenn er vom Hof ist.

Greetz

Zitat:

Original geschrieben von Andi-B7


schreib am Kaufvertrag gekauft wie gesehen. Besser ist halt wenn du ein Gutachten da hast.
Ich würde ihn für 2500 bei mobile ansetzen.
Bei meinem B6 war die komplette Fahrerseite drinnen - hab den für 3200 angesetzt und kaum war er drin klingelte das Telefon im Sekundentakt. Abends um 23 Uhr kam einer mit Hänger und hat ihn für 3200 abgeholt. Ist aber schon 3 Jahre her.

Wobei wir ehrlicherweise die genauen Eckdaten von deinem alten Fahrzeug nicht wissen und das nicht entsprechend beurteilen können. Außerdem sind seit deinem Verkauf, wie du es selbst sagtest, schon drei Jahre vergangen. Es hat sich einiges auf dem Gebrauchtwagenmarkt getan. Der B6 hat einiges an Wert verloren.

@Daniel__24: Inseriere das Auto ruhig für 2500€ bei mobile, autoscout und ebay-kleinanzeigen. Mache gute Verkaufsbilder und liefere eine gute Beschreibung. Beobachte dann ganz einfach, wie es sich entwickelt. Wenn sich lange nichts tut, dann gehst du mit dem Preis etwas runter. Ein Gutachten wäre tatsächlich von Vorteil. Ich kann mir vorstellen, dass die Interessenten dich fragen werden, wie du auf den Preis kommst.

Gruß
Danny

So sah meiner aus - alle Seitenairbags offen.
Wie gesagt, hab meinen für 3200 verkauft. Ausstattung Beamter 🙂

Bild-2

Vor 3 Jahren hat mein B7 auch 17,000 Euro gekostet xD

Mit der Klausel ,,gekauft wie gesehen'' kannst du ganz schön ins Klo greifen. Die hat, im Ernstfall vor Gericht kein Bestand.
Besser, wie schon geschrieben, ein Gutachten mit Restwert usw.

Zitat:

Original geschrieben von chrissA4


Mit der Klausel ,,gekauft wie gesehen'' kannst du ganz schön ins Klo greifen. Die hat, im Ernstfall vor Gericht kein Bestand.
Besser, wie schon geschrieben, ein Gutachten mit Restwert usw.

Sehe ich genauso. Um auf der sicheren Seite zu sein, muss man beim Verkauf alle bekannten Mängel angeben, um den Vorwurf der arglistigen Täuschung vorzubeugen. In dem vorliegenden Fall wird es ohne Gutachten nicht leicht, da man nicht weiß, was genau beim Unfall alles beschädigt wurde und der TE als Laie es auch gar nicht feststellen / beurteilen kann.

Man müsste sich m.M.n. folgende Fragen stellen:

  • Wie verhält es sich bei einem Verkauf von Privatperson an Gewerbetreibende? -> Kann man hier als Privatperson für verschwiegene Schäden / Mängel belangt werden?
  • Wie kann man als Laie und ohne Gutachten ein verunfalltes Fahrzeug fair verkaufen? -> Wer bestimmt den Restwert? Wie kann man den entstandenen Schaden feststellen?
  • Was muss man alles im Kaufvertrag vermerken, um auf der sicheren Seite zu sein?

Ich bin leider kein Jurist und auch kein Sachverständiger, so dass ich keine Antworten auf solche Fragen parat habe.

Ich hatte im Jahr 2003 einen nicht selbst verschuldeten Unfall mit unserem alten B5 1,6 Limo. (BJ 2000). Das Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden (Wiederbeschaffungswert: 14.050 €; voraussichtliche Reparaturkosten: 18.000 €; Restwert: 2.000 €). Die ganze Geschichte wurde jedoch über einen Anwalt sowie mit Hilfe eines KFZ-Sachverständigen (sprich wir hatten ein umfassendes Gutachten vorliegen) mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt. Das Auto wurde für den ermittelten Restwert an einen Gewerbetreibenden verkauft. Der bekam beim Verkauf eine Kopie des Gutachtens.

Das tirfft auf den Fall des TEs leider nicht zu, da sein Unfall scheinbar selbstverschuldet war.

Vielleicht machen wir uns hier unnötig verrückt. Vielleicht einfach verkaufen und gut ist.

Gruß
Danny

Was kostet denn wenn so ein Gutachten?

Zitat:

Original geschrieben von Daniel__24


Was kostet denn wenn so ein Gutachten?

Ach lass denn für 2,500 inserieren und gut ist

Zitat:

Original geschrieben von Daniel__24


Was kostet denn wenn so ein Gutachten?

Wozu denn? Schnulli - du verkaufst ein Auto als nicht fahrtauglich und als bzw. nur als E-Teilspender aufgrund des dokumentierten Unfalls mit den ersichtlichen Schäden. Sachmangelhaftung wie immer ausgeschlossen.

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