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Was ist der Unterschied zwischen EG-Zulassung und ABE?

Themenstarteram 9. Mai 2006 um 21:46

Hi,

beim surven bin ich auf http://www.penzl-bikes.com/ gestoßen. Dort gibt es diverse Teile, auch für Harley. Jetz bin ich ins grübeln gekommen, da manche Teile eine EG-Zulassung haben (z.B. ein lautstärkenverstellbarer Auspuff, oder Blinker) und manche Teile haben eine ABE (z.B. Stahlflexleitungen).

Was macht den Unterschied aus?

Ralph

Beste Antwort im Thema

Die E-Nummer muß im Kreis sein, dann ist die Anlage oder das Anbauteil in jedem EU-Land zugelassen und muß nicht eingetragen werden.

Hierbei handelt es sich in unseren Fällen eigentlich immer um das kleine e mit nem Kreis rum,danach die Zulassungsnummer.

Teile mit kleinem e werden nur innerhalb der EU anerkannt, die Zahl dahinter zeigt das Land an ,in dem das Teil zugelassen wurde.

Bei lauten zugelassenen Auspuffanlagen ist dies oft Italien:D

Ein großes E im Kreis wird in der EU und in Ländern anerkannt , die nicht zur EU gehören,z.B Bosnien usw.

Bei einem E in einem Kästchen handelt es sich oft um Prüfungsländer,die nicht in der EU sind, somit muß das Teil bei uns eingetragen werden,ein Gutachten sollte dann vorliegen.

Komischerweise gibts aber auch manchmal Teil die z.B in Italien oder Frankreich abgenommen wurden,und auch nur ein E im Kästchen haben.

Da wird dann auch meist ein Teilegutachten mitgeschickt, und das Teil muß beim TÜV vorgeführt werden. Das ist bei vielen Anlagen von Acrapovic der Fall.

Viele wissen das nicht und fahren trotzdem einfach so mit rum,weil halt ein E-auf dem Topf ist.

Im Normalfall passiert da bei ner Kontrolle nix,wenn das Teilegutachten dabei ist.

Der Halter wird aber darauf aufmerksam gemacht,daß er den Topf eintragen lassen muß,was aber in der Regel nur Formsache ist.

Bikertomkann beruhigt mit seiner AMC unterwegs sein.Die muß nicht eingetragen werden.

Zur Sicherheit,bzw. um ne Kontrolle glatter verlaufen zu lassen, würde ich den Importeur von AMC http://www.amc-pipes.de/pinhalt/gesa.html anrufen um bitten,daß er was zuschickt.

Daß kann ne Kopie sein,er muß ja als Vertreiber was vorlegen können.

Und Du hast auch recht, die AMC sind schön tief und bassig,aber keine Brüllrohre.

Probleme dürftest damit keine bekommen.

fxstshd

Da hat er TÜV recht, hat er sie dann gleich abgenommen??

Hier mal die Länderliste für die E-Nummern:

 

1 Deutschland

2 Frankreich

3 Italien

4 Niederlande

5 Schweden

6 Belgien

7 Ungarn

8 Tschechien

9 Spanien

10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro

11 Großbritannien

12 Österreich

13 Luxemburg

14 Schweiz

15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland

16 Norwegen

17 Finnland

18 Dänemark

19 Rumänien

20 Polen

21 Portugal

22 Russische Föderation

23 Griechenland

24 Irland

25 Kroatien

26 Slowenien

27 Slowakei

28 Weißrussland

29 Estland

31 Bosnien und Herzegowina

32 Lettland

37 Türkei

40 Mazedonien

42 Europäische Union

43 Japan

45 Australien

47 Südafrika

48 Neuseeland

Schöne Feiertage bei bestem Bikerwetter wünsch ich Euch.

PS: zum Thema ABE.

Hab heute den seitlichen Halter von Genscher für die Nightster bekommen.

Geil, wirklich mit stinknormaler ABE. Hatte sowas schon lange nicht mehr bei selbst verbauten Teilen.

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Auch nach 13 Jahren nicht. :D

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