Was haltet ihr von den aufkommenden Handy-Blitzern?
Ich würde gerne eure Auffassung zu den jetzt aufkommenden Handyblitzern wissen.
Was viele nicht ahnen obwohl sie grundsätzlich etwas von den neuen Blitzern hörten, ist dass nicht nur das Handy am Ohr geahndet wird sondern -möglich da meist von halb oben auf Autobahnbrücken etc. geblitzt wird- auch das vermeintlich versteckte Nachrichten-checken auf dem Schoß.
Bei uns im Konzern führt es aktuell zu teils hitzigen Diskussionen unter den Kollegen.
So habe ich beispielsweise zwei Mitarbeiter, welche mich für meine -bis zum Einsatz der Blitzerapp- häufigen staatlichen Geschwindigkeitsmessungen sehr von Häme bis zu harscher Kritik ins Gebet nahmen, jedoch nun kategorisch und mit viel Aufstampfen gegen die Handyblitzer sind.
So hört man von ihnen als auch Vielen anderen meist Ausreden wie "wenn mal ein dringendes Telefonat kommt..." und zur Faulheit der Nutzung der bei uns eigentlich in allen Flottenwagen vorhandenen Freisprecheinrichtungen kreatives wie "...Bluetooth saugt mir doch binnen Stunden den Akku leer" oder ähnliches.
Ich persönlich halte die Handyblitzer sogar für sehr viel angebrachter als viele Geschwindigkeitsmessungen, da letztere -auch so kritisiert von der Gewerkschaft der Polizei- bei weitem nicht immer da stehen wo es Sinn hätte sondern oft da wo es am profitabelsten ist. Handynutzung hingegen lenkt immer ab und teils für Sekunden bei fahrendem Auto den Blick von der Gasse.
Ich bin mal gespannt wie viele der (..ihrer Eigendiagnose nach..) übergenauen Autofahrer, welche sonst ihre vermeintlich "rasenden Mitfahrer" kritisieren, es nun auf diese Weise Punkte bis vielleicht Teils hin zur Lappenabgabe einträgt.
Kurzum : Ich begrüße die Handy-Blitzer
...zugegeben nicht zuletzt auch weil es zwangsläufig zusätzlich ohnehin viel zu gering vorhandenes Personal bei den Geschwindigkeitsmessungen abzieht, welche seit dem Grundsatzurteil des OGH FFM aus 2019 in Aufbau, Durchführung und bürokratischer Abarbeitung als "hoheitliche Aufgabe" deklariert wurden und seither nicht mehr an externe Firmen out-gesourced werden dürfen sondern staatlich abgearbeitet werden müssen - kurzum : Es bestehen sehr begrenzte Kapazitäten zur Abarbeitung von Themen mit sehr kurzer Verjährungsfrist -> es wird noch mehr verfallen als jetzt bereits
143 Antworten
Etwas OT, aber mal im Ernst: Man sollte sich - so nützlich diese Dinger auch sind - niemals zum Sklaven seiner Kommunikationstechnik machen lassen. Niemand muss beständig erreichbar sein oder immer sofort antworten! Das ist meistens eine Überschätzung der eigenen WIchtigkeit und grenzt an Persönlichkeitsstörung. Und wenn es aus ganz eng definierten, spezifischen und zwigenden Berufsgründen doch nötig ist (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen etc.) dann gibt es oder muss es dazu auch eine professionelle Lösung geben, die das ohne Gefahr ermöglicht, also z.B. Beifahrer oder Chauffeur. Alles andere ist kein Grund, auch keine kommerziellen Interessen etwa eines Verkäufers, ääähhh, Entschuldigung, Sales Managers.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 13:32:02 Uhr:
Aber dass sich "der/die Deutsche" (wer genau ist das denn, was zeichnet den/die aus?) besonders leicht empört, das wäre mir dann doch neu.
Ja, das Wort wird derzeit ein bisschen überspraziert, sobald man nicht der Medien-Mainstream Meinung folgt und ein wenig freier denkt bzw. nicht alles mit sich machen lässt.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 13:36:42 Uhr:
...Ja, das Wort wird derzeit ein bisschen überspraziert, sobald man nicht der Medien-Mainstream Meinung folgt und ein wenig freier denkt bzw. nicht alles mit sich machen lässt.
In der Tat hat man es nicht mehr so leicht, wenn man nicht dem mittlerweile doch sehr verbreiteten Gesinnungsdenken entsprechen will.
Das sollte aber kein Grund sein, jeden Unfug nachzuplappern, sich vorschnell und unreflektiert begeistern zu lassen oder gar Neusprech zu schreiben und zu reden.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 13:35:04 Uhr:
....
Auch wenn eine Rechtfertigung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht zwingenderweise auf die von Dir benannte Norm gefußt werden muss (und somit nicht zwingenderweise passend ist), bleibt der Schutzzweck doch gleich bzw. relativ ähnlich. Die Rechtsverfolgung ist selbstverständlich völlig ok. Über die fehlerhafte bzw. fälschliche Rechtsverfolgung müssen wir "reden". Und diese ist m.E. auch nicht nach h.L. und Rspr. von Art. 2 Abs. 2 lit. d) gedeckt.
Ergänzung: diese Selbstverständlichkeit, die gerne vergessen wird, (ach dem Motto die Behörden dürften alles) normiert im Übrigen schon vom Rechtsgedanken her § 344 II 2 Nr. 1 StGb.E contrario, bedeuten Deine Ausführungen überspitzt, dass der Staat sonst über alll "wild" fotographieren könne, solange in irgendeiner Form ernstlich und glaubhaft darlegt er wolle Straftat / Owi aufdecken verhindern. Das reicht für mic nicht um den Schutzzweck des Art II 1 GG zu unterwandern.
Zugegeben, es gibt in der Tat einige wenige Ansatzpunkte für ein datenschutzrechtolich rechtswidriges Vorgehen von Bußgeldstellen, wenn etwa im Verfahren vorschnell auf das FER oder die BPA-Datenbank zugegriffen wird, ohne dass die Zugriffsvoraussetzungen bereits vorliegen ("keine andere Erkenntnismöglichkeit" zB). Aber das dürften eher schwer nachweisbare Ausnahmen sein, und auch da sehe ich nicht unbedingt einen Schadensersatzanspruch, da SE wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zumindest in D doch an hohe Voraussetzungen geknüpft ist.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 13:36:42 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 13:32:02 Uhr:
Aber dass sich "der/die Deutsche" (wer genau ist das denn, was zeichnet den/die aus?) besonders leicht empört, das wäre mir dann doch neu.Ja, das Wort wird derzeit ein bisschen überspraziert, sobald man nicht der Medien-Mainstream Meinung folgt und ein wenig freier denkt bzw. nicht alles mit sich machen lässt.
lol, srsly??
Ähnliche Themen
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 09:09:42 Uhr:
Längst überfällig, damit das ewige WhatsApp Schreiben während der Fahrt aufhört.
😁
... endlich eine Ausrede parat .... "ich saß hinterm Steuer" 😁
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 7. September 2022 um 13:50:50 Uhr:
lol, srsly??
Du musst mit mir schon Deutsch reden. Bin bissl Alter. Lol ist wohl ne Abkürzung?
Keine Ahnung was Du meinst.
Wie ich das finde ? SUPER !
Jeden Tag kommen mir leute auch meiner Spur entgegen oder pennen an der Ampel.
Gruss
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 13:38:21 Uhr:
Zugegeben, es gibt in der Tat einige wenige Ansatzpunkte für ein datenschutzrechtolich rechtswidriges Vorgehen von Bußgeldstellen, wenn etwa im Verfahren vorschnell auf das FER oder die BPA-Datenbank zugegriffen wird, ohne dass die Zugriffsvoraussetzungen bereits vorliegen ("keine andere Erkenntnismöglichkeit" zB). Aber das dürften eher schwer nachweisbare Ausnahmen sein, und auch da sehe ich nicht unbedingt einen Schadensersatzanspruch, da SE wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zumindest in D doch an hohe Voraussetzungen geknüpft ist.
ohne das ich das jetzt in die Länge ziehen will, würde mich mal interessieren (ich finde ja substantiierte Gegenpositionen immer ganz interessant um sich dran zu reiben), wie Du es rechtfertigen möchtest von meiner Person ein Lichtbild zu machen und vermutlich auch zu datentechnisch zu verarbeiten, wenn das Gericht nachträglich feststellt, dass ich gar kein Mobiltelefon in der Hand hatte?
(Oder analog, dass ich nicht nachweislich zu schnell gefahren bin)
Für mich ist die Sache ehrlicherweise recht eindeutig.
Wenn ich mich als Behörde einer KI-bediene, die ein Handy in einer Hand erkennen soll, dies aber nicht richtig funktioniert und dann ein Bild ausgelöst und weiterverarbeitet wird obwohl offensichtlicherweise garkein Verstoß begangen wurde, ist dies rechtswidrig.
Ich hoffe hier sind wir uns einig; sonst wird es - sagen wir mal - schwierig 😁
Daher mein erst gemeintes Fazit:
Wenn es funktioniert - meinetwegen auch zu 99,99% - finde ich es gut, da Handy am Steuer eines der gefährlichsten Sachen ist. Wenn man an den Bürgern hier etwas ausprobieren will in einer immer mehr gläserner Welt schlägt mein Orwell'sches Rechtsempfinden Alarmstufe Rot und dann fackel ich auch nicht lange.
Da muss man schon unterscheiden:
- Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Verstoß gegen dein Persönlichkeitsrecht mit Schadensersatzanspruch
Das eine (1) ermöglicht nicht unbedingt das andere (2).
Das ist klar.
Eine schwerwiegende Verletzung des Rechts am eigenen Bildes, der einen Unterlassungsanspruch und SE aus 823 II begründet, liegt m.E. spästens dann vor, wenn ich das OWI-Verfahren unkontrolliert ausgelöst wurde und das Schreiben bei mir in der Post landet. Aber in der Tat zur SE verhalten sie die Gerichte zurückhaltend.
- Ich würde sogar soweit gehen, dass das Bild sogar schon temporär gespeichert werden darf, wenn die Messeinrichtung ein Verstoß annimmt, aber dieser noch nicht kontrolliert wurde.
- Ich würde sogar noch weiter gehen oder zumindest persönlich akzeptieren, dass das Bild auch gespeichert werden kann, wenn ein Mitarbeiter über den Vorgang geschaut hat und die Rechtslage fehlerhaft eingeschätzt hat.
Nochmal ich will hier kein Kapital schlagen. Mein Begehren ist ein rechtstreues Arbeiten der Verfolgungsbehörden.
Die Praxis ist aber leider oft eine andere.
Die Owis laufen hochmaschinell und oft unkontrolliert oder sehr sehr mäßig kontrolliert.
Fehler und die Verfolgung Unschuldiger werden oft - sagen wir mal vorsichtig - in Kauf genommen.
Und das muss jeder für sich entscheiden, ob er das akzeptiert.
Zitat:
@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 14:27:57 Uhr:
Das ist klar.Eine schwerwiegende Verletzung des Rechts am eigenen Bildes, der einen Unterlassungsanspruch und SE aus 823 II begründet, liegt m.E. spästens dann vor, wenn ich das OWI-Verfahren unkontrolliert ausgelöst wurde und das Schreiben bei mir in der Post landet. Aber in der Tat zur SE verhalten sie die Gerichte zurückhaltend.
Eben, Schadensersatz für Otto Normalverbraucher oder gar "Schmerzensgeld" gibts so gut wie gar nicht.
Zitat:
- Ich würde sogar soweit gehen, dass das Bild sogar schon temporär gespeichert werden darf, wenn die Messeinrichtung ein Verstoß annimmt, aber dieser noch nicht kontrolliert wurde.
- Ich würde sogar noch weiter gehen oder zumindest persönlich akzeptieren, dass das Bild auch gespeichert werden kann, wenn ein Mitarbeiter über den Vorgang geschaut hat und die Rechtslage fehlerhaft eingeschätzt hat.
So sieht das auch die Rechtsprechung - lediglich der Aufnahmezweck muss legitim sein und dieser entsprechend nachgewiesen werden.
Zitat:
Mein Begehren ist ein rechtstreues Arbeiten der Verfolgungsbehörden.
Völlig berechtigt. Nur macht man da gerne mal allzu leicht den Michael Kohlhaas. Deswegen ja mein Interesse an den von dir erwähnten Entscheidungen.
"Aber man sollte die Menschen für die Gefahren der Handynutzung am Steuer sensibilisieren anstatt immer alles mit dem letzten Mittel zu überwachen."
You made my day, nein, my week.
Mir mal so eine Tussi mit Fahrrad vor's Auto gefahren, Handy in der Hand und voll darauf konzentriert. Als ich sie darauf ansprach, kam der Spruch "ich mache das, weil ich das kann", die hat nicht einmal mitbekommen, dass sie ohne meine Vollbremsung auf oder unter meinem Auto gelandet wäre - da kannst du sensibilisieren, so viel du willst. Da der Mensch sich, und nur sich, für perfekt und fehlerfrei hält, kann er auch sein Handy am Steuer benutzen.
Da hilft nur Geldbeutel, Punkte, Punkte und nochmals Punkte - bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Einfach mal darauf achten, was "eiernde", "schleichende", "komische" Fahrer machen. Fast immer ist es die Ablenkung durch's Handy am Ohr oder in der Hand. Solche Typen hab ich schon auf der BAB auf der linken Spur gesehen, vor sich alles frei, ins Gespräch vertieft und das bei einem damals aktuellen A8.
Ich bin generell dagegen, dass automatisiert in der Öffentlichkeit Bilder gemacht werden ohne, dass es einen konkreten Grund gibt das bis zu machen. Ein konkreter Grund wäre z. B., dass eine Messeinrichtung die keine Bilder macht, also viel datensparsamer ist eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt hat. Die Verführung eine massive Überwachungsmaßnahmen einzuführen ist einfach zu groß. Gerade frisch heute gab's wieder eine Meldung, wo mal wieder Bestrebungen sind massive anlasslose Überwachung einzuführen, was vom EuGH als illegal verurteilt wurde (https://www.heise.de/.../...und-mehr-Behoerden-Befugnisse-7256037.html).
Vor allem: Wie soll die KI zwischen einem Gerät unterscheiden was nur von A nach B gelegt wird oder garnicht eingeschaltet ist (man also nicht benutzen kann) oder benutzt wird. Die Benutzung ist das mit das wichtigste Kriterium ob's Bußgeld gibt oder nicht!
notting
PS: Bevor wieder die Trolle gegen mich hetzen: Ich benutze mein Handy nicht während der Fahrt.
Zitat:
@notting schrieb am 7. September 2022 um 16:57:46 Uhr:
Vor allem: Wie soll die KI zwischen einem Gerät unterscheiden was nur von A nach B gelegt wird oder garnicht eingeschaltet ist (man also nicht benutzen kann) oder benutzt wird. Die Benutzung ist das mit das wichtigste Kriterium ob's Bußgeld gibt oder nicht!notting
PS: Bevor wieder die Trolle gegen mich hetzen: Ich benutze mein Handy nicht während der Fahrt.
Naja, mein Posts liesen ja ein gewisses Bedenken mitschwingen.
Seit 2 Jahren ist bei uns das Thema KI en vogue.
Wir arbeiten auch mit zwei Unis zusammen.
Ich weiß was die Maschine kann und was nicht.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 13:05:00 Uhr:
Nach ganz hM und Rspr. fällt auch das Owi-Verfahren unter Art. 2 Abs. 2 lit. d) DSGVO.
Wie kommst Du darauf? Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sind 2 verschiedene Paar Schuhe, oder? Immerhin hat es sowohl ein OWiG als auch ein StGB; die Sachverhalte werden bundesrechtlich also unterschiedlich behandelt.
Datenschutzrecht wiederum ist unionsrechtlich vollständig harmonisiert, was übrigens national zur unmittelbaren Einhaltepflicht des Unionsgrundrechts führt. (BVerfG 1 BvR 276/17, Leitsätze & Rnn. 40ff iVm EuGH C-319/20, Rnn. ab 52ff.)
Freilich ist das nur meine persönliche Meinung.